Parlamentskorrespondenz Nr. 447 vom 24.05.2013

Vorlagen: Justiz

Vereinfachte GmbH-Gründung, Anpassung an Verwaltungsgerichtsbarkeit, FP-Antrag auf Kinderschutzgesetz

Mindestkapital für GmbH wird auf 10 000 € abgesenkt

Wien (PK) – Ziel eines Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes (2356 d.B.) ist es, durch billigere Gründung den Einstieg in die selbständige Tätigkeit zu erleichtern und die österreichische GmbH im internationalen Wettbewerb der Gesellschaftsrechtsordnungen attraktiv zu halten. Zu diesem Zweck soll nun das für die Gründung erforderliche Mindestkapital von 35 000 € auf 10 000 € gesenkt werden, wobei diese Summe wie bisher nicht in voller Höhe, sondern nur zur Hälfte bar eingezahlt werden muss. Die Reduktion des Mindestkapitals führt damit auch zu einer Verringerung der am Kapital anknüpfenden Notariats- und Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich dazu soll  für die Gründung bestimmter Einpersonen-Gesellschaften im Wege einer "Mustersatzung" ein eigener, stark verbilligter Tarif eingeführt werden. Vorgesehen ist darüber hinaus auch der Entfall der Gründungsanzeige in der Wiener Zeitung.

Justizgesetze werden an neue Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst

Ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Justiz (2357 d.B.) adaptiert nun zahlreiche Materiengesetze aus dem Justizbereich an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Im Einzelnen wird damit die Zuständigkeit des OGH in berufs- und disziplinarrechtlichen Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltswärter festgelegt. Zudem kommt es zu einer Neuordnung der administrativen Instanzenzüge in Angelegenheiten der Rechtsanwälte, Notare, Sachverständigen, Dolmetscher und Zeugen.  Im Einbringungsrecht wird die Behördenzuständigkeit neu festgelegt und ein Vorstellungsverfahren eingeführt. Im Bereich des Gerichtssachverständigen- und –dolmetscherwesens wiederum wird der Rechtsschutz substanziell erweitert. Weitere Punkte der Novelle  sind die Schaffung eines Instanzenzugs von der Übernahmekommission an den OGH, die Wiedereinführung des Urheberrechtssenats, die Schaffung eines Instanzenzugs im Bereich des Strafvollzugs von den Vollzugsbehörden an die ordentliche Gerichtsbarkeit sowie die Neuregelung der Gerichtsgebühren bei einstweiligen Verfügungen.

FPÖ fordert umfassendes Kinderschutzgesetz

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (F) fordert strengere Maßnahmen zum Schutz von Kindern gegen Gewalt und sexuelle Übergriffe und meint, der Beschluss der Strafgesetznovelle 2011 könne nur als erster zaghafter Schritt in die richtige Richtung gewertet werden. In einem Entschließungsantrag (2292/A(E)) drängt er zunächst vor allem auf eine entsprechende Anhebung der Strafunter- und Strafobergrenzen sowie auf die Abschaffung der Verjährungsfristen

bei Sexualdelikten. Zudem sollte eine unbedingte Anzeigepflicht für Personen, die beruflich mit Minderjährigen zu tun haben, eingeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht des Missbrauchs vorliegt. Weitere Punkte des Forderungskataloges der FPÖ sind u.a. die Einführung der Möglichkeit einer chemischen Kastration für Sexualtäter, die Einführung eines absoluten Berufsverbots für Sexualtäter hinsichtlich von Tätigkeiten, die den Umgang mit Kindern umfassen, sowie ein gesetzliches Verbot sämtlicher Hafterleichterungen und vorzeitiger Entlassungen für Sexualtäter. Den Strafvollzug mit der elektronischen Fußfessel will Strache überdies bei Sexualtätern explizit ausschließen. (Schluss) hof