Parlamentskorrespondenz Nr. 464 vom 29.05.2013

Vorlagen: Familie

Kostenbeteiligung Bund für Kindergartenjahr, Problemfälle bei Kinderbetreuungsgeld, BZÖ für Kinder- und Jugendrat

Wien (PK) - Die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über das verpflichtende Gratiskindergartenjahr wird ergänzt durch eine neue Vereinbarung, welche die Mitfinanzierung des Bundes bis Ende des Kindergartenjahres 2014/15 sicherstellt (2335 d.B.). Die Kostenbeteiligung des Bundes deckt die Mehrkosten der Länder in Zusammenhang mit dem Gratiskindergartenjahr. Sie beträgt für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 jeweils 70 Mio. €. Damit wird sichergestellt, dass alle fünfjährigen Kinder unabhängig von der Bildungsbiographie und der Einkommenssituation ihrer Eltern sowie von sonstigen sozialen Einflussfaktoren das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt besuchen können.  

Vorkehrungen für Problemfälle beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes

Der Bezug von Kinderbetreuungsgeld soll für Eltern verbessert und vereinfacht werden. Ziel ist es, Lösungen für gewisse Problemfälle zu schaffen. Eine Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz  (2336 d.B.) sieht die Abstimmung der Zuverdienstgrenze für BezieherInnen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes beziehungsweise einer Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld mit der aktuellen ASVG-Grenze vor. Es soll auch innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung noch möglich sein, eine andere Variante zu wählen, sodass Irrtümer bei der Antragstellung noch korrigiert werden können. Der Anspruchszeitraum wird auf Kalendermonate eingeschränkt, in denen an allen Tagen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Das erleichtert insbesondere Eltern, die einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beziehen, die Planung bei Rumpfmonaten. In Fällen, wo Eltern gegen eine Ablehnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes vorgehen, wird künftig das Kinderbetreuungsgeld auch während der Dauer des Gerichtsverfahrens zur Klärung der Frage der Erfüllung des Erwerbserfordernisses ausbezahlt.

BZÖ für Einrichtung eines Kinder- und Jugendrates

BZÖ-Abgeordnete Ursula Haubner fordert die Einrichtung eines Kinder- und Jugendrates (KJR) als parlamentarische Interessensvertretung analog zum Datenschutzrat (2325/A(E)). Dem Gremium soll je ein Mitglied der im Parlament vertretenen Parteien, sowie je ein/e VertreterIn der Bundesjugendvertretung (BJV), der Kinder- und Jugendanwaltschaft (KIJA) und der Bürgerinitiative Kinderrechte angehören. Der KJR soll nach Vorstellungen Haubners in Belangen der Kinder- und Jugendrechte schon ab der Erstellung von Ministerialentwürfen in den Gesetzwerdungsprozess einbezogen werden und auch ein Vorschlagsrecht für Gesetzesinitiativen erhalten. (Schluss) sox