Parlamentskorrespondenz Nr. 404 vom 14.05.2013

Diskriminierungsschutz wird ausgeweitet

Gleichbehandlungsausschuss diskutiert Bilanz des Frauenministeriums

Wien (PK) – Eine umfangreiche Novelle zur Ausweitung des Diskriminierungsschutzes stand auf der Tagesordnung im Gleichbehandlungsausschuss und wurde mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, BZÖ und einer Teilzustimmung der Grünen beschlossen. Die Grünen äußerten mit der Teilzustimmung ihre Unzufriedenheit damit, dass ein Levelling-up des Diskriminierungsschutzes beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen unterblieben ist. Voller Schutz gilt weiterhin nur für Geschlecht und Ethnie, nicht aber bei Kriterien wie Alter, Weltanschauung, sexuelle Orientierung und religiöse Zugehörigkeit. Die Novelle bringt auch eine Verbesserung des Schutzniveaus gegen Diskriminierung bei selbständiger Erwerbstätigkeit und eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei sexueller Belästigung auf drei Jahre. Die Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgeltes in Stelleninseraten wird auf Wirtschaftsbranchen, in denen kein kollektivvertragliches Mindestentgelt festgelegt ist, ausgedehnt.

Eingeleitet wurde die Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses mit einer Aktuellen Aussprache mit Bundesminister Gabriele Heinisch-Hosek. Die Frauenministerin sah eine Reihe von Fortschritten in der Frauenpolitik der letzten Jahre. Das Thema der Gehaltsunterschiede bei Männern und Frauen werde nun offen diskutiert, das habe Änderungen in Gang gesetzt. Weiters standen Oppositionsanträge auf der Tagesordnung. Die FPÖ forderte in einem Entschließungsantrag eine systematische Behandlung der zum Gleichbehandlungsgesetz ergangenen Entscheidungen. Das Anliegen wurde mehrheitlich dem Justizausschuss zugewiesen. Ein weiterer Antrag der Freiheitlichen auf Schaffung eines Straftatbestands "Zwangsehe" wurde mehrheitlich abgelehnt, die Maßnahmen gegen Landflucht junger Frauen vertagt. Die Grünen konnten sich mit ihrer Forderung nach einer Beweislastumkehr in Diskriminierungsverfahren nicht durchsetzen. Der Antrag des BZÖ auf Maßnahmen, die den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen nach der "Babypause" fördern, wurde dem Familienausschuss zugewiesen.

Heinisch-Hosek: Alle Lebensentwürfe sind gleich zu behandeln

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek diskutierte in einer Aktuellen Aussprache mit den Abgeordneten, was ihr Ressort in den letzten Jahren in der Gleichbehandlung erreichen konnte, und nannte einige Schwerpunkte, die sie noch bis Ende der Legislaturperiode zu setzen hoffe. So erwarte sie noch vor dem Sommer die Ratifizierung der Istanbul-Konvention gegen häusliche Gewalt, erfuhr Abgeordnete Gisela Wurm (S). Österreich habe in diesem Bereich letzte gesetzliche Lücken bereits geschlossen. Sie werde auch demnächst zu einem interministeriellen Treffen einladen, das der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans für Gewaltschutz dienen soll, und dazu auch ExpertInnen einladen. Konkret sei ein Gesetz betreffend Betretungsverbote für Kindergärten und Schulen in Ausarbeitung. Sie fürchte nur, dass ein solches Betretungsverbot gegen schwere Fälle von Gewalttaten in der Familie nur wenig nützen werde.

Die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Karriere sei ein Thema für Männer und Frauen gleichermaßen, sagte die Bundesministerin zu Abgeordneter Dorothea Schittenhelm (V). Mit fünf Varianten des Kinderbetreuungsgeldes und der Elternteilzeit habe man aber eine Vielzahl von Möglichkeiten geschaffen, die optimale Wahlfreiheit erlauben. Der Prozentsatz der Väter, die Karenzzeiten in Anspruch nehmen, sei aus ihrer Sicht noch zu niedrig. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sehe sie jedoch grundsätzlich als gut geregelt an. Umgesetzt wurden auch Maßnahmen wie das Wochengeld für Bäuerinnen und Selbständige, erinnerte sie. Sie hoffe, dass in der Frage nach den optimalen Familienfördermodellen, wo die Positionen derzeit noch weit auseinanderliegen, noch vor dem Sommer eine Einigung erzielt werden kann.

Was die von Abgeordneter Ursula Haubner (B) angesprochene Einkommensschere betreffe, so seien Karenzzeiten ein Hauptgrund, wenn Frauen zurückfallen, daher wäre auch eine Arbeitszeitverkürzung für Väter ein Thema. Die verpflichtenden Einkommensberichte würden mehr an Transparenz schaffen, aber noch sehr unterschiedlich gehandhabt, sie werde das Thema mit den Sozialpartnern ansprechen. Es wäre ihr persönlich am liebsten, wenn die Verpflichtung zur Frauenförderung in den Betrieben gesetzlich verankert werden könnte. Das sei bisher leider nicht gelungen, meinte die Ministerin auf diesbezügliche Fragen von Abgeordneter Judith Schwentner (G). Es sei aber Betrieben unbenommen, einzelne Maßnahmen, die im Leitfaden für Aktionspläne zur Frauenförderung angeführt sind, umzusetzen. Es gehe nicht zuletzt darum, bestehende Ängste von Betrieben, was etwa den Papa-Monat bzw. Väterkarenz betreffe, abzubauen.

Die Privatwirtschaft habe, was die Gehaltsangaben betrifft, noch Nachholbedarf. Sie sehe es aber einen wesentlichen Erfolg dieser Legislaturperiode, dass das Thema Einkommensunterschiede thematisiert wurde und nun Verbesserungen in kleinen Schritten erfolgen. Ausdrücklich sprach sich die Bundesministerin für die Gleichbehandlung aller Formen von Familien aus, darunter auch denen, die auf gleichgeschlechtlichen Partnerschaften beruhen. Es sei für einen modernen Sozialstaat nicht angemessen, bestimmte Lebensentwürfe zu diskriminieren. Das Kindeswohl, das Abgeordneter Heidemarie Unterreiner (F) besonders am Herzen lag, solle nicht anhand einer engen Ansicht von Familie oder von der Vereinbarkeit von Beruf und Familie definiert werden, sagte die Ministerin. Zahlen über die Kosten von Krippenplätzen versprach sie schriftlich nachzureichen, die Frage sei komplex, da es sehr große Unterschiede der Bundesländer gebe, ein Durchschnittswert daher wenig aussagen würde. 

Zur Frage der Umsetzung des Gender-Budgetings und seiner Erfolge verwies Frauenministerin Heinisch-Hosek auf den unabhängigen Budgetdienst, der im Parlament eingerichtet wurde. Von diesem verspreche sie sich für die Abgeordneten eine Aufbereitung der Gesetzesmaterien auch unter diesem Gesichtspunkt. Aussagen zum Erfolg von Wirkungszielen seien allerdings erst in einem Jahr möglich.

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ergänzte zur Frage der pflegenden Kinder und Jugendlichen, das Problem sei durch eine Studie seines Ressorts erstmals bewusst gemacht worden. Von den genannten 40.000 bis 45.000 Kindern und Jugendlichen, die nahe Angehörige pflegen, seien etwa 20.000 der Kerngruppe zuzuordnen, die besonderer Aufmerksamkeit und Hilfe bedürfe. Das seien diejenigen, die täglich Pflegeleistungen erbringen müssen. Angebote für diese Gruppe gebe es, das Problem sei aber, wie man sie erreichen könne. Das hoffe er durch eine vertiefende Studie, die er in Auftrag gegeben habe, zu erfahren. Eine Berufsgruppe, die hier viel erreichen könne, seien sicher die praktischen Ärzte. Von der medialen Aufmerksamkeit zu diesem Thema erhoffe er sich ebenfalls positive Effekte.

Weitere Schritte zur Gleichbehandlung im Erwerbsleben

Die Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Berufsleben sind Hauptgesichtspunkt von Änderungen des Gleichbehandlungsgesetzes und einer Reihe weiterer Gesetze (2300 d.B.), die der Gleichbehandlungsausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, BZÖ verabschiedete. Die Grünen kritisierten das Fehlen des Levelling-up beim Diskriminierungsschutz für den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und stimmten der Novelle daher nur teilweise zu.

Unter anderem wird eine Richtlinie der EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, umgesetzt. Das Schutzniveau bei selbständiger Erwerbstätigkeit wird klarer geregelt, um sicherzustellen, dass betroffene Personen ihre Ansprüche geltend machen können. Neben dem Zugang zu selbständiger Tätigkeit sind nun auch alle von der Selbständigen-Gleichbehandlungsrichtlinie erfassten Bereiche (etwa Gründung, Einrichtung oder Erweiterung eines Unternehmens sowie Aufnahme oder Ausweitung jeglicher anderer Art selbständiger Tätigkeit) umfasst.

Weitere Maßnahmen der Novelle sind die Ausdehnung der Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgeltes in Stelleninseraten auf Wirtschaftsbranchen, in denen kein Mindestentgelt festgelegt ist. Außerdem werden die Senate der Gleichbehandlungskommission durch die Reduktion der VertreterInnen der Sozialpartner und der Ministerien verkleinert und künftig aus jeweils sechs Mitgliedern bestehen. Angestrebt wird eine Verkürzung der Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission von derzeit bis zu 18 Monaten und länger auf maximal ein Jahr.

Die Novelle wurde von den meisten Fraktionen gutgeheißen. Eine emotional geführte Debatte entbrannte um die Frage, wieso es in dieser Novelle letztlich zu keinem Levelling-up im Diskriminierungsschutz gekommen ist. Abgeordnete Ursula Haubner (B) meinte, es seien in den Gesetzesänderungen eine Reihe klarer Fortschritte erkennbar, etwa die Ausdehnung der Verjährungsfrist bei sexueller Belästigung. Über das Levelling-up solle man emotionslos diskutieren. Auch Abgeordnete Judith Schwentner (G) sah viele positive Aspekte der Novelle, kritisierte aber heftig, ebenso wie ihre Fraktionskollegin Alev Korun (G), dass offenbar aufgrund von Widerstand der ÖVP kein Levelling-up des Diskriminierungsschutzes auch für sexuelle Orientierung, Alter, Weltanschauung oder Religion erfolgt sei. Es sei nicht einzusehen, warum diese Diskriminierungen anders behandelt würden als solche Aufgrund des Geschlechts oder der Ethnie. Abgeordnete Christine Marek (V) wies die Vermutung der Grünen, die ÖVP heiße indirekt die Diskriminierung einzelner Gruppen gut, empört zurück. Der Grund der Kritik am Levelling-up sei, dass die geplanten Regelungen aus Sicht ihrer Fraktion zu sehr in Freiheits- und Eigentumsrechte eingegriffen hätten. SP-Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher meinte hingegen, sie könne diese Haltung nicht nachvollziehen, gegen ein Levelling-up gebe es keine guten Argumente. Klare Diskriminierungen eingetragener Partnerschaften würden beispielsweise weiter bestehen. Abgeordnete Susanne Winter (F) hingegen stellte eine Notwendigkeit des Levelling-up grundsätzlich in Frage.

Bundesminister Rudolf Hundstorfer meinte, der Gesetzesentwurf stelle aus seiner Sicht nicht das Optimum dar. Das Levelling-up sei in 17 EU-Mitgliedsstaaten und auch in allen Bundesländern mit Ausnahme Niederösterreichs umgesetzt. Er habe aber letztlich dem Kompromiss zugestimmt, diesen Punkt diesmal beiseite zu lassen, um die anderen Teile der Novelle umsetzen zu können.

FPÖ für systematische Erfassung der Gleichbehandlungs-Entscheidungen

Gemeinsam mit der Regierungsvorlage verhandelt wurde ein Antrag der FPÖ betreffend die Verankerung einer gesetzlichen Verpflichtung zur systematischen Erfassung der zum Gleichbehandlungsgesetz ergangenen Entscheidungen (1498/A(E)). Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F) erklärte, derzeit liege keine systematische Erfassung der zum Gleichbehandlungsgesetz ergangenen Entscheidungen vor. Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) war dafür, das Thema dem Justizausschuss zuzuweisen, dieser Antrag wurde mit Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen angenommen.

Grüne fordern Beweislastumkehr bei Diskriminierung

Abgeordnete Alev Korun (G) erläuterte, dass die Grünen nicht eine generelle Umkehr der Beweislast bei Diskriminierung wünschen. Vielmehr solle in Einklang mit den geltenden Richtlinien der Europäischen Union die Beweislastregelung so geändert werden, dass Beweislastumkehr in jenen Fällen vorzusehen ist, in denen die Klägerin/der Kläger Tatsachen glaubhaft machen kann, die eine Diskriminierung vermuten lassen (1988/A(E)). Die derzeitige Regelung bürde gerade der schwächeren Partei die gesamte Beweislast auf. Die Grünen konnten sich mit ihrem Anliegen aber nicht durchsetzen, der mit Mehrheit der anderen Fraktionen abgelehnt wurde.

Keine Mehrheit für Straftatbestand "Zwangsehe"

Ebenfalls nicht durchsetzen konnten sich die Freiheitlichen  mit ihrem Vorstoß (1632/A(E)) auf Schaffung eines eigenen Straftatbestands der "Zwangsehe" nach dem Vorbild der Bundesrepublik Deutschland. FP-Abgeordnete Carmen Gartelgruber argumentierte dabei, die im Strafrechtsänderungsgesetz 2006 festgelegte Regelung der "Nötigung zur Eheschließung" gehe nicht weit genug, um für Delikte dieser Art das entsprechende Unrechtsbewusstsein zu schaffen und zu sensibilisieren.

Die Abgeordneten Sonja Steßl-Mühlbacher (S) und Eva-Maria Himmelbauer (V) wiesen darauf hin, dass es in der österreichischen Rechtsordnung bereits den Straftatbestand der schweren Nötigung gibt, unter den auch die Zwangsverheiratung fällt. Abgeordnete Alev Korun (G) wiederum führte ins Treffen, eine andere, neue Etikettierung bringe keine tatsächliche Verbesserung bei der Bekämpfung von Zwangsverheiratung. Wichtiger seien vielmehr Maßnahmen der Prävention und der Betreuung meinte sie ebenso wie die SPÖ-Abgeordnete Gisela Wurm, und hob in diesem Zusammenhang vor allem die Bedeutung der ersten Notwohnung, die es noch vor Sommer geben werde, hervor.

Unterstützung fand der Antrag hingegen beim BZÖ. Abgeordnete Ursula Haubner, die ebenfalls die Maßnahmen der Prävention begrüßte, argumentierte, eine schärfere Bezeichnung des Tatbestands wäre wünschenswert und würde zum Ausdruck bringen, dass es sich um ein schweres Vergehen mit entsprechender Ahndung handelt.

Landflucht, Wiedereinstieg: Anträge noch nicht entscheidungsreif

Die Forderung der Freiheitlichen nach Maßnahmen gegen die Landflucht junger Frauen (1973/A(E)) wurde von der Ausschussmehrheit vertagt. Abgeordnete Carmen Gartlgruber reagierte in ihrer Initiative auf Ergebnisse einer Studie der Universität für Bodenkultur Wien, wonach vor allem gut ausgebildete Frauen zwischen 20 und 29 verstärkt den ländlichen Raum verlassen. Abgeordnete Christine Marek (V) und Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek erinnerten an zahlreiche Maßnahmen im Rahmen der Förderung des ländlichen Raums und hoben dabei vor allem die Themen Arbeitsplätze und Kinderbetreuung hervor.

Ein Antrag (1905/A(E)) des BZÖ schließlich, in dem Abgeordnete Ursula Haubner eine Initiative des Frauenministeriums zur Unterstützung des Wiedereinstiegs von Frauen nach der "Babypause" anregt, wurde dem Familienausschuss zugewiesen. (Schluss) sox/hof