Parlamentskorrespondenz Nr. 400 vom 14.05.2013

Debatte um tagungsfreie Zeit des Nationalrats

Fristsetzungsantrag des BZÖ abgelehnt

Wien (PK) – Nicht nur das Bienensterben sorgte in der heutigen Sondersitzung des Nationalrats für Aufregung, sondern auch ein Fristsetzungsantrag des BZÖ, das sich dezidiert gegen die zweimonatige sitzungsfreie Zeit des Nationalrats im Sommer ausspricht, insbesondere im Vorfeld der Nationalratswahl Ende September 2013. Klubobmann Josef Bucher beantragte daher, dem Verfassungsausschuss zur Vorbehandlung des Antrags 675/A, in dem eine entsprechende Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes vorgeschlagen wird, eine Frist bis zum 11. Juni 2013 zu setzen. Die Initiative erhielt jedoch keine ausreichende Unterstützung.

Es sei nicht mehr zeitgemäß, das Parlament zuzusperren. Auch würde dadurch das Recht der Abgeordneten, Fragen an die Regierung zu richten, eingeschränkt, argumentierte Klubobmann Josef BUCHER (B), der die Abschaffung der Sommerpause forderte. Darüber hinaus gebe es noch eine Reihe von Gesetzesvorhaben, die auf ihre Erledigung warten, erinnerte Bucher und nannte die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht, das neue Lehrerdienstrecht, die Heeresreform, die neue Sicherheitsdoktrin, den einheitlichen Jugendschutz, das Bankeninsolvenzrecht oder das Spekulationsverbot mit Steuergeldern. Das BZÖ werde "den Turbo zünden", Sondersitzungen beantragen, Initiativen einbringen und damit seinen Beitrag leisten, damit die Regierung genügend Zeit für die Beratung findet, betonte Bucher und rief das Parlament zum "Durcharbeiten" im Sommer auf.

Klubobmann Josef CAP (S) zweifelte an der Sinnhaftigkeit der Forderung des BZÖ und gab zu bedenken, bei Bedarf könne der Nationalrat jederzeit außerordentlich zu einer Plenarsitzung zusammentreten. Die Abgeordneten seien nicht vier Monate lang auf Ferien, sondern müssten sich während dieser Zeit den BürgerInnen stellen. Auch dies sei mit viel Arbeit verbunden, stellte Cap klar. Die von Bucher angesprochenen Gesetzesvorhaben würden überdies großen Zeitaufwand benötigen, gehe es doch darum, einen möglichst breiten Konsens zu erzielen, hielt der SPÖ-Klubchef weiters fest.

Das BZÖ tue so, als ob das Parlament im Sommer handlungsunfähig wäre, erwiderte Abgeordneter August WÖGINGER (V) auf Bucher. Dies sei aber falsch, bestehe doch die Möglichkeit, jederzeit Sondersitzungen einzuberufen und die Arbeit in den Ausschüssen wieder aufzunehmen. Wöginger erinnerte daran, dass es bis zur Sommerpause noch acht Plenarsitzungen und zahlreiche Ausschusssitzungen gebe, und kam zu dem Schluss, es stehe in den kommenden Wochen noch eine sehr intensive Arbeitszeit bevor. In Anspielung an die Beschlüsse vom 24. September 2008 warnte Wöginger davor, den Wahlkampf in das Parlament hineinzutragen. In der Hitze der Vorwahlzeit dürfe es zu keinem Abstimmungsprozedere nach dem Motto "Wer bietet mehr" kommen, mahnte er. Die ÖVP-Abgeordneten werden während der Sommermonate bei den Menschen vor Ort sein und mit ihnen reden. Auch dies sei Teil des "Geschäfts" eines Mandatars, stand für Wöginger fest.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) bezeichnete die Argumentation seines Vorredners als nicht nachvollziehbar und bekräftigte, zwei Monate Sommerpause seien zu lang. Ein Wahlkampf könne jedenfalls nicht als Grund dienen, keine Sitzungen abzuhalten. Stefan schlug zudem entsprechende Gesetzesänderungen vor, um es den Abgeordneten zu ermöglichen, auch während der tagungsfreien Zeit Anfragen an die Regierungsmitglieder zu stellen.

Demgegenüber äußerte sich Abgeordneter Dieter BROSZ (G) skeptisch zum Antrag des BZÖ und rief zu mehr Ehrlichkeit auf, wobei er unterstrich, auch PolitikerInnen hätten das Recht, im Sommer auf Urlaub zu gehen. Der Grün-Mandatar betrachtete nicht die sitzungsfreie Zeit, sondern vielmehr die zahlreichen unerledigten und immer wieder vertagten Oppositionsanträge als Problem. Brosz sprach sich darüber hinaus auch für einen Sitzungsplan mit regelmäßigen Ausschusssitzungen sowie für kürzere, dafür aber häufigere Plenarsitzungen aus.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) warf den Regierungsparteien ebenfalls vor, Oppositionsanträge, wie etwa auch die BZÖ-Initiative auf Einbringung von Anfragen während der Sommerpause, immer wieder zu vertagen. An die Adresse des Abgeordneten Wöginger gerichtet, stellte er fest, die Abgeordneten seinen auch vor Wahlen in der Lage, vernünftige Beschlüsse zu fassen.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (T) wünschte entsprechende Gesetzesänderungen, um den Abgeordneten die Möglichkeit zu geben, auch während der Sommerpause Anfragen einzubringen. Darüber hinaus sollte man seiner Meinung nach gesetzliche Vorsorge treffen, damit in Hinkunft die "Schubladisierung" von Oppositionsanträgen verhindert wird. (Ende Nationalrat) jan/hof