Parlamentskorrespondenz Nr. 285 vom 08.04.2013

Vorlagen: Gesundheit

BZÖ-Anträge zu Spitals-Selbstbehalten und SchulärztInnen

Wien (PK) – In drei Anträgen verlangt das BZÖ die Abschaffung der Selbstbehalte bei Krankenhausaufenthalten für Kinder und Jugendliche, die Aufnahme von Kommunikationshilfsmitteln in den Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger und die Reform des Schularzt- und Schulpsychologenwesens.

Keine Krankenhausselbstbehalte für Kinder und Jugendliche

Bei Kindern bis 18 Jahre sollten für einen Krankenhausaufenthalt keine Zuzahlungen zu den Pflegegebühren, die bei Mitversicherten generell anfallen, verrechnet werden, fordern die BZÖ-Abgeordneten Ursula Haubner und Wolfgang Spadiut (2247/A[E]). Eine Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehalts für Minderjährige entspräche der UN-Kinderrechtskonvention und sei vor allem für Familien mit chronisch kranken Kindern eine wichtige Unterstützung, so die Erklärung der Antragstellenden.

Sozialversicherung soll Kommunikationshilfsmittel zahlen

Für die Aufnahme von Kommunikationshilfsmitteln für Menschen mit sprachlichen Beeinträchtigungen in den Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger sprechen sich die Abgeordneten Wolfgang Spadiut und Ursula Haubner (beide BZÖ) in einem Entschließungsantrag aus (2242/A[E]). In Österreich leben derzeit etwa 63.000 Menschen mit Beeinträchtigungen der Lautsprache, zeigen die AntragstellerInnen auf. In erster Linie handle es sich dabei um PatientInnen, die an ALS (amyotrophe Lateralsklerorse), hohen Querschnittslähmungen sowie Lähmungen aller Art leiden, aber vor allem auch viele behinderte Kinder. Der Erwerb der für sie notwendigen Kommunikationshilfen ist für die Betroffenen derzeit aber mit hohen Kosten verbunden, da die österreichischen Sozialversicherungsträger die Ansicht vertreten, dass diese Hilfsmittel ausschließlich der "sozialen" Rehabilitation dienen.

Reform des Schularzt- und Schulpsychologiewesens

In einer weiteren BZÖ-Initiative vertreten die AntragstellerInnen die Ansicht, dass der schulärztliche und schulpsychologische Dienst reformiert werden sollte (2243/A[E]). Neben der Beseitigung von Doppelgleisigkeiten zwischen dem Gesundheits- und dem Unterrichtsministeriums sollte ein flächendeckendes Qualitätsmanagement eingeführt werden, um Effizienzsteigerungen – wie auch vom Rechnungshof eingefordert – zu erreichen. Außerdem könnten die in Reihenuntersuchungen gewonnen Daten in anonymisierter Form für gesundheitspolitische Auswertungen verwendet und regelmäßige Gesamtberichte erstellt werden, so die Begründung des Antrags. Abgeordnete Ursula Haubner hält eine Reform in diesem Bereich für notwendig, da rund 20% der Schülerinnen und Schüler an chronischen Krankheiten leiden und einer besonderen Hilfestellung bedürfen. Zudem seien die Schulärztinnen und Schulärzte durch die kontinuierliche Anwesenheit als erste AnsprechpartnerInnen in Gesundheitsfragen im niederschwelligen Bereich von großer Bedeutung. (Schluss) rei/sue