Parlamentskorrespondenz Nr. 497 vom 06.06.2013

Familienausschuss beschließt Änderungen bei Kinderbetreuungsgeld

Mitterlehner wirbt für Jugendstrategie des Bundes

Wien (PK) – Für Unterstützung für die Ziele der Jugendstrategie der Bundesregierung warb Bundesminister Reinhold Mitterlehner heute im Familienausschuss. In einer Aktuellen Aussprache mit den Ausschussmitgliedern betonte der Minister, es handle sich um einen überparteilichen Prozess, dessen Inhalte in Zusammenarbeit mit vielen Jugendlichen und Jugendorganisationen erarbeitet wurden. Diese strategischen Ziele müssten nun mit Leben erfüllt werden.

Der Ausschuss befasste sich auch mit einer Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz, die auf einige Problemfälle, die beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes auftreten können, reagiert. Vorgesehen ist nun eine Vierzehntagesfrist, in der ein Wechsel des Modells noch möglich ist. Es erfolgen Klarstellungen, die insbesondere beim Bezug des einkommensabhängigen Kindergeldes relevant sind, etwa bei der Zuverdienstgrenze. Mit in Verhandlung zu diesem Punkt standen auch Anträge von BZÖ, FPÖ und Grünen mit Reformvorschlägen zum Kinderbetreuungsgeld, welche teils vertagt, teil abgelehnt und teils miterledigt wurden.

Überdies gab der Familienausschuss heute mehrheitlich grünes Licht für eine Bund-Länder-Vereinbarung, mit der die Kostenbeteiligung des Bundes am verpflichtenden Kindergartenjahr in der Höhe von 70 Mio. € jährlich um zwei Jahre verlängert wird. Vertagt bzw. vertagt wurde schließlich eine Reihe von Oppositionsvorschlägen zu Familienleistungen.

Mitterlehner wirbt um Unterstützung für Jugendstrategie

In der Aktuellen Aussprache thematisierte Bundesminister Reinhold Mitterlehner zuerst die Kampagne für Familien, welche sein Ressort gestartet habe, und mit der man sich an Erfahrungen aus Deutschland und Frankreich orientiere. Es gehe darum, die gesellschaftliche Wahrnehmung von Familien und ihrer Bedeutung zu verbessern. Zwar würden viele Jugendliche eine Familiengründung als Lebensziel benennen und ein hoher Prozentsatz junger Erwachsene habe einen Kinderwunsch. Allzu oft würden diese Vorstellungen aber nicht realisiert. Hier müssten die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden, meinte Mitterlehner. Die Kampagne sei so günstig wie möglich gestaltet worden und werde rund 800.000 € kosten, erfuhr Abgeordnete Ursula Haubner (B) auf Nachfrage. Sie werde von allen Familienorganisationen des Landes unterstützt und gehe damit über sein Ressort hinaus.

Im Mittelpunkt der Aussprache stand die Jugendstrategie der Bundesregierung. Bundesminister Mitterlehner erläuterte die strategischen Ziele für die Jahre 2013 bis 2020. Sie fokussierten sich auf drei Bereiche. Beschäftigung und Bildung ziele darauf ab, die Jugendarbeitslosigkeit auch weiterhin auf einem niedrigen Stand zu halten und Chancen für jene Gruppe, die trotz aller Anstrengungen von Arbeitslosigkeit betroffen sei, zu eröffnen. Die Jugendstrategie setze dabei auf verstärkte Bildungs- und Berufsorientierung, erfuhr Abgeordnete Gabriele Tamandl (V).

Unter den Stichworten Beteiligung und Engagement wolle man die Wahlbeteiligung der Jugendlichen erhöhen. Hier wende man sich vor allem an die Erstwähler. Sehr viele Jugendliche seien auch jetzt schon bereit, sich zu engagieren. Diesen Prozentsatz wolle man noch anheben, und erreichen, dass zumindest die Hälfte der Jugendlichen von 14 bis 24 Jahren an einem Beteiligungsprojekt teilnimmt und sich an Freiwilligenarbeit beteiligt.

Unter Lebensqualität und Miteinander gehe man auf die Tatsache ein, dass trotz einer an sich guten objektiven Situation viele Jugendliche in Österreich eine nur geringe Lebenszufriedenheit zum Ausdruck bringen. Auf die Frage von Abgeordnetem Karl Öllinger (G), was man hier tun könne, meinte der Minister, die Erfahrung der Partizipation sei ein wichtiges Mittel, um diesem negativen Gefühl entgegenzuwirken. Auch dem Bereich Gesundheit werde hier besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Jugendliche mit Migrationshintergrund seien in der Strategie adäquat berücksichtigt, da man einen repräsentativen Querschnitt der österreichischen Jugend in die Erarbeitung der Strategie einbezogen habe, hielt der Minister Abgeordneter Kitzmüller entgegen. Es seien in das Jugendmonitoring bei der Erstellung der Strategie auch Kinder und Jugendliche unterhalb des Wahlalters einbezogen worden. Die weitere Umsetzung der Jugendstrategie über die Legislaturperiode hinaus werde durch das in seinem Ressort angesiedelte Kompetenzzentrum Jugend sichergestellt, erfuhren die Abgeordneten Anna Höllerer (V) und Angela Lueger (S). Es habe die Aufgabe, ein stabiles Netzwerk zwischen Akteuren und Stakeholdern zu entwickeln. Wichtig sei auch die Unterstützung der Bundesländer, bei denen viele Kompetenzen im Bereich Jugend liegen.

Zur Sprache kamen dann Fragen der Kinderbetreuung und andere Familienthemen. Das von ihm angestrebte Ziel, pro Jahr 100 Mio. € für die Kinderbetreuung zur Verfügung stellen zu können, sei nur mit Beteiligung der Länder erreichbar, hielt Mitterlehner fest. Er lese aus der Statistik keinen Rückgang bei der Väterkarenz ab, erklärte er gegenüber Abgeordneter Gabriele Binder-Maier (S). Der vordergründige Unterschied erkläre sich daraus, dass sein Ressort andere Parameter betrachte als das Frauenministerium. Ein Ausbau des Papa-Monats stoße derzeit auf Widerstand der Sozialpartner, die auf die konjunkturelle Lage verweisen. Die Umsetzung des TOP-Jugendtickets schreite gut voran, man habe mit allen Ländern eine Einigung bereits erzielt oder stehe kurz davor, erfuhr die Abgeordnete. Die Ausweitung auf Studierende werde von der Situation des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) abhängen.

Daniela Musiol (G) thematisierte die Frage der Qualitätssicherung bei Kinderbetreuungseinrichtungen, die mittels einer 15a-Vereinbarung erfolgen sollte, und wollte wissen, warum diese nicht über ein Bundesrahmengesetz geregelt werde. Der Minister stellte dazu fest, dass auf Wunsch der Länder eine 15a-Vereinbarung geschlossen werde, er werde sie zu einem passenden Zeitpunkt vorlegen. Zum Thema der tertiären Ausbildung der ElementarpädagogInnen verwies Minister Mitterlehner Abgeordnete Musiol ebenfalls auf Bemühungen des Bundes, die Qualitätssicherung der Kinderbetreuung zu garantieren und dabei auch die Ausbildung der KindergärtnerInnen an das Modell der PädagogInnen heranzuführen. Das 3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention habe Österreich bereits unterzeichnet, teilte der Minister der Grünen Abgeordneten außerdem mit.

Die Abgeordneten diskutierten mit dem Minister auch über Familienleistungen. Das von Abgeordneter Anneliese Kitzmüller (F) favorisierte Steuermodell einer Pro-Kopf-Besteuerung, das aus ihrer Sicht mehr Gerechtigkeit für Familien bringe, entspreche nicht den Vorstellungen seines Ressorts. Das Finanzministerium arbeite im Übrigen an einer anderen Variante einer Pro-Kopf-Besteuerung. Es seien bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, um die Leistungen des FLAF zu durchforsten, meinte Mitterlehner in Richtung der Abgeordneten Martina Schenk (T) und Ursula Haubner (B).

In der Frage der vollständigen Rückzahlung der Familienbeihilfe durch Studierende bei nur geringfügigen Überschreitungen der Zuverdienstgrenze eines Monats versprach Minister Mitterlehner Abgeordnetem Josef Riepl (S) die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags.

Lösungen für Problemfälle beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes

        

Der Bezug von Kinderbetreuungsgeld soll für Eltern verbessert und vereinfacht werden. Ziel ist es, Lösungen für gewisse Problemfälle zu schaffen. Eine Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz (2336 d.B.) sieht unter anderem die Abstimmung der Zuverdienstgrenze für BezieherInnen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes beziehungsweise einer Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld mit der aktuellen ASVG-Geringfügigkeitsgrenze vor. Auch in Fällen, wo Eltern gegen eine Ablehnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes vorgehen, wird künftig das Kinderbetreuungsgeld während der Dauer des Gerichtsverfahrens ausbezahlt.

Abgeordnete Gisela Wurm (S) hob als besonders positiv hervor, dass es nun innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung noch möglich sein wird, eine andere Variante zu wählen. Irrtümer bei der Antragstellung könnten so noch korrigiert werden. Abgeordnete Christine Marek (V) merkte an, dass der Definition des Anspruchszeitraums nur mehr Kalendermonate zugrunde gelegt werden, in denen an allen Tagen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Damit würden komplizierte Berechnungen bei Rumpfmonaten wegfallen.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) zeigte sich zufrieden darüber, dass die Regierungsvorlage nun Eltern die Möglichkeit zur Änderung ihrer Entscheidung über das gewählte Betreuungsgeldmodell innerhalb einer Toleranzfrist gibt, allerdings hätte sie sich eine großzügigere Berechnung des Einspruchszeitraums gewünscht. Ihr Antrag (2172/A(E)) wurde mit der Regierungsvorlage miterledigt.

Zwei weitere Oppositionsvorschläge zum Kinderbetreuungsgeld standen zum Thema Kinderbetreuungsgeld mit in Verhandlung. Eine Reform des überkomplexen Kinderbetreuungsgeldes sei dringend notwendig, forderte Abgeordnete Ursula Haubner, die einen Entschließungsantrag (2142/A(E)) auf eine Vereinfachung der Bezugsvarianten und Entfall der Zuverdienstgrenze vorlegte. Für eine völlige Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Kinderbetreuungsgeld argumentierte auch Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) mit einem Antrag ihrer Fraktion (2052/A(E)), diese Forderung sei nach wie vor nicht erfüllt.

Die Abgeordneten Christine Marek (V), Gabriele Binder-Maier (S) und Daniela Musiol (G) stimmten darin überein, dass bei einem gänzlichen Entfall der Zuverdienstgrenze der erwünschte Lenkungseffekt in Richtung von mehr Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung entfallen würde. Diesen Aspekt unterstrich auch Bundesminister Reinhold Mitterlehner. Es solle eine faktische Väterbeteiligung erreicht werden und nicht nur ein Anreiz zur Einkommensoptimierung. Bisher habe niemand ein brauchbares Modell für ein Kinderbetreuungsgeld ohne Zuverdienstgrenze vorgelegt. Eine Vereinfachung des Kindergeldes sei dann denkbar, wenn das Barcelona-Ziel beim Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen erreicht sei, stellte Mitterlehner fest.

Die Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wurde mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. Der Antrag des BZÖ wurde mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit vertagt. Der Antrag der Freiheitlichen wurde nur von FPÖ und BZÖ unterstützt und wurde daher abgelehnt.

Bund stellt weitere 140 Mio. € für verpflichtendes Kindergartenjahr bereit

Mit der Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres hat sich der Bund dazu bereit erklärt, den Ländern und Gemeinden die daraus entstehenden Mehrkosten teilweise abzugelten. Seit dem Kindergartenjahr 2009/10 wurden aus diesem Titel jährlich 70 Mio. € zur Verfügung gestellt, die nach einem bestimmten Schlüssel – abhängig vom Anteil der 5-jährigen Kinder – auf die Bundesländer aufgeteilt werden. Nun soll die Bund-Länder-Vereinbarung um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Familienausschuss gab heute grünes Licht für die entsprechende Regierungsvorlage (2335 d.B.).

In der neuen Bund-Länder-Vereinbarung wird nicht nur die Fortschreibung des Zweckzuschusses in der Höhe von 70 Mio. € für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 verankert und der jeweilige Aufteilungsschlüssel für die Bundesländer festgelegt. Auf Anregung des Rechnungshofs werden auch einige Klarstellungen in Bezug auf die zulässige Verwendung der Mittel getroffen. Gelder, die nicht zur Abdeckung des Mehraufwandes für das kostenlose Kindergartenjahr benötigt werden, können wie bisher für qualitätssichernde Maßnahmen wie die Reduzierung von Gruppengrößen oder die Qualifizierung des Personals sowie zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze eingesetzt werden.

Ziel des verpflichtenden und halbtägig kostenlosen Kindergartenjahres ist es, allen fünfjährigen Kindern unabhängig von der Bildungsbiographie und der Einkommenssituation ihrer Eltern sowie von sonstigen sozialen Einflussfaktoren bessere Startchancen in das spätere Schul- und Berufsleben zu bieten.

Die Bund-Länder-Vereinbarung wurde vom Familienausschuss mit den Stimmen der SPÖ, der ÖVP, der Grünen und des BZÖ genehmigt. Die FPÖ begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass sie schon seinerzeit gegen das verpflichtende Kindergartenjahr gestimmt habe. Sie halte nichts davon, Eltern zwangszuverpflichten, ihre Kinder außerhäuslich zu betreuen, ob sie das wollten oder nicht, sagte Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Ihr zufolge gibt es außerdem keinen Nachweis, dass sich die Sprachkompetenz der SchülerInnen durch das verpflichtende Kindergartenjahr verbessert hätte.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) qualifizierte demgegenüber das verpflichtende Kindergartenjahr als wichtiges Bildungsjahr. Ihrer Meinung nach wäre es wichtig, nun der Qualität der Ausstattung der Kindergärten und der PädagogInnenausbildung mehr Augenmerk zu schenken. Auch SPÖ-Abgeordnete Gabriele Binder-Maier hob die Bedeutung des Kindergartens für die soziale und geistige Entwicklung von Kindern hervor.

Seitens der Grünen bedauerte Abgeordnete Daniela Musiol, dass der verpflichtende Kindergartenbesuch nicht auf zwei Jahre ausgedehnt wird. Zudem drängte sie darauf, die Qualität der Kindergärten durch einen bundesgesetzlichen Rahmen zu sichern und nicht nur am Vormittag, sondern ganztags eine kostenlose Betreuung anzubieten.

Zum von Musiol angeschnittenen Problem, dass PendlerInnen, deren Arbeitsplatz in einem anderen Bundesland als ihr Wohnort liegt, keinen Anspruch auf einen kostenlosen Besuch ihres Kindes in einem Kindergarten in Arbeitsplatznähe haben, merkte Familienminister Reinhold Mitterlehner an, hier seien die Länder gefordert, eine Lösung zu finden. Generell wies er darauf hin, dass der Anteil von Kindern in Kindergärten mit nichtdeutscher Muttersprache in den Jahren 2008 bis 2011 von 23,9 % auf 26,5 % gestiegen ist, was er als Beleg für die Sinnhaftigkeit des verpflichtenden Kindergartenjahres wertet. Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr wird laut Mitterlehner von den Ländern abgelehnt, da diese fürchten, die notwendige Qualität nicht gewährleisten zu können.

                           

Valorisierung von Familienleistungen: Oppositionsanträge vertagt

Zum Abschluss befasste sich der Familienausschuss in seiner heutigen Sitzung mit einer Reihe von Oppositionsanträgen, die entweder vertagt oder abgelehnt wurden. So konnte sich die FPÖ nicht mit ihren Forderungen durchsetzen, die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld rückwirkend an die Inflation anzupassen (267/A[E]) und Eltern, die ihre unter dreijährigen Kinder daheim betreuen, zusätzlich finanziell zu unterstützen (2246/A[E]). Beide Anträge wurden ebenso vertagt wie ein Entschließungsantrag des BZÖ betreffend die laufende Valorisierung von Familienleistungen (2141/A[E]).

Seitens der Koalitionsparteien gab Abgeordnete Anna Höllerer (V) zu bedenken, dass eine Ausweitung von Familienleistungen nur dann möglich sei, wenn dies die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich und die finanzielle Lage des Familienlastenausgleichsfonds zuließen. Zudem machte sie darauf aufmerksam, dass an einer Reform der Familienleistungen gearbeitet werde.

Demgegenüber wies Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) darauf hin, dass viele Familien unter dem deutlich spürbaren Wertverlust der Familienbeihilfe leiden. Abgeordnete Daniela Musiol zeigte kein Verständnis dafür, dass zwar Pensionen jährlich angepasst würden, Familienleistungen aber nicht. Abgeordnete Ursula Haubner (B) hielt fest, man müsse weg von der Ankündigungspolitik hin zum Handeln kommen.

Ein weiterer Antrag der FPÖ (1346/A[E]) wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller hatte vorgeschlagen, die Familienbeihilfe für Kinder, die in anderen EU- bzw. EWR-Staaten leben, an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Aufenthaltsland anzupassen. Nach Meinung der Abgeordneten Angela Lueger (S) und Christine Marek (V) wäre dies eine europarechtswidrige Diskriminierung ausländischer ArbeitnehmerInnen, Marek machte zudem auf den horrenden administrativen Aufwand aufmerksam. Abgeordnete Daniela Musiol gab zu bedenken, dass man nach Logik der FPÖ manchen ausländischen Beschäftigten, etwa jenen aus Luxemburg oder Schweden, eine höhere Familienbeihilfe als ÖsterreicherInnen gewähren müsste. Auch Abgeordnete Ursula Haubner (B) äußerte sich kritisch zum Antrag.

Hilfestellung für KindergeldbezieherInnen bei plötzlichem Tod des Kindes

Gemeinsam überlegen wollen die Abgeordneten, wie sie Familien besser unterstützen können, deren Kind während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld stirbt. Die Forderung der Grünen, Eltern im Falle des plötzlichen Kindstods dadurch zu entlasten, indem man ihnen noch eine Zeitlang Kinderbetreuungsgeld und Kündigungsschutz gewährt (2171/A[E]), halten die Abgeordneten Gabriele Tamandl (V) und Gabriele Binder-Maier (S) für zu kurz gegriffen. Tamandl wies darauf hin, dass eine bereits ausgezahlte Familienbeihilfe bzw. bereits ausgezahltes Kinderbetreuungsgeld von den Behörden in einem solchen Fall ohnehin nicht zurückgefordert würden, und es auch arbeitsrechtlich verschiedene Möglichkeiten, etwa die Fortsetzung der Karenz im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber oder Krankenstand, gebe. Sie regte an, eine Broschüre zu erarbeiten, um betroffenen Familien Hilfestellung zu geben. Handlungsbedarf sehen auch die Abgeordneten Binder-Maier und Anneliese Kitzmüller (F).

Der Antrag wurde, wie auch ein zweiter Entschließungsantrag der Grünen (598/A[E]), vertagt. Abgeordnete Daniela Musiol fordert in diesem zweiten Antrag, dem Bund die Grundsatzkompetenz für Kindergärten und für andere Formen der Tagesbetreuung von Kindern wie Kinderkrippen, Horte und Tageseltern zu übertragen, um pädagogische Mindeststandards sowie einheitliche Kriterien für Gruppengrößen und die Ausstattung von Einrichtungen sicherzustellen. Sie bedauerte außerdem, dass verabsäumt wurde, die KindergartenpädadogInnen in die PädagogInnenausbildung Neu einzubeziehen. Damit werde Österreich ab 2015 das einzige EU-Land sein, in dem KindergartenpädagogInnen keine Universitätsausbildung haben, skizzierte sie.

Abgeordnete Christine Marek (V) machte hingegen geltend, dass mit dem Gesetzentwurf zur neuen PädagogInnenausbildung eine wichtiger Grundstein für die Höherqualifizierung von ElementarpädagogInnen gelegt werde und Studiengänge für KindergartenleiterInnen in Planung seien. Darüber hinaus gab sie zu bedenken, dass der Bund den Ländern die Anstellungserfordernisse für KindergartenpädagogInnen nicht diktieren könne.

Schließlich lehnten SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne einen Antrag des BZÖ ab, analog zum Datenschutzrat einen Kinder- und Jugendrat als Interessenvertretung einzurichten und diesen frühzeitig in den Gesetzwerdungsprozess einzubinden (2325/A(E)). Sie teile zwar das Anliegen von BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner, eine starke Lobby für Kinder und Jugendliche zu schaffen, sagte Abgeordnete Daniela Musiol (G), ihrer Meinung nach wäre es jedoch sinnvoller, bestehende Einrichtungen zu stärken. Auch die Abgeordneten Angela Lueger (S), Gabriele Tamandl (V) und Anneliese Kitzmüller (F) wiesen auf bestehende Gremien wie die gesetzliche Bundesjugendvertretung hin. (Schluss) sox/gs