Parlamentskorrespondenz Nr. 481 vom 04.06.2013

Mitterlehner für Neuanfang bei Energieeffizienzpaket

Wirtschaftsausschuss beschließt Stromkennzeichnung

Wien (PK) – Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner bedauerte heute das Scheitern der Verhandlungen über das Energieeffizienzpaket und meinte, ein Neuanfang sei nun die einzige Möglichkeit, Zuwarten würde die Probleme nicht lösen. Als Teilbereich des Pakets wurde im Wirtschaftsausschuss lediglich die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend Transparenz im Energiegroßhandel sowie ein Antrag der Regierungsparteien auf Kennzeichnung des Stroms nach seiner Erzeugungsform verabschiedet. Weitere Beschlüsse des Ausschusses betrafen eine Neuordnung des Instanzenzugs innerhalb der Wirtschaftskammer, die Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen für den Bereich des gewerblichen Betriebsanlagenrechts sowie Vereinfachungen der Regeln für Abverkäufe.

Ausschuss beschließt Stromkennzeichnung und Transparenzrichtlinie

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner bedauerte ebenso wie die Abgeordneten Wolfgang Katzian (S) und Peter Haubner (V) das Scheitern der Verhandlungen über das Energieeffizienzpaket und meinte, der Entwurf sei ausgewogen gewesen, ein Zuwarten bringe nun keine Lösung, die Probleme würden im Gegenteil nur aufgeschoben. Mitterlehner zeigte vor allem kein Verständnis für die Haltung der Grünen, insbesondere deren Beharren auf ein Festschreiben einer Energieverbrauchsobergrenze von 1000 Petajoule. Er trat für einen Neuanfang ein und gab zu bedenken, angesichts des hohen Potenzials der Energieeffizienz sei dies die einzige Lösung, die der Politik nun verbleibt.

Die Ansätze des Pakets seien gut und richtig gewesen, war auch SPÖ-Mandatar Wolfgang Katzian überzeugt, der nun dazu aufrief, einige Punkte, wie etwa den Online-Anbieterwechsel, doch noch umzusetzen. Für die Volkspartei bekannte sich Abgeordneter Peter Haubner mit Nachdruck zu Energieeffizienz sowie zur Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und zu leistbaren Energiekosten. Die Forderung der Grünen nach Festschreibung von 1000 Petajoule hätte jedenfalls mehr Kosten für die Wirtschaft und damit Nachteile für den Wirtschaftsstandort verursacht, stand für Haubner fest, der aber ebenfalls von der Möglichkeit einer Einigung bis zum Plenum zumindest hinsichtlich des Online-Wechsels ausging. Diese Hoffnung äußerte auch Abgeordneter Ernest Windholz (B), der sich verärgert zeigte, dass mit dem Scheitern des Effizienzpaketes auch der grundsätzlich bereits getroffene Konsens über den Online-Wechsel des Energieanbieters zu Fall gebracht wurde.

Abgeordnete Christiane Brunner (G) unterstrich die Bedeutung des Energieeffizienzgesetzes für ihre Fraktion, kritisierte aber, der erste Entwurf, der für die Grünen durchaus tragbar gewesen wäre, sei in den Verhandlungen immer weiter abgeschwächt worden. Brunner beharrte auf der gesetzlichen Festlegung der Obergrenze für den Energieverbrauch von 1000 Petajoule bis 2020 und betonte, die Grünen seien offen für weitere Gespräche, aber nicht bereit, einer Minimallösung zuzustimmen.

Ziel des letztlich gescheiterten Entwurfes waren im Wesentlichen die Konkretisierung des österreichischen Energieeinsparrichtwerts sowie die Festlegung von Effizienzverpflichtungen für energieverbrauchende Unternehmen und Energielieferanten. Geplant waren darüber hinaus auch Energieeffizienzkriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die thermische Sanierung von Gebäuden durch den Bund. Auch hätte durch das Paket die Weiterführung von Förderungen für neue und bestehende Kraft-Wärme-Kupplungsanlagen sichergestellt werden sollen.

Beschlossen wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien nun lediglich Änderungen im Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz, im Gaswirtschaftsgesetz und im Energie-Control-Gesetz, die auf einen Antrag (2323/A) der Abgeordneten Peter Haubner (V) und Wolfgang Katzian (S) zurückgehen und die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels zum Ziel haben. Im Einzelnen sollen durch die Initiative der Regierungsparteien ein Verbot des Insiderhandels und der Marktmanipulation sowie die Verpflichtung der Marktteilnehmer zur Registrierung verankert werden.

Weiterer zentraler Bestandteil des Beschlusses ist die in einem  Abänderungsantrag der Regierungsparteien enthaltene Verpflichtung zur Stromkennzeichnung. Wie Abgeordneter Wolfgang Katzian (S) erklärte, zielt diese Regelung darauf ab, jede Kilowattstunde Strom mit einem Nachweis ihrer Erzeugungsform zu versehen, sodass in der Praxis nun auch Atomstrom als solcher ausgewiesen sein muss.

Keine Zustimmung fand dieser Antrag zunächst bei FPÖ und BZÖ, die sich die Möglichkeit für eine Zustimmung im Plenum allerdings noch vorbehielten. Heftige Kritik an der Initiative übte hingegen Abgeordnete Christiane Brunner seitens der Grünen. Sie forderte eine lückenlose Stromkennzeichnung und beanstandete vor allem nach wie vor bestehende Ausnahmeregelungen für Pumpspeicherkraftwerke. 

Zum Thema Energie lag dem Ausschuss auch ein Antrag (2320/A) der FPÖ auf Änderungen im Ökostromgesetz und im Gaswirtschaftsgesetz vor, der im Wesentlichen auf eine Forcierung von Biogasanlagen hinausläuft, bei der Abstimmung aber vertagt wurde. Abgeordneter Bernhard Themessl (F) fordert darin den Entfall der Bestimmung in § 21 Ökostromgesetz, die im Zusammenhang mit den Einspeisetarifen auf einen Mindestanteil von 50 % Biogas in der Verstromungsanlage abstellt, und argumentiert, ohne Senkung der Prozentzahl könnten die bereits vorhandenen hocheffizienten Gas und Dampf Kombi-Kraftwerke nicht eingesetzt werden und man müsste extra für die Biogasanlagen zusätzliche Kraftwerke bauen.

Günstige Strom- und Gaspreise nur durch mehr Wettbewerb

Im Zeichen der Weiterentwicklung des österreichischen Energiemarkts in Richtung Wettbewerb und Versorgungssicherheit steht der Tätigkeitsbericht der Energie Control Austria (E-Control) (III-416 d.B. ), der von den beiden E-Control-Vorständen Walter Boltz und Martin Graf präsentiert und seitens der Abgeordneten mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ zur Kenntnis genommen wurde. Das Papier liefert Zahlen, Daten und Fakten zum heimischen Energiemarkt, spricht von einer Zuwachsrate der inländischen Nachfrage nach Energie von 1 %, weist aber auch auf Strompreisschwankungen und auf einen Preisanstieg für die Haushalte bei Gas hin.

Im Mittelpunkt der Debatte standen vor allem der Wechsel des Anbieters sowie die nach wie vor bestehenden Diskrepanzen zwischen Großhandelspreisen und Haushaltspreisen bei Strom und Gas. Die niedrige Rate beim Lieferantenwechsel war sowohl für Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner als auch für Walter Boltz Indiz dafür, dass der Wettbewerb in Österreich noch nicht in dem Ausmaß funktioniert, wie dies in anderen EU-Staaten der Fall ist. Boltz meinte, erst wenn es gelingt, die Wechselrate von derzeit 1-2 % auf 4-5 % pro Jahr zu erhöhen, habe man jene Untergrenze erreicht, bei der der Wettbewerb beginnt. Er trat aus diesem Grund für den auch vom Abgeordneten Ernest Windholz (B) geforderten Online-Wechsel ein, versprach sich aber auch entscheidende Impulse in Richtung Anbieterwechsel durch die Netzidentität. Insgesamt war Boltz überzeugt, dass marktgerechte, günstige Energiepreise nur durch mehr Wettbewerb entstehen können.

Von der Abgeordneten Christiane Brunner (G) auf die Energiewende angesprochen, bemerkte Boltz, diese sei gescheitert, zumal Europa mit seinen ambitionierten Zielen alleine dastehe. Was Europa tue sei global für die CO2-Bilanz unerheblich. Es gelte daher, das Projekt Energiewende neu zu bewerten und Überlegungen anzustellen, ob Energieeffizienz nicht doch wichtiger wäre, als der Ausbau der erneuerbaren Energie.

Probleme beim Netzausbau in Österreich sah Boltz ebenso wenig wie Minister Mitterlehner. Beide verorteten die Schwierigkeiten in Deutschland, wo, wie Mitterlehner zu bedenken gab, aufgrund von Leitungsproblemen überschüssiger Strom gegen Verluste exportiert werden müsse. Was die von Abgeordnetem Alois Gradauer (F) kritisierten Unterschiede zwischen Großhandelspreisen und Haushalts- bzw. Gewerbepreisen bei Strom und Gas betrifft, teilte Martin Graf mit, die Energie-Control habe ein Verfahren auf Offenlegung der Daten bezüglich der Beschaffungspreise einzelner Energieunternehmen eingeleitet. Nachdem der Verfassungsgerichtshof bestätigt hatte, dass die E-Control diese Daten abfragen dürfe, müsse nun noch ein entsprechendes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof abgewartet werden.

Neue Instanzenzüge bzw. Behördenstruktur bei Wirtschaftskammer, Wirtschaftstreuhändern, Ziviltechnikern, Bilanzbuchhaltern

Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschloss der Ausschuss einen Antrag (2309/A) der Abgeordneten Peter Haubner (V) und Christoph Matznetter (S) auf Änderung des Wirtschaftskammergesetzes, der auf die neu geschaffene Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz reagiert. Demnach sollen nun sämtliche innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation bestehenden oder direkt zum Bundesminister führenden Instanzenzüge entfallen. Gegen Bescheide der jeweiligen Verwaltungsbehörde erster Instanz wird nunmehr nur noch das zuständige Verwaltungsgericht angerufen werden können.

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) sah Ausnahmen für Alten- und Pflegeheime als nicht schlüssig und eine Wahlrechtsreform der Wirtschaftskammer als überfällig an. Auch Abgeordneter Bernhard Themessl (F) äußerte sich kritisch zur Wahlordnung der Wirtschaftskammer.

Änderungen im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und im Ziviltechnikerkammergesetz als Folge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 waren Gegenstand eines weiteren, mit Stimmeneinhelligkeit verabschiedeten Antrags der Abgeordneten Peter Haubner (V) und Christoph Matznetter (S) (2310/A) . Die beiden Abgeordneten erklärten, dass es im Wesentlichen darum gehe, dem grundsätzlichen Systemwechsel im administrativen Instanzenzug Rechnung zu tragen.

Ein Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das auf Basis eines Initiativantrags (2308/A) der Abgeordneten Konrad Steindl (V) und Christoph Matznetter (S) mit Stimmenmehrheit, aber ohne Zustimmung der Grünen, beschlossen wurde, bringt eine Überarbeitung der Behördenstruktur sowie weitere Anpassungen im Sinn der Verwaltungsökonomie. Unverändert bleiben die Bestimmungen zum Berechtigungsumfang der Bilanzbuchhalter, neu ist hingegen die Auflösung der Paritätischen Kommission und die Übertragung ihrer Aufgaben an die Wirtschaftskammer.

Fachprüfungen in diesem Bereich als wichtigstes Zugangskriterium wird den Meisterprüfungsstellen übertragen. Als wesentliche Neuerung wird zudem die Option einer ex ante Anrechnung von Prüfungen externer Lehrgangsanbieter geschaffen. Im Sinne einer modularen Erweiterung des Berechtigungsumfangs soll überdies ein bereits bestehender Berechtigungsumfang nicht zu einer neuerlichen Prüfung führen.

Die Abgeordneten Christoph Matznetter (S) und Konrad Steindl (V) erläuterten, es sei insbesondere darum gegangen, nach Auflösung der Paritätischen Kommission die Qualität von Fachprüfungen zu sichern. Dafür gebe es nun eine Lösung. Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) kritisierte jedoch das grundsätzliche Vorgehen und meinte, die Betroffenen seien auch diesmal nicht angehört worden.

Gewerbeordnung setzt Emissionsrichtlinie für Betriebsanlagen um

Eine Änderung der Gewerbeordnung (2337 d.B.) als Folge der Umgestaltung der Haftpflichtversicherung für das Baugewerbe sieht zunächst eine Anpassung des Entziehungstatbestands an die neue Rechtslage vor. Hauptgesichtspunkt der Novelle ist aber die im Wege eines umfangreichen Abänderungsantrages der Regierungsparteien geregelte Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen für den Bereich des gewerblichen Betriebsanlagenrechts, die u.a. die Vorkehrungen zum Boden- und zum Grundwasserschutz ausbaut und eine ausdrückliche Verpflichtung zur Durchführung von sogenannten Umweltinspektionen normiert.

Abgeordneter Peter Haubner (V) brachte den umfangreichen SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrag ein. Abgeordneter Bernhard Themessl (F) meinte, die FPÖ lehne prinzipiell jede weitere Belastung von Unternehmen ab. Er kritisierte auch das Vorgehen, eine gesetzliche Regelung hastig mittels eines umfangreichen Abänderungsantrags vorzunehmen. Dem schloss sich Abgeordneter Ernest Windholz (B) an. – Die Änderung der Gewerbeordnung wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit der Mehrheit der Koalitionsparteien angenommen.

UWG-Novelle bringt Vereinfachung der Regeln für Abverkäufe

Gemeinsam mit der Gewerbeordnung erörterte der Ausschuss auch eine Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG-Novelle 2013), die die Bewilligungspflicht bei der Ankündigung von bestimmten Ausverkäufen reduziert (2338 d.B.). Eine Vorabbewilligung für den Ausverkauf ist nunmehr nur noch bei Geschäftsauflösung bzw. –verlegung gegeben. Im Fall der Ankündigung von beschleunigten Ausverkäufen aufgrund von Elementarereignissen wie etwa Hochwasser oder Brand soll eine bloße Anzeigepflicht anstelle des nach dem geltenden Recht normalen Bewilligungsverfahrens ausreichen. Hierin erkannte auch die Opposition eine Verwaltungsvereinfachung, die Zustimmung erfolgte daher einstimmig.

Grüne: Künstlerkommission soll über Vorliegen künstlerischer Tätigkeit entscheiden

Im Zusammenhang mit dem Themenbereich Gewerbeordnung trat Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) in einem Entschließungsantrag (2296/A(E)) für eine Änderung der Gewerbeordnung ein. Er war dafür, die bereits vorhandenen Gremien des Künstlersozialversicherungsfonds zur Entscheidung über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit heranzuziehen und nicht wie bisher die Gewerbebehörden, die sich auf teils völlig veraltete Vorstellungen von Kunst stützen würden. Abgeordneter Christoph Matznetter (S) konzedierte, es handle sich um ein immer wieder auftauchendes Problem. Der Lösungsansatz der Grünen sei aber noch nicht ausgereift. – Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.

Industrieemissionsrichtlinie wird auf hohem Niveau umgesetzt

Eine von der Mehrheit des Ausschusses, aber gegen die Stimmen der Grünen beschlossene Neufassung des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen (2321 d.B.) dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen. Bestehende Regelungen und Verordnungen, die schon bisher zu strengeren Auflagen führten, werden dabei übernommen, sodass die erreichten hohen Umweltstandards beibehalten werden können. Von den in der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen von den neuen strengeren Bestimmungen für Emissionsgrenzwerte oder etwa Ausnahmen für beschränkte Laufzeit macht das Gesetz hingegen nicht Gebrauch. Damit soll sichergestellt werden, dass auch künftig die österreichischen Anlagen zu jenen mit den niedrigsten Emissionswerten in Europa zählen. Im Sinne einer Minimierung des bürokratischen Aufwands wiederum wird das bestehende Überwachungssystem von Anlagen in die Umweltinspektion integriert.

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) brachte eine Reihe von Kritikpunkten an der Novelle vor. So sei die Energieeffizienz nicht ausreichend berücksichtigt. Auch der Zugang der Öffentlichkeit zu Verfahren in Umweltfragen, wie er in der Aarhus-Konvention vorgesehen sei, fehle. Bundesminister Reinhold Mitterlehner widersprach der Abgeordneten und meinte, die Aarhus-Konvention sei voll umgesetzt.

Wirtschaftsministerium soll Zulassung von Bauprodukten verwalten

Die EU-Bauprodukteverordnung, mit der die nationalstaatlichen Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten harmonisiert werden, tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Damit Herstellungsbetriebe von Bauprodukten leichter zu einem Qualitätsnachweis ihrer Waren kommen, ist unionsrechtlich eine notifizierende Behörde vorgeschrieben, von der entsprechende Meldungen an die EU-Kommission ergehen. Da Österreich über keine derartige Stelle verfügt, soll nun durch ein Bundesgesetz (2334 d.B.) eine Notifikationsbehörde beim Wirtschaftsministerium eingerichtet werden. Die Zustimmung erfolgte mehrheitlich. Aufgrund noch offener Frage, wie der Freiheitliche Abgeordnete Alois Gradauer erklärte, verweigerte jedoch die FPÖ ihre Zustimmung.

FPÖ warnt vor Folgen eines TAFTA-Abkommens

Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt wurde schließlich ein Entschließungsantrag (2273/A(E) ) derFPÖ, in dem Abgeordneter Bernhard Themessl heftige Kritik an dem geplanten TAFTA-Abkommen zwischen der EU und den USA übt. Er warnte vor konkreten Gefahren in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Datenschutz und appellierte an den Wirtschaftsminister, sich in den zuständigen Gremien gegen das Zustandekommen des TAFTA-Abkommens einzusetzen. Da Abkommen diene ausschließlich den Interessen amerikanischer Konzerne und werde Europas Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) meinte, die Gespräche seien nicht grundsätzlich abzulehnen, aber europäische Standards bei Daten- und Konsumentenschutz dürften keinesfalls in Frage gestellt werden. Abgeordneter Christoph Matznetter (S) meinte, es lägen noch gar keine Ergebnisse vor, insofern sei eine Vertagung des Antrag völlig gerechtfertigt. Bundesminister Reinhold Mitterlehner stellte fest, dass die hohen europäischen Standards selbstverständlich nicht verhandelbar seien. Vom Abschluss des Abkommens würde in erster Linie Europa profitieren, meinte er. (Schluss) hof/sox


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