Parlamentskorrespondenz Nr. 372 vom 06.05.2013

Vorlagen: Landwirtschaft

Anpassungen an innerstaatliches Recht und EU-Vorgaben

Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle führt zu Gesetzesanpassungen

Wien (PK) – Das neue System der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit bedingt nun auch Änderungen bei zahlreichen Materiengesetzen im Beriech Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt und Wasserwirtschaft. Eine entsprechende Regierungsvorlage (2291 d.B.) betrifft im einzelnen das Agrarverfahrensgesetz, das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz, das Grundsatzgesetz über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten, das Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz, das Forstgesetz, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz, das BFW-Gesetz, das Düngemittelgesetz, das Futtermittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz, das Pflanzgutgesetz, das Rebenverkehrsgesetz, das Sortenschutzgesetz, das Weingesetz, das Marktordnungsgesetz sowie das Vermarktungsnormengesetz. Das Agrarbehördengesetz wiederum wird aufgehoben.

Biozidproduktegesetz setzt EU-Verordnung um

Nachdem die Richtlinie der Europäischen Union über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten im Unionsrecht durch eine unmittelbar anwendbare Verordnung ersetzt worden ist, soll nun das geltende österreichische Biozid-Produkte-Gesetz durch ein neues Gesetz (2294 d.B.) abgelöst werden, um die Vollziehung der diesbezüglichen EU-Verordnung zu ermöglichen. Geplant sind in erster Linie Vorschriften über die Behördenzuständigkeiten, zur Durchführung von Verwaltungsverfahren, zu Überwachungsbefugnissen, Regelungen im Zusammenhang mit Sanktionen für allfällige Verwaltungsübertretungen sowie Übergangsbestimmungen. Inhaltliche Vorschriften, etwa betreffend Definition und Zulassungskriterien für Biozidprodukte sind nicht vorgesehen, zumal die entsprechenden Regelungen bereits in der Biozidprodukteverordnung enthalten sind.

Agrarrechtsänderungsgesetz bringt technische Anpassungen

Technische Anpassungen der betreffenden Materiengesetze an aktuelle Entwicklungen und EU-Vorgaben bringt ein Agrarrechtsänderungsgesetz 2013 (2297 d.B.). Adaptiert werden in diesem Sinn das Düngemittelgesetz, das Futtermittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Weingesetz und das Agrarkontrollgesetz. Anpassungen im Forstgesetz wiederum betreffen die Präzisierung der Bestimmungen über die Bringungsgenossenschaften. Neu ist weiters ein Produktenbörsegesetz, das mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz erlassen werden soll. (Schluss) hof