Parlamentskorrespondenz Nr. 582 vom 20.06.2013

Opposition bezweifelt Reformwillen bei System der Schulverwaltung

Regierungsvorschlag für Abschaffung der Bezirksschulratsbehörden im Unterrichtsausschuss nur mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit gebilligt

Wien (PK) – Keine echte Reform der Schulverwaltung ergebe sich aus dem Regierungsvorschlag zur Abschaffung der Bezirksschulratsbehörden. Mit dieser Kritik wandten sich die Oppositionsparteien heute im Unterrichtsausschuss des Nationalrats gegen die Verfassungsnovelle, mit der Außenstellen des jeweiligen Landesschulrats die Aufgaben der Bezirksschulräte übernehmen sollten. Trotz Billigung des Gesetzesentwurfs im Ausschuss durch SPÖ und ÖVP gilt seine Realisierung nicht als gesichert. Für die Schulbehörden-Verwaltungsreform muss bei der Plenarsitzung des Nationalrats nämlich eine verfassungsmäßige Zweidrittel-Mehrheit erreicht werden.

In seiner Diskussion über das Reformvorhaben, die schulische Ganztagsbetreuung auszubauen, fand der Ausschuss dagegen eine einheitliche Linie der Zustimmung. Die übrigen behandelten Gesetzesentwürfe im Zusammenhang mit der Schulreform wurden teils mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit, teils einstimmig ins Nationalratsplenum geschickt.

Einen Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zum Unterrichtsschwerpunkt Zweiter Weltkrieg in der Politischen Bildung beschlossen die Abgeordneten einhellig, Anträge der FPÖ und der Grünen auf Adaptierungen im Schulwesen und zwei Bürgerinitiativen zu schulischen Neuerungen wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

Reformiert Schulbehörden-Änderung tatsächlich die Schulverwaltung?

Bei der im Gesetzesvorschlag skizzierten Neuorganisation der Schulbehörden seien viele Fragen noch ungeklärt, etwa wie die BürgerInnen Antworten auf schulrechtliche Fragen erhalten, beanstandete Ausschussobmann Walter Rosenkranz (F). Auch wenn die politisch besetzten Kollegien der Bezirksschulräte laut Regierungsplan abgeschafft werden, sei das Schulwesen damit nicht entpolitisiert, prangerte Grünen-Bildungssprecher Harald Walser an. Immerhin wähle die Politik weiterhin die Behörden des Landesschulrats aus. Auf die Zustimmung seiner Fraktion im Nationalratsplenum könnten die Koalitionsparteien nur setzen, so Walser, wenn entsprechende Abänderungsanträge vorgelegt werden.

Das von SPÖ und ÖVP herausgestrichene Einsparungspotential durch den Wegfall einer Behördenebene ließ BZÖ-Bildungssprecherin Ursula Haubner nicht gelten. Mit dem aktuellen Vorschlag werde vielmehr ein "Bezirksschulrat light" geschaffen, der Gesetzesentwurf gewährleiste also keineswegs eine ersatzlose Streichung der Bezirksschulräte und benötige noch eine grundlegende Überarbeitung. Dieser Sichtweise schloss sich auch Team Stronach-Politiker Stefan Markowitz an.

Die umstrittene Verfassungsnovelle (2412 d.B), über die mit den Bundesländern eine Einigung erzielt wurde, sieht vor, dass anstatt der derzeit 98 Bezirksschulratsbehörden inklusive der von Parteien besetzten Bezirkschulratskollegien ein regionales Schul- und Qualitätsmanagement eingerichtet wird. Dieses ist laut Gesetzesentwurf von den Landesschulräten über regional flexibel einsetzbare Außenstellen zu verwalten. 20 Prozent der derzeit 130 Bezirksschulsratsplanstellen will die Regierung bis 2018 so einsparen.

Die BildungssprecherInnen der Regierungsfraktionen, Elmar Mayer (S) und Christine Marek (V) meinten zum Protest der Opposition, tatsächlich werde mit der Vereinbarung ein erster Schritt zur Verwaltungsvereinfachung gesetzt. Das bekräftigte auch Unterrichtsministerin Claudia Schmied im Ausschuss, und sie erinnerte, "eine Schulverwaltungsreform gegen Länderinteressen ist unmöglich". Die jahrelange Debatte mit den Ländern über eine Reform der Schulverwaltungsbehörden habe in der gegenständlichen Vorlage einen Kompromiss gefunden. Als Gegenmodell sei nur die Option im Raum gestanden, mehr Kompetenzen an die Bundesländer auszulagern, womit sich nicht unbedingt der Effizienzgewinn der jetzigen Vereinbarung ergeben hätte. "Die Gesetzesänderung ist ein wichtiges Signal für den Verwaltungsbereich", unterstrich Schmied.

Ganztagsbetreuung an Schulen einstimmig genehmigt

Anders als beim Reformkonzept zur Schulbehördenverwaltung überwogen positive Kommentare zum Plan, die schulische Tagesbetreuung von Kindern und Jugendlichen auszuweiten. Bund und Länder haben eine Verlängerung der 15a-Vereinbarung über den vermehrten Ausbau ganztägiger Schulformen bis Ende des Schuljahres 2018/19 ausverhandelt (2410 d.B.). Auch der Unterrichtsausschuss stimmte den Ausbauplänen einhellig zu. Damit sollen bis zum Schuljahr 2016/17 österreichweit 174.000 Plätze in der schulischen Tagesbetreuung flächendeckend geschaffen werden. Den leichten Vorbehalten der Abgeordneten Edith Mühlberghuber (F) und Ursula Haubner (B), diese hohe Zahl an Betreuungsplätzen entspreche wohl nicht dem Bedarf, hielt Bundesministerin Schmied entgegen, die Möglichkeit einer ganztägigen Betreuung sei jedenfalls zu schaffen. Die Wahlfreiheit bleibe dabei natürlich bestehen.

Umfasst vom Ausbau sind sowohl Pflichtschulen als auch allgemein bildende höhere Schulen. Der Bund unterstützt diese Initiative 2014 mit insgesamt rund 78,54 Mio. €, für 2015 bis 2018 beträgt die Anschubfinanzierung in etwa 375,4 Mio. €.

Pflichtschulen: schulübergreifende Leitung soll Schule machen

Als weiteren Punkt der Reformvorhaben besprach der Unterrichtsausschuss die Möglichkeit schulübergreifender Leitungsfunktionen an Pflichtschulen. Mit einer Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes (2436 d.B.) soll es Pflichtschul-DirektorInnen künftig möglich sein, eine ausgeweitete schul- bzw. schultypenübergreifende Leitung zu übernehmen. Das sei nicht zuletzt zum Erhalt von kleineren Schulstandorten eine bedeutende Maßnahme, so der Tenor im Ausschuss. Unterrichtsministerin Schmied brachte zudem das Modell der "Campus-Schule" vor, das sich mit der Gesetzesänderung leichter realisieren lasse. Die derzeit gültige Bestimmung, dass lediglich zwei kleine allgemein bildende Pflichtschulen unter einer gemeinsamen Direktion zusammengeführt werden können, sei zu eng gefasst gewesen, so die Erläuterung im Gesetzesvorschlag. Erfüllt eine Lehrkraft die Ernennungsvoraussetzungen für zumindest eine der zu leitenden Schulen, soll dies für eine übergreifende Leitungstätigkeit ausreichen.

Einstimmig nahm der Ausschuss auch eine Ergänzung zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetze des Unterrichtsressorts sowie eine Novellierung des Unterrichtsprakikumsgesetzes an (2427 d.B.). Demnach sind ab nächstem Jahr die Landesverwaltungsgerichte mit Entscheidungen über die behördliche Vollziehung des Dienstrechts bei LandeslehrerInnen befasst. Für UnterrichtspraktikantInnen wird dann das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein. Außerdem gewährt die Novelle PraktikantInnen in eingetragenen Partnerschaften ebenfalls Anspruch auf Pflegefreistellung für das Kind des/der Partner/in.

SchülerInnenbeihilfe wird von Notendurchschnitt entkoppelt

BürgerInnenfreundlicher sei die SchülerInnenbeihilfe zu gestalten, heißt es im betreffenden Gesetzesvorschlag des Unterrichtsressorts (2411 d.B.), den SPÖ, ÖVP und Grüne annahmen. Unter anderem ist eine E-Government-Nachweisabfrage mit der Novelle angedacht. An der Bestimmung, dass in Zukunft die Bezugshöhe nicht mehr mit dem Notendurchschnitt in Zusammenhang stehen soll, stießen sich jedoch die Abgeordneten Walter Rosenkranz, Bernhard Vock (beide F) und Ursula Haubner (B). Mit dem Unterlassen einer Erhöhung der Beihilfe bei guten Noten falle der Leistungsanreiz weg, so ihre Befürchtung. Die Mandatarinnen Sonja Ablinger (S) und Christine Marekt (V) sprachen sich dagegen vehement für die Entkoppelung von Leistungserfolg und Höhe der Beihilfe aus, stelle die SchülerInnenbeihilfe doch vor allem eine soziale Unterstützung dar, wie Marek sagte.

Zwecks finanzieller Hilfe zur Neuorientierung bzw. Weiterbildung wird die Altersgrenze für Bezugsberechtigte von 30 auf 35 Jahre angehoben.

Politische Bildung: Schwerpunkt Zweiter Weltkrieg, Bürgerinitiativen

2015 sei es sinnvoll, das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 70 Jahren zum Anlass zu nehmen, einen diesbezüglichen Unterrichtsschwerpunkt in der politischen Bildung vorzusehen, wird in einem SPÖ-ÖVP-Antrag (2341/A[E]) festgehalten. Insbesondere Themen wie NS-Terror und Holocaust, totalitäre Ideologien, aber auch die Entwicklung der Europäischen Union als Friedensprojekt müssten dabei behandelt werden, um zu vermitteln, dass Demokratie, Friede und Wohlstand nicht selbstverständlich sind, heißt es in dem Ersuchen an das Unterrichtsministerium. Sämtliche Ausschussmitglieder erklärten dazu ihre Zustimmung.

Zwei Bürgerinitiativen mit Verlangen zum Bereich politische Bildung und demokratische Mitwirkung von SchülerInnen vertagte der Ausschuss mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit. Die zunächst verhandelte Initiative (58/BI) setzt sich für die Einführung eines eigenständigen Unterrichtsfaches "Politische Bildung" an allen Schulen ab der 7. Schulstufe ein. In der zweiten Bürgerinitiative (39/BI) wird eine Direktwahl der Landes- und Bundesschülervertretung durch SchülerInnen von höherbildenden Schulen und Berufsschulen gefordert. In ihrer Erklärung befinden die UnterstützerInnen, dass direkte Wahlen neben einer Systemvereinfachung auch vermehrten Zuspruch zur politischen Bildung bei SchülerInnen bewirken würden.

Opposition zeigt Problemfelder des heimischen Schulwesens auf

Unterricht in Gebärdensprache, die Wiedereinführung von Verhaltensnoten, ein klares Benotungssystem für SchülerInnen mit Legasthenie, zusätzliche Mittel für die HTL Ferlach und integrativ geführte Volksschulen thematisierten die Oppositionsfraktionen mit ihren Entschließungsanträgen im weiteren Verlauf der Ausschussdebatte. Sämtliche Anträge wurden von den Regierungsfraktionen vertagt.

Der Appell von FPÖ-Abgeordneten Walter Rosenkranz und Dagmar Berlakowitsch-Jenewein, die Gebärdensprache als Unterrichtssprache anzuerkennen, (2318/A[E]) wurde in Abwesenheit des ÖVP-Mandatars Franz-Joseph Huainigg vertagt, der zuvor noch an den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung erinnert hatte, in dem die Einführung eines bilingualen Unterrichts mit Gebärdensprache bis 2020 vorgesehen sei. Vehementer Protest gegen die Vertagung kam nicht nur von Antragsteller Rosenkranz, sondern auch von den Abgeordneten Helene Jarmer (G) und Stefan Markowitz (T). Jarmer konstatierte, Gebärdensprache sei verfassungsrechtlich als Minderheitensprache anerkannt, ihre Nutzung im Unterricht stelle ein Menschenrecht dar. Seitens der SPÖ verdeutlichten die Mandatare Franz Riepl und Elmar Mayer, sie seien sich der hohen Sensibilität dieser Frage völlig bewusst und daher gegen eine Ablehnung des Antrags, doch sei die Forderung noch nicht ausreichend durchdacht. Gerade die rechtlichen Auswirkungen müsse man noch umfassend diskutieren.

Kritisch zu einem weiteren Antrag des FPÖ-Abgeordneten Rosenkranz äußerte sich Abgeordnete Christine Marek (V). Rosenkranz fordert, Verhaltensnoten in Zeugnisse aller Schulstufen wieder einzuführen (2351/A[E]). In seiner Erklärung dazu sagte er, das wäre entscheidend für die Herausbildung sozialer Fähigkeiten in Hinblick auf das spätere Berufsleben der SchülerInnen. Marek erachtete als besseres Instrument dazu die ergänzende differenzierte Leistungsbeschreibung. Abgeordnetem Harald Walser (G) zufolge handelt es sich dabei um ein wichtiges Anliegen, worauf die FPÖ aber die falsche Antwort gebe. Er trat nachdrücklich dafür ein, sich dieses Themas anzunehmen. Abgeordnete Ursula Haubner (B) wiederum unterstützte den Antrag, da Ordnung, Disziplin und Fleiß etwas seien, was junge Menschen dringend brauchten.

Beim FPÖ-Antrag zur Benotung von SchülerInnen mit Legasthenie (2350/A[E]) begründete Abgeordnete Ablinger (S) die Vertagung mit dem Hinweis, dass man derzeit im Unterrichtsministerium an einer Klarstellung der darin aufgezeigten Probleme arbeite. Kritisiert werden in der Forderung die ungenauen Vorgaben des Unterrichtsministeriums bei der Leistungsbewertung von SchülerInnen mit ausgewiesener Lese-Rechtschreibschwäche bzw. Legasthenie. Schließlich drängt die FPÖ in einem Antrag der Abgeordneten Gernot Darmann und Walter Rosenkranz auf eine Sonderfinanzierung der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt Ferlach, um deren praxisbezogene Projekte in Kooperation mit der Wirtschaft zu unterstützen und damit auch das hohe Ausbildungsniveau der 135-Jahre alten Schule zu würdigen (2319/A[E]).

Zur besseren individuellen Förderung von SchülerInnen sprach sich Grünen-Bildungssprecher Harald Walser für das flächendeckende Angebot einer flexiblen Schuleingangsphase an Volksschulen aus (2215/A[E]). Dabei sollten die ersten beiden Klassen sowie bei Bedarf die Vorschulklasse gemeinsam geführt werden, so die Überlegung, für die es bereits seit dem Schuljahr 1999/2000 eine viel zu selten genutzte rechtliche Grundlage gebe, erinnerte Walser. Mit der Bemerkung, es gebe dazu schon Schulversuche, ging Abgeordneter Elmar Mayer (S) auf diesen Antrag näher ein. Es sei in seinen Augen aber zu früh, das jetzt in ganz Österreich einzuführen. Dennoch war er mit Abgeordnetem Walser (G) einer Meinung, dass man in der kommenden Gesetzgebungsperiode den Volksschulbereich in den Mittelpunkt des Interesses stellen müsse. Der Antrag sei jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung, so Mayer. (Schluss Unterrichtsausschuss) rei/jan/fru


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