Parlamentskorrespondenz Nr. 442 vom 23.05.2013

Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz passiert Nationalrat

Uneinigkeit der Koalition zur Frage des so genannten Levelling-up

Wien (PK) – Der nächste Themenschwerpunkt an diesem Plenartag des Nationalrats betraf die Gleichbehandlung. Zunächst befassten sich die MandatarInnen mit einer umfangreichen Novelle zur Ausweitung des Diskriminierungsschutzes , die mehrheitlich beschlossen wurde. Primäres Ziel dieses Gesetzentwurfes, mit der u.a. eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird, ist die Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Berufsleben.

Das Schutzniveau bei selbständiger Erwerbstätigkeit wird klarer geregelt, um sicherzustellen, dass betroffene Personen ihre Ansprüche geltend machen können. Neben dem Zugang zu selbständiger Tätigkeit sind nun auch alle von der Selbständigen-Gleichbehandlungsrichtlinie erfassten Bereiche (etwa Gründung, Einrichtung oder Erweiterung eines Unternehmens sowie Aufnahme oder Ausweitung jeglicher anderer Art selbständiger Tätigkeit) umfasst. Außerhalb der Arbeitswelt, inklusive Wohnraum, gilt der volle Diskriminierungsschutz weiterhin für Geschlecht und Ethnie, nicht aber bei Kriterien wie Alter, Weltanschauung, sexueller Orientierung und religiöse Zugehörigkeit. Dieses so genannte Levelling-up wird von SPÖ und den Grünen gefordert. Die ÖVP und das BZÖ warnen hingegen vor Eingriffen in Privat- und Eigentumsrechte.

Die Novelle bringt auch eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei sexueller Belästigung auf drei Jahre. Die Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgeltes in Stelleninseraten wird auf Wirtschaftsbranchen, in denen kein kollektivvertragliches Mindestentgelt festgelegt ist, ausgedehnt.

Mitdiskutiert wurden Anträge der Opposition. Die FPÖ fordert in einem Entschließungsantrag eine systematische Behandlung der zum Gleichbehandlungsgesetz ergangenen Entscheidungen. Das Anliegen wurde mehrheitlich dem Justizausschuss zugewiesen. Die Grünen konnten sich mit ihrer Forderung nach einer Beweislastumkehr in Diskriminierungsverfahren nicht durchsetzen.

FPÖ kritisiert überschießende Regelungen im Gleichbehandlungsgesetz

Die FPÖ könne vielen Punkten zum Diskriminierungsschutz in den vorliegenden Entwürfen nicht zustimmen, eröffnete Abgeordnete Susanne WINTER (F) und erklärte diese Haltung damit, dass befürchtet werde, die Entscheidungsfreiheit Einzelner, etwa bei der Bereitstellung von Wohnraum, würden durch überschießende Regelungen eingeschränkt. Positiv an der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz sei zwar, dass die Verjährungsfristen bei sexueller Belästigung verlängert werden, doch Diskriminierungsschutz dürfe niemals mit Verleumdung einhergehen, konstatierte die Freiheitliche.

Grüne und SPÖ fordern Levelling-up ein

Mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und gegenüber Menschen mit Behinderung sei das Ziel der debattierten Gesetzesänderungen, fasste Abgeordnete Gisela WURM (S) diese zusammen. Bedauernswert sei aus Sicht ihrer Fraktion allerdings, dass erneut das Levelling-up für ganz Österreich, also der bundesweite Schutz vor Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung oder des Alters, in den Vorlagen fehle. Daher wertete die SPÖ-Mandatarin die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz als Politik der kleinen Schritte, mit denen immerhin eine Verbesserung der Stellung von Frauen am Arbeitsmarkt bewirkt werde. Mit Punkten wie der verlängerten Geltendmachung sexueller Belästigung auf drei Jahre und verpflichtenden Entlohnungsangaben in Stellenausschreibungen trage somit der Gesetzgeber dem Wunsch der Gleichbehandlungsanwaltschaft Rechnung.

Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) hielt fest, die Grünen begrüßten an den Gesetzesnovellen, dass darin eine Ausdehnung der Verjährungsfrist bei sexueller Belästigung und ein Diskriminierungsschutz für Selbstständige enthalten seien. Sie kritisierte jedoch die fortwährend fehlende Klarheit in den Bestimmungen zum Diskriminierungsschutz, und dass das Levelling-up nicht darin Eingang gefunden habe. Die Blockade der ÖVP bezüglich Regelungen, die Diskriminierungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen unterbinden sollten, war für die Grün-Mandatarin nicht nachvollziehbar, habe es doch auch seitens der Wirtschaft dazu positive Rückmeldungen gegeben.

ÖVP und BZÖ gegen überbordende Regelungen durch Levelling-up

Die ÖVP diskriminiere niemanden, hielt Abgeordnete Dorothea SCHITTENHELM (V) dem entgegen, doch es gelte, auch DienstleisterInnen zu schützen, zum Beispiel WirtInnen, die frei entscheiden sollten, wen sie zu beherbergen wünschen. Die diesbezügliche EU-Richtlinie liege nicht zuletzt aus diesem Grund derzeit auf Eis. Insgesamt bestehe im Feld der Gleichbehandlung in Österreich weiterhin Handlungsbedarf, meinte die ÖVP-Politikerin und bezog sich dabei auf die überdurchschnittlich hohe Zahl an Universitäts-Absolventinnen, denen ein vergleichsweise geringer Anteil an weiblichen Führungskräften in Österreich gegenüberstehe. Ein Plädoyer hielt sie auch für flexiblere Arbeitszeiten zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie sowie für die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) befand, das schon das mehrmals novellierte Gleichbehandlungsgesetz, das erstmals 2004 beschlossen wurde, sei durch die Vielzahl an Änderungen recht unleserlich geraten und müsse daher unbedingt in der kommenden Gesetzgebungsperiode klarer gestaltet werden. Inhaltlich lobte die BZÖ-Mandatarin die Ansätze zur Behebung von Diskriminierung in der Berufswelt, auch die Verkleinerung der zuständigen Senate zur Beschleunigung von Verfahren gegen Gleichbehandlungsverstöße und die Anpassung des Behinderteneinstellungsgesetzes an das Gleichbehandlungsgesetz seien positive Elemente, sagte sie. Zum Levelling-up erklärte Haubner, das BZÖ sei gegen jede Art der Diskriminierung, verwehre sich aber gegen überbordende Regulierungen, die letztlich in Freiheitsrechte von BürgerInnen einwirken.

Team Stronach befürwortet Novelle

Abgeordnete Martina SCHENK (T) bekannte, ihre Fraktion stehe ambivalent zu den gegenständlichen Gesetzesänderungen, werde aber dennoch zustimmen, da die positiven Aspekte darin überwögen. So trage das Team Stronach die Überarbeitung der Stelleninserate mit obligatorischen Lohnangaben mit, auch die Anhebung des Schutzniveaus in der Behindertengleichstellung und die Verkleinerung der Entscheidungssenate würden gutgeheißen. Unverständlich war für die Stronach-Politikerin dagegen, weswegen gesetzliche Regelungen zu Treffen des Bundeskanzlers mit NGOs in der Novelle enthalten sind und warum die Fristen bei der Geltendmachung von sexueller Belästigung verlängert werden, denn Betroffene derartiger Delikte würden sich doch immer gleich nach dem Vergehen melden, so Schenk.

Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz ist Kompromiss

Abgeordnete Heidemarie UNTERREINER (F) nutzte ihre Wortmeldung, um das Vorgehen der Regierungsparteien mit Oppositionsanträgen anzuprangern. Anträge aller Oppositionsparteien würden meist in Ausschusssitzungen von SPÖ und ÖVP vertagt und gelangten so niemals in das Plenum beziehungsweise an die Öffentlichkeit. Damit bremse man nicht nur das kreative Potential der Opposition aus, auch die parlamentarische Arbeit werde dadurch massiv verfälscht und schlussendlich das Abstellen von Fehlentwicklungen verhindert, brachte Unterreiner ihren Unmut auf den Punkt.

Abgeordnete Heidrun SILHAVY (S) wies diesen Vorwurf mit dem Hinweis auf intensive Ausschussverhandlungen über Oppositionsanträge zurück, merkte aber an, oftmals lägen die Thematiken aus rechtlicher Sicht einfach im Bereich anderer Fachausschüsse. Die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes erachtete sie wie schon ihre Parteikollegin Wurm als eine Kompromisslösung, da seitens des Koalitionspartners das Levelling-up darin verhindert worden sei. Den Ursprung dieses Widerstands ortete die SPÖ-Mandatarin bei der Meinung der Bischofskonferenz über die Rechte Homosexueller. Dennoch zeigte sie sich zuversichtlich, dass das Levelling-up letztendlich bundesweit eingeführt werde, denn Österreich lasse keine Diskriminierung zu.

Grüne wollen mit Abänderungsantrag Levelling-up durchsetzen

Abgeordnete Alev KORUN (G) zeigte sich davon überzeugt, dass alle Abgeordneten gegen Diskriminierung seien. Es gebe niemanden, der diskriminiert werden wolle, betonte sie. Aus diesem Blickwinkel heraus ist für Korun nicht nachvollziehbar, dass manche Personengruppen beim Diskriminierungsschutz weiter benachteiligt bleiben. Alle sollten die gleichen Möglichkeiten haben, sich gegen eine Diskriminierung zu wehren, machte sie sich für das sogenannte Levelling-Up im Gleichbehandlungsgesetz stark. Um ihr Anliegen zu unterstreichen brachte Korun namens der Grünen einen Entschließungsantrag ein.

Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER räumte ein, dass das vorliegende Gesetzespaket nur in kleinen Schritten einen Fortschritt bringe. Es sei aber immerhin ein Fortschritt, machte er geltend. Unter anderem hob Hundstorfer die Verlängerung der Verjährungsfrist bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und die Stärkung des Schlichtungscharakters hervor.

Auch Abgeordnete Christine MAREK (V) begrüßte die Verlängerung des Verjährungsschutzes bei sexueller Belästigung. Sie gab zu bedenken, dass sich viele Betroffene wegen eines Abhängigkeitsverhältnisses oder aus anderen Gründen erst nach einiger Zeit trauten, Ansprüche geltend zu machen.

Was das Levelling-Up betrifft, hob Marek hervor, dass es nur in einem einzigen Land, nämlich Großbritannien, einen umfassenden Diskriminierungsschutz unter Einbeziehung aller Merkmale gebe, genau dort kämpfe man nun aber mit einer Klagsflut. Die entsprechende EU-Richtlinie liegt ihrer Meinung nach zu Recht seit einigen Jahren auf Eis, weil ein umfassender Diskriminierungsschutz weit in Privatrechte und Eigentumsrechte eingreife. Man müsse hier abwägen, betonte Marek. Ausdrücklich sprach sie sich auch gegen eine Beweislastumkehr im Falle von Diskriminierungen aus, dadurch würde ihrer Meinung nach das rechtstaatliche Prinzip verletzt.

Heinisch-Hosek bedauert Fehlen des Levelling-up

Frauenministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK bedauerte demgegenüber, dass es nicht gelungen sei, den Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt auf alle Personengruppen auszudehnen. Eigentum sei nicht in Gefahr, wenn sich schwule oder lesbische Paare in eine Wohnung einmieten wollten, argumentierte sie.

Abgeordnete Irene SZEP (S) machte darauf aufmerksam, dass Frauen oft Hemmungen hätten, ihre Rechte geltend zu machen. Die Forderung "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" sei schon mehr als hundert Jahre alt, sagte sie, dennoch sei sie immer noch aktuell. Als sehr nützlich wertete Szep den vom Frauenministerium angebotenen Gehaltsrechner.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) warb für die Steuerreformvorschläge der ÖVP und forderte unter anderem einen Steuerfreibetrag von 7.000 € pro Jahr für jedes Kind. Das würde auch beschäftigten Frauen zugutekommen, unterstrich sie.

Abgeordneter Johann HELL (S) wies darauf hin, dass das Gleichbehandlungsgesetz schon seit über dreißig Jahren eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts in der Arbeitswelt verbiete. Seither sei der Diskriminierungsschutz in vielen Bereichen ausgeweitet worden, zeigte er sich erfreut.

Die Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes und weiterer damit in Zusammenhang stehender Gesetze wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit verabschiedet. Ebenfalls mehrheitlich nahmen die Abgeordneten den ablehnenden Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag der Grünen zum Thema  Beweislastumkehr zur Kenntnis.

Der FPÖ-Antrag betreffend die systematische Erfassung der zum Gleichbehandlungsgesetz ergangenen Entscheidungen wurde vom Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf dem Justizausschuss zugewiesen.

Über den Entschließungsantrag der Grünen betreffend Ausweitung des Diskriminierungsschutzes im Gleichbehandlungsgesetz wurde namentlich abgestimmt: er blieb mit nur 15 Ja-Stimmen bei 131 Nein-Stimmen in der Minderheit.

Zwangsheirat wird kein Straftatbestand

Ein weiterer Antrag der Freiheitlichen auf Schaffung eines Straftatbestands "Zwangsehe" wurde mehrheitlich abgelehnt.

Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) wertete es als unverständlich, dass sich die Mehrheit des Parlaments gegen einen eigenen Straftatbestand der Zwangsehe "sträubt". In Deutschland gebe es bereits seit einiger Zeit einen entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch, betonte sie. Österreich würde ihrer Meinung nach damit ein eindeutiges Signal setzen und unmissverständlich klar machen, dass Zwangsheirat als schweres Unrecht verurteilt werde.

Ihr hielt Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) entgegen, dass Zwangsheirat in Österreich als schwere Nötigung gilt und in diesem Sinn auch unter den entsprechenden Straftatbestand fällt. Der Strafrahmen dafür betrage bis zu fünf Jahre. Wichtig ist für sie auch verstärkte Bewusstseinsbildung. Generell bedauert Steßl-Mühlbacher, dass es in Österreich nur "Step by Step" und vielfach nur auf Druck von außen gelinge, in Gesetzen verankerte Diskriminierungen zu eliminieren, etwa beim Adoptionsrecht. 

Demgegenüber konnte Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) dem Antrag der FPÖ, wie sie sagte, einiges abgewinnen. Es stimme, dass Zwangsheirat bereits jetzt unter Strafe stehe, sagte sie, ein eigener Straftatbestand wäre aber ein wichtiges Signal und würde verdeutlichen, dass Zwangsheirat ein schwerwiegendes Delikt sei. Haubner zu Folge sind jährlich einige hundert Mädchen betroffen.

Namens der ÖVP äußerte sich Abgeordnete Eva-Maria HIMMELBAUER (V) ablehnend zum FPÖ-Antrag. Zwangsheirat sei bereits seit einiger Zeit ein Offizialdelikt in Österreich, könne also auch ohne eine Anzeige von Betroffenen verfolgt werden, argumentierte sie. Das Strafausmaß betrage zu bis zu fünf Jahre. Es sei auch strafbar, wenn Mädchen zum Zweck einer Zwangsheirat ins Ausland gebracht werden.

Für einen eigenen Straftatbestand Zwangsehe machte sich demgegenüber Abgeordnete Martina SCHENK (T) stark. Damit würde man auch signalisieren, dass sich MigrantInnen den Werten der österreichischen Gesellschaft anzupassen haben, unterstrich sie.

Abgeordnete Alev KORUN (G) begründete die Ablehnung des FPÖ-Antrags durch ihre Fraktion damit, dass eine strafrechtliche Verfolgung von Zwangsehen bereits jetzt gewährleistet sei. Anstatt symbolische Politik zu betreiben, wäre es wichtiger, Betroffenen zu helfen und notwendige Betreuungsstrukturen zu schaffen. Korun begrüßte in diesem Sinn die geplante Notwohnung für zwangsverheiratete Frauen.

Der ablehnende Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den FPÖ-Antrag wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen.

Familienausschuss soll sich mit Wiedereinstiegshilfen nach Babypause befassen

Dem Familienausschuss zugewiesen wurde schließlich der Antrag des BZÖ auf Maßnahmen, die den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen nach der "Babypause" fördern.

Inhaltliche Zustimmung zum Antrag des BZÖ signalisierte Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F). Sie äußerte sich empört darüber, dass der Antrag nach einer monatelangen Vertagung im Gleichbehandlungsausschuss nun dem Familienausschuss zugewiesen werden soll. Gartelgruber erinnerte daran, dass die Forderungen des Antrags auch im Regierungsprogramm verankert seien, dessen Umsetzung lasse jedoch auf sich warten. Die Regierung sei offenbar nicht zu echten Reformen bereit, bedauerte Gartlehner.

Abgeordneter Franz RIEPL (S) zeigte Verständnis für die Kritik an der Vorgangsweise, den Antrag zuerst zu vertagen und ihn dann dem Familienausschuss zuzuweisen. Andererseits machte der Redner aber auch auf das Problem aufmerksam, verschiedene Lösungen für die verschiedenen Arten des Wiedereinstiegs nach der Babypause zu finden. Dabei setze er auf weitere Beratungen im Familienausschuss und auf gemeinsame Anstrengungen bei der Suche nach praktikablen Lösungen.

Unverständnis für die Art des Umgangs mit Oppositionsanträgen zeigte auch Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G), nachdem eine AK-Studie die Probleme von Wiedereinsteigerinnen auf dem Arbeitsmarkt bestätigt habe. Überdies verwundere die Weigerung des Abgeordneten Riepl, etwas zu unterstützen, das den Absichtserklärungen des Regierungsübereinkommens entspreche, sagte die Rednerin.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) erinnerte ihre Vorrednerin daran, dass vieles von dem, was der Antrag verlange, bereits erledigt wurde, wobei sie auf Fortschritte bei der Kinderbetreuung hinwies und Betriebe nannte, die Wiedereinsteigerinnen unterstützen, weil sie wissen, wie wichtig es ist, Fachkräfte zu gewinnen und im Betrieb zu halten. Dieses Thema sei ein Querschnittbereich, der Wirtschaft, Familien, Soziales und Frauen gleichermaßen betreffe, zeigte sich die Abgeordnete überzeugt.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) sprach ebenfalls von einer Querschnittmaterie und wünschte sich stärkeres Engagement der Frauenministerin, die sich auch bei anderen Gelegenheiten im Interesse von Frauen in andere Ressortbereiche einmische. Was bisher im Sinne des Antrags erreicht wurde, sei "nicht das Gelbe vom Ei", klagte Haubner. Frauen seien vielmehr nach wie vor benachteiligt, wenn sie nach der Babypause wieder in den Beruf einsteigen wollen, vor allem dann, wenn sie sich dazu entscheiden, länger bei ihren Kindern zu bleiben. Politik und Unternehmen sind gefordert, Eltern dabei zu helfen, berufliche Karriere und Kindererziehung optimal miteinander vereinbar zu machen.

Abgeordnete Martina SCHENK (T) unterstrich die Dringlichkeit des Antrags, kritisierte den Umgang der Regierungsparteien mit Oppositionsanträgen generell und klagte, dass Anträge, die anderen Ausschüssen zugewiesen werden, dort vielfach liegen bleiben. Grundsätzlich sollte man den Gleichbehandlungsausschuss aufwerten, verlangte Martina Schenk.

Bei der Abstimmung wurde das Ersuchen des Gleichbehandlungsausschusses, den Antrag dem Familienausschuss zuzuweisen, mehrheitlich angenommen. (Fortsetzung Nationalrat) red