Parlamentskorrespondenz Nr. 279 vom 05.04.2013

Schlusspunkt im Bundesrat: Neuerungen in der Familienpolitik

Jugendschutz, Familienbeihilfe, Familienberatungsstellen barrierefrei

Wien (PK) – Am Ende eines langen Sitzungstages passierten den Bundesrat Gesetzesbeschlüsse zu Familienthemen ohne Einspruch. Zu den Neuerungen zählen ein bundesweites Rahmengesetz mit Verbesserungen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Kinderbeihilfe kann künftig mit Zustimmung der Eltern auch direkt an Volljährige ausbezahlt werden. Außerdem werden sämtliche Familienberatungsstellen bis 2015 barrierefrei zugänglich gemacht.

Zunächst diskutierte die Länderkammer den EU-Vorhabensbericht 2013 zu unionsweiten Maßnahmen im Sozialbereich. Zentral ist darin das Arbeitsprogramm der Kommission, das auf die Unterstützung der Mitgliedsländer bei deren arbeitsmarktpolitischen Initiativen abzielt.

In ihrer Wachstumsstrategie schreibt die EU dem funktionierenden Arbeitsmarkt große Bedeutung zu. Die Mitgliedsstaaten hätten daher Arbeitssuchenden aller Alters- und Qualifikationsstufen verbesserte Hilfe für eine schnellere (Wieder-)Einbindung in den Arbeitsmarkt anzubieten, heißt es in der diesbezüglichen EU-Jahresvorschau 2013 . Die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit unter Einbeziehung sozial Benachteiligter wird als dabei als wesentlich angesehen. – Die Debatte bestritten die BundesrätInnen Monika Mühlwerth (F/W), Monika Kemperle (S/W), Bundesrat Franz Wenger (V/S) und Bundesrat Efgani Dönmez (G/O).

Besserer Schutz Minderjähriger, Vollziehung bleibt Ländersache

Ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 wird mit Zustimmung der Länderkammer die Rahmengesetzgebung des Bundes für Kinder- und Jugendschutz in Österreich regeln. Die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung bleibt jedoch, wie schon bisher, in der Kompetenz der Länder. – Zu Wort meldeten sich Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W), Bundesrat Friedrich Reisinger (V/St), Bundesrat Efgani Dönmez (G/O), Bundesrätin Inge Posch-Gruska (S/B) und Familienminister Reinhold Mitterlehner.

Familienbeihilfe soll auch die Selbständigkeit fördern

Keinen Einspruch erhob der Bundesrat gegen eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz , mit der Volljährige, für die noch die Unterhaltspflicht besteht, ab 1. September 2013 beantragen können, die Beihilfe direkt auf ihr eigenes Konto ausbezahlt zu bekommen. – Zustimmende Wortmeldungen kamen von Bundesrätin Bettina Rausch (V/N) und Friedrich Hensler (V/N).

Barrierefreiheit wird Standard bei Familienberatungsstellen

Bis Ende 2015 sollen die Familienberatungsstellen an allen Standorten in Österreich barrierefrei werden. Eine diesbezügliche Novelle zum Familienberatungsförderungsgesetz passierte den Bundesrat nach Wortmeldungen von Bundesrätin Inge Posch-Gruska (G/O) und Bundesminister Reinhold Mitterlehner schließlich einstimmig. Zwischen 2013 und 2015 sind laut Novelle für Familienberatungsstellen rund 1 Mio. € an zusätzlichen Budgetmitteln eingeplant, die für umfassende Maßnahmen der Barrierefreiheit aufgewendet werden sollen. (Schluss) red


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