Parlamentskorrespondenz Nr. 571 vom 19.06.2013

Verkehrsausschuss: Hochwasserschutzprojekte rasch umsetzen

Barrierefreies Telefonieren soll erleichtert werden

Wien (PK) - Der Verkehrsausschuss debattierte heute über die Konsequenzen, die aus den jüngsten Hochwasserereignissen für den Hochwasserschutz zu ziehen sind. Eine vom Ausschuss einstimmig beschlossene 15a-Vereinbarung von Bund und Ländern zur gemeinsamen Finanzierung von Hochwasserschutzprojekten entlang der Donau soll die Fortführung der bereits in Angriff genommenen Maßnahmen bis 2023 absichern. Einstimmige Zustimmung gab es in diesem Zusammenhang für einen Entschließungsantrag der Koalition, der eine Projektumsetzung möglichst schon im Zeitraum 2014 bis 2019 unterstützt. Mehrheitlich vertagt wurde hingegen ein Antrag des BZÖ auf Einsetzung einer internationalen Expertenkommission zur Untersuchung der Schleusenöffnungspolitik während des Hochwassers in Oberösterreich.

Auf der Tagesordnung stand weiters eine Novelle des Schifffahrtsgesetzes mit Anpassungen an Unionsrecht, die einstimmig plenumsreif gemacht wurde. Der Bericht über die Bestellung gemeinwirtschaftlicher Leistungen des Bundes bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen wurde vom Ausschuss mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Der Verkehrsausschuss behandelte auch eine Reihe von Anträgen der Opposition zu Fragen des Schienen-, Straßen- und Flugverkehrs. Sie wurden von der Koalition alle vertagt. Von allen Fraktionen mitgetragen wurde jedoch die von den Grünen ausgehende Forderung, zur Unterstützung von hör- und sehbehinderten Menschen Maßnahmen für barrierefreie Telefonie umzusetzen.

Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Hochwasserschutzprojekte

Über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau besteht bereits eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien, erläuterte Bundesministerin Doris Bures. Durch eine weitere Vereinbarung wird die Fortführung der Projekte nun abgesichert. Eine Regierungsvorlage (2361 d.B.) sieht vor, dass der Bund 50 % der Kosten für die Umsetzung bzw. Fortführung von Hochwasserschutzprojekten an der Donau für den Zeitraum 2017 bis 2023 tragen wird. Die Länder übernehmen 30 %, die Gemeinden als weitere Interessenten 20 %.

Es sei gelungen, von 34 Projekten bisher 17 umzusetzen, hielt die Verkehrsministerin dazu fest. Der Zeitrahmen sei dabei noch vor dem jüngsten Hochwasser festgelegt worden. Man arbeite nun mit Hochdruck an einer Bewertung und einer Prioritätenliste der Projekte, um festlegen zu können, welche sich rascher umsetzen lassen. Das sei aber ein sehr komplexes Vorhaben, gab die Ministerin zu bedenken. Außerdem habe man Gespräche mit Oberösterreich begonnen, welche zusätzlichen Projekte man für die Region westlich von Linz planen müsse.

Konsens bestand unter den Abgeordneten über die Notwendigkeit des raschen Ausbaus des Hochwasserschutzes und auch darüber, dass sich die bereits umgesetzten Projekte bewährt haben. Auffassungsunterschiede zeigten sich dabei in Details. Die Schutzmaßnahmen seien sicher zu begrüßen, meinte Abgeordnete Gabriela Moser (G), es sei aber von zentraler Bedeutung, den ökologischen Ansatz im Hochwasserschutz zu beachten. Wasser durch Schutzbauten aus einem Bereich zu verdrängen, löse kein Problem, sondern verlagere es nur.

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) hielt es für wichtig, nicht nur den unmittelbaren Bereich an der Donau, sondern auch die Anrainer der Zubringerflüsse zu beachten. Die bestehenden Dammbauten seien teilweise neu zu bewerten und für Abflussmöglichkeiten des Wassers zu sorgen. Nach Ansicht von Abgeordneter Gabriele Binder-Maier (S) sind Raumplanung und Landwirtschaft gefordert, die richtigen Konsequenzen aus den Ereignissen zu ziehen. Auch Abgeordneter Christoph Hagen (T) sah die intensive Landwirtschaft als Mitverursacher der verschärften Hochwassersituation. Er kritisierte auch die unzureichende Dotierung des Katastrophenfonds.

Für Abgeordneten Gerhard Deimek (F) war es wichtig, dass Länder und Gemeinden in den Informationsaustausch über Gefahrenzonen besser einbezogen werden und dass es zu keinen Umwidmungen von Flächen in roten Zonen zu Bauland mehr kommt. Abgeordneter Josef Auer (S) sah den Schutz des Siedlungsraums als vorrangig an. Die Landwirtschaft müsse bereit sein, gegen ausreichende Entschädigung Retentionsflächen bereitzustellen. Sein Fraktionskollege Peter Stauber bemerkte, dass auch andere Gemeinden in Österreich, nicht nur Donauanrainer, Probleme mit Hochwässern haben.

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (V) wies Pauschalvorwürfe an die Landwirtschaft zurück. Die Frage sei, wie man die Verursacher von Bodenversiegelungen, die eine tägliche Verbauung von 16 ha Fläche zu verantworten hätten, entsprechend in die Pflicht nehmen könne und wie man einen Ausgleich für die verlorenen Flächen schaffen könne.

Ein dazu von den Abgeordneten Anton Heinzl (S) und Martin Bartenstein (V) eingebrachter SPÖ-ÖVP-Entschließungsantrag

(2355/A(E)) tritt dafür ein, dass die Bundesregierung in den Verhandlungen zu dieser 15a-Vereinbarung eine Vorziehung der bis 2023 geplanten Projekte in den Zeitabschnitt von 2014 bis 2019 erreicht. Der Antrag wurde nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen.

Selbstverständlich werde die Frage des Hochwasserschutzes als Gesamtheit betrachtet, sagte die Verkehrsministerin. Man habe auch nicht nur Dämme gebaut, sondern auch Absiedlungen vorgenommen und Retentionsflächen geschaffen. Der mobile Hochwasserschutz habe sich vor allem in der Wachau bewährt, man sei mit ihm aber an den Grenzen des technisch noch Machbaren.

Haben Schleusenöffnungen die Hochwassersituation verschärft?

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) ortete Aufklärungsbedarf im Zuge der Hochwasserkatastrophe vom Juni 2013, vor allem in Bezug auf die Vorgänge in der Nacht von 3. auf 4. Juni 2013. Die Hochwassersituation sei insbesondere im Eferdinger Becken und im Oberen Mühlviertel durch eine offenbar schlecht koordinierte Öffnung der Schleusen in Aschach und Ottensheim verschärft worden. Außerdem sei die Bevölkerung nicht ausreichend informiert worden. Das BZÖ fordere daher eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge durch eine unabhängige internationale Expertenkommission. Die Abgeordneten Harald Walser (G) und Josef Auer (S) wiesen darauf hin, dass von Seiten des Landes Oberösterreich bereits ein Expertenteam der Universität Kassel mit den Vorgängen rund um die Schleusenöffnungen beauftragt sei. Der Antrag (2364/A(E)) wurde daraufhin mehrheitlich, mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen, vertagt.

Schifffahrtsrechtsnovelle 2013 bringt Anpassungen an EU-Recht

Die Schifffahrtsrechtsnovelle 2013 (2443 d.B.) nimmt eine Reihe von Anpassungen von Bestimmungen des Schifffahrtsrechts an EU-Recht mit zumeist geringfügigen formalrechtliche Korrekturen vor, informierte Bundesministerin Doris Bures die Abgeordneten. Eine wesentliche Neuerung erfolge beim Rafting, das von einem Konzessions- zu einem Anmeldegewerbe werde. Das Gesetz erreiche mit der Behandlung des Raftings als Extremsportart einerseits eine Deregulierung, während gleichzeitig auch die Sicherheitsfragen entsprechend gesetzlich geregelt werden.

Es erfolgten zudem Anpassungen des Schifffahrtsgewerberechts an Unionsrecht, sagte die Ministerin. Durch die Gleichbehandlung von gewerbsmäßiger mit nicht gewerbsmäßiger Schiffsführerschulung werde eine bisherige Überregulierung in diesem Bereich beseitigt. Verwaltungsvereinfachungen gebe es auch durch Präzisierungen der Pflicht zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen, erfuhr Abgeordnete Gabriela Moser (G) auf ihre kritische Nachfrage zu diesem Punkt. Das BMVIT nehme als zuständige Behörde seine Verantwortung weiterhin wahr und lege fest, wann ein Hindernis zu beseitigen ist, für die technischen Arbeiten werde die via donau – Österreichische Wasserstraßen GmbH herangezogen.

Abgeordneter Johann Singer (V) hob als positiv hervor, dass durch die Einführung eines Kapitäns- bzw. Schifferpatents für die Binnenschifffahrt A sichergestellt wird, dass österreichische Befähigungsnachweise auch für jene Teile der Donau, die als Seeschifffahrtsstraße gelten, Gültigkeit haben und somit österreichischen Schiffsführern die Befahrung der gesamten Donau möglich ist. – Die Novelle wurde vom Ausschuss in der Fassung eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrags, der der Behebung eines Formalfehlers diente, einstimmig angenommen.

Leistungsbestellungen bei Eisenbahnunternehmen sichern Mobilität

Der Verkehrsausschuss befasste sich auch mit dem Gemeinwirtschaftlichen Leistungsbericht 2011 (III-425 d.B.). Die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) hat im Jahr 2011 bei zwölf Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) um 642,7 Mio. € insgesamt 77,1 Mio. Zugkilometer zur Sicherstellung eines flächendeckenden Mobilitätsangebots bestellt, geht aus dem Bericht hervor.

Mit den Leistungsbestellungen werde ein leistungsfähiges, bedarfsgerechtes Schienenverkehrssystems auch dort gesichert, wo Unternehmen nicht profitabel wirtschaften könnten, unterstrich Ministerin Doris Bures. Das sei vor allem der Nah- und Regionalverkehr, was besonders PendlerInnen und SchülerInnen zugutekomme.

Die EU verbiete Subventionen in diesem Bereich, daher werde sichergestellt, dass den Zahlungen konkrete Leistungen im allgemeinen Interesse gegenüberstehen. Die SCHIG sorge dabei für die nötige Transparenz. Das Qualitätsmanagement zur Verbesserung des Angebots habe sich bewährt, meinte Bures. An die ÖBB-Personenverkehrs AG wurde aufgrund des mit ihr vereinbarten Qualitätsmanagementsystems, das auf einem Bonus/Malus-System beruht, für 2011 bereits ein Qualitätsbonus von 4,6 Mio. € ausbezahlt.

Kritik am Bericht kam vom Abgeordneten Gerhard Deimek (F). Seine Fraktion werde ihn nicht zur Kenntnis nehmen, da aus ihm klar hervorgehe, dass die Chancen der Qualitätsverbesserung nicht genutzt wurden. Es bestehe eine Bevorzugung der ÖBB, die nicht sachliche, sondern rein parteipolitische Gründe habe, so Deimek. Das zeige sich besonders beim Güterverkehr. Hier wäre das Geld besser eingesetzt, wenn man Anreize für Firmen schaffen würde, um ihre Güter auf der Schiene anstatt auf der Straße zu transportieren.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) meinte, die Grünen würden den Bericht zwar zur Kenntnis nehmen, sie hätten aber kritische Anmerkungen zum Qualitätsmanagement und zur aus ihrer Sicht negativen Entwicklung des Güterverkehrs.

Bundesministerin Bures verteidigte das Qualitätsmanagement und stellte fest, es seien wesentliche Verbesserungen erzielt worden. Probleme im Bereich Güterverkehr gebe es aufgrund der wirtschaftlichen Lage in ganz Europa. Österreich stehe im Vergleich weiterhin hervorragend da, man habe den hohen Anteil der Schiene am Güterverkehr gegenüber der Straße gehalten. 

Zur Frage von Abgeordnetem Martin Bartenstein (V), ob eine Ausschreibung der Bestellungen und damit mehr Wettbewerb geplant sei, hielt Verkehrsministerin Bures fest, Wettbewerb erfordere vergleichbare Rahmenbedingungen. Diese seien im europäischen Eisenbahnraum derzeit nicht gegeben, weshalb Österreich, wie auch viele andere Länder, dem Vorschlag für das 4. Eisenbahnpaket der EU sehr kritisch gegenüberstehe, wo an eine verpflichtende Ausschreibung gedacht wird. - Der Bericht wurde vom Ausschuss mit Mehrheit zur Kenntnis genommen und somit enderledigt.

Weiter in der Warteschleife: Anliegen zum Bahnverkehr…

Die Bahn für breitere Bevölkerungsschichten attraktiv zu machen, ist FPÖ und Grünen ein Anliegen. PensionistInnen sollten altersunabhängig, also nicht erst ab dem 60. Lebensjahr, die ÖBB Vorteilscard Senior erhalten, beantragte etwa FPÖ-Abgeordneter Herbert Kickl (171/A(E)). Sein Parteikollege Harald Vilimsky forderte zudem die Einführung eines Österreich-Tickets, das zu einem sozial verträglichen Tarif die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel in Österreich ermöglicht (495/A(E)). Abgeordneter Gerhard Deimek (F) beklagte dazu die fehlende Durchlässigkeit bei der Tarifgestaltung der Verkehrsverbünde Österreichs und Team Stronach-Politiker Christoph Hagen erachtete eine ausgeweitete Form des Seniorentickets besonders für FrühpensionistInnen als interessant. SPÖ und ÖVP vertagten jedoch beide FPÖ-Anträge, nachdem Verkehrsministerin Bures zu bedenken gab, dass die Forderungen nicht unbedingt verkehrspolitische Lenkungseffekte hätten, da die Zielgruppe vor allem Personen seien, die ohnehin die Bahn nutzen.

Die Notwendigkeit eines Ausbaus des Schienenverkehrs und kürzerer Fahrzeiten speziell bei Strecken westlich von Salzburg hebt Grünen-Abgeordneter Harald Walser in seinem Antrag (2184/A(E)) hervor, zumal "die Arlbergstrecke in den letzten Jahrzehnten vernachlässigt wurde", wie er im Ausschuss sagte. Bundesministerin Bures informierte daraufhin, sie sei in "permanenten Gesprächen" mit Deutschland, um die Streckeninfrastruktur bis Tirol zu verbessen. Allerdings müsse man bei Regionalverbindungen die relativ hohe Anzahl an Stationshalten miteinrechnen, wenn Überlegungen über die gesamte Fahrzeit angestellt werden. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wurde dieser Antrag ebenso vertagt wie eine Petition, die Grünen-Mandatarin Christiane Brunner dem Nationalrat vorgelegt hat. Sie verlangt eine Aufrechterhaltung des Personenverkehrs auf der Bahnstrecke Oberwart-Friedberg (83/PET). Ministerin Bures erklärte, die Steiermärkische Landesbahn nutze durchaus diese Streckenverbindung, außerdem sei Österreich beim Regionalprojekt der EU dabei, mit dem stillgelegte Bahnverbindungen – beispielsweise zwischen Burgenland und Ungarn – wieder revitalisiert werden sollen.

... und Oppositionsanträge zu Straßenverkehrsthemen

Die Vertagung beschlossen SPÖ und ÖVP auch bei den übrigen Oppositionsanträgen der heutigen Verkehrsausschusssitzung - die auch die letzte dieser Legislaturperiode war. Den Protest der Opposition erwiderten die Abgeordneten Johann Hell (S) und Martin Bartenstein (V) mit der Versicherung, die gesellschaftspolitisch wichtigen Themen trotzdem in der politischen Debatte zu halten.

Probleme rund um die Verkehrsgeschwindigkeit thematisierte die FPÖ mit zwei Entschließungsanträgen. Zum einen fordert Abgeordneter Gerhard Deimek (F), die Einfuhr, den Vertrieb und Besitz von Funkempfangsanlagen, die vor sämtlichen Radar-Anlagen warnen, bewilligungsfrei zu stellen (2302/A(E)). Deimek machte zudem geltend, dass die Straßenverkehrsordnung keinerlei Regelung für derartige Warngeräte vorsehe. Zum anderen müssten ausländische Raser verstärkt verfolgt und bestraft werden (2337/A(E)), so der FPÖ-Mandatar.

Ein Antrag der Grünen setzt auf schärfere Strafen für die Verwendung von Mobiltelefonen beim Lenken eines Autos (2018/A(E)). Abgeordnete Gabriela Moser regte dabei unter anderem an, die Anhaltung als Voraussetzung für die Ahndung aus dem Kraftfahrgesetz zu streichen und den Strafsatz spürbar anzuheben. In ihrem zweiten Antrag konstatiert Moser, die Grenzwerte für den Schutz vor Fluglärm müssten auf WHO-Niveau festgelegt werden (988/A(E)). Es gehe nicht an, die derzeitige luftfahrtfreundliche Sonderregelung für Flughäfen im UVP-Gesetz beizubehalten. Die Grünen-Verkehrssprecherin begründete ihre Initiative vor allem mit den gesundheitsschädlichen Folgen hoher Lärmbelastung und schlug vor, eventuell alternative Flugrouten zu wählen, um besiedelte Gebiete in Flughafennähe zu entlasten.

Das BZÖ macht in seinen Anträgen gegen Kostenerhöhungen für AutofahrerInnen und für mehr Verkehrssicherheit mobil. So appellieren die BZÖ-Abgeordneten Sigisbert Dolinschek und Wolfgang Spadiut (2164/A(E)), weitere finanzielle Belastungen für die Autofahrerinnen und Autofahrer, die im Zuge der Budgetsanierung - Abgeordneter Dolinschek nannte hier die bereits mehrmalige Erhöhung des Vignettenpreises - entstehen könnten, zu unterlassen. Weiters drängen sie auf einen raschen dreispurigen Ausbau der A4 Ostautobahn in beiden Fahrrichtungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, besonders von PendlerInnen (2168/A(E)). Schließlich sehen die BZÖ-Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Wolfgang Spadiut und Ursula Haubner Handlungsbedarf bei den Sicherheitsvorkehrungen für Kinder in Omnibussen, auch jenen im Linienverkehr, wodurch alle beförderten Minderjährigen in diesen Fahrzeugen mit Gurt zu sichern wären (2167/A(E))

Parteien unisono für barrierefreie Telekommunikation

Einstimmig nahm der Ausschuss einen von der Abgeordneten Helene Jarmer (G) initiierten All-Parteien-Entschließungsantrag (2339/A(E)) zum Ausbau der barrierefreien Telekommunikation an. Die Bundesregierung wird darin ersucht, als Beitrag zur weiteren Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, in Gespräche mit den Unternehmen einzutreten, um den Telefonie-Zugang gehörloser, hör- und sprechbehinderter sowie taubblinder Menschen weiter zu verbessern. Miterledigt wurde ein eigener Entschließungsantrag von Abgeordneter Helene Jarmer (G) zur Einrichtung einer barrierefreien Telefonvermittlungszentrale (750/A(E)). (Schluss) sox/rei