Parlamentskorrespondenz Nr. 537 vom 14.06.2013

Hochwasser weckt Interesse an Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Nationalrat diskutiert Rechnungshofberichte

Wien (PK) – Der Nationalrat beschäftigte sich heute auch mit vier Berichten des Rechnungshofs. Themenschwerpunkte der ersten beiden Berichte, die zur Diskussion standen (III-306 und III-370), betrafen die Flugrettung, Korruptionsbekämpfung bei Straßen– und Bahnbauvorhaben, die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und den Künstlerhilfe–Fonds. Des Weiteren standen im Fokus der PrüferInnen die Verfahrenskonzentration bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Aspekte der Gesundheitsreform.

Aufgrund der jüngsten Hochwasserkatastrophe konzentrierte sich die Aufmerksamkeit der Abgeordneten in erster Linie auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. 

Kritik an Versäumnissen bei Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Als Erstredner betonte Abgeordneter Johann HELL (S) mit der Wasserrahmenrichtlinie ziele die EU auf eine Verbesserung des ökologischen Zustandes der Fließgewässer auch in Österreich ab. Die vorgesehenen Ziele können aber, wie der Rechnungshof kritisch feststellte, nicht bis 2015 erreicht werden, sodass Österreich gezwungen sei, die Fristverlängerung bis 2027 in Anspruch zu nehmen. Die Kostenschätzung des Bundes, die auf 3 Mrd. € laute, sei unsicher, überdies bestehe bei der energetischen Nutzung der Fließgewässer ein Widerspruch zwischen Ökologie und Ökonomie: Entweder drohten Verschlechterung der Wasserqualität durch Kraftwerke oder Verluste bei der Stromerzeugung durch ökologische Auflagen. Aus den Empfehlungen des Rechnungshofes hob Hell eine einheitliche Koordinierung der Sanierungsmaßnahmen zwischen Bund und Ländern hervor.

Abgeordneter Hermann GAHR (V) nutzte die Debatte über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vor dem Hintergrund der Hochwasserkatastrophe zu dem Appell, die Naturgefahren ernster zu nehmen als bisher. Auch wenn man registrieren müsse, dass bereits vieles zum Hochwasserschutz getan wurde, sei festzustellen, dass noch viel zu tun sei. Sowohl beim Hochwasserschutz als auch bei der Entschädigung von Hochwasseropfern bestehe Kompetenzzersplitterung, daher schlage der Rechnungshof eine bessere Koordinierung zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Wasserkraftwerken vor. Große Herausforderungen sah Gahr auch bei der Raumordnung und bei Verbindung ökologischer und ökonomischer Zielsetzungen.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) schilderte den komplexen Ablauf der Umsetzung einer EU-Richtlinie am Beispiel der Wasserrahmenrichtlinie und die enormen Herausforderungen, die sich dabei für den Rechnungshof bei der Prüfung von der Planung über die Umsetzung bis zum Follow-up-Bericht stellen, der zuletzt darlege, wie die geprüften Stellen die Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt haben. Die Botschaft des Abgeordneten lautete, dem Rechnungshof für seine ungemein sachkundige Arbeit jene Budgetmittel zur Verfügung zu stellen, die er für die Erfüllung seiner anspruchsvollen Arbeit braucht. Sparen beim Rechnungshof wäre Sparen am falschen Platz, lautete das Fazit des Abgeordneten.

Dieser Forderung schloss sich Christiane BRUNNER (G) an, die ihrerseits den umfassenden Bericht des Rechnungshofs lobte. Die Hochwasserkatastrophe habe einmal mehr klar gemacht, wie wichtig das Thema naturnahe Fließgewässer und der Schutz von Naturräumen generell sei. 64 % der Gewässer in Österreich entsprechen nicht den EU-Vorgaben, klagte die Rednerin und bedauerte, dass die Bundesregierung die ökologische Sanierung der Flüsse auf 2027 verschoben hat. Gefragt sei ein Umdenken, etwa bei Kraftwerksbauten, an deren Stelle die Optimierung bestehender Anlagen, die Energiewende und der Schutz der Naturräume treten sollte. Österreich brauche einen einheitlichen Plan für Kraftwerksbauten und Vorkehrungen gegen die Verletzung von EU-Recht, etwa beim Kraftwerksprojekt "Schwarze Sulm", schloss die Rednerin.

Wer Flüsse so behandelt, wie dies in Österreich geschehe, dürfe sich nicht wundern, wenn sich die Natur wehre, sagte Abgeordneter Gerald GROSZ (B), der verlangte, den Flüssen wieder jenen Platz zu geben, den sie brauchen, damit Hochwasserereignisse beherrschbar bleiben. Die Bundesregierung aber wolle bis 2027 mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie warten, auch bestünden nach wie vor Differenzen zwischen Bund und Ländern bei den Kostenschätzungen und es mangle an einer einheitlichen Vorgangsweise von Bund, Ländern und Gemeinden, kritisierte Grosz.

Abgeordnete Martina SCHENK (T) befasste sich mit gravierenden Auffassungsunterschieden zwischen Minister Berlakovich und dem Rechnungshof und sah den Zeitpunkt einer Hochwasserkatastrophe als den richtigen an, um das Umdenken beim Gewässerschutz voranzutreiben. Schenk erteilte dem fortgesetzten Zubetonieren von Flussläufen eine Absage und wandte sich gegen Bauprojekte in "roten Zonen". Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, da zu befürchten sei, dass große Hochwässer in immer kürzeren Abständen auftreten werden, warnte sie. Vom Rechnungshof fühlte sich die Abgeordnete in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Überwindung der Kompetenzzersplitterung und eine Verwaltungsreform zu den Voraussetzungen für die Erfüllung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zählen.

Abgeordneter Elisabeth GROSSMANN (S) wechselte zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfungen, bei dem der Rechnungshof klar festgestellt hat, dass konzentrierte Verfahren gegenüber teilkonzentrierten Verfahren rascher und kostengünstiger für alle Beteiligten abgewickelt werden können. Diese Vorgangsweise sei im Einzelnen wichtig und im Interesse der Menschen, die, etwa im Raum Graz-Voitsberg, dringend auf den Ausbau der Bundesstraße 70 warten. Es gelte, einen vernünftigen Ausgleich zwischen Naturschutz und den Bedürfnissen der Wirtschaft und der PendlerInnen zu finden und eine rasche Entscheidung zu ermöglichen, die auch Rechtssicherheit bringe, forderte sie.

Das primäre Ziel der EU- Wasserrahmenrichtlinie sei es, erläuterte Abgeordneter Erwin HORNEK (V), die europäischen Fließgewässer auf ein gutes ökologisches Niveau zu heben. Angesichts des finanziellen Aufwands von Flusssanierungen, der alle Gebietskörperschaften Österreichs betreffe, gelte es in seinen Augen, Problembewusstsein zu schaffen und mit innovativen Ideen die erneuerbare Energie voranzutreiben. Ein Umdenken sei insbesondere beim Hochwasserschutz nötig, befand der ÖVP-Mandatar, um den Flüssen wieder mehr natürlichen Raum zu geben.

Abgeordneter Franz HÖRL (V) kam auf die Rechnungshofprüfung der 27 konzentrierten und teilkonzentrierten Projekte zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu sprechen. Dabei habe sich herausgestellt, dass die auf drei Ebenen durchzuführenden teilkonzentrierten Projekte um vieles teurer, langwieriger und aufwändiger seien als die konzentrierten, bei denen nur eine Stelle für Genehmigungen zuständig ist. Hörl wies zwar darauf hin, dass durch die letzte UVP-Novelle hier etwas Abhilfe geschaffen wurde, dass aber immer noch Missstände, die eine rasche Projektumsetzung verhindern, zu beheben seien.

Erneut mit der Wasserrahmenrichtlinie setzte sich Abgeordneter Werner KOGLER (G) auseinander, wobei er speziell die von österreichischen Umweltschutzverbänden aufgezeigte Problematik beim geplanten Bau eines Wasserkraftwerks in der Steiermark ansprach. Die Genehmigung dieses materiell rechtswidrigen Kraftwerks entgegen EU-Vorgaben, was zu Strafzahlungen führen könne, solle zu denken geben, meinte er. Kogler unterstrich, die Zerstörung von Naturlebensraum auf Steuerzahlerkosten, nur um einen minimalen Energiegewinn zu generieren, widerspreche der Grundhaltung seiner Fraktion.

Das Plenum nahm beide debattierten Rechnungshofberichte einstimmig zur Kenntnis.

Heftige Diskussion über Programm LEADER zur ländlichen Entwicklung

Auch die beiden anderen Rechnungshofberichte (III-345 und III-271) gaben Anlass zur Diskussion. Sie enthalten Prüfergebnisse zu  Erhaltungsmaßnahmen bei Autobahnen und Schnellstraßen, zum EU-Finanzbericht 2010 sowie zum Programm LEADER 2007-2013, eine Methode zur Entwicklung ländlicher Regionen. Auch das Österreichische Patentamt gehört zu den geprüften Stellen. Weiters thematisieren die Berichte Abgabenbetrugsbekämpfung und das IT-Projekt PAD im Innenministerium, das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen, die Sachwalterschaft und Nebenbahnen.

Abgeordnete Christine LAPP (S) skizzierte den Inhalt der nun diskutierten Rechnungshofprüfungen – die von der Abgabenbetrugsbekämpfung bis zum land- und forstwirtschaftlichen Schulwesen reichen - im Detail und würdigte dabei die genaue Aufbereitung von Fakten und Analysen darüber. Sie werte diese Berichte erneut als bedeutendes Nachschlagewerk für PolitikerInnen und interessierte BürgerInnen, erklärte die SPÖ-Mandatarin, die darin auch den Auftrag für weitere Verbesserungen im politischen und administrativen Bereich sah.

LEADER, das EU-Programm zur ländlichen Entwicklung, griff Abgeordneter Hermann GAHR (V) heraus, um auf die Rechnungshofkritik über die Programmdurchführung in Österreich einzugehen: die hohe nationale Co-Finanzierung, unkoordinierte Beschlussfassungsmodalitäten und mangelnde Frauenförderung am Land seien beispielsweise von den Prüfenden beanstandet worden. In Folge habe man 90% der Rechnungshofempfehlungen zu LEADER umgesetzt, sagte Gahr, denn dieses Programm sei im Sinne von Wachstum und Beschäftigung in benachteiligten Regionen jedenfalls weiterzuführen, hielt er fest.

"Vernichtend" sei das Urteil des Rechnungshofs zur LEADER-Umsetzung in Österreich, präzisierte Abgeordneter Heinz-Peter HACKL (F). Alleine schon die "überschießende" Co-Finanzierung von EU-geförderten Programmen durch Bund und Länder, also durch Steuermittel, sei berechtigterweise Stein des Anstoßes. Außerdem seien Probleme bei Projektdefinition, Entscheidungsstrukturen, Kontrollen und der eingeschränkte Förderfokus auf Land- und Forstwirtschaft bei der Programmumsetzung kritisiert worden, führte der FPÖ-Mandatar aus, der die Gelegenheit auch nutzte, um neuerlich auf die prekäre Finanzsituation des Rechnungshofs hinzuweisen.

Der Unmut des Abgeordneten Wolfgang PIRKLHUBER (G) entzündete sich vor allem daran, dass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft dem Parlament bislang kein Strategiekonzept zur ländlichen Entwicklung für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgelegt habe, wie er sagte. Die mehrjährige LEADER-Planung sei folglich nicht mit den Parlamentsfraktionen akkordiert worden, es brauche daher unbedingt ein Rahmengesetz zur Festlegung von Finanzierung und strategischer Zielsetzung bei der Programmdurchführung. Verbesserungsbedarf gebe es auch bei der AMA, so Pirklhuber, agiere diese doch ohne nähere Vorgaben als "Zahlstelle", wodurch sich gravierende Probleme – siehe Flächenfeststellung bei Almen – ergäben.

Ländliche Entwicklung ist mehr als Stärkung der Landwirtschaft

In der Kritik des Rechnungshofes am LEADER-Programm sei das "Scheitern" von Umweltminister und dessen Partei, der ÖVP, zu erkennen, verdeutlichte Abgeordneter Gerald GROSZ (B) seine Sicht der Dinge. Die Entwicklung des ländlichen Raums werde in Österreich nämlich nur mit der Stärkung der Landwirtschaft betrieben, Initiativen etwa für vermehrte Geschlechtergerechtigkeit am Land fehlten völlig, zeigte sich der BZÖ-Politiker entrüstet. Dass nationale Förderungen ohne Rechtsgrundlage und Kontrollen erfolgten, wie das bei LEADER der Fall gewesen sei, zeige ohnehin, dass es der Volkspartei nur um Geld für parteinahe Organisationen gehe, monierte er.

Abgeordnete Martina SCHENK (T) vermisste ebenso Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im ländlichen Raum, und erinnerte, es habe 2011 eine Entschließung aller Parteien im Parlament zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit in den Regionen gegeben. Wirkung habe diese Forderung jedoch keine gezeigt, meinte sie, und bekräftigte die Vorhaltungen von Grosz, die Bauernvertretung der ÖVP biete beim Programm zur ländlichen Entwicklung eine "schiefe Optik".

Mit den LEADER-Projekten in den ländlichen Gebieten Österreichs seien kaum neue Arbeitsplätze geschaffen worden, war der Hauptkritikpunkt von Abgeordnetem Kurt GASSNER (S). Durch "informelle Vorbeurteilungen" werde innovativen Projekten Geld vorenthalten, bemängelte er und nannte als Beispiel die eingereichte Initiative für eine Bildungsakademie zum biologischen Landbau mit touristischer Komponente in Niederösterreich, die nicht durch LEADER-Mittel unterstützt worden sei. Zukünftig müsse man bei der Programmumsetzung den ländlichen Raum in seiner Gesamtheit sehen, forderte der SPÖ-Politiker.

Als Erwiderung auf die LEADER-Kritik gab Abgeordneter Johann SINGER (V) zu bedenken, dass nach seiner Erfahrung mit LEADER-Geldern sehr wohl viel in die Förderung von Frauen, Jugend und Tourismus investiert werde. Das Hauptaugenmerk richtete der ÖVP-Mandatar allerdings auf den Prüfbericht des Rechnungshofs zu den Abläufen bei der Abgabenbetrugsbekämpfung durch das Finanzministerium. Der Rechnungshof habe hier festgestellt, dass sich das Ministerium laufend um eine Verbesserung der Koordination aller befassten Betrugsbekämpfungseinheiten bemühe, vermerkte Singer und erwähnte auch das Zusammenführen verschiedener Einheiten und Aufgabenbereiche. Er gab jedoch zu bedenken, die Optimierung von Schnittstellen sei ein permanenter Prozess und gerade bei Personalengpässen schwierig.

Den Berichtsteil zum land- und forstwirtschaftlichen Schulwesen Österreichs schnitt Abgeordneter Ewald SACHER (S) an, wobei er betonte, dieser Schulsektor sei ein wichtiger Teil des heimischen Bildungswesens und müsse daher in die aktuelle Bildungsreform miteingebunden werden. Das sei umso notwendiger, als laut Rechnungshof die land- und forstwirtschaftlichen Schulen ineffizienter und doppelt so teuer wie Berufsschulen seien und es auch viel mehr SchulabbrecherInnen dort gebe. Sacher fand es auch völlig unverständlich, dass das Unterrichtsministerium kein Mitspracherecht bei diesen Schulen hat.

Abgeordneter Franz WINDISCH (V) bezog sich erneut auf das zuvor debattierte LEADER-Projekt und legte ein Bekenntnis zur ökologisch hochwertigen Landwirtschaft ab, die eben zusätzliche Finanzierungshilfen benötige, da sie Wettbewerbsnachteile bei ihrer Produktion hinnehme. Die zusätzlichen Mittel aus Bund und Ländern seien daher gerechtfertigt, war der ÖVP-Mandatar überzeugt. Zudem ließ er die Kritik einer fehlenden Frauenförderung bei den Programmen zur ländlichen Entwicklung nicht gelten und führte als Gegenbeispiel die Initiative "Green Care" an, mit der innovative Pflegeeinrichtungen in landwirtschaftlichen Betrieben geschaffen würden.

Weitere Kritikpunkte des Rechnungshofs

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) widmete sich dem Österreichischen Patentamt, zu dem es zahlreiche Kritikpunkten des Rechnungshofs gebe. Die Patenterteilungen nehmen ab, die Personalausgaben und die Kosten insgesamt steigen. Dem Präsidenten der Patentamts würden für Geschäftsführertätigkeiten jährlich 75.000 € zusätzlich bezahlt, ohne dass das zuständige Ressort imstande gewesen sei, die Vertragsbasis dafür zu klären. Moser verwies auch auf unklare Veranlagungen von Wertpapieren bei Privatbanken. Aufklärungsbedarf gebe es zudem bei der Anschaffung von EDV-Leistungen des Patentamts, auch hier gebe es klare Hinweise auf Misswirtschaft.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) verwies auf Probleme beim EDV-System, den das Innenministeriums für die elektronischen Aktenverwaltung der Exekutive angeschafft hat. Der Rechnungshofbericht zeige nicht nur ein fragwürdiges Vorgehen bei der Ausschreibung für das Projekt auf. Es sei auch keine Vereinfachung erfolgt, da parallel immer noch der Papierakt bestehe. Damit habe man einerseits dringend benötigte Ressourcen gebunden und auf der anderen Seite den Verwaltungsaufwand für die ExekutivbeamtInnen erhöht.

Abgeordneter Harald JANNACH (F) befasste sich wieder mit dem LEADER-Programm für die Landwirtschaft und schloss sich der Kritik des Rechnungshofs an, wobei er von mangelnder Kontrolle und Transparenz sowie von "Freunderlwirtschaft" und "reiner Geldvernichtung" sprach und jeglichen Nutzen für die ländlichen Regionen vermisste.

Rechnungshofpräsident Josef MOSER bemerkte, der Bericht spiegle das breite Spektrum der Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs wieder. Er sah vor allem dringenden Handlungsbedarf im Gesundheitsbereich zugunsten der PatientInnen, untermauerte die Kritik des Berichts an der Gestaltung der Flugrettung, beklagte weiters mangelnde Koordination der staatlichen Vorgangsweise bei den Sozialeinrichtungen für Behinderte und forderte effizienteren Einsatz der Mittel bei den Pflichtschulen. Bei LEADER beanstandete er vor allem, innovative Projekte seien nicht zum Zug gekommen.  

Bei der Abstimmung wurden die beide Berichte ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Nationalrat) jan/rei/sox