Parlamentskorrespondenz Nr. 329 vom 25.04.2013

Volksanwalts-Trio Brinek, Kräuter, Fichtenbauer fix

Wahl im Nationalrat mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen

Wien (PK) – Ab 1. Juli 2013 werden Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer die Volksanwaltschaft leiten. Mit der heutigen Wahl folgte das Plenum des Nationalrats dem Gesamtwahlvorschlag des Hauptausschusses vom 11. April 2013. Anders jedoch als im Ausschuss, wo es ein einhelliges Votum gab, verweigerten die Grünen im Plenum ihre Zustimmung. (siehe auch PK Nr. 299/2013)

Steinhauser: Bedenken der Grünen gegen Fichtenbauer

Der Justizsprecher der Grünen Albert STEINHAUSER begrüßte zwar die Volksanwaltschafts-Nominierungen von SPÖ und ÖVP, Günther Kräuter und Gertrude Brinek, er hinterfragte jedoch, ob der FPÖ-Kandidat Peter Fichtenbauer tatsächlich die richtige Person für eine Leitungsposition der Volksanwaltschaft sei. Zwar habe die Grüne Fraktion dem diesbezüglichen Vorschlag im Hauptausschuss zugestimmt, da die Österreichische Verfassung ein Vorschlagsrecht zur Besetzung der Volksanwaltschaft durch die drei stärksten Parteien im Nationalrat vorsehe. Anzuzweifeln sei aber, dass der Freiheitliche tatsächlich dem liberalen Flügel seiner Partei angehöre.

Aus Fichtenbauers Lebenslauf gehe etwa hervor, dass dieser Mitglied einer deutschnationalen Burschenschaft und des Vereins zur Erhaltung des Grabes von NS-Luftwaffenmajor Walter Nowotny ist, beschrieb Steinhauser die Vorbehalte seiner Fraktion. An Nowotnys Grab gebe es regelmäßig Aufmärsche rechtsextremer Gruppierungen und in Neonazi-Kreisen werde der Kriegsverbrecher als "Idol" hochgehalten. Daher fordere er den freiheitlichen Abgeordneten auf, sich heute zum antifaschistischen Grundkonsens Österreichs zu bekennen, ansonsten würden die Grünen ihre Zustimmung zu seiner Ernennung als Volksanwalt verweigern, stellte der Grün-Mandatar klar.

Prammer: Volksanwaltschaft ist

"echtes Menschenrechtshaus der Republik"  

Für die SPÖ ergriff Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER das Wort und betonte die Bedeutung der Volksanwaltschaft und ihrer Arbeit zum Nutzen der Bevölkerung. Prammer erläuterte zunächst die verfassungsrechtlichen Bestellungsmodalitäten für VolksanwältInnen, deren Namhaftmachung den drei stärksten Parlamentsparteien obliegt. In diesem Zusammenhang erinnerte sie an die Unklarheiten bei der letzten derartigen Bestellung vor sechs Jahren, als zwei Fraktionen gleich viele Mandate im Nationalrat hatten. Damals habe sie als Präsidentin des Nationalrats entschieden, das Vorschlagsrecht einer Fraktion an ihrer tatsächlichen Stimmenstärke festzumachen. In Folge habe man gesetzlich festgelegt, bei Mandatsgleichheit immer die Stimmenstärke einer Partei bei der vergangenen Nationalratswahl als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen.

Den scheidenden VolksanwältInnen sprach Prammer ihren Dank aus, wobei sie besonders das Wirken Peter Kostelkas hervorhob, der in seinen 12 Jahren als Volksanwalt viele Veränderungen in der Volksanwaltschaft initiiert habe. Mit Günther Kräuter, der sich schon als Rechnungshofsprecher der SPÖ immer für Kontrollen engagiert habe, sei nun ein würdiger Nachfolger nominiert worden.

Auch die exzellente internationale Arbeit der Volksanwaltschaft würdigte die Nationalratspräsidentin und bezog sich dabei unter anderem auf das seit 2009 in Wien beheimatete Generalsekretariat des International Ombudsman Institute. Mit ihren seit Juli 2012 verliehenen Kompetenzen zur präventiven Kontrolle, sei die Volksanwaltschaft nun ein "echtes Menschenrechtshaus der Republik" geworden, befand Prammer und sagte, sie sei zuversichtlich, dass es auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen Nationalrat und Volksanwaltschaft geben wird.

Kopf: Großes Lob für die Arbeit der Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft beweise seit ihrer Gründung vor 36 Jahren laufend ihre Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit, so ÖVP-Klubobmann Karlheinz KOPF. Die Empfehlungen der Volksanwaltschaft seien gerade für den Gesetzgeber äußerst hilfreich und sie habe zudem eine hohe internationale Reputation, dankte und gratulierte Kopf ebenfalls den scheidenden VolksanwältInnen. Zur erneut als Volksanwältin nominierten Gertrude Brinek ergänzte der ÖVP-Abgeordnete, bei aller Bedeutung von Gesetzen stelle sie immer den Menschen in den Vordergrund, schon das prädestiniere sie für dieses Amt. Die ÖVP werde aber auch den beiden anderen Kandidaten des Hauptausschuss-Vorschlags zustimmen, unterstrich Kopf. In Richtung des Grün-Abgeordneten Steinhauser warnte er davor, in "selbstgerechter Art" über die politische Gesinnung eines Menschen zu urteilen, solange die Fähigkeit, Anständigkeit und das rechtsstaatliche Agieren dieser Person unbestritten sind.

Strache: Grüne sind schlechte Verlierer

"Schlechte Verlierer" seien die Grünen, erklärte FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian STRACHE. Sie würden nicht wahrhaben wollen, dass alle Parteien im Parlament den verfassungsrechtlichen Grundkonsens der Republik lebten und könnten einfach nicht verschmerzen, dass sie bei der letzten Nationalratswahl hinter die FPÖ zurückgefallen sind, analysierte der FPÖ-Mandatar die Aussagen Steinhausers. Als "Vollblutjurist" werde Rechtsanwalt Fichtenbauer mit all seiner fachlichen Kompetenz und seiner sozialen Intelligenz im Dienste der BürgerInnen wirken und sich damit in die langjährige Tradition zahlreicher freiheitlicher Volksanwälte einreihen, hob Strache hervor. Er schilderte dazu Fichtenbauers Einsatz als Vorsitzender des Korruptionsuntersuchungsausschusses 2008 sowie des Landesverteidigungsausschusses. Es zeuge letztlich vom "unanständigen Charakter" der Grünen, dass sie Fichtenbauer in die rechtsextreme und antisemitische Ecke stellen würden, meinte Strache, immerhin sei das nun nicht mehr als solches bezeichnete "Ehrengrab" Nowotnys unter einem Wiener SPÖ-Bürgermeister geschaffen worden.

Grosz: VolksanwältInnen hängen am Gängelband der Parteien

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) bezeichnete es als das eigentliche Problem der Volksanwaltschaft, dass sie als "Ausgedinge für gescheiterte politische Existenzen" missbraucht werde. Sie hänge Gängelband der Parteipolitik, was regelmäßig zu unwürdigen Debatten wie der heutigen führe. Er habe allerdings auch kein Verständnis für die Rede von Abgeordnetem Steinhauser, denn es gebe nun einmal das Vorschlagsrecht der drei stärksten Parteien. Das Problem liege darin sicherzustellen, dass man die richtigen Leute finde, welche die Anliegen der BürgerInnen vertreten können, meinte Grosz.

Schenk, Petzner, Zinggl: Bestellungsmodus diskutieren

Abgeordnete Martina SCHENK (T) kündigte an, das Team Stronach werde dem Wahlvorschlag des Hauptausschusses zustimmen. Die Volksanwaltschaft leiste sicherlich gute Arbeit, allerdings zeige die große Zahl der Beschwerden, dass es Missstände in der Verwaltung gebe. Den Grund ortete Schenk in zu vielen überkomplizierten Gesetzen, deren Vollziehung zu einer schwerfälligen Verwaltung führe. Das Team Stronach strebe eine kontinuierliche Senkung der Verwaltungskosten an. Im Übrigen könne man die Modalitäten der Nominierung von Volksanwälten durchaus diskutieren, merkte die Abgeordnete abschließend an.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) stellte ebenfalls fest, man könne sicherlich diskutieren, ob der Bestellungsmodus für VolksanwältInnen geändert werden sollte. Auswahlkriterium sollten jedenfalls die Qualifikationen und nicht parteipolitische Interessen sein. Er sei jedenfalls überzeugt, dass Peter Fichtenbauer für diese Funktion gut geeignet sei. Die Grünen hätten dem Wahlvorschlag im Hauptausschuss im Übrigen zugestimmt. Es sei nicht zielführend, von Seiten der Grünen nun gegen Fichtenbauer "die Nazikeule zu schwingen", wie Petzner formulierte, da dies jeder sachlichen Grundlage entbehre. Fichtenbauer werde das Vertrauen des BZÖ erhalten und sicherlich rechtfertigen, zeigte er sich überzeugt.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) hingegen meinte, die Bestellungsmodalitäten beruhten auf einem Gesetz aus den 1970er Jahren und seien nicht mehr zeitgemäß. Die Grünen hätten daher im Verfassungsausschuss eine Ausschussfeststellung angeregt, die auch einstimmig angenommen wurde, wonach vor Bestellung von VolksanwältInnen ein verpflichtendes Hearing stattfinden sollte. Jemand wie Peter Fichtenbauer, der sich von einem NSDAP-Mitglied, wie es der Flieger Walter Nowotny eindeutig war, nicht eindeutig abgrenze, sei für das Amt nicht geeignet. Die FPÖ leugne hier die geschichtlichen Fakten, sagte Zinggl und forderte Fichtenbauer auf, sich klar von einem Verein, der das Andenken eines Kriegsverbrechers pflege, zu distanzieren.

Kickl versus Grüne

Abgeordneter Herbert KICKL (F) warf den Grünen vor, sich nicht an demokratische Spielregeln zu halten und Agitation "im miesesten linken Stil" zu betreiben. Peter Fichtenbauer sei ein exzellenter Jurist und Parlamentarier sowie ein Mann, an dessen demokratischer Haltung sich einige der Abgeordneten der Grünen ein Beispiel nehmen könnten. Manche von ihnen stünden mit ihren Methoden des "Anschüttens und Vernaderns" und mit ihrem "Tugendterrorismus" den von ihnen kritisierten totalitären Systemen, etwas dem Stasi-System der ehemaligen DDR, viel näher, als ihnen lieb sein könne. So biete etwa Abgeordneter Öllinger auf seiner Facebook-Seite Linksextremen immer wieder ein Forum, wetterte er in Richtung der Grünen. (Schluss Wahl Volksanwaltschaft/Fortsetzung Nationalrat) red