Parlamentskorrespondenz Nr. 596 vom 25.06.2013

Große Skepsis gegenüber Liberalisierung des Schienenpersonenverkehrs

Kritische Stimmen im EU-Unterausschuss zum Vierten Eisenbahnpaket

Wien (PK) – Unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Koalition traten heute im EU-Unterausschuss im Rahmen der Diskussion um das sogenannte Vierte Eisenbahnpaket zutage. Während sich die SPÖ vehement gegen eine Liberalisierung des Personenverkehrs auf der Schiene aussprach und vor negativen Auswirkungen vor allem für weniger lukrative ländliche Gebiete warnte, meinte die ÖVP, mehr Wettbewerb würde die Qualität verbessern.

Das Vierte Eisenbahnpaket der EU und die Bedenken Österreichs 

Das Vierte Eisenbahnpaket der Kommission zielt darauf ab, den gesamten inländischen Schienenpersonenverkehr in den EU-Mitgliedsstaaten ab Dezember 2019 für neue Marktteilnehmer und Dienste zu öffnen, sodass nationale Monopole in diesem Bereich der Vergangenheit angehören. Das Kommissionsvorhaben umfasst Legislativvorschläge, mit denen im Sinne des Binnenmarkts Eisenbahnunternehmen EU-weit zu gleichen Bedingungen operieren können. Dazu will die EU sämtliche technische oder administrative Markteintrittshindernisse für neue Unternehmen beseitigen und hofft auf Qualitäts- und Effizienzsteigerungen durch den entstehenden Wettbewerb.

Nach dem Vorschlag der Kommission für eine EU-Verordnung soll aus Wettbewerbsgründen auch für öffentliche, sogenannte gemeinwirtschaftliche Leistungen im Schienenpersonenverkehr Ausschreibungspflicht bestehen. Derzeit können Mitgliedsstaaten wählen, ob öffentliche Dienstleistungen des Schienenverkehrs außerhalb des städtischen Ballungsraumes, etwa S-Bahnen und Regionalzüge, per Ausschreibungsverfahren oder direkt vergeben werden. Seitens des Verkehrsministeriums macht man darauf aufmerksam, dass die Frage einer verpflichtenden Ausschreibung anhand verschiedener Kriterien zu prüfen und zu bewerten sei. Das seien etwa verkehrspolitische Aspekte wie sie im Gesamtverkehrsplan für Österreich definiert sind, wie zum Beispiel die Einführung eines integrierten Taktfahrplans. Auch standortpolitische Bewertungen seien vorzunehmen und ob bzw. wie die Daseinsvorsorge im öffentlichen Verkehr wahrgenommen werden kann. Außerdem regt die Kommission in einem Richtlinienvorschlag eine Trennung der Geschäftsbereiche Infrastruktur und Eisenbahnbetrieb an.

Als einzige Anlaufstelle für Fahrzeuggenehmigungen und Sicherheitsbescheinigungen von Eisenbahnunternehmen soll die Eisenbahnagentur installiert werden, heißt es in weiteren Legislativentwürfen des Eisenbahnpakets, die eine Verordnung und eine Richtlinie betreffen. Durch die für ganz Europa geltende Zulassung erwartet man nicht zuletzt eine Verringerung von Kosten und Dauer der Genehmigungsverfahren um jeweils 20%. Für die Implementierung einheitlicher Standards im transeuropäischen Eisenbahnsystem plant die Kommission, der Agentur stärkere Befugnisse zur Überwachung der nationalen Vorschriften und der Beaufsichtigung staatlicher Sicherheitsbehörden zu geben. Aufheben will die Kommission die durch die geltende Verordnung bestehende Möglichkeit staatlicher Ausgleichsleistungen für Zahlungsverpflichtungen bestimmter Eisenbahnbetriebe - wie besondere Familienzulagen und Renten -, die für Unternehmen anderer Verkehrsarten nicht gelten.

Marktöffnung für den Schienenpersonenverkehr - Gefahr für ländliche Regionen

Bundesministerin Doris Bures erinnerte an die Kritik des Bundesrats an diesem Paket und hielt fest, dass gemeinsame EU-Standards in technischen Fragen sowie in Fragen der Ausbildung und Zulassung durchaus sinnvoll seien. Einer Trennung von Infrastruktur und Verkehrsdienst auf der Bahn erteilte sie aber eine klare Absage und sprach sich für den Weiterbestand der Holding in Österreich aus, da diese auch die Nutzung von Synergieeffekten sicherstelle. Auch ausländische Beispiele zeigten, dass eine derartige Trennung nicht erfolgreich ist, sagte Bures und unterstrich, die Organisationsform bedürfe keiner europäischen Regelung. Eine verpflichtende Ausschreibung von gesamtwirtschaftlichen Eisenbahnleistungen sei für sie nur bei gleichen Wettbewerbsbedingungen akzeptabel, und diese gebe es derzeit nicht. Wettbewerb mache nur dann Sinn, wenn das Ergebnis eine bessere Dienstleistung bringe, stellte Bures fest, im Eisenbahnverkehr führe der Wettbewerb in erster Linie aber dazu, dass andere Staatsbahnen hereinkommen und dann eine schlechtere Qualität anbieten.

Der EU-Ausschuss des Bundesrats hatte in seiner Sitzung vom 13. März 2013 eine Subsidiaritätsrüge zum Vierten Eisenbahnpaket abgeschickt (siehe PK-Meldung Nr. 206/2013), worin er festhält, die völlige Marktliberalisierung im öffentlichen Personennahverkehr brächte möglicherweise Verschlechterungen der Qualität, der Sicherheit, der Leistungsfähigkeit und der flächendeckenden Verfügbarkeit sowie eine Verteuerung der Leistungen mit sich.

Eine Trennung der Geschäftsbereiche Infrastruktur und Eisenbahnbetrieb berge die Gefahr der Zerschlagung der ÖBB und anderer Bahnen in den ländlichen Regionen in sich, warnte Elisabeth Grossmann (S). Die Anbieter würden sich auf lukrative Strecken konzentrieren, um Bahnstrecken im ländlichen Raum würde sich niemand mehr bemühen, was für viele Regionen den Todesstoß bedeute. Eine derartige Entwicklung erschwere die Daseinsvorsorge, meinte Grossmann. Auch Abgeordneter Gerhard Deimek (F) hielt den Vorschlag der Kommission für überschießend. Er würde seiner Meinung nach mehr kaputt machen, als man gewinnen könnte. Ihm zufolge sollte man auch darüber diskutieren, ob ausgegliederte Gesellschaften tatsächlich zu einer Optimierung führen. Skeptisch zum Vorschlag der Kommission äußerte sich ebenso Abgeordneter Harald Walser (G). Man müsse mit Verstand und Augenmaß vorgehen, meinte er und gab in diesem Sinne den Ausführungen der Bundesministerin recht. Walser forderte jedoch die Umsetzung der Eisenbahnsicherheits-Richtlinie ein.

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) stand im Gegensatz zu den anderen Fraktionen der Trennung von Infrastruktur und Eisenbahnbetrieb sowie der Ausschreibungen von gemeinwirtschaftlichen Leistungen auf der Schiene grundsätzlich positiv gegenüber. Dass man Gefahren für den ländlichen Raum abwehren könne, habe sich durch die Universaldienstverordnung für die Telekommunikation bestätigt. Was den liberalisierten Marktzugang betrifft, so liege Österreich ohnehin an 7. Stelle, konterte Bures.

Bartenstein stieß sich zudem an der Aussage von Abgeordneter Grossmann (S), wonach der öffentliche Verkehr Teil der Daseinsvorsorge ist. Daraufhin sah sich Verkehrsministerin Bures veranlasst, Bartenstein heftig zu widersprechen, zumal es hier um die Bereitstellung von Leistungen gehe, die für die Menschen im Land notwendig sind. Das habe ihrer Meinung nach mit dem Grundrecht für leistbare Mobilität zu tun, sowie mit der Bereitstellung umweltfreundlicher und ressourcenschonender Verkehrsmittel, konstatierte die Ministerin. (Schluss EU-Unterausschuss) jan