Parlamentskorrespondenz Nr. 524 vom 13.06.2013

Heinisch-Hosek: Nein zu vorzeitiger Anhebung des Frauenpensionsalters

Die Frauenministerin in der Fragestunde des Nationalrats

Wien (PK) – In der heutigen Fragestunde des Nationalrats kündigte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek die Erstellung eines Aktionsplans an, um Gewalt gegen Frauen weiter einzudämmen. Die vorgezogenen Anhebung des Pensionsalters für Frauen lehnte sie einmal mehr dezidiert ab. Sie wollte sich auch nicht dem Wunsch der ÖVP anschließen, für jedes Kind und unabhängig vom Geburtsjahr der Mutter vier Jahre Kindererziehungszeit pro Kind als pensionsbegründend anzurechnen.

Am Beginn der Sitzung wurde Michael EHMANN (S) als neuer Abgeordneter angelobt, da SPÖ-Mandatarin Heidrun SILHAVY (S) auf ihr Mandat verzichtet hat.

Frage der Abgeordneten Gisela WURM (S):

Welchen Handlungsbedarf sehen Sie in Österreich aufgrund der Ratifizierung der Europaratskonvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt?

Antwort:

Ein entsprechender Ministerratsbeschluss wurde letzten Dienstag gefasst, informierte Bundesministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK, die Ratifizierung der Europaratskonvention könne daher zeitgerecht erfolgen. Generell sei Österreich, was die Gewaltschutzgesetzgebung betrifft, sehr gut aufgestellt. Einen gewissen Handlungsbedarf sah die Ministerin noch hinsichtlich der Zusammenfassung von Daten und der Zusammenführung von Strategien. Aus diesem Grund sei auch eine Koordinierungsstelle in ihrem Ressort eingerichtet worden, der u.a. die Aufgabe zukommt, einen gemeinsamen Aktionsplan betreffend "Gewalt gegen Frauen" vorzubereiten.

Abgeordneter Gisela WURM teilte sie mit, dass die geplante Notwohnung für von Zwangsheirat betroffene Frauen, für die ihr Ressort und das Innenministerium jeweils 140.000 € zur Verfügung gestellt haben, Ende Juli 2013 bezugsfertig sein werde. Weiters sei es im Zuge der Verhandlungen mit der Innenministerin über die Ausweitung des Betretungsverbots auf Kindergärten, Schulen und Horte gelungen, die Mittel für Anti-Gewalttrainings, die ursprünglich von 20.000 € auf 10.000 € reduziert wurden, wieder auf 30.000 € zu erhöhen (Zusatzfrage des Abgeordneten Albert STEINHAUSER, G). Abgeordnetem Stefan MARKOWITZ (T) gegenüber, der das Thema Gewalt gegen Kinder angesprochen hatte, bemerkte Heinisch-Hosek, sie pflege seit ihrem Amtsantritt einen intensiven Kontakt zur Jugendwohlfahrt und unterstütze die Bemühungen des für diesen Bereich zuständigen Familienministers ausdrücklich.

Frage der Abgeordneten Dorothea SCHITTENHELM (V):

Werden Sie - angesichts der oft geringen Frauenpensionen – den Vorschlag der ÖVP aufgreifen und den Frauen für jedes Kind und unabhängig vom Geburtsjahr der Mutter 4 Jahre Kindererziehungszeit pro Kind als pensionsbegründend anrechnen?

Antwort:

Bundesministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK hielt die bestehende Regelung für ausreichend, da sie sich nicht wünsche, dass die Frauen allzu lang vom Arbeitsplatz fern bleiben. Denn genau dies sei der Grund, warum Frauen dann oft geringere Pensionen erhalten, gab die Ressortchefin zu bedenken. Deshalb halte sie es auch für richtig, dass im Falle von Mehrlingsgeburten 60 Monate angerechnet werden (Zusatzfrage des Abgeordneten Sigisbert DOLINSCHEK, B). Mit der Angleichung des Pensionsantrittsalters zwischen Männern und Frauen beginne man in Österreich im Jahr 2024, konstatierte die Ministerin (Zusatzfrage der Abgeordneten Sonja ABLINGER, S). Dazu stehe sie auch, zumal vorher noch viele andere Fragen (wie z.B. die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kinderbetreuungseinrichtungen etc.) ausreichend gelöst werden müssen.

Was den Themenbereich Gesundheitsvorsorge angeht (Zusatzfrage der Abgeordneten Dorothea SCHITTENHELM, V), so informierte die Ministerin darüber, dass die Gespräche mit der Ärztekammer bezüglich der Anerkennung des Diploms für Gender-Medizin auf gutem Weg seien.

Frage der Abgeordneten Carmen GARTELGRUBER (F):

Welche Maßnahmen haben Sie konkret ergriffen, damit Mütter, die sich freiwillig dafür entscheiden, bei ihren Kindern zu Hause zu bleiben, um diese zu betreuen, keine finanziellen Nachteile erleiden?

Antwort:

Ministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK wies die Fragestellerin darauf hin, dass Mütter und Väter derzeit zwischen fünf Karenzmodellen, die zwischen 14 und 36 Monate dauern, wählen können. Sie denke, dass damit für jede Lebensform eine passende Variante gefunden werden kann und es nicht notwendig sei, Müttern darüber hinaus noch ein Gehalt zu bezahlen. Außerdem war die Ministerin überzeugt davon, dass die Erwerbstätigkeit von Frauen wichtig ist, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Dies gelinge jedoch nur, wenn es genügend qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsplätze in ganz Österreich, vor allem für die unter 3-Jährigen, gibt. Durch das von ihrem Ressort bereits präsentierte Modell der Familienförderung Neu könnten durch eine Umschichtung der Mittel aus dem Familienbereich dafür jährlich 150 Mio. € zur Verfügung gestellt werden (Zusatzfrage des Abgeordneten Hermann KRIST, S). Auf weitere Zusatzfragen hin erklärte Heinisch-Hosek, dass sie an der Umsetzung des Papa-Monats, der durch das Kinderbetreuungsgeld finanziert wird, arbeite. Allerdings gebe es noch immer schwere Bedenken von Seiten der Wirtschaft.

Frage der Abgeordneten Judith SCHWENTNER (G):

Anlässlich des Frauentages 2013 haben Sie ein "starkes frauenpolitisches Finish" versprochen und zu diesem Zweck einen Sozialpartnergipfel einberufen. Welche konkreten frauenpolitischen Verbesserungen werden als Ergebnis dieses Gipfels noch in dieser Gesetzgebungsperiode umgesetzt?

Antwort:

Beim Sozialpartnergipfel sei man u.a. darin übereingekommen, dass es noch Handlungsbedarf bezüglich der Einkommensberichte gibt, da 11 % der Unternehmen noch keine erstellen. Außerdem wolle man sich bemühen, dass in Hinkunft wirklich alle Stelleninserate Gehaltsangaben enthalten. HEINISCH-HOSEK konnte sich in dieser Frage auch Sanktionen vorstellen, da es nicht einzusehen sei, dass Firmen, die sich nicht an die Gesetze halten, nicht bestraft werden. Aufrecht sei auch ihre Forderung nach verpflichtender Vorlage von Frauenförderplänen durch die Betriebe. Sie hoffe, dass diese Vorhaben in der nächsten Gesetzgebungsperiode wieder ein Stück weiter vorangebracht werden können. Abgeordneter Andrea GESSL–RANFTL (S) teilte die Ressortchefin ferner mit, dass mittlerweile 34 der 55 Maßnahmen, die im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz präsentiert wurden, umgesetzt werden konnten. Ein wichtiges Anliegen sei ihr auch die Unterstützung der Frauen im ländlichen Raum. Die Verhandlungen mit der EU über entsprechende Mittel für Projekte in diesem Bereich seien derzeit im Laufen (Zusatzfrage der Abgeordneten Anna HÖLLERER, V).

Frage des Abgeordneten Josef BUCHER (B):

Wann und vor allem wie wollen Sie endlich nicht nur die Unzahl verschiedener Dienstrechte beseitigen, sondern auch eine Vereinheitlichung mit dem Arbeitsrecht in der Privatwirtschaft umsetzen?

Antwort:

Auch zahlreiche ExpertInnen seien der Auffassung, dass 36 verschiedene Dienstrechte zu viel sind und zusammengefügt werden sollten, bekräftigte Bundesministerin HEINISCH-HOSEK gegenüber dem Fragesteller. Bis man zu einer Vereinheitlichung kommt, werde es aber wohl noch einige Zeit dauern, da sich alle Gruppen im öffentlichen Dienst etwa auch höhere Einstiegsgehälter wünschen. Man könne die Situation auch nicht ganz mit der Privatwirtschaft vergleichen, gab die Ministerin zu bedenken, da z.B. die RichterInnen oder PolizistInnen ein besonderes Verhältnis zur Republik haben und dies auch im Dienstrecht berücksichtigt werden müsse. Auf eine Zusatzfrage des Abgeordneten Otto PENDL (S) hin merkte die Ministerin an, dass die Mobilitätsprojekte im öffentlichen Dienst sehr erfolgreich gewesen seien und es etwa mit dem Personalprovider seit dem Jahr 2008 gelungen sei, einige hundert Bedienstete in andere Bereiche zu transferieren. Mit Programmen wie "Fit to work" wiederum sollen vor allem ältere ArbeitnehmerInnen gefördert werden, um sie länger gesund im Erwerbsleben erhalten zu können.

Frage der Abgeordneten Martina SCHENK (T):

Betreffend den Einsatz von K.o.-Tropfen und der Tatsache, dass so wenige Fälle aufgeklärt wurden, setzt das Frauenministerium seit Ende des Vorjahres auf spezielle Schulungen und auf eine Kampagne. Auf Foldern, die auf Festivals und öffentlichen Plätzen aufliegen, wird auf die Gefahr hingewiesen, dass K.o.-Tropfen in Lokalen, bei Konzerten, aber auch auf Privatpartys in Wohnungen verabreicht werden. Auf den Foldern steht auch, an wen sich Opfer gegebenenfalls wenden können. Wie ist der aktuelle Stand, können Sie schon über aktuelles Zahlenmaterial bzw. Erfolge berichten?

Antwort:

Auch wenn sie keine konkreten Angaben über Opferzahlen in Zusammenhang mit K.o.-Tropfen machen könne, erklärte Frauenministerin HEINISCH-HOSEK, sei es jedenfalls ihre Absicht, die laufenden Kampagnen ihres Ressorts dazu weiterzuführen. Es gelte, mit Flyern und Informationen bei Veranstaltungen Aufmerksamkeit unter den Frauen zu wecken, sodass diese über die Gefahren der Substanzen und die Folgen ihrer Einnahme Bescheid wissen. Die Empfehlung der Abgeordneten Anna HÖLLERER (V), auch die Ärztekammer bei den Informationskampagnen über die lebensgefährlichen K.o.-Tropfen miteinzubeziehen, befürwortete Heinisch-Hosek. Um Vergewaltigungen, die oft in Verbindung mit der Verabreichung von K.o.-Tropfen stehen, besser nachweisen zu können, meinte sie auf Nachfrage von Abgeordneter Judith SCHWENTNER (G), aus ihrer Sicht sollten sämtliche Krankenhäuser Österreichs Abstriche bei Vergewaltigungsopfern durchführen. Die Problematik der K.o.-Tropfen brachten auch die Mandatarinnen Susanne WINTER (F) und Renate CSÖRGITS (S) zur Sprache, wobei der Rahmen noch weiter gespannt wurde und Heinisch-Hosek zu einer Beschreibung ihrer Initiativen veranlasste, Mädchen aus Rollenklischees – etwa bei ihrer Berufswahl - herauszuführen.

Auf Abgeordnete Schenks Hinweis, es gebe bislang noch keinen Bericht über die Burn-out Raten bei Frauen, replizierte die Ministerin, zunächst müsse in die Entlastung von Frauen investiert werden, um so zu verhindern, dass sie auf Grund von Mehrfachbelastungen in einen maximalen Erschöpfungszustand kommen. Abgeordnetem Wolfgang SPADIUT (B) sagte die Bundesministerin, ob sein Wunsch, Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs auf Krankenkassenkosten einzuführen, finanzierbar sei, habe sie noch mit dem Gesundheitsminister zu klären, denn zur nachhaltigen Wirkung wären auch junge Burschen gegen den HP-Virus zu impfen.

Frage der Abgeordneten Gabriele BINDER-MAIER (S):

Welche Gründe sind aus Ihrer Sicht ausschlaggebend dafür, dass es trotz der vielen positiven Maßnahmen, die in dieser Legislaturperiode beschlossen wurden, noch immer Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern gibt?

Antwort:

Zwar schließe sich die Lohnschere zwischen den Geschlechtern in Österreich immer mehr, räumte Ministerin HEINISCH-HOSEK ein, doch weiterhin würden die traditionelle Berufswahl vieler Frauen und Unterbrechungen ihrer Karrieren durch Karenz und Teilzeit zu weniger Weiterbildung und schlechterer Bezahlung führen. Sie mache sich daher permanent für Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie stark, unterstrich die Frauenministerin, wobei es für Betriebe verpflichtend sein sollte, teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen über freiwerdende Vollzeitjobs vor deren Ausschreibung zu informieren. Da gerade der Pflegebereich in Österreich zum Großteil weiblich besetzt ist, wie Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) aufzeigte, führe sie mit Sozialministerium und Gewerkschaften Gespräche über eine Neubewertung der Berufsfelder, mit dem Ziel letztendlich auch Änderungen in den entsprechenden Kollektivverträgen zu bewirken, so Heinisch-Hosek. Sie sah dabei im Gehaltsrechner, auf den Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) Bezug genommen hatte, ein gutes Tool zur gesellschaftlichen Bewusstmachung von Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern in diversen Branchen.

Die Bevorzugung von Frauen vor Männern gleicher Qualifikation bei Aufnahmen in den öffentlichen Dienst werde erst unnötig, wenn auch dort 50% der Beschäftigten weiblich sind, richtete Heinisch-Hosek an Abgeordnetem Gerhard HUBER (B) aus. Insgesamt gehe es ihr im öffentlichen Dienst um Gleichbehandlung, auch von Alleinerzieherinnen, so die Bundesministerin an FPÖ-Familiensprecherin Anneliese KITZMÜLLER (F) gewandt.

Frage der Abgeordneten Claudia DURCHSCHLAG (V):

Wie entwickeln sich in Österreich die Frauenanteile in Spitzenfunktionen in der öffentlichen Verwaltung und in der staatsnahen Wirtschaft?

Antwort:

Derzeit seien im öffentlichen Bereich an 24% der Arbeitsplätze Frauen tätig, informierte Bundesministerin HEINISCH-HOSEK, das stelle eine eklatante Steigerung seit 2006 dar, als es lediglich 15% waren. Mit Frauenförderplänen und der freiwilligen Verpflichtung zur Geschlechtergerechtigkeit bei der Postenbesetzung in den Ministerien sei dies erreicht worden, meinte Heinisch-Hosek und nahm die Aussagen des ÖVP-Mandatars Peter Michael Ikrath, auch börsennotierte Unternehmen sollten Frauenquoten einführen, freudig auf, wie sie den Abgeordneten Ursula HAUBNER (B), Judith SCHWENTNER (G) und Irene SZEP (S) gegenüber betonte. Auch aus ihrer Sicht sei es in der Privatwirtschaft höchste Zeit, Quotenregelungen einzuführen, um das Potential von Frauen tatsächlich nutzen zu können.

Die Befürchtung des Abgeordneten Andreas KARLSBÖCK (F), bei den Aufnahmetests zu Studien an der Medizinischen Universität Wien komme es zu Benachteiligungen männlicher Kandidaten, räumte die Ministerin aus. Mit den geltenden Regelungen bei der Testbewertung würden die Besten beider Geschlechter zugelassen. (Schluss Fragestunde/Fortsetzung Nationalrat) jan/sue/rei