Parlamentskorrespondenz Nr. 540 vom 17.06.2013

Vorlagen: Finanzen

Themen: Kollegialbehörden, Finanzausgleich, Feuerwehren, Banken

Verwaltungsgerichtsreform – weitere Anpassungen im Finanzressort

Wien (PK) – Die 2014 wirksam werdende Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit macht weitere Rechtsanpassungen im Finanzressort erforderlich, unter anderem im Entschädigungsgesetz ČSSR und im Verteilungsgesetz Bulgarien (2437 d.B.). Nach Abschaffung des administrativen Instanzenzugs und Auflösung aller weisungsfreien Kollegialbehörden durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 werden die altbewährte Bundesentschädigungskommission und die Bundesverteilungskommission nun wiedererrichtet, um sicherzustellen, dass auch ab dem kommenden Jahr für Entschädigungsansprüche eine entscheidungsfähige Behörde zur Verfügung steht.

Mehr Geld für Feuerwehren, Ende der Fondswirtschaft, Aktualisierung des Finanzausgleichs 

Mit Änderungen im geltenden Finanzausgleich und beim Katastrophenfonds (2440 d.B.) wird die mit Liechtenstein vereinbarte Einmalzahlung bei der steuerlichen Zusammenarbeit als gemeinschaftliche Bundesabgabe in den Finanzausgleich eingeordnet. Die wegen des Zinsenaufwands als unwirtschaftlich betrachteten Sonderkonten des Katastrophenfonds und der Siedlungswasserwirtschaft entfallen, womit Zinsvorteile lukriert werden. Die Verteilung von Ertragsanteilen und Finanzzuweisungen an Gemeinden wird an veränderte Gegebenheiten angepasst und ein Mindestvolumen an Bundesmitteln zur Finanzierung der Feuerwehren geschaffen. Dabei wird der Zweckzuschuss des Katastrophenfonds an die Länder zur Finanzierung von Einsatzgeräten der Feuerwehren im Jahr 2013 um 3,9 Mio. € und 2014 um 1,3 Mio. € aufgestockt. Der Landesanteil der Steiermark bei der Wasserbautenförderung, den nach der Hochwasserkatastrophe 2012 teilweise der Bund übernahm, wird das Bundesbudget mit 16,7 Mio. € belasten. Andererseits bringt der Entfall der Finanzierung der Rücklagen des Katastrophenfonds und Siedlungswasserwirtschaft Zinsvorteile für Bund, Länder und Gemeinden von jährlich insgesamt 2,41 Mio. € (Bund: 1,87 Mio. €, Länder: 0,30 Mio. € und Gemeinden: 0,24 Mio. €).

Krisenfestere Banken: Mehr Eigenkapital, bessere Aufsicht

Die Geldinstitute sollen krisenfester werden und Kapitalpuffer aufbauen, um Verluste besser tragen zu können. Zugleich wird die Aufsicht von Banken, Wertpapierfirmen sowie von Versicherungs- und Finanzkonglomeraten und die institutsinterne Kontrolle gestärkt sowie darauf ausgerichtet, übermäßig riskantes Verhalten zu verhindern. Entsprechende Änderungen im Bankwesengesetz und anderen Finanzgesetzen (2438 d.B.) setzen EU-Richtlinien um und treffen flankierende Regelungen zu Verordnungen, mit denen die EU auf die Finanzmarktkrise des Jahres 2008 reagiert. Für Österreich erwartet sich die Regierung von diesem Gesetzespaket eine Senkung der staatlichen Bankenbeihilfen von 13,7 Mrd. € (Stand März 2013) auf maximal 7,6 Mrd. € bis im Jahr 2019 sowie eine Senkung der Ablehnungsquote bei  Kreditanträgen kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Banken von derzeit 6% auf 5%.

Durch die Einführung des Kapitalerhaltungspuffers wird Instituten künftig ergänzend zu den allgemeinen Eigenmittelerfordernissen vorgeschrieben, zusätzlich hartes Kernkapital zu halten. Der Kapitalerhaltungspuffer soll schrittwiese ab 2016 aufgebaut werden und 2019 2,5% des Gesamtforderungsbetrages ausmachen. Ergänzend dazu kann die FMA den Instituten vorschreiben, zusätzlich hartes Kernkapital von bis zu 2,5% des Gesamtforderungsbetrages als antizyklische Kapitalpuffer zu halten, um exzessives Kreditwachstum während des Aufschwungs einzudämmen und Vorsorge für ausreichende Liquidität in der Krise zu treffen. Zur Minderung systemischer Risiken in der Gesamtwirtschaft kann die FMA von den Banken künftig außerdem verlangen, bis 2018 schrittweise zusätzliches Kernkapital von bis zu 8% des Gesamtforderungsbetrages als systemische Kapitalpuffer aufzubauen.

Die Banken- und Wertpapieraufsicht wird durch wesentlich strengere Präventions- und Sanktionsmaßnahmen bei Verwaltungsübertretungen gestärkt. Die Höchstgrenzen für Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen werden von 150.000 € auf 5 Mio. € erhöht, Bestraft werden können künftig nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen, und zwar auch unter öffentlicher Bekanntgabe ihrer Namen. Verwaltungsübertretungen und aufsichtsrechtliche Verstöße können künftig bei der FMA und in den Instituten gemeldet werden ("whistle-blowing"), wobei den anzeigenden Personen Schutz gewährleistet wird.

Die Anforderungen an die Qualifikation von Mitgliedern des Aufsichtsrates werden erhöht und die internen Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrates zur Verbesserung der institutsinternen Risikoüberwachung erweitert. Neue Risikoausschüsse sollen in den Banken Strategie und Risikomanagement des jeweiligen Institutes überprüfen, das Eingehen exzessiver Risiken verhindern und das Ausfallsrisiko senken. Ein Nominierungsausschuss wird Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates vorschlagen und dabei auf ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten der jeweiligen Personen achten. Der Aufsichtsrat eines Institutes soll künftig für seine Überwachungs- und Kontrollaufgaben ausreichend qualifiziert sein und über ausreichend Zeit für eine sorgfältige und gewissenhafte Aufsicht verfügen; daher wird die zulässige Anzahl an gleichzeitig ausgeübten Aufsichtsratsmandaten gesetzlich begrenzt. Institutsinterne Verfahren zur anonymen Meldung von Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen sollen Verwaltungsübertretungen verhindern und deren Aufklärung erleichtern.

"Gemischte Finanzholdinggesellschaften" und Finanzkonglomerate aus Banken und Versicherungen werden künftig umfassend beaufsichtigt, und zwar sowohl nach den Bestimmungen des Bankwesengesetzes als auch des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Rechnungshof prüft Verstaatlichung der Hypo-Alpe-Adria

Der Rechnungshof wird auf Antrag und Verlangen der Grünen (2336/A) die "Notverstaatlichung" der Hypo Alpe-Adria-Gruppe im Dezember 2009 einer Sonderprüfung unterziehen. Diese Verstaatlichung hatte für Schuldenstand und Budgetdefizit der Republik katastrophale Auswirkungen, erinnern die Antragsteller und weisen darauf hin, dass  Entscheidungsabläufe, Entscheidungsgrundlagen und Folgen dieser Verstaatlichung nach wie vor ungeklärt sind. Der Rechnungshof soll daher 17 Fragen klären, die von der Entscheidung für die Gewährung des Partizipationskapitals über den Ablauf der Verstaatlichung, die Gespräche mit den bayerischen Stellen, die Informationsbeschaffung, die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage und des Risikoprofils der Bank seit 2009, die Dokumentation des Ankauf durch die Republik, die Erstellung der Verträge, die Einstufung der Bank als "systemrelevant", den Ablauf des Beihilfeverfahren mit der EU, die Bewertung der Verantwortlichkeiten, die Verhandlungen mit der EU sowie der Aktivitäten des Eigentümers bei Implementierung, Kontrolle und Umsetzung der Auflagen führen.

FPÖ gegen Gruppenbesteuerung bei Banken 

FPÖ-Abgeordneter Heinz-Christian Strache beantragt im Interesse der Steuergerechtigkeit, den Finanzsektor von der Gruppenbesteuerung auszunehmen (2330/A). Unter steuerlichen Aspekten betrachtet sei Österreich eine "Bankenoase", während Arbeitseinkommen sehr hoch besteuert werden sowie Klein- und mittelständische Betriebe mit überhöhten Steuer- und Abgabenbelastungen konfrontiert sind, argumentiert Strache. International agierenden Finanzinstituten erlaube die Gruppenbesteuerung, ausländische Verluste im Inland zu verwerten. Davon profitierten wenige Wiener Großbanken, die auch enorme Gewinne nicht versteuern müssten. 2012 erwirtschaftete etwa die Raiffeisen Bank International einen Gewinn von 639 Mio. €,  entrichtete an die Republik Österreich aber nur Ertragssteuern von 16,7 Mio. €, was einem Steuersatz von 2,6 Prozent entspricht, rechnet Strache vor.

FPÖ fordert Steuererleichterungen für freiwillige Helfer

FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian Strache erinnert an die Leistungen tausender freiwilliger Helfer der Feuerwehren und der Rettungsdienste bei der Versorgung der Opfer und bei der Beseitigung der verheerenden Schäden der Hochwasserkatastrophe im Juni 2013 und beantragt "schnellstmöglich" eine Regierungsvorlage zur steuerlichen Erleichterung privater Unternehmen, die Freiwillige beschäftigen. Außerdem soll die Mehrwertsteuer zurückerstattet werden, wenn Freiwilligenorganisationen im Zuge von Krisen und Katastrophen Geräte anschaffen. In Österreich sind 44 % der Bevölkerung, also rund 3 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig, schreibt Strache und bewertet Beitrag der freiwilligen Helfer zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Gesundheit und die Sicherheit der Menschen in unserem Land als entscheidend (2331/A).

FPÖ verlangt gesetzliche Obergrenzen für Gebühren

Die Abgeordneten Herbert Kickl und Elmar Podgorschek (beide F) erinnern daran, dass Gebühren ausschließlich zur kostendeckenden Abdeckung individuell zurechenbarer öffentlich-rechtlicher Leistungen eingehoben werden dürfen. Die Abgeordneten kritisieren die Belastung der Menschen durch Einhebung überhöhter Gebühren, die immer mehr für allgemeine Budgetzwecke eingesetzt werden. Die FPÖ will Einnahmen aus überhöhten Gebühren einer zweckgebundenen Rücklage zuführen (2349/A(E)). (Schluss) fru