Parlamentskorrespondenz Nr. 494 vom 06.06.2013

Bundesrat uneinig über Ausweitung des Diskriminierungsschutzes

Finale für Bundessportförderungsgesetz

Wien (PK) – Eine kontroversielle Debatte – vor allem um das so genannte Levelling-up - entbrannte im Bundesrat rund um die umfangreiche Novelle zur Ausweitung des Diskriminierungsschutzes, die letztendlich mit Mehrheit im Bundesrat befürwortet wurde. Primäres Ziel dieses Gesetzentwurfs, mit der u.a. eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird, ist die Verbesserung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Berufsleben. Obwohl die Tendenz des Gesetzes allgemein begrüßt wurde, zeigte man sich seitens der SPÖ und der Grünen jedoch unzufrieden, dass der volle Diskriminierungsschutz zwar weiterhin außerhalb der Arbeitswelt - inklusive Wohnraum - für Geschlecht und Ethnie gilt, nicht aber bei Kriterien wie Alter, Weltanschauung, sexueller Orientierung und religiöse Zugehörigkeit (so genanntes Levelling-up). ÖVP und FPÖ warnten hingegen vor Eingriffen in Privat- und Eigentumsrechte.

Durch die Novelle wird darüber hinaus das Schutzniveau bei selbständiger Erwerbstätigkeit klarer geregelt, um sicherzustellen, dass betroffene Personen ihre Ansprüche geltend machen können. Auch die Verjährungsfrist bei sexueller Belästigung wird auf drei Jahre verlängert. Weitere Maßnahmen der Novelle betreffen unter anderem die Ausdehnung der Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgeltes in Stelleninseraten auf Wirtschaftsbranchen, in denen kein Mindestentgelt festgelegt ist.

Bundesrätin Cornelia MICHALKE (F/V) rechnete zwar die Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexueller Belästigung sowie die Verkleinerung der Senate der Gleichbehandlungskommission und die Anhebung des Schutzniveaus für Behinderte als positiv. Nicht einverstanden zeigte sie sich aber mit dem im Gesetz ausgestalteten Diskriminierungsschutz. Vor allem sprach sie sich gegen die Aufnahme der eingetragenen Partnerschaften in die Novelle aus. Negativ äußerte sie sich auch zum Levelling-up und sah darin einen Eingriff in das Vertragsrecht, in die Vertragsfreiheit und in das Eigentumsrecht der Vermieter. Sie hätte sich gewünscht, dass durch das neue Gesetz auch Zwangsehen und Zwangsbeschneidungen gesetzlich verboten werden.

Bundesrätin Ana BLATNIK (S/K) hingegen meinte, die Novelle stelle eine wichtige Verbesserung in der Ausweitung des Diskriminierungsschutzes dar. Sie ging dabei näher auf die Neuerungen ein und unterstrich, dass Arbeitssuchende nun genau wüssten, was sie in Gehaltsverhandlungen verlangen können. Sexuelle Belästigung sei kein Einzelfall und kein Kavaliersdelikt und könne jeden treffen, führte sie weiters aus. Die Betroffenen würden nicht sofort klagen und brauchten Zeit, um aufzuarbeiten, weshalb die Ausweitung der Verjährungsfrist wichtig sei. Besonders begrüßte Blatnik die Harmonisierung des Behindertengleichstellungsrechts mit dem Gleichbehandlungsgesetz. Sie bedauerte jedoch, dass es nicht gelungen ist, das Levelling-up in das Gesetz aufzunehmen. Bundesrat Richard WILHELM (S/St) befürwortete die zahlreichen Änderungen im Interesse des Diskriminierungsschutzes. Sie seien ein kleiner Schritt zu mehr Gerechtigkeit.

Gleichstellung von Menschen ist ein wichtiges Ziel, unterstrich auch Bundesrat Gregor HAMMERL (V/St). Mit dem Gesetz werde ein wichtiger Schritt in Richtung gleicher Lohn für gleiche Arbeit gesetzt, zeigte er sich überzeugt, um gleichzeitig festzustellen, dass die gesetzliche Ebene nicht ausreiche, um Ungleichbehandlung abzuschaffen. Gegen das Levelling-up machte er mehrere Gründe geltend. Ihm zufolge würde eine Unüberschaubarkeit entstehen, die einer Gleichbehandlung entgegensteht. Warnendes Beispiel dafür seien die Auswirkungen des Behinderteneinstellungsgesetzes. Insbesondere befürchtete er die Einschränkung der Vertragsfreiheit. Wichtig ist ihm zufolge die Bewusstseinsbildung, keineswegs aber dürften die Menschen überfordert werden.

Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) zeigte sich bestürzt über die Ausführungen seines Vorredners und plädierte eindringlich für das Levelling-up. Die Gesellschaft sei reif für das Levelling-up, sagte er. Schreuder stellte zudem klar, dass sexuelle Orientierung nicht veränderbar sei. Es könne daher auch nicht sein, dass dieser Gruppe von Menschen eine Wohnung verwehrt werden kann, ohne ihnen dagegen eine rechtliche Handhabe zu geben. ÖVP und FPÖ hätten offensichtlich nichts gegen bestehende Diskriminierungen einzuwenden,  Antidiskrimineierung in diesem Land sei offensichtlich dermaßen unterentwickelt, dass es erschütternd ist, so Schreuder.

Erfolgreiches Finale im Bundesrat für Bundes-Sportförderungsgesetz

Sportlich ging es dann in der Länderkammer weiter, zumal das neue Bundes-Sportförderungsgesetz auf dem Programm stand. Der Bundesrat machte schließlich mit mehrheitlicher Zustimmung den Weg zur Umsetzung frei. 

Ziel des neuen Sportförderungsgesetzes ist es, mehr Transparenz und mehr Effizienz in die Sportförderung zu bringen. In diesem Sinn will man bei der Mittelvergabe vom "Gießkannenprinzip" abgehen und verstärkt konkrete Projekte fördern. Zudem sollen professionelle Verbandsstrukturen forciert werden.

50 % der für die Sportförderung zweckgebundenen Mittel aus Glücksspieleinnahmen kommen künftig dem Leistungs- und Spitzensport zugute, 45 % dem Breitensport und 5 % gesamtösterreichischen Organisationen wie dem ÖOC, der Bundessportorganisation (BSO) und dem Österreichischen Behindertensportverband (ÖBSV). Für sportliche Großveranstaltungen und für den Bau von Sportanlagen sind "Sonderförderungsmittel" vorgesehen, aus diesem speziellen Fördertopf erhält künftig auch die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) ihre finanziellen Zuwendungen.

Um Planungssicherheit für die Sportorganisationen und -verbände zu gewährleisten, sieht das neue duale Förderungsmodell eine individuell abgestimmte mehrjährige Grundförderung vor. Dazu kommen gezielte Förderungen für bestimmte Projekte und Maßnahmen, etwa für Nachwuchsförderung, gesundheitsfördernde Bewegungsprojekte, die Integration benachteiligter Gruppen wie MigrantInnen oder Strukturverbesserungen. Zudem wird die möglichst weitgehende Inklusion von Menschen mit Behinderungen als zusätzliches Generalziel der Sportförderung verankert. Als Leitdokument für den Breitensport gilt dabei der "Nationale Aktionsplan Bewegung".

Die Administration der Fördervergabe wird einem neu aufzubauenden Bundes-Sportförderungsfonds übertragen, der auch die Mittelverwendung evaluieren soll. Für vollständige Transparenz soll eine umfassende, öffentlich zugängliche Förderdatenbank sorgen.

Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) mutmaßte, es werde sich nichts ändern. Seiner Meinung nach müsste man vor allem bei den Verbandsstrukturen neu ansetzen. Nötig sei überdies eine engere Zusammenarbeit von Sport, Sportvereinigungen, Schulen und Universitäten im Interesse des Breitensports.

Wesentlich positiver äußerte sich Bundesrat Günther NOVAK (S/K), der  insbesondere die Vorbildwirkung von SpitzensportlerInnen thematisierte. Sport stehe auch für Charakter und Persönlichkeitsbildung und für gelungene Integration, sagte er. Richtig sei es gewesen, das Förderungssystem zu hinterfragen und neu zu gestalten. Er zählte die Vorteile der neuen Sportförderung auf, die mehr Klarheit und Transparenz bringe. Zufrieden zeigte er sich darüber, dass es kein Auseinanderdividieren zwischen Breitensport und Spitzensport mehr gibt und freute sich über die Rücknahme der Kürzungen für den Behindertensport. Ebenso begrüßte Bundesrat Gerald ZELINA (A/N) das duale Fördersystem, weil es einer längerfristigen Planung diene, und unterstrich, das Prinzip des one-stop-shop werde ebenso realisiert wie eine effizientere Kontrolle. Ein großes Anliegen war ihm die Kooperation zwischen Sportvereinen und Schulen und die Einbindung der Sportvereine in Gesundheitsvorsorgeprogramme. Kritik übte er an der noch zu starken Verpolitisierung der Vereine.

Das Gesetz erteile klare Modernisierungsaufgaben und auch die Gesundheitsförderung komme nicht zu kurz, meinte Bundesrat Magnus BRUNNER (V/V). Er strich die Leistungen der Verbände hervor, insbesondere der ehrenamtlichen FunktionärInnen. Für nötig hielt er einen breiten Schulterschluss zwischen den Ländern mit dem Ziel einer bundesländerübergreifenden Infrastruktur. Bundesrat Hans-Jörg JENEWEIN (F/W) sah in der neuen Sportförderung den richtigen Weg. Er plädierte dafür, die Sportstätten des österreichischen Bundesheeres zu öffnen. Bundesrat Michael LAMPEL (S/B) bemerkte, das Gesetz beweise, wenn alle zusammenarbeiten, dann kann ein Reformpaket umgesetzt werden.

Ein optimistischer Bundesminister Gerald KLUG vertrat die Auffassung, das neue Bundes-Sportförderungsgesetz stelle einen historischen Beschluss dar. Er wolle die ÖsterreicherInnen über den Sport gesünder machen, und dieses Gesetz werde einen deutlichen Beitrag dazu leisten, zeigte er sich überzeugt. Aktuelle Defizite würden beseitigt, maßgebliche Veränderung in der Verbandsförderung und eine klare Trennung zwischen Breitensport und Spitzensport umgesetzt. Er hoffte insbesondere, die neuen Rahmenbedingungen werden wieder zu neuen sportlichen Vorbildern führen, was besonders für Jugendliche wichtige ist.

Laut Klug konnte der Spagat zwischen mehr Kontrolle und keine zusätzlichen administrativen Hürden durch das neue Gesetz bewältigt werden. Es bringe mehr Transparenz und größere Vereinfachungen für die Fördernehmer. Mit 80 Mio. € an öffentlichen Mitteln müsse man verantwortungsbewusst umgehen, hielt Klug fest und unterstrich die Notwendigkeit schlanker aber professioneller Strukturen. (Fortsetzung Bundesrat) jan


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