Parlamentskorrespondenz Nr. 446 vom 24.05.2013

Vorlagen: Wirtschaft

Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie, Deregulierung bei Ausverkäufen, Anpassungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz

Industrieemissionsrichtlinie wird auf hohem Niveau umgesetzt

Wien (PK) - Eine Neufassung des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen (2321 d.B.) dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen. Bestehende Regelungen und Verordnungen, die schon bisher zu strengeren Auflagen führten, werden dabei übernommen, sodass die erreichten hohen Umweltstandards beibehalten werden können. Von den in der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen von den neuen strengeren Bestimmungen für Emissionsgrenzwerte oder etwa Ausnahmen für beschränkte Laufzeit macht das Gesetz hingegen nicht Gebrauch. Damit soll sichergestellt werden, dass auch künftig die österreichischen Anlagen zu jenen mit den niedrigsten Emissionswerten in Europa zählen. Im Sinne einer Minimierung des bürokratischen Aufwands wiederum wird das bestehende Überwachungssystem von Anlagen in die Umweltinspektion integriert.

Baugewerbe: Gewerbeordnung erweitert Tatbestand der Entziehung

Als Folge der Umgestaltung der Haftpflichtversicherung für das Baugewerbe wird nun durch eine Änderung der Gewerbeordnung (2337 d.B.) der Entziehungstatbestand an die neue Rechtslage angepasst. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gewerbebehörde bei Mangel der gesetzlichen Haftpflichtversicherung unmittelbar die Baugewerbeberechtigung entziehen kann.

Bewilligungstatbestand bei Ausverkäufen wird eingeschränkt

Eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (2388 d.B.) bezweckt im Wesentlichen eine Deregulierung bei Ausverkäufen. Demnach sind nunmehr nur noch Ausverkäufe wegen Geschäftsaufgabe bzw. –verlegung bewilligungspflichtig, wobei mit der Bewilligungspflicht die Richtigkeit der Behauptung bereits vorab geprüft werden soll. Im Falle der Ankündigung von beschleunigten Ausverkäufen aufgrund von Elementarereignissen wie Hochwasser oder Brand soll eine bloße Anzeigepflicht anstelle des Bewilligungsverfahrens ausreichen.

FPÖ warnt vor Folgen eines TAFTA-Abkommens

Heftige Kritik übt Abgeordneter Bernhard Themessl (F) an dem geplanten TAFTA-Abkommen zwischen der EU und den USA, durch das ein transatlantischer Binnenmarkt geschaffen werden soll. Konkrete Gefahren würden vor allem im Bereich der Lebensmittelsicherheit und der Agrarwirtschaft drohen, zumal die amerikanische Agrarindustrie-Lobby gegen Einfuhrverbote von Gen-Produkten in die EU kämpft, warnt Themessl. Einschränkungen befürchtet der FPÖ-Mandatar aber auch beim europäischen Datenschutz. Themessl appelliert deshalb in einem Entschließungsantrag (2273/A(E)) an den Wirtschaftsminister, sich in den zuständigen Gremien gegen das Zustandekommen des TAFTA-Abkommens einzusetzen.

Grüne: Künstlerkommission soll über Vorliegen künstlerischer Tätigkeit entscheiden

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) drängt in einem Entschließungsantrag (2296/A(E)) auf eine Änderung der Gewerbeordnung, die bei der Feststellung künstlerischen Schaffens im Gegensatz zu einer bloß gewerblichen Tätigkeit die Beurteilung seitens des Künstlersozialversicherungsfonds (K-SVF) berücksichtigt. Der Kultursprecher der Grünen tritt vor allem dafür ein, die bereits vorhandenen Gremien des Fonds zur Präjudizierung der Tätigkeitseigenschaften – und nicht wie bisher die Gewerbebehörden – heranzuziehen, und argumentiert, dies diene nicht nur der Verwaltungsvereinfachung, sondern würde die Entscheidungsfindung auch auf ein dazu befähigtes Expertengremium verlagern.

Bilanzbuchhaltungsgesetz bringt Anpassungen bei Behördenstruktur

Ein Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 bringt auf Basis eines Initiativantrags (2308/A(E)) der Abgeordneten Konrad Steindl (V) und Christoph Matznetter (S) eine Überarbeitung der Behördenstruktur sowie weitere Anpassungen im Sinn der Verwaltungsökonomie. Unverändert bleiben die Bestimmungen zum Berechtigungsumfang der Bilanzbuchhalter, neu ist hingegen die Auflösung der Paritätischen Kommission und die Übertragung ihrer Aufgaben an die Wirtschaftskammer. Die Durchführung der Fachprüfungen als wichtigstes Zugangskriterium wird den Meisterprüfungsstellen übertragen. Als wesentliche Neuerung wird zudem die Option einer ex ante Anrechnung von Prüfungen externer Lehrgangsanbieter geschaffen. Im Sinne einer modularen Erweiterung des Berechtigungsumfangs soll überdies ein bereits bestehender Berechtigungsumfang nicht zu einer neuerlichen Prüfung führen.

Neuordnung des Instanzenzugs innerhalb der Wirtschaftskammer

Ein Antrag (2309/A(E)) der Abgeordneten Peter Haubner (V) und Christoph Matznetter (S) auf Änderung des Wirtschaftskammergesetzes reagiert auf die neu geschaffene Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz. Demnach sollen nun sämtliche innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation bestehenden oder direkt zum Bundesminister führenden Instanzenzüge entfallen. Gegen Bescheide der jeweiligen Verwaltungsbehörde erster Instanz wird nunmehr nur noch das zuständige Verwaltungsgericht angerufen werden können.  

Neue Verwaltungsgerichtsbarkeit bedingt Änderungen bei Ziviltechnikern und Wirtschaftstreuhändern

Ein Antrag (2310/A(E)) der Abgeordneten Peter Haubner (V) und Christoph Matznetter schlägt Änderungen im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und im Ziviltechnikerkammergesetz vor, die durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 notwendig wurden, wobei es im Wesentlichen darum geht, dem grundsätzlichen Systemwechsel im administrativen Instanzenzug Rechnung zu tragen. (Schluss) hof


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