Parlamentskorrespondenz Nr. 313 vom 18.04.2013

Anpassung der Hochschulen an Verwaltungsgerichte

Wissenschaftsausschuss: Mitwirkung der Universitätssenate sichern

Wien (PK) – Der Wissenschaftsausschuss fasste in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich den Beschluss über das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Die Novelle wurde nach einer ausführlichen Diskussion mit Experten des Universitätsbereichs über juristische Details mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und FPÖ angenommen. Fragen zur Mitwirkung der Senate der Universitäten in Beschwerdeverfahren sollen bis zur Beschlussfassung im Plenum noch geklärt werden.

Der Wissenschaftsausschuss debattierte außerdem mit Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle über EU-Vorhaben im Wissenschaftsbereich, die im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2013 und im Achtzehnmonatsprogramm des Rates bis Juni 2014 zu finden sind. Österreich unterstütze die Internationalisierung des Hochschulbereichs, teilte der Minister dem Ausschuss mit. Sein Ressort bemühe sich derzeit intensiv um den Ausbau der strategischen Partnerschaften mit europäischen Universitäten. Für den Zustrom ausländischer Studierender brauche man aber EU-kompatible Regelungen. Der Bericht wurde vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.

Mit Mehrheit von SPÖ und ÖVP vertagt wurde schließlich eine Bürgerinitiative, die sich für freie Studienwahl stark macht.

Töchterle: Lösungen für Zustrom ausländischer Studierender notwendig

Österreich tritt im Rahmen der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 für ein möglichst hohes Forschungsbudget ein, heißt es im Bericht des Wissenschaftsministers über EU-Vorhaben im Wissenschaftsbereich, der am Beginn der Tagesordnung des Ausschusses stand und der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.

Ein wichtiger Schwerpunkt ist dabei das Forschungsrahmenprogramm "Horizon 2020", die Verhandlungen darüber müssen 2013 zum Abschluss gebracht werden. Weitere wichtige Themen für Österreich, welche die Ratspräsidentschaften von Irland und Litauen behandeln wollen, sind die Neuorientierung der europäischen Forschungsförderung im Bereich der Kernenergie im Sinne der Sicherheit der europäischen Bevölkerung sowie der Schutz menschlicher Embryonen im Bereich der Stammzellenforschung. Auch die Fortführung bzw. Schaffung neuer strategischer Partnerschaftsinitiativen wird von Österreich grundsätzlich positiv gesehen. Die Umsetzung der EU-2020 Strategie und des "Europäischen Semesters" stehen im Zentrum der Kommissionsaktivitäten im Hochschulbereich für 2013. Konkrete Aktivitäten sind zum Thema "Erasmus für alle" und zur Internationalisierung der Hochschulbildung geplant, wo eine Mitteilung der Europäischen Kommission erwartet wird.

Abgeordneter Erwin Preiner (S) erkundigte sich danach, wie die Verhandlungen bezüglich des Problems der zahlreichen ausländischen Studierenden in Österreich stehen. Außerdem interessierte er sich für die konkrete Umsetzung des Programms "Erasmus für alle". Seine Fraktionskollegin Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) setzte sich vor allem für eine intensivere Kooperation zwischen Universitäten und den kleinen und mittleren Betrieben ein. 

Für die Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) war die Kooperation zwischen den Hochschulen von großer Bedeutung, da sich Europa gegenüber dem asiatischen, dem transatlantischen und dem lateinamerikanischen Raum entsprechend aufstellen müsse. Es sei dem Können und den Anstrengungen der heimischen Forscher und Wissenschaftler zu verdanken, dass Österreich mehr Geld aus dem Rahmenprogramm erhält, als es seinem rechnerischen Anteil entspricht – die Rückflussquote betrug nämlich 130 %. Cortolezis-Schlager ging sodann noch auf die Innovationsunion, "Erasmus für alle" sowie auf "Horizon 2020" ein, wo viele bestehende Programme zusammengefügt werden. Auch Abgeordnete Anna Franz (V) wollte wissen, um welche Themen es bei "Horizon 2020" genau gehen wird.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) konzentrierte sich in seiner Wortmeldung vor allem auf die Pädagog/innenbildung Neu und fragte, ob es sinnvoll sei, wenn dafür zwei unterschiedliche Ministerien zuständig sind. Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) bedauerte, dass die dringend notwendige Bioethik-Enquete von der ÖVP verhindert wurde.

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) bemängelte den minimalen Anstieg der Forschungsquote um 2,81 %, was de facto einem Stillstand gleich komme. Auch in Bezug auf den Finanzrahmen seien wohl keine essentiellen Erhöhungen der Forschungs- und Technologieförderung zu erwarten. Bedauerlich sei nach Ansicht von Lichtenecker zudem, dass Österreich im Innovations-Ranking weiter zurückgefallen ist. Schließlich forderte die G-Mandatarin noch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für ausländische Forscher. Diesem Wunsch schloss sich auch ihr Klubkollege Abgeordneter Kurt Grünewald an, der darauf hinwies, dass vor allem bei Forschern, die nur kurzfristig in Österreich bleiben wollen, oft sehr schikanös vorgegangen wird. Ein Hindernis sei etwa, dass ein Gehalt von mindestens 2.000 € erforderlich ist, was Universitätsassistenten oft nicht erreichen. Kritisch hinterfragte er auch die knappe Bewilligungsquote bei FWF-Projekten. Generell forderte Grünewald mehr Mittel für die Grundlagenforschung.

Der Bericht enthalte viele schöne Absichten und Vorhaben, diese müssten jedoch auch mit Leben erfüllt werden, meinte Abgeordneter Rainer Widmann (B). So sei es etwa verwunderlich, dass Österreich zwar auf EU-Ebene für ein hohes Forschungsbudget eintritt, auf nationaler Ebene aber zu wenig tue. Was die Mobilität der Studierenden angeht, so ortete der BZÖ-Mandatar ein großes Problem in der Tatsache, dass bundesweit sehr unterschiedliche Zugangsregelungen bestehen. Die Internationalisierung des Hochschulbereichs sei zwar zu begrüßen, dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass Österreich vom Ausland ausgenutzt werde, argumentierte Widmann. Ausländische Studierende müssten seiner Meinung nach die entsprechende Qualifikation mitbringen und sollten zudem die Kosten für die Ausbildung selbst tragen. Weitere konkrete Fragen betrafen die Forschungsförderung im Bereich der Kernenergie sowie die Fortschritte im Bereich der strategischen Partnerschaften.

Töchterle: Strategische Hochschulpartnerschaften forcieren

Bundesminister Karlheinz Töchterle informierte zunächst darüber, dass das 8. Rahmenprogramm mit 70 Mrd. € dotiert sei. Dies sei zwar ein wenig niedriger als ursprünglich geplant, aber doch eine Erhöhung gegenüber der letzten Periode. Ein wichtiger Bestandteil sei dabei das Programm "Horizon 2020", das in die drei Säulen "Wissenschaftsexzellenz", "Marktführerschaft" und "Gesellschaftliche Herausforderungen" gegliedert ist. E in wichtiges Anliegen war Töchterle auch die Forcierung der strategischen Partnerschaften, die u.a. auch in den Leistungsvereinbarungen der Hochschulen dezidiert verankert wurden. Außerdem mache er diesbezüglich gerade eine Tour durch die Nachbarländer, wo das österreichische Engagement sehr positiv aufgenommen werde. Ein Resultat von vielen sei etwa die Abhaltung eines "Science Day" in Prag Anfang Juni, wo das Thema nachhaltige Energiegewinnung im Mittelpunkt eines Informationsaustausches von Wissenschaftlern und Unternehmern stehen wird.

Im Hinblick auf den hohen Anteil von ausländischen Studierenden in Österreich trat der Ressortchef dafür ein, zusätzliche Lösungen zu finden, die auch EU-kompatibel sind. Vor allem in jenen Studienrichtungen, wo die Relationen sehr krass sind, sollen Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die vom Abgeordneten Widmann vorgebrachte Forderung nach einer einheitlichen staatlichen Regelung der Zugangsbestimmungen gehe angesichts der bestehenden Universitätsautonomie völlig ins Leere, meinte der Minister. Die heutigen Studenten seien zudem viel mobiler und wählen in ganz Europa aus, wo sie ihre Ausbildung absolvieren wollen.

Die von der Regierung geplante Pädagog/innenbildung Neu wertete der Minister als Meilenstein für das österreichische Schulwesen, weil sie zu massiven Qualitätssteigerungen führen wird, war Töchterle überzeugt. Die Tatsache, dass zwei Ministerien zuständig sind, sehe er dann als kein Problem an, wenn es – wie vereinbart -  zu einer verstärkten Kooperation kommt.

Der G-Abgeordneten Ruperta Lichtenecker gegenüber stellte Töchterle deutlich klar, dass es an den österreichischen Universitäten sehr wohl eine Willkommenskultur für ausländische Wissenschaftler gibt; dafür gebe es zahlreiche positive Beispiele. Auch bezüglich des erforderlichen Mindestgehalts habe man für Universitätsbedienstete bereits eine Lösung gefunden. Was das Abschneiden Österreichs beim Innovations-Ranking anbelangt, so sei dies zwar bedauerlich, aber auch nicht als dramatisch einzustufen. Außerdem müsse man sich genau anschauen, wie solche Einstufungen zustande kommen, gab er zu bedenken. - Auf eine Frage des Abgeordneten Kurt Grünewald (G) hin, gab Töchterle zu bedenken, dass d ie sinkende Bewilligungsquote beim FWF nur deshalb bestehe, weil immer mehr Bewerber Anträge  einbringen. - Dem Abgeordneten Andreas Karlsböck (F) teilte der Minister mit, dass Österreich vehement auf eine Neuorientierung im Bereich der Forschungsförderung der Kernenergie gedrängt habe und damit auch Erfolg hatte. – Die Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) informierte Töchterle darüber, dass die Förderung der KMU im 8. Rahmenprogramm besonders berücksichtigt wurde. Außerdem wurde gerade ein spezielles Programm ausgeschrieben, das mit 63 Mio. € dotiert ist.

Mehr Rechtssicherheit für Beschwerden in Studienangelegenheiten

Durch ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wird die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 im Bereich der Universitäten und Hochschulen umgesetzt und der Instanzenzug damit an das neue mehrstufige System der Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst (2164 d.B.). Im Ausschuss fand dazu eine ausführliche Diskussion über Detailfragen der Regierungsvorlage unter Anhörung von Experten statt.

Die Oppositionsvertreter kritisierten vor allem, dass die Regierungsvorlage die Stellung der Universitätssenate und deren Gutachtertätigkeit in Beschwerdeverfahren nicht eindeutig genug regle. Auch die Länge der den Senaten eingeräumten Fristen für Entscheidungen wurde als problematisch gesehen. Für Studierenden könnten eine Anwaltspflicht und die Notwendigkeit der Einholung von Gegengutachten zu Gutachten der Universitätssenate zusätzliche Kosten und Zeitverlust bedeuten, so die Befürchtung. Abgeordneter Kurt Grünewald (G) brachte in diesem Zusammenhang einen Abänderungsantrag seiner Fraktion und den Antrag auf eine entsprechende Ausschussfeststellung ein. Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) meinte, die Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle werde in diesem Fall etwas zu kompliziert gestaltet. Jedenfalls wäre es eine Aufgabe für die ÖH, Studierenden eine Rechtsschutzversicherung anzubieten. Abgeordneter Rainer Widmann (B) kündigte an, dass seine Fraktion zu einer Zustimmung im Nationalratsplenum nur bereit sei, wenn die angesprochenen Detailfragen gelöst werden.

Dahingegen waren die Vertreterinnen der Regierungsfraktionen der Meinung, man müsse jetzt zu einer Entscheidung kommen, da die Anpassungen prinzipiell notwendig seien. Abgeordnete Karin Hakl (V) sah aber die Problematik zu langer Fristen ebenfalls. Die Abgeordneten Katharina Cortolezis-Schlager (V) und Andrea Kuntzl (S) stimmten überein, dass in den aufgeworfenen Detailfragen, nämlich der richtigen Einordnung von Gutachten der Universitätssenate und der Länge von Fristen zur Entscheidung über Beschwerden Gesprächsbedarf bestehe. Man werde sich bemühen, diese Fragen bis zur Entschlussfassung im Plenum abzuklären.

In den Stellungnahmen der Experten stand die Frage im Mittelpunkt, wie in der Umsetzung des neuen Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit das richtige Gleichgewicht von formaljuristischen Anforderungen und praktischen Fragestellungen gefunden werden kann. Einigkeit bestand darüber, dass das bisher gut funktionierende System der Entscheidungen über Studienzulassungen und Studienanerkennungen an den Universitäten nicht gestört werden soll. Der Rechtsschutz solle ausgeweitet werden, ohne dass dies zu Lasten der Studierenden geht.

Karl Irresberger (Verfassungsdienst Bundeskanzleramt) verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass bei Beschwerden in erster Instanz kein Anwaltszwang entstehen werde. Die Gutachtertätigkeit der Senate werde auch in Zukunft der bisher geübten Praxis entsprechen. Peter Skalicky (Technische Universität Wien) sah es als zentralen Punkt, dass es zu keiner Überlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Beschwerdefälle kommen soll. Dazu brauche es ein klar geregeltes Studienrecht, sagte er. Die Einbindung der Senate in der ersten Instanz sei wichtig, da es meist um praktische und nicht um juristische Fragen gehe. Bernhard Raschauer (Abteilung Wirtschaftsrecht, Universität Wien) betonte, die geplante Neuregelung sei im Sinne der Rechtssicherheit in Verwaltungsverfahren unumgänglich, aber es sollte nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden. Der Großteil der Verfahren solle in der ersten Instanz entschieden werden können.

Universitätsprofessor Helmut Fuchs als Sprecher der Vorsitzenden der Senate der Österreichischen Universitäten betonte, der Prozess der Entscheidungsfindung durch Universitätssenate habe bisher sehr gut funktioniert. Dieses bewährte System solle nicht gestört werden, er hege aber angesichts der Fassung der Regierungsvorlage gewisse Zweifel. Der Stellenwert der Gutachten der Senate sei im Gesetzesentwurf zu wenig eindeutig formuliert. Für die Österreichische Hochschülerschaft verwies Kilian Stark darauf, dass für Studierende schnelle Entscheidungen in Studienfragen eine zentrale Frage seien. Es sollten für sie auch keine Kosten durch Studienverzögerungen oder durch die Inanspruchnahme von Rechtshilfe entstehen.

Konrad Lachmayr (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Wien) sah die Problematik darin, dass die Universitätssenate als Interessenvertretungen aufgebaut seien und keine kollektiven Sachverständigengutachten erstellen können. Der Begriff der Stellungnahme wiederum bezeichne etwas zu Unverbindliches. Hier müsse ein klarer Begriff gefunden werden, um sicher zu stellen, dass die Senate in der Beschwerdevorentscheidung das entsprechende Gewicht erhalten.

Bürgerinitiative will freie Studienwahl erhalten

Nach kurzen Stellungnahmen der Fraktionen wurde die Behandlung einer Bürgerinitiative, die sich gegen eine Beschränkung des Hochschulzuganges und Verringerung der freien Studienwahl ausspricht, mit S-V-Mehrheit vertagt (51/BI ). Für das Anliegen Initiative sprachen sich Abgeordneter Walter Rosenkranz (F), Kurt Grünewald (G) und Andrea Kuntzl (S) aus. Abgeordneter Widmann (B) verwies auf die Forderung seiner Partei nach Studiengebühren. Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager meinte, das Thema Studienwahl brauche eine ausführlichere Debatte und beantragte die Vertagung. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle betonte, die Studienwahl sei in Österreich selbstverständlich frei. (Schluss) sox/sue