Parlamentskorrespondenz Nr. 392 vom 13.05.2013

Vorlagen: Verkehr

Änderungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes und des Luftfahrtgesetzes

Wien (PK) – Durch eine Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 werden die Voraussetzungen für die technische und vertragliche Interoperabilität der europäischen Mautsysteme geschaffen (2298 d.B.). Damit könnten in Zukunft auch europäische Unternehmen als Mautdienstanbieter tätig werden. Die Novelle legt die Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS) und seine technischen Komponenten fest. Dadurch soll bei Durchquerung mehrerer Länder eine Entrichtung der Maut auf der Grundlage eines einzigen Vertrags mit einem EETS-Anbieter und einem einzigen Bordgerät möglich werden.

Im Gesetz enthalten ist auch die Einführung eines Tatbestands der Mautprellerei. Dieser ist gegeben, wenn der Zulassungsbesitzer unterlässt, bei vorläufiger Zuordnung eines Fahrzeuges zu einer Tarifgruppe den fehlenden Nachweis nachzuholen. Fuhrunternehmer werden überdies verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zeitgereicht vom Einlangen einer Ersatzmautaufforderung zu unterrichten. In beiden Fällen sollen damit die Fahrer von Fuhrunternehmen vor Verwaltungsstrafverfahren bewahrt werden.

Umfangreiche Anpassungen des Luftfahrtgesetzes

Eine umfangreiche Novelle des Luftfahrtgesetzes berücksichtigt die Entwicklungen, die sich im Unionsrechts seit 2008 im Bereich der Flugsicherheit (European Aviation Security Agency – ASEA) ergeben haben (2299 d.B.). In der dazu dem Nationalrat übermittelten Regierungsvorlage werden die begleitenden nationalen Bestimmungen zur Erweiterung der EASA-Grundverordnung in den Bereichen Piloten, Flugbetrieb, Drittlandsbetreiber, Flugplätze, Flugsicherungsdienst und Flugverkehrsmanagement geschaffen. Die behördlichen Zuständigkeiten für Flughäfen werden vereinheitlicht. Für die Verarbeitung von sicherheitsrelevanten Informationen aus Ereignismeldungen in der Zivilluftfahrt wird die Austro Control GmbH als die Zentrale Meldestelle festgelegt. Bei der gewerblichen Beförderung von Personen und/oder Fracht mit Hänge- bzw. Paragleitern, Fallschirmen und motorisierten Hänge- bzw. Paragleitern erfolgen Verwaltungsvereinfachungen.

Durch ein eigenes Kapitel im Luftfahrtgesetz werden bisher bestehende rechtliche Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem Betrieb von Flugmodellen und Unbemannten Luftfahrzeugen gelöst. Für Hubschrauber-Krankenhauslandeflächen wird eine spezielle Zivilflugplatz-Bewilligung eingeführt. Unter anderem werden auch die Bestimmungen über das Steigenlassen von Fesselballonen, Drachen und Kleinluftballons präzisiert. (Schluss) sox