Parlamentskorrespondenz Nr. 531 vom 14.06.2013

Sozialrechtliche Ansprüche in der EZA werden ausgeweitet

Außenpolitischer Ausschuss beschließt Änderung des Entwicklungshelfergesetzes

Wien (PK) – Vor den heutigen Plenarberatungen trat der Außenpolitische Ausschuss zu einer Sitzung zusammen, auf deren Tagesordnung eine Änderung des Entwicklungshelfergesetzes stand, die im Wesentlichen eine Ausweitung der sozialrechtlichen Ansprüche und eine pensionsrechtliche Besserstellung von Fachkräften in der EZA vorsieht und einstimmig beschlossen wurde. Mit breiter Mehrheit genehmigten die Abgeordneten zudem ein Abkommen mit der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen über den Status des in St. Johann angesiedelten Back-up-Systems der Agentur und seiner VertreterInnen und MitarbeiterInnen.

EZA-Fachkräfte werden pensionsrechtlich bessergestellt

Die einstimmig verabschiedete Novelle des Entwicklungshelfergesetzes (2375 d.B.) bringt nun eine Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen, aber vor allem auch der pensionsrechtlichen Situation von Fachkräften in der Entwicklungszusammenarbeit. Konkret betreffen die Änderungen eine Fortschreibung des Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie die Bereiche Reiseversicherung, Reisekosten, Reintegration und staatliche Familienleistungen.

Was die im Gesetz enthaltene Pensionsregelung betrifft, unterstrich Abgeordneter Franz Glaser (V), EntwicklungshelferInnen seien nunmehr grundsätzlich in dem Maß abgesichert, wie dies auch für Zivildiener im Ausland gilt. Es sei ein Akt der Fairness, dass EZA-Fachkräfte nicht mehr pensionsrechtlich benachteiligt werden, meinte auch SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr.

Grünes Licht für Amtssitzabkommen über Back-up-System der IT-Agentur

Ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur (2363 d.B.) wurde mit breiter Mehrheit, aber ohne die Stimmen der FPÖ genehmigt. Es orientiert sich an Abkommen mit ähnlichen internationalen Organisationen, trägt aber dem Umstand Rechnung, dass auf EU-Agenturen bereits das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union anzuwenden ist.

In der Debatte meldete Abgeordneter Johannes Hübner (F) grundsätzliche Bedenken gegen Privilegien und Immunitäten von EU-MitarbeiterInnen an und kritisierte insbesondere in dem Abkommen enthaltene Zusatzprivilegien wie den steuerfreien Kauf von PKW. Derartige Sonderrechte seien Ausdruck einer Diplomatie des 18. Jahrhunderts und heute nicht mehr zeitgemäß, gab er zu bedenken und appellierte an die Regierung, EU-intern auf eine Abstellung hinzuwirken. Für europäische Institutionen sollten Privilegien und Immunitäten auf ein Minimum reduziert werden, forderte auch Abgeordneter Herbert Scheibner (B), der allerdings die Zustimmung seiner Fraktion signalisierte. Abgeordneter Josef Cap (S) äußerte ebenfalls Verständnis für die kritischen Einwände und plädierte für eine Evaluierung der Strukturen der europäischen Agenturen auf ihre Zeitgemäßheit. Österreich sollte sich seinen Standortvorteil als Amtssitzstaat nicht zerstören, warnte Abgeordneter Werner Amon (V) und wies in diesem Zusammenhang vor allem auf die große Umwegrentabilität von internationalen Organisationen hin.

Eine Diskussion über die Ausgestaltung der europäischen Organisationen sei in der EU bereits im Gang, teilte Staatssekretär Reinhold Lopatka mit, der die Privilegien und Immunitäten aber grundsätzlich verteidigte. Österreich sei als Amtssitzstaat eindeutiger Nutznießer der internationalen Organisationen und Agenturen. Allein in Wien leben rund 20 000 Personen mit Sonderstatus, dies bringe enorm viel an Kaufkraft, betonte er.

(Schluss) hof