Parlamentskorrespondenz Nr. 512 vom 11.06.2013

Vorlagen: Umwelt

Der Entwurf zur Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes

Wien (PK) - Eine Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz zielt auf ökologische und ökonomische Verbesserungen sowie auf fairen Wettbewerb bei der Sammlung und Verwertung von Haushaltsabfällen. Obwohl das derzeit geltende Gesetz prinzipiell mehrere Sammel- und Verwertungssysteme zulässt, wird die Sammlung von Haushaltsverpackungen von einem Monopolisten beherrscht. Dem AWG fehlen bislang detaillierte Regelungen für Marktzutritt und fairen Wettbewerb. Die dem Nationalrat kürzlich vorgelegte "AWG-Novelle Verpackung" (2408 d.B.) soll alle praktischen Hürden bei der Etablierung mehrerer Sammel- und Verwertungssysteme noch im Jahr 2013 beseitigen und die Etablierung von zumindest fünf Systemen ermöglichen. So würde verhindert, dass das Verfahren der EU-Kommission gegen die Altstoff Recycling Austria (ARA-AG) wegen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu einem Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH führt. Die ARA-AG soll ihre Einrichtungen für die Sammlung von Haushaltsverpackungen anderen Marktteilnehmern zugänglich machen, weil die Sammlung von Verpackungsabfällen in der EU als eine "essential facility" gilt, bei der marktbeherrschende Unternehmen dem Kontrahierungszwang unterliegen und mit Konkurrenten Verträge über die Nutzung notwendiger Einrichtungen abschließen müssen.

Der Umweltminister soll per Verordnung alljährlich einheitliche Gesamterfassungsquoten für alle Systeme festlegen, wobei nicht recyclierbare Anteile, die im Restmüll verbleiben, abgegolten werden sollen. Mit der Verpflichtung aller Hersteller von Haushaltsverpackungen, an Sammelsystemen teilzunehmen, wird eine umfassende Erzeugerverantwortung für alle in Verkehr gesetzten Verpackungen durchgesetzt. Die Sammelleistungen in den Regionen sollen regelmäßig ausgeschrieben werden; ausgenommen sollen davon nur bestehende kommunale Sammeleinrichtungen (Altpapiersammlung, Verpackungssammlung in Altstoffsammelzentren, Verpackungen in Siedlungsabfällen) sein. Sammlung und Verwertung gewerblicher Verpackungen wird speziell geregelt, bei bestimmten Verpackungen soll der Umweltminister eine prozentuelle Aufteilung auf Haushalts- und Gewerbeanteile verbindlich per Verordnung festlegen. Auch die Sammel- und Tarifkategorien für Haushaltsverpackungen, die Anforderungen für die Mitbenutzung eines Sammel- und Verwertungssystems für Haushaltsverpackungen und die Mitsprache aller Interessenten und Länder bei der Ausgestaltung der Sammlung soll per Verordnung geregelt werden. Zur Vorbereitung dieser Verordnung sieht die Novelle einen breiten Stakeholderdialog vor, an dem Sozialpartner, Bundesländer, Städtebund, Gemeindebund sowie Sammel- und Verwertungssysteme teilnehmen. An diesem Dialog werden auch ein oder mehrere Unternehmen teilnehmen, die der Minister mit den Aufgaben einer "Verpackungskoordinierungsstelle" betrauen wird. Zu diesen Aufgaben gehören die Information der Letztverbraucher, die Koordination der Kontrollkonzepte, die Ausarbeitung eines Analysekonzepts, die Analyse der gesammelten Packstoffe, die Ausarbeitung von Schlichtungsmodalitäten, die kosteneffiziente Gestaltung der Verpackungssammlung, das Führen eines Registers der Anfallstellen für gewerbliche Verpackungen und Vereinbarungen mit deren Betreibern. Generelles Ziel der Novelle ist es, die Kosten bei der Sammlung und Sortierung von Haushaltsverpackungen aus Kunststoffen und Materialverbunden um mindestens 10% zu senken und die Recyclingquote von Verpackungen zu erhöhen. Die Kosten für die Umsetzung der Novelle auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte schätzt die Regierung für 2013 auf 512.000 € und für die Folgejahre auf jeweils 4.000 €. (Schluss) fru