Parlamentskorrespondenz Nr. 463 vom 29.05.2013

Einstimmigkeit im Justizausschuss über Sexualstrafrechtsänderung

Weiterer Beschluss: GmbH-Gründung mit 10.000 € Mindestkapital

Wien (PK) – Die Anhebung der Strafrahmen und die Ausdehnung einzelner Straftatbestände sind die wesentlichen Punkte eines Sexualstrafrechtsänderungsgesetzes, das heute vom Justizausschuss einstimmig beschlossenen wurde. Darüber hinaus verabschiedeten die Abgeordneten ein Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz, durch das vor allem die Gründung einer GmbH einfacher und billiger gestaltet werden soll, sowie ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Bereich Justiz. Weitere Beschlüsse des Ausschusses betrafen die gesetzliche Verankerung der Justiz-Servicecenter-Einrichtungen sowie eine Verkürzung des Instanzenzugs bei Aufhebungsklagen gegen Schiedssprüche.

Höhere Strafrahmen für Sexualdelikte, Cyber-Grooming wird strafbar

Die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung sowie die Stärkung des Schutzes von Kindern sowie ein wirksameres Vorgehen gegen Menschenhandel sind die Hauptstoßrichtungen eines Sexualstrafrechtsänderungsgesetzes (2319 d.B.), das vor allem eine Anhebung der Strafrahmen für einzelne Delikte, aber auch die Ausweitung von Straftatbeständen vorsieht. So sollen etwa die Strafuntergrenze bei der Vergewaltigung (§ 201 StGB) und die Strafdrohung für die qualifizierte geschlechtliche Nötigung (§ 202 StGB) angehoben werden. Strengere Strafdrohungen bringt das Gesetz auch für die Delikte der Förderung der Prostitution und pornographischer Darstellung Minderjähriger (§ 215a StGB), der Zuhälterei (§ 216 StGB) sowie des Menschenhandels (§ 194 StGB). Ausgedehnt werden u.a. die Tatbestände des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§§ 206 und 207 StGB) und der sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren (§ 208 StGB). Beim Tatbestand der Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen (§ 208a StGB) wiederum wird nun auch das sogenannte Cyber-Grooming mit einbezogen. Das Tätigkeitsverbot des § 220b StGB schließlich wird in Zukunft sämtliche Tätigkeiten erfassen, die intensive Kontakte mit Minderjährigen beinhalten.

Als mit der Novelle miterledigt galt ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien (2162/A(E)), in dem die Abgeordneten Johannes Jarolim (S) und Peter Michael Ikrath (V) eine zeitgemäße Ausgestaltung des Verbots der sexuellen Belästigung unter Berücksichtigung opferbezogener Faktoren einmahnen und dabei vor allem auch von der Möglichkeit einer Ausdehnung des Tatbestands ausgehen.

Für ein schärferes Vorgehen gegen Kinderschänder traten die Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag (1155/A(E)) ein, wobei die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller und Peter Fichtenbauer u.a. die Entlassung einschlägig Verurteilter aus dem Staatsdienst, aber auch die Einrichtung eines Opferfonds für psychologische und medizinische Betreuung forderten. Diese Initiative blieb bei der Abstimmung allerdings in der Minderheit.

Die Novelle wurde von den Abgeordneten aller Parteien ausdrücklich begrüßt, wobei Abgeordneter Johannes Jarolim (S) als positiv hervorhob, dass durch die Erhöhung des Strafrahmens beim Delikt des Menschenhandels nun auch eine Telefonabhörung möglich ist. Seine Fraktionskollegin Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher bedauerte allerdings, dass innerhalb der Koalition kein Konsens über die Ahndung des "Po-Grapschens" gefunden werden konnte. Derartige Belästigungen seien kein Kavaliersdelikt und dürften nicht ins Lächerliche gezogen werden, meinte sie. Jarolim pflichtete ihr bei und argumentierte, wenn Ehrenbeleidigung im Strafgesetzbuch geahndet wird, dann müsste auch das "Po-Grapschen" strafgesetzlich geregelt werden. Kein Mensch rechtfertige das "Po-Grapschen", betonte Abgeordnete Karin Hakl (V), für die sich allerdings die Frage stellte, ob es sinnvoll sei, hier mit dem Strafrecht vorzugehen. Andere Formen der sozialen Ächtung wären jedenfalls wirkungsvoller, war sie überzeugt.

Zustimmung erhielt das Gesetz auch seitens der Oppositionsparteien. Sowohl Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) als auch Abgeordneter Peter Westenthaler (B) sprachen von einem ersten Schritt in die richtige Richtung. Der BZÖ-Mandatar dankte Justizministerin Karl ausdrücklich für deren Engagement, erinnerte allerdings an noch offene Forderungen seiner Fraktion, wie etwa die Aufhebung der Unterscheidung zwischen sexuellem Missbrauch und schwerem sexuellem Missbrauch gegen Unmündige, die Einführung einer generellen Anzeigepflicht bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs, die Aufhebung der Verjährung von Sexualdelikten, die Erhöhung der Strafdrohung bei Quälen mit Todesfolge sowie der Entfall des Ermessensspielraums beim Tätigkeitsverbot.

Viel Positives in der Novelle konnte auch Abgeordneter Albert Steinhauser (G) erkennen, der insbesondere die Bestimmungen beim Menschenhandel sowie die Ausweitung des Tätigkeitsverbotes begrüßte. Für grundsätzlich diskussionswürdig hielt er aber das Thema Strafhöhe und merkte kritisch an, die Novelle greife den Ergebnissen einer zur Prüfung der Strafrahmen eingesetzten Arbeitsgruppe StGB 2015 vor. Wichtiger als die Strafen seien jedenfalls Prävention und Aufdeckung, unterstrich Steinhauser unter Hinweis auf den Umstand, dass 90 % aller Sexualdelikte im Dunkeln bleiben.

Bundesministerin Beatrix Karl betonte, das Hauptaugenmerk der Novelle richte sich auf besonders schutzwürdige Gruppen wie Kinder und Opfer von Menschenhandel. Daneben gehe es auch darum, internationale Vorgaben insbesondere beim Kinderschutz umzusetzen. Was die Arbeitsgruppe StGB 2015 betrifft, geht es, wie Karl mitteilte, vor allem um eine Prüfung der Strafenrelation. Nach fast 40 Jahren Strafgesetzbuch stelle sich heute die Frage, ob das Strafrecht noch der Wertehaltung der Gesellschaft entspricht, gab sie zu bedenken. Zum Thema "Po-Grapschen" hielt Karl fest, dies sei kein Kavaliersdelikt, die bestehenden Sanktionen im Verwaltungsstrafrecht würden aber ausreichen, man sollte nicht alles ins gerichtliche Strafrecht heben.

Abschaffung der lebenslänglichen Freiheitsstrafe weiter umstritten

Fahrt gewann die Debatte auch durch die jüngst bekannt gewordenen SPÖ-Pläne in Richtung Abschaffung der lebenslänglichen Freiheitsstrafe, die vo Abgeordnetem Johannes Jarolim (S) als Diskussionsgrundlage interpretiert wurden. Das Drehen am Strafrahmen alleine trage nicht zu mehr Sicherheit bei, stand für den SPÖ-Justizsprecher fest, der in dieser Einschätzung auch von Abgeordnetem Albert Steinhauser (G) unterstützt wurde. Abgeordnete Karin Hakl (V) hingegen meinte in Anspielung an den Entführungs- und Missbrauchsfall in Cleeveland, jemandem wie Ariel Castro möchte sie in Freiheit nicht begegnen.

Kein Gehör fanden die SPÖ-Pläne zur Abschaffung der lebenslänglichen Haft bei FPÖ und BZÖ. Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) wandte ein, lebenslängliche Haft treffe in der Praxis nur geistig kranke Rückfallstäter. Eine Entlassung von "Lebenslänglichen" nach 15-20 Jahren, wie sie derzeit üblich ist, sollte nur die extreme Ausnahme sein, meinte er und sah Handlungsbedarf vor allem im Vollzugsrecht. Scharfe Kritik am SPÖ-Papier übte auch Abgeordneter Peter Westenthaler (B). Er beantragte die Aufnahme einer Ausschussfeststellung, wonach der Justizausschuss vom Fortbestand der derzeit im Strafgesetz normierten lebenslangen Freiheitsstrafen ausgeht, konnte sich bei der Abstimmung mit diesem Vorstoß aber nicht durchsetzen.

Justizministerin Beatrix Karl meinte schließlich, sie halte nichts von der Abschaffung lebenslänglicher Freiheitsstrafen, der Vorschlag der SPÖ belebe aber die Diskussion.

GmbH-Gründung wird billiger und einfacher

Erleichterungen bei der Gründung einer GmbH bringt ein vom Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ beschlossenes Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (2356 d.B.), durch das das für die Gründung erforderliche Mindestkapital von bisher 35.000 € auf 10.000 € gesenkt wird. Zusätzlich dazu soll für die Gründung bestimmter Einpersonen-Gesellschaften im Wege einer "Mustersatzung" ein eigener, stark verbilligter Tarif eingeführt werden. Die Novelle enthält zudem auch eine Bestimmung, wonach die verpflichtende Gründungsanzeige in der Wiener Zeitung nunmehr entfällt.

Die Forderung nach Wegfall sämtlicher Veröffentlichungspflichten in der Wiener Zeitung erhoben Team Stronach und Grüne in zwei Entschließungsanträgen (1615/A(E), 1692/A(E)), die bei der Abstimmung aber in der Minderheit blieben.

Nicht durchsetzen konnte sich das BZÖ mit seinem Vorstoß auf vereinfachte Firmengründung durch Schaffung einer 1 €-GmbH (2276/A(E)).

Abgeordneter Peter Michale Ikrath (V) wies auf die massiven Veränderungen im wettbewerbsrechtlichen Umfeld hin sowie auf den Umstand, dass im EU-Durchschnitt das Mindeststammkapital 8.000 € beträgt. Als Alarmsignal wertete er die im internationalen Vergleich niedrige Zahl an Gründungen und meinte zudem, die derzeitige Situation habe JungunternehmerInnen nicht gerade ermutigt. Klar war für Ikrath, dass die Sicherheit von Unternehmen jedenfalls nicht im ursprünglichen Stammkapital, sondern im Aufbau einer Kapitalbasis liegt.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) begrüßte ebenso wie seine Fraktionskollegin Abgeordnete Elisabeth Grossmann die Novelle unter dem Gesichtspunkt der Förderung von Startups, schränkte jedoch ein, hinsichtlich der Absenkung des Mindestkapitals sei die Regierungsvorlage nicht geglückt. Er befürchtete einen starken Anstieg von Insolvenzen und kam zu dem Schluss, die Schaffung einer eigenen GmbH-light wäre eine bessere Lösung gewesen.

Fortschritte für Startups erwartete sich auch Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G), die die Befürchtungen Jarolims nicht teilen konnte. Wenn ein Unternehmen schlecht aufgestellt ist, dann wird es unabhängig von der Höhe des Stammkapitals in die Insolvenz gehen, war für die Wirtschaftssprecherin der Grünen klar.

Von einem notwendigen Schnellschuss der Regierung, der zu enormen finanziellen Erleichterungen für Jungunternehmer führen wird, sprach Abgeordneter Peter Westenthaler (B). Die Richtigkeit der Maßnahme sah er vor allem auch durch das schlechte internationale Ranking Österreichs bei den Unternehmungsgründungen bestätigt.

Heftige Kritik an der Herabsetzung des Mindestkapitals übte hingegen die FPÖ. Abgeordneter Harald Stefan argumentierte, nicht die Gründungskosten, sondern bürokratischer Aufwand, Steuern und Abgaben würden Menschen von der selbstständigen Tätigkeit abschrecken. Die bloße Reduktion des Stammkapitals sei angesichts der Haftungsfolgen problematisch, erfülle das Mindestkapital doch auch eine Funktion als Seriositätsschranke. Eine verbilligte Gründung hielt Stefan ebenso wie der FPÖ-Mandatar Johannes Hübner nur dann für sinnvoll, wenn sie mit einer Verpflichtung zur Nachdotierung von Rücklagen bis zur Normalhöhe des Stammkapitals gekoppelt wird. Beide Abgeordnete gaben überdies zu bedenken, die gegenständliche Regelung biete die Möglichkeit auch für bereits bestehende GmbHs, ihr Stammkapital auf 10.000 € herabzusetzen. In der Praxis entspreche dies einer steuerfreien Geldentnahme und habe Steuerausfälle für den Staat zur Folge, warnten sie.

Gegen ein Absenken des Mindestkapitals sprach sich auch Abgeordneter Robert Lugar (T) aus, der an der Sitzung mit beratender Stimme teilnahm. Viele GmbHs würden als Scheinfirmen gegründet, wodurch jährlich eine Milliarde € an Gesamtschaden für den Staat entsteht, rechnete er vor. Wenn man den Unternehmen helfen will, dann sollte man vielmehr sämtliche Zwangsveröffentlichungen in der Wiener Zeitung beseitigen, meinte Lugar.

Bundesministerin Beatrix Karl interpretierte die Novelle als guten Mittelweg und unterstrich, mit 10.000 € liege Österreich immer noch über dem EU-Schnitt. Abgesehen vom Mindestkapital bleiben sämtliche bewährten rechtlichen Rahmenbedingungen auch weiterhin aufrecht, mit einem Vertrauensverlust sei daher nicht zu rechnen. Die Novelle entspreche zudem der wirtschaftlichen Realität, zumal vier Fünftel aller Unternehmen im Dienstleistungsbereich tätig seien, wo man keine hohe Kapitalausstattung brauche.

Justiz-Servicecenter-Einrichtungen finden Eingang in das Gesetz

Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz (2306 d.B.), die vom Ausschuss einstimmig verabschiedet wurden, sollen vor allem den Zugang zum Recht erleichtern. In diesem Sinn werden nun die Justiz-Servicecenter-Einrichtungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften ausdrücklich im Gesetz verankert. Vorgesehen sind u.a. auch die Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs auf die Finanzprokuratur und die Rechtsanwaltskammer sowie die grundsätzliche Verlautbarung von allgemeinen Erlässen im Wege des Justiz-Intranets. Eine mit der Vorlage mitbeschlossene Änderung des Rechtspraktikantengesetzes wiederum zielt darauf ab, die Beurteilung der im Rahmen der Ausbildung erbrachten Leistungen praxisgerechter und aussagekräftiger zu gestalten.

Die Vorlage wurde explizit von den Abgeordneten Johannes Jarolim (S) und Karin Hakl (V) begrüßt. Sie erwarten sich von einer verbesserten Ausbildung auch positive Effekte für die gesamten Rechtsberufe. Bundesministerin Beatrix Karl fügte hinzu, 50% der Praktikantinnen und Praktikanten würden in Zukunft die Chance haben, von 5 auf 7 Monate verlängert zu werden. Damit würde den Betreffenden eine längere Praxiserfahrung ermöglicht. Die Verlängerung könne für diejenigen gewährt werden, die eine besondere Leistung erbracht haben.

Aufhebungsklagen gegen Schiedssprüche: Instanzenzug wird verkürzt

Ebenfalls einstimmig ins Plenum schickten die Abgeordneten das Schiedsrechts-Änderungsgesetz (2322 d.B.), durch das der Instanzenzug im Aufhebungsverfahren gegen Schiedssprüche verkürzt wird. Erste und letzte Instanz ist nunmehr nach den Bestimmungen der Novelle der Oberste Gerichtshof.

Seitens der Abgeordneten Johannes Jarolim (S) und Peter Michael Ikrath (V) wurde dabei insbesondere die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich ins Treffen geführt. Damit sei ein großer Wurf gelungen, bemerkte Ikrath. Ziel sei es gewesen, den Schiedsort Österreich mit Sitz in Wien auch bei ausländischen Schiedsverfahren zu forcieren, ergänzte Jarolim, zumal auch an der Universität Wien und mit dem Institute for European Affairs Schwerpunkte in diesem Bereich gesetzt und Kompetenz erworben wurden. Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort stelle einen wesentlichen Aspekt dar, fügte er hinzu.

Angesprochen von Abgeordnetem Peter Westenthaler (B) auf die Kritik der Wirtschaftskammer und der Rechtsanwaltskammer auf die Gebühren im Aufhebungsverfahren, erklärte Justizministerin Beatrix Karl, durch die Reduzierung des Instanzenzugs von drei auf eine Instanz würden sich auch die Gebühren von derzeit 5,4% auf künftig 5% vermindern.

Justizgesetze werden an neue Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst

Mit den Stimmen von SPÖP, ÖVP und Grünen wurde ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Justiz (2357 d.B.) angenommen, das nun zahlreiche Materiengesetze aus dem Justizbereich an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit adaptiert. Im Einzelnen wird damit die Zuständigkeit des OGH in berufs- und disziplinarrechtlichen Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltswärter festgelegt. Zudem kommt es zu einer Neuordnung der administrativen Instanzenzüge in Angelegenheiten der Rechtsanwälte, Notare, Sachverständigen, Dolmetscher und Zeugen. Im Einbringungsrecht wird die Behördenzuständigkeit neu festgelegt und ein Vorstellungsverfahren eingeführt. Im Bereich des Gerichtssachverständigen- und –dolmetscherwesens wiederum wird der Rechtsschutz substanziell erweitert. Weitere Punkte der Novelle  sind die Schaffung eines Instanzenzugs von der Übernahmekommission an den OGH, die Wiedereinführung des Urheberrechtssenats, die Schaffung eines Instanzenzugs im Bereich des Strafvollzugs von den Vollzugsbehörden an die ordentliche Gerichtsbarkeit sowie die Neuregelung der Gerichtsgebühren bei einstweiligen Verfügungen.

Die beiden Justizsprecher der Koalitionsparteien, Johannes Jarolim (S) und Peter Michael Ikrath (V) merkten diesem Zusammenhang kritisch an, dass in Disziplinarverfahren für Rechtsanwälte und Notare teilweise die Landesverwaltungsgerichte als letzte Instanz vorgesehen seien, was sie als nicht zielführend erachten. Es könne nicht sein, dass bei Bundesmaterien ein Landesgericht hereingeholt wird, meinten sie, außerdem gelte es, eine Kompetenzzersplitterung zu vermeiden. Sie luden daher die Opposition ein, bis zum nächsten Plenum über eine diesbezügliche Änderung zu verhandeln. Abgeordneter Harald Stefan (F) signalisierte dabei die Unterstützung seiner Fraktion.

Karl zu Atomhaftung: Keine Aufweichung hoher heimischer Standards

Schließlich nahm der Ausschuss den Bericht der Bundesregierung gemäß § 30 Atomhaftungsgesetz über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden (III-393 d.B.) mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ zur Kenntnis. Das Papier listet die insgesamt 13 geltenden Verträge samt ihren Haftungshöchstbeträgen auf, gibt überdies zu bedenken, dass das österreichische Atomhaftungsgesetz im Gegensatz zu den internationalen Haftungssystemen einen inländischen Gerichtsstand vorsieht und weder Haftungsobergrenzen noch eine Kanalisierung kennt, und schließt mit der Warnung, aus österreichischer Sicht dürfe die Anwendung dieser Grundsätze des Gesetzes in keiner Weise durchbrochen werden. Die Sicherstellung der geltenden heimischen Standards wurde auch im Ausschuss von Bundesministerin Beatrix Karl bekräftigt.

Angesichts kritischer Bemerkungen der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker (G), Albert Steinhauser (G) und Robert Lugar (T) führte die Ministerin aus, federführend bei diesem Bericht sei das Lebensministerium, lediglich die Haftungsfragen beträfen ihr Ressort. Sollte in angrenzenden Ländern etwas passieren, so könne nach österreichischem Recht geklagt werden, es kämen dabei auch die österreichischen Standards zum Tragen. Die verspätete Vorlage des Berichts erklärte sie mit dem Hinweis darauf, dass das Lebensministerium die internationalen Entwicklungen nach Fukushima abwarten wollte. Leider sei aber international nichts weitergegangen, stellte sie mit Bedauern fest. (Schluss) hof/jan