Parlamentskorrespondenz Nr. 293 vom 09.04.2013

Anpassung an Verwaltungsgerichtsbarkeit im Gesundheitsbereich

Gesundheitsausschuss debattiert Kennzeichnung von Lebensmitteln

Wien (PK) – Der Gesundheitsausschuss befasste sich in seiner heutigen Sitzung auch mit zwei Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetzen für den Gesundheitsbereich und machte diese mit Stimmeneinhelligkeit plenumsreif. Damit wird auch im Bereich des Gesundheitsministeriums die Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen an das neue System der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit vollzogen.

Außerdem befasste sich der Ausschuss mit Oppositionsanträgen. Die Grüne fordern Maßnahmen zur barrierefreien Kommunikation im Gesundheitsbereich. Laut BZÖ sollen Sozialversicherungen die Kommunikationshilfsmittel für Menschen mit sprachlichen Beeinträchtigungen in ihren Leistungskatalog aufnehmen. Diese Anträge wurden vertagt. Mit S-V-Mehrheit abgelehnt wurde die Forderung des BZÖ nach Reform des Schularzt- und Schulpsychologiewesens.

Lebhaft diskutiert wurden Anträge der Grünen zur besseren Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln sowie von Fertigprodukten, die Ei enthalten, die letztliche ebenso vertagt wurden wie ein Antrag der Grünen Fraktion, der die Anwendung von Tierschutzbestimmungen auch für Krustentiere fordert. Die Forderung der Grünen nach dem Verbot des Klonens von Nutztieren wurde mit Mehrheit der Koalitionsparteien abgelehnt.

Auch Gesundheitsberufe von neuer Verwaltungsgerichtbarkeit erfasst

Einstimmig beschloss der Gesundheitsausschuss zwei Gesetze, mit denen im Gesundheitsbereich die Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen an das neue System der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgt. Zuerst wurde eine Regierungsvorlage beschlossen, die insgesamt 24 Gesetze novelliert (1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz). Im konkreten geht es dabei um den Entfall des administrativen Instanzenzugs sowie den Ersatz der Unabhängigen Verwaltungsbehörden durch Landesverwaltungsgerichte. Betroffen sind die Ausbildungs- und Berufsgesetze der Gesundheitsberufe sowie das Kammer- und Disziplinarrecht. Weiters kommt es zu Anpassungen in der mittelbaren Bundesverwaltung.

Dem Ausschuss lag auch das 2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Gesundheitsbereich vor. Es betrifft die Schaffung eines Instanzenzuges von den erstinstanzlichen Schiedskommissionen und vom Hauptverband zum Bundesverwaltungsgericht. Die Sozialversicherung ist Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Mit Ablauf des Jahres 2013 werden zahlreiche Sonderbehörden, die in den verschiedenen Verwaltungsgebieten bisher als Rechtschutzbehörden vorgesehen waren, aufgelöst, nämlich die neun Landesberufungskommissionen, die für Streitigkeiten zwischen den Trägen der Sozialversicherung und Vertragspartnern zuständig waren, außerdem die Bundesschiedskommission sowie die für Verfahren im Zusammenhang mit dem Erstattungskodex berufene Unabhängige Heilmittelkommission.

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (V) brachte zu der Novelle einen S-V-Entschließungsantrag ein, der Konkretisierungen zur Besetzung des in Zukunft zuständigen Senates am Bundesverwaltungsgericht enthält. Eine weitere Klarstellung dient der Rechtssicherheit bei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im Falle von Streitigkeiten, welche Verträge zwischen Ärztekammer und Sozialversicherungsträgern betreffen. Dieser Abänderungsantrag wurde, wie die Novelle, vom Ausschuss einstimmig angenommen.

Grüne für barrierefreie Kommunikation im Gesundheitswesen

Neuerlich vertagt wurde ein Antrag der Grünen zur Sicherstellung barrierefreier Kommunikation im Gesundheitswesen (1959/A[E]).  Gefordert wird ein Rechtsanspruch von PatientInnen, sich bei der Inanspruchnahme von Leistungen verständlich machen und die dabei notwendige Kommunikation vollinhaltlich erfassen zu können. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) wies darauf hin, dass Verständigungsprobleme für PatientInnen schwere gesundheitliche Konsequenzen haben können. Er könne sich vorstellen, dass es Spitalsverbände möglich ist, gemeinsam die nötigen Dolmetschdienste zu organisieren. Abgeordnete Ridi Maria Steibl (V) meinte, dies sei sicher ein wichtiges Thema, die Umsetzung eines Rechtsanspruchs sei aber komplex und bedürfe einer ausführlicheren Diskussion. Sie stellte den Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP angenommen wurde.

BZÖ: Sozialversicherung soll Kommunikationshilfsmittel zahlen

                          

Für die Aufnahme von Kommunikationshilfsmitteln für Menschen mit sprachlichen Beeinträchtigungen in den Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger sprach sich Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) in einem Entschließungsantrag aus (2242/A[E]). Abgeordnete Ridi Maria Steibl verwies dazu auf die bestehende Möglichkeit der persönlichen Assistenz und stellte auch hier einen Vertagungsantrag, dem mit S-V-Mehrheit stattgegeben wurde.

    

Mit S-V-Mehrheit abgelehnt wurde schließlich eine weitere BZÖ-Initiative. Abgeordneter Wolfgang Spadiut vertrat die Ansicht, dass der schulärztliche und schulpsychologische Dienst reformiert werden sollte (2243/A[E]). Eine große Zahl von Schülerinnen und Schüler leide an chronischen Krankheiten und bedürfe einer besonderen Hilfestellung, argumentierte er.

Grüne für konsequente Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln

Die letzten Lebensmittelskandale hätten deutlich gezeigt, dass den KonsumentInnen die klare Kennzeichnung von Fertigprodukten wichtig sei, begründete Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) seinen Entschließungsantrag (2219/A[E]) zur Ausarbeitung eines Gütesiegelgesetzes, das die Aspekte Herkunft und Regionalität sowie die Werbung mit Tierschutz und Gentechnikfreiheit umfassen soll. Es müsse sichergestellt werden, dass ausschließlich Fleisch oder tierische Produkte von in Österreich geborenen und auch hier aufgezogenen Tieren als österreichische Ware bezeichnet werden kann, argumentierte der Abgeordnete. Das würde die Position der österreichischen Landwirte stärken. Die Bundesregierung solle sich auch auf EU-Ebene für eine umfassende und transparente Herkunftskennzeichnung einzusetzen, bei der Tiergerechtheit bei Haltung, Zucht, Fütterung, Transport und Schlachtung einfach erkennbar und anschaulich darstellt werden.

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (S) meinte dazu, das EU-Recht entwickle sich in dieser Frage ständig weiter, und sprach sich für die Vertagung des Antrags aus. Abgeordneter Karl Donabauer (V) meinte, er habe gewisse Sympathien für den Antrag, der weiter diskutiert werden müsse. Er forderte vom Gesundheitsminister ein konsequentes Vorgehen gegen falsche Kennzeichnungen von Lebensmitteln. Abgeordneter Pirklhuber meinte dazu, er könne die Vertagung nicht verstehen, da ein Gütesiegelgesetz im Regierungsübereinkommen vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt sei. Auch Abgeordneter Bernhard Vock (F) meinte, er habe eigentlich Konsens in diesen Fragen erwartet. Ungenaue Kennzeichnungen von Lebensmitteln gingen jedenfalls zu Lasten der österreichischen Bäuerinnen und Bauern. – Der Antrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.  

Grüne für Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Eiern

Ebenfalls mit S-V-Mehrheit vertagt wurde der von Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber (G) vertretene Entschließungsantrag nach Änderung der rechtlichen Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung (1725/A(E)). Bei allen Lebensmitteln, die Ei enthalten und in der Gastronomie angeboten werden, sollen Angaben zur Haltungsform der Legehennen verpflichtend sein. Seine Fraktionskollegin Christiane Brunner argumentierte, die Kennzeichnung nütze auch österreichischen Produkten, die eine bessere Qualität als ein großer Teil der Importware aufweisen. Abgeordnete Anna Höllerer (V) verwies auf das AMA-Gütesiegel. Österreich habe zudem gemeinsam mit anderen Ländern erreicht, dass gegen Mitgliedsstaaten, die in der Umsetzung der EU-Verordnung über die Haltung von Legehennen säumig sind, Maßnahmen gesetzt werden.

Grünen wollen Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung verbieten

Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen Fraktion (1381/A[E]) betreffend ein Verbot des Imports von geklonten Tieren und daraus hergestellten Produkten sowie des Klonens von Nutztieren zur Lebensmittelerzeugung. Abgeordnete Anna Höllerer (V) stellte fest, dass es in dieser Frage auf EU-Ebene dazu noch keine einheitliche Linie gebe. Man sei gegen das Klonen von Nutztieren, im Alleingang könne Österreich aber nichts erreichen, sagte sie, der Antrag bringe daher nichts. Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) fand die Ablehnung unverständlich, da an sich in der Frage der Ablehnung des Klonens Einigkeit herrsche. Österreich müsse in dieser Frage nicht auf die EU warten, sondern könne auch eine Vorreiterrolle spielen. – Der Antrag wurde mit S-V-Mehrheit abgelehnt.

Grüne für tierschutzkonforme Schlachtung von Krustentieren

Abgeordnete Christiane Brunner (G) wies in einem Entschließungsantrag (819/A[E]) auf die oft qualvolle Behandlung von Krustentieren vor deren Verzehr hin. Abgeordneter Dietmar Keck (S) betonte, dass die Umsetzung einer EU-Tierschutz-Schlachtverordnung unmittelbar vor der Umsetzung stehe und auch diese Frage darin geregelt werde. Bis dahin könne man den Antrag vertagen. Die Vertagung erfolgte mit S-V-Mehrheit. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sox