Parlamentskorrespondenz Nr. 445 vom 24.05.2013

Vorlagen: Finanzen

Regierungsentwurf zur Bankensanierung, FPÖ-Anträge zum Spekulationsverbot

Wien (PK) – Nachdem Regierung und Nationalrat viele Milliarden Euro eingesetzt haben, um nach Ausbruch der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 Banken zu "retten", hat der Nationalrat am 4. Juli 2012 die Bundesregierung mit einer Entschließung (260/E) aufgefordert,  das Bankwesengesetz und die Insolvenzordnung zu verbessern, damit gefährdete Institute künftig rechtzeitig vor dem Eintritt einer unumkehrbaren wirtschaftlichen Schieflagen saniert werden können. Außerdem verlangten die Abgeordneten ein spezielles Verfahren für die geordnete Abwicklung von Kreditinstituten. Die finanziellen Lasten der Sanierung oder Abwicklung einer Bank sollen künftig nicht mehr nur die öffentlichen Haushalte und die SteuerzahlerInnen tragen. Außerdem soll die Versuchung ("moral hazard") für Bankmanager entfallen, riskante Geschäfte abzuschließen, weil der Staat sich in seiner Verantwortung für die Abwendung volkswirtschaftlicher Schäden ohnehin gezwungen sehe, Banken auf Kosten der SteuerzahlerInnen zu "retten". Diesem parlamentarischen Auftrag folgend hat die Bundesregierung dem Nationalrat kürzlich einen Entwurf für ein Bankeninterventions- und restrukturierungsgesetz (2360 d.B.) vorgelegt. Der Entwurf orientiert sich am Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen.

Verpflichtende Sanierungs- und Abwicklungspläne für die Banken

Da das bestehende Insolvenzrecht für Banken nicht ausreicht und das für Kreditinstitute anwendbare Geschäftsaufsichtsverfahren zu spät greift, zielt der Entwurf auf eine präventive Krisenplanung bei Banken und Bankenaufsicht. Jede Bank wird einen Sanierungsplan und einen Abwicklungsplan erstellen. Diese Pläne werden von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) begutachtet und von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) geprüft und genehmigt werden. Auf individuell bestimmte "Auslöseereignisse" hin, die eine Verschlechterung der Finanzlage bei einem Institut anzeigen, kann die FMA künftig mit Frühinterventionen reagieren, um eine Krise abzuwenden und eine wirtschaftliche Gesundung des Instituts aus eigenen Mitteln zu ermöglichen. Im schlimmsten Fall sollen Abwicklungspläne ein geordnetes Ausscheiden der Bank aus dem Markt mit überschaubaren wirtschaftlichen Folgen gewährleisten.

Im Sinne des Proportionalitätsprinzips kann die FMA kleinen Instituten Ausnahmen von einzelnen inhaltlichen Anforderungen einräumen. Für eine Gruppe (Kreditinstitutsgruppe, Kreditinstitute-Verbund oder institutionelles Sicherungssystem) soll ein Gruppensanierungsplan gelten, der auch die nachgeordneten, zugeordneten oder teilnehmenden Institute berücksichtigt. Die Sanierungs- und Abwicklungspläne sollen stufenweise ab 2014 eingeführt werden, um eine Überlastung der Aufsichtsbehörden zu vermeiden. Zunächst werden große Institute und Gruppen ihre Sanierungs- und Abwicklungspläne vorlegen müssen.

Das Gesetzesvorhaben lässt einen Mehraufwand bei der FMA erwarten, der aber keine Erhöhung des fixen Bundes-Kostenbeitrages notwendig macht. Die neuen Informationspflichten werden bei den Instituten einen Verwaltungsmehraufwand von 2,721 Mio. € verursachen, schätzt das Finanzressort.

FPÖ: Einheitliches Haushaltsrecht für Bund, Länder und Gemeinden

Mit ihrem Antrag 2299/A beantragen die FPÖ-Abgeordneten Karlheinz Strache, Alois Gradauer und Elmar Podgorschek, Bund, Ländern und Gemeinden für deren Haushaltsführung im Finanz-Verfassungsgesetz den Grundsatz einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht) vorzuschreiben. Die Haushaltsregelungen sind nach den Grundsätzen der Transparenz, Effizienz und weitgehenden Vergleichbarkeit zu gestalten. Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse soll die Finanzministerin im Einvernehmen mit dem Rechnungshof per Verordnung regeln. Sonstige Vorschriften für die bundeseinheitliche Erstellung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse in den Gebietskörperschaften sollen Gegenstand einer Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sein, die bis Mitte 2014 abgeschlossen werden soll, schlägt die FPÖ vor.

FPÖ beantragt Spekulationsverbot in der Finanzverfassung

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Alois Gradauer und Elmar Podgorschek verlangen in ihrem Antrag 2300/A die Verankerung eines Spekulationsverbots im Finanz-Verfassungsgesetz. Die Finanzgebarung von Bund, Ländern und Gemeinden und aller sonstigen Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, ist risikoavers auszurichten, heißt es im FPÖ-Antrag. Bei Finanzierung und Veranlagung sind vermeidbare Risiken auszuschließen; es darf nur mündelsicher finanziert und veranlagt werden. Kreditaufnahmen zum Zweck mittel- und langfristiger Veranlagungen sowie der Abschluss von derivativen Finanzinstrumenten sind nicht zulässig. Nähere Regelungen sollen durch Bundes- und Landesgesetze getroffen werden, verlangen die Antragsteller. (Schluss) fru