Parlamentskorrespondenz Nr. 366 vom 03.05.2013

Vorlagen: Inneres

Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz, Antrag der Grünen

Gut integrierte Fremde sollen rascher Staatsbürgerschaft erhalten

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat eine Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz vorgelegt (2303 d.B.). Vorgesehen ist unter anderem, gut integrierten Fremden einen rascheren Zugang zur Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, eheliche und uneheliche Kinder im Staatsbürgerschaftsrecht gleichzustellen und die Einbürgerung von Adoptivkindern zu erleichtern. Überdies werden die Bestimmungen über den nachzuweisenden gesicherten Lebensunterhalt adaptiert und verschiedene Härtefallregelungen verankert. Die Überreichung der Staatsbürgerschaftsurkunde muss wieder in einem feierlichen Rahmen erfolgen.

Konkret können Fremde laut Gesetzesnovelle künftig bereits nach sechs Jahren Aufenthalt die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie ausgezeichnet deutsch sprechen – B2-Niveau – oder alternativ in anderer Form eine nachhaltige persönliche Integration nachweisen, die auch dem Allgemeinwohl dient. Dazu zählt etwa ein mindestens dreijähriges freiwilliges ehrenamtliches Engagement in einer gemeinnützigen Organisation, eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit im Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsbereich oder eine mindestens dreijährige Funktionsausübung in einer Interessenvertretung oder einem Interessenverband (z.B. Betriebsrat, Elternvereinssprecher). Wird keines dieser Kriterien erfüllt, bleibt es bei der geltenden mindestens zehnjährigen Wartefrist.

Was die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung der Staatsbürgerschaft anbelangt, sieht die Novelle eine gewisse Lockerung der Bestimmungen über den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts vor. Demnach gilt künftig ein sechsjähriger Rahmen, wobei in zumindest 36 Monaten, darunter die letzten sechs Monate vor Antragstellung, ein ausreichendes Einkommen nachgewiesen werden muss. Ein vorübergehender Sozialhilfebezug während der letzten drei Jahre ist damit kein Hindernis für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft mehr. Außerdem gibt es künftig eine Härtefallregelung für seit Jahren in Österreich lebende Fremde, die wegen einer Behinderung oder einer dauerhaften schwerwiegenden Krankheit ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend selbst finanzieren können.

Keine Unterschiede macht das Staatsbürgerschaftsgesetz künftig zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Demnach haben auch uneheliche Kinder, die eine ausländische Mutter und einen österreichischen Vater haben, in Hinkunft automatisch Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft. Voraussetzung dafür ist, dass die Vaterschaft innerhalb von acht Wochen nach der Geburt des Kindes anerkannt bzw. gerichtlich festgestellt wurde. Wird diese Frist versäumt, greifen neue Bestimmungen, die für unmündige Minderjährige mit österreichischem Vater einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft vorsehen. Ähnliche Bestimmungen sollen auch für Adoptivkinder gelten.

Abhilfe wird darüber hinaus für jene wenigen Einzelfälle geschaffen, in denen ein Fremder / eine Fremde über Jahre hinweg im Glauben gelebt hat, die österreichische Staatsbürgerschaft zu besitzen und auch von den Behörden als ÖsterreicherIn behandelt wurde. Diese so genannten "PutativösterreicherInnen", die teilweise sogar den Wehr- bzw. Zivildienst abgeleistet haben, können künftig die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige erwerben, wobei lediglich die bisherige Unbescholtenheit nachzuweisen ist. Die Anzeige muss innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis der tatsächlichen Sachlage erfolgen.

Schließlich sind erleichterte Einbürgerungsregelungen für seit Jahren in Österreich lebende Fremde in Aussicht genommen, die schon als Kind nach Österreich gekommen sind, deren Eltern es aber verabsäumt haben, die erworbene Staatsbürgerschaft auf sie zu erstrecken.

Um die Bedeutung der Staatsbürgerschaftsverleihung zu unterstreichen, muss diese in Hinkunft verpflichtend in feierlichem Rahmen erfolgen: neben dem gemeinsamen Absingen der Bundeshymne schreibt das Gesetz auch das sichtbare Vorhandensein der österreichischen Fahne, der Fahne des jeweiligen Bundeslandes und der Fahne der Europäischen Union vor.

Grüne fordern jährlichen Rechtsextremismusbericht

Die Grünen fordern das Innenministerium in einem Entschließungsantrag auf, künftig wieder jährlich einen Bericht über Rechtsextremismus in Österreich zu erstellen (2251/A[E]). Die vorliegenden Berichte des Verfassungsschutzes sind nach Meinung von Abgeordnetem Karl Öllinger nicht ausreichend, er vermisst etwa eine detaillierte Dokumentation von rechtsextremistischen Aktivitäten, die Personen im Umfeld der FPÖ bzw. ihrer Vorfeldorganisationen zuzuordnen sind. (Schluss) gs