Parlamentskorrespondenz Nr. 598 vom 25.06.2013

Mehr Eigenkapital, weniger Risiko, mehr Kontrolle für Geldinstitute

Schieder im Finanzausschuss: Stabilere Banken dank Basel III

Wien (PK) – Stabile Geldinstitute, die im Krisenfall Verluste aus eigener Kraft tragen können und im Ernstfall möglichst ohne Hilfe der SteuerzahlerInnen saniert oder geordnet abgewickelt werden können - das ist das Hauptziel eines gewichtigen Gesetzespakets, dessen Annahme der Finanzausschuss dem Nationalrat für die Plenarsitzung der kommenden Woche empfiehlt. Zusätzliche "Kapitalpuffer" aus hartem Eigenkapital, sorgfältigeres Risikomanagement, mehr interne Kontrolle werden den Banken aufgetragen. Bei Problemen sollen die Institute künftig frühzeitig saniert werden, Abwicklungen sollen budgetschonend erfolgen. Dazu kommen Regeln für Hedgefonds-Manager, mehr Kredite für KMU und attraktivere Produkte für die Zukunftsvorsorge. Der Finanzausgleich wird aktualisiert und den Feuerwehren mehr Geld für Geräte zur Katastrophenhilfe bereitgestellt. Eine Novelle zum Finanzstrafgesetz erleichtert Fahndungen und lässt gemeinnützige Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafen zu. Die Buchhalter des Bundes sollen auch außerhalb der Bundesverwaltung tätig werden können. Die bei der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgelöste Bundesentschädigungskommission und die Bundesverteilungskommission werden wiedererrichtet. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur wird an aktuelle OECD-Standards angepasst. Definitiv zur Kenntnis nahmen die Abgeordneten einen Bericht der Finanzministerin über den Kampf der Finanzpolizei gegen das illegale Glücksspiel. Weitergehen wird die vom Waldviertler Schuhfabrikanten Heinrich Staudinger initiierte Debatte über ein Recht der BürgerInnen, Direktkredite an KMU ihres Vertrauens zu vergeben, eine Einigung im Ausschuss scheiterte noch an Differenzen über die Ausgestaltung des Anlegerschutzes bei derartigen Investitionen.

Finanzpolizei: Schärfere Gangart gegen illegales Glücksspiel

Mehr Kontrollen, immer besser geschulte BeamtInnen, intensive Zusammenarbeit mit anderen Behörden, mehr beschlagnahmte Geräte, mehr Strafen wegen Finanzvergehen. Illegales Glücksspiel wird schärfer kontrolliert, seit die Finanzpolizei ihre operative Kontrolltätigkeit im Juli 2010 aufgenommen hat, berichtete Staatssekretär Andreas Schieder den Mitgliedern des Finanzausschusses anhand eines – mehrheitlich angenommenen - Ressortberichts über die Tätigkeit der Abgabenbehörden im Bereich verbotener Ausspielungen (III-423 d.B.).

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) sprach sein Bedauern darüber aus, dass es in drei Jahren nicht gelungen sei, die Vergabe von Internetglücksspielkonzessionen an österreichische Anbieter zu ermöglichen, obwohl dies der Nationalrat verlangt hat. Daher fließe nach wie vor viel Geld ins Ausland ab, Steuern und Mittel für die Sportförderung gehen Österreich verloren. Demgegenüber führte Staatssekretär Andreas Schieder ins Treffen, dass es sich beim Internetglücksspiel um eine schwer zu regulierende, komplexe Materie handle, bei der es um eine Lösung auf EU-Ebene gehe. Dieser Auffassung schloss sich auch Abgeordneter Christoph Matznetter (S) an.

Die Anregung der Abgeordneten Werner Kogler (G) und Ruperta Lichtenecker (G), etwas gegen die regional unterschiedliche Intensität bei der Kontrolle des illegalen Glücksspiels zu unternehmen, griff Staatssekretär Schieder auf. Die Abgeordneten Elmar Podgorschek (F) und Martina Schenk (T) erfuhren vom Staatssekretär von den Bemühungen des Ressorts, die Spenden der Konzessionäre an Organisationen der Spielsuchthilfe so transparent wie möglich zu gestalten.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) wertete den Bericht als Beleg für den Erfolg der Finanzpolizei beim Kampf gegen die Illegalität am Glücksspielsektor. Die Kenntnisnahme erfolgte mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, FPÖ, BZÖ und Team Stronach.

Frühzeitige Sanierung oder geordnete Abwicklung von Banken

Wirtschaftlich gefährdete Geldinstitute sollen künftig vor einer unumkehrbaren Schieflage saniert oder - im Ernstfall - geordnet abgewickelt werden, ohne dass öffentliche Haushalte und SteuerzahlerInnen die ganze finanzielle Last zu tragen haben. Die Versuchung für Bankmanager, riskante Geschäfte abzuschließen, weil der Staat im Ernstfall ohnehin gezwungen sei, Banken auf Kosten der SteuerzahlerInnen zu "retten" ("moral hazard") wird kleiner. Diesem Ziel dient ein Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (2360 d.B.), das der Finanzausschuss dem Nationalratsplenum heute mit S-V-Mehrheit zur Annahme empfahl. Der Entwurf orientiert sich am Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen.

In der Debatte sprachen sich die Abgeordneten Peter Westenthaler (B) und Martina Schenk (T) zunächst für ein Trennbankensystem aus, worauf Staatssekretär Andreas Schieder mit dem Hinweis reagierte, dass die österreichischen Banken überwiegend Geschäftsbanken seien.

Abgeordneter Michael Ikrath (V) lobte die Vorlage, von der er sich eine Stabilisierung der Banken erwarte, machte aber darauf aufmerksam, dass ein Abwicklungsrecht für Banken vorläufig noch fehle. Die Abgeordneten Elmar Podgorschek (F) und Werner Kogler (G) stimmten in der Einschätzung "planwirtschaftlicher Methoden" auf dem Bankensektor überein und erkundigten sich nach der Richtung, in der die Debatte über Bail-In-Instrumente auf EU-Ebene laufen.

Staatssekretär Andreas Schieder erläuterte die Vorlage, die dazu führen soll, im Fall von Bankinsolvenzen möglichst ohne Steuerzahler auszukommen. Hätte dieses Gesetz bereits vor der Finanzkrise bestanden, hätte die Finanzmarktaufsicht schon frühzeitig auf eine Sanierung österreichischer Problembanken hinwirken können. Künftig wird die FMA die von den Banken vorzulegenden Sanierungs- und Abwicklungspläne prüfen und Aktualisierungen verlangen. Auf EU-Ebene gehe es nun darum, in welchem Ausmaß Bail-in-Instrumente bei Bankenrrestrukturierungen oder Abwicklungen herangezogen werden sollen. - Die Regierungsvorlage wurde mit S-V-Mehrheit verabschiedet.

Basel III: Mehr Eigenkapital, weniger Risiko, bessere Aufsicht 

Die Geldinstitute sollen Kapitalpuffer und "hartes Eigenkapital" aufbauen, um krisenfester zu werden und Verluste besser tragen zu können. Zugleich wird die Aufsicht von Banken und Wertpapierfirmen sowie von Versicherungs- und Finanzkonglomeraten gestärkt und die institutsinterne Kontrolle darauf ausgerichtet, übermäßig riskantes Verhalten zu verhindern. Entsprechende Änderungen im Bankwesengesetz und anderen Finanzgesetzen (2438 d.B.) setzen EU-Richtlinien um und treffen flankierende Regelungen zu Verordnungen, mit denen die EU auf die Finanzmarktkrise reagiert hat. Für Österreich erwartet sich die Regierung von diesem Gesetzespaket zur Umsetzung der Basel III-Vereinbarungen eine Senkung der staatlichen Bankenbeihilfen von 13,7 Mrd. € (Stand März 2013) auf maximal 7,6 Mrd. € bis 2019 sowie eine Senkung der Ablehnungsquote bei Kreditanträgen kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Banken von derzeit 6% auf 5%.

Ausschussobmann Günter Stummvoll (V) hielt die Kritik von Abgeordneten Peter Westenthaler (B) an der "überfallsartig" vorgelegten, sehr umfangreichen Regierungsvorlage zur Umsetzung von Basel III für teilweise gerechtfertigt, erinnerte aber zugleich daran, dass diese Materie seit zwei Jahren intensiv debattiert wurde, was die kurze Begutachtungsfrist rechtfertige.

Während die Abgeordneten Ruperta Lichtenecker (G) und Roman Haider (F) ihre Sorge über eine weiter verschärfte Kreditklemme für KMU zum Ausdruck brachten, lobten die ÖVP-Abgeordneten Günter Stummvoll und Michael Ikrath den Einsatz des Europa-Abgeordneten Othmar Karas, der einen "Overkill an Regulierung für kleine Brot- und Butterbanken" auf europäischer Ebene verhindert habe. Das sei richtig, weil die dezentrale Kreditwirtschaft sich in der Krise als ein stabilisierender Faktor erwiesen habe.

Staatssekretär Andreas Schieder hielt Klagen über eine Kreditklemme für KMU entgegen, die Kundenkreditrate österreichischer Banken liege weit über dem europäischen Durchschnitt. "Mehr Eigenkapital für alle schafft Krisenresistenz im Kreditsektor", zeigte sich der Staatssekretär überzeugt. - Demgegenüber hielten die Abgeordneten Werner Kogler (G) und Konrad Steindl (V) fest, dass es für Betriebe mit schlechter Bonität schwieriger geworden sei, Bankkredite zu bekommen. - Die Regierungsvorlage wurde unter Berücksichtigung eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrages mit der Mehrheit der Koalitionsparteien an das Plenum verabschiedet.

Attraktivere Produkte der prämiengestützten Zukunftsvorsorge

Die Zukunftsvorsorge soll attraktiver werden. Änderungen im Einkommensteuergesetz und im Investmentfondsgesetz (2399 d.B.) verpflichten Versicherungen und betriebliche Vorsorgekassen, ihre Kunden beim Abschluss von Zukunftsvorsorgeverträgen besser über Kosten, Veranlagungspolitik und maßgebliche Rechnungsgrundlagen zu informieren. Bei der Kapitalveranlagung ersetzt eine Bandbreitenregelung die bisher vorgeschriebene Mindestaktienquote: 15% bis 60% Aktien für unter Fünfzigjährige und 5% bis 50% für über Fünfzigjährige. Der Anteil der an bestimmten Börsen erstnotierten Aktien wird von 100% auf 60% gesenkt und der Kreis der für Veranlagungen zugelassenen Börsen erweitert. – Die Annahme erfolgte mit S-V-F-Mehrheit.

Europäische Regeln für alternative Investmentfonds und Hedgefonds

Ein "Alternatives Investmentfonds Manager–Gesetz" soll einen Regulierungs- und Kontrollrahmen für die Verwaltung alternativer Investmentfonds (AIFM) auch in Österreich einführen, wie ihn die Europäische Union und die 19 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20) 2009 beschlossen haben. Die Verwaltung von AIF soll jeweils einer juristischen Person obliegen, die von der Finanzmarktaufsicht (FMA) konzessioniert und permanent kontrolliert wird. Vorgeschrieben wird ein ordnungsgemäßes Risiko- und Liquiditätsmanagement und der Erwerb von Produkten wird auf Begeber beschränkt, die mindesten 5% der Papiere in ihren eigenen Büchern behalten. Dazu kommen Qualifikationskriterien für Vorstand und Geschäftsführer sowie Offenlegungs- und Informationspflichten gegenüber Aufsicht und Anlegern. Das Gesetz soll am 22. Juli 2013 in Kraft treten, wobei die derzeit geltenden AIF-Genehmigungen bis Ende 2014 gültig bleiben. 2014 sollen die neuen Anforderungen für Depotbank, Liquiditäts- und Risikomanagement sowie Eigenmittel evaluiert und eventuell angepasst werden (2401 d.B.).

In der Debatte vermisste Abgeordneter Rainer Widmann (B) eine Regulierung des Crowd Financing und drängte darauf, alternative Finanzierungsmodelle zuzulassen, wie dies auch in anderen Ländern längst geschehe.

Abgeordnete Martina Schenk (T) kritisierte Ausnahmen für Großanleger und brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ein. Auch Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F) brach eine Lanze für alternative Finanzierungsformen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen.

Staatssekretär Andreas Schieder informierte über die sehr strenge Umsetzung der Richtlinien in Deutschland sowie über Bemühungen der OECD zur Regulierung von Off-Shore-Fonds. Abgeordneter Jakob Auer (V) sagte der Staatssekretär zu, eine Übersicht über die Umsetzung der Richtlinie in anderen Ländern schriftlich zu übermitteln.

Die Regierungsvorlage wurde nach Ablehnung des Abänderungsantrags der Abgeordneten Schenk mit der Mehrheit der Regierungsparteien unter Berücksichtigung eines SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrages angenommen.

Bürgerinitiative für die Kreditfreiheit von BürgerInnen

Eine gesetzlich geregelte allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung fordert der Waldviertler Schuhfabrikant Heinrich Staudinger als Erstunterzeichner einer Bürgerinitiative (55/BI). Die Bankenkrise habe das Vertrauen der Menschen in etablierte Institutionen des Geldwesens und die Bedingungen für die Finanzierung von Klein- und Mittelbetrieben drastisch verschlechtert und zur Entdeckung direkter Möglichkeiten der Kreditgewährung durch innovative Unternehmer, Initiativen und BürgerInnen geführt, die ihr Geld aufgrund eigenen Urteils und eigener Entscheidung ohne Bankenzwang direkt für Unternehmen und Initiativen ihres Vertrauens zur Verfügung stellen wollen, statt es einer Bank zur Verwendung für (meist) unbekannte Zwecke zu geben. Dagegen hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Verwaltungsstrafverfahren mit der Begründung eingeleitet, diese Finanzierungsform stelle ein gewerbliches Einlagengeschäft dar, die sofortige Rückzahlung der Darlehen verlangt und mit empfindlichen Strafen gedroht, berichtet Staudinger. Ein positiver Ansatz zur Kreditversorgung von KMU sowie ökologischer und sozialer Initiativen werde dadurch gefährdet , klagt Staudinger und schlägt vor, im Bankwesengesetz klarzustellen, dass die Entgegennahme von Darlehen zur direkten Verwendung im Betrieb oder für Initiativen wie z.B. Bürgerkraftwerke oder Sozialprojekte kein gewerbliches Einlagengeschäft darstellt. Die Entgegennahme von Darlehen zur Finanzierung von Investitionen aus dem Kundennetz und Freundeskreis sei kein bankgewerbliches Einlagengeschäft, argumentiert Staudinger. Denn das Einlagengeschäft der Banken besteht gerade nicht in der unmittelbaren Verwendung des Geldes, sondern in der Weitergabe der eingelegten Gelder an Kreditnehmerlnnen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) schlug vor, es KMU, NGO und Gemeinden zu ermöglichen, bei der Sammlung von Einlagen bis zu 750.000 € auf eine Prospektpflicht zu verzichten. Jemand, der sich Geld von anderen ausborge, müsse sagen, wer er sei, was er bis jetzt getan habe, wofür er das Geld verwenden werde und unter welchen Bedingungen er es zurückzahlen werde. Eine solche minimale Informationspflicht und ein Schutz der Anleger könnte durch eine Kontrolle der KMU durch das Austria Wirtschaftsservice, von NGOs durch die Gütezeichenkontrolle und im Fall von Gemeinden durch die Gemeindeaufsicht gewährleistet werden.

Demgegenüber hielt es Abgeordneter Peter Westenthaler (B) für unverständlich, warum BürgerInnen nicht die Möglichkeit haben sollen, einem kleinen Bäcker ohne Prospektpflicht Geld zu borgen, damit er einen Backofen bauen kann. Dies werde das österreichische Bankensystem nicht ins Wanken bringen, zeigte sich Westenthaler überzeugt.

Abgeordneter Michael Ikrath (V) hielt es für wichtig, KMU ergänzende Formen der Finanzierung zukommen zu lassen und wandte sich dabei gegen "Modelle kollektiver Besachwaltung".

Auch Abgeordneter Maximilian Linder (F) sprach sich für die Zulassung von Crowd-Funding und für mehr Freiheit für die Menschen bei der Entscheidung darüber aus, was sie mit ihrem ersparten Geld tun wollen.

Abgeordneter Werner Kogler (G) identifizierte die Frage des Anlegerschutzes und die hohen Prospektkosten als Problem und hielt es ebenfalls für wichtig, mehr Freiheit für Anleger bei Investitionen in die regionale Realwirtschaft zuzulassen.

Demgegenüber erinnerte Abgeordneter Christoph Matznetter (S) daran, dass der "Tsunami der Deregulierung" zu den Ursachen der Finanzkrise des Jahres 2008 gezählt habe und gab zu bedenken, dass das Wesen einer Spareinlage darin bestehe, jederzeit behebbar zu sein, was KMU nicht gewährleisten können.

Ausschussobmann Günter Stummvoll (V) registrierte das Aufeinanderprallen ideologischer Positionen beim Thema alternative Finanzierungsformen für KMU, NGO und Gemeinden und regte an, die Gespräche in den nächsten Tagen zielorientiert fortzusetzen.

Staatssekretär Andreas Schieder sah die Frage nicht ideologisch, sondern mahnte eine konsequente Haltung in der Frage des Anlegerschutzes an, der nicht nach kleinen oder großen Beträgen differenziert werden dürfe. Schieder unterstrich die Notwendigkeit eines Minimums an Information und Schutz der Anleger und hielt daher die Börse für den richtigen Ort, Unternehmen zu finanzieren, denn dort gelten gleiche Spielregeln für alle Anleger. Darüber hinaus wies Schieder auf zahlreiche bestehende Möglichkeiten hin, KMU zu finanzieren, wobei er Anleiheplattformen nannte und im Fall Heinrich Staudingers einmal mehr auf die Möglichkeit einer Genossenschaftslösung aufmerksam machte.

Gemeinnützige Leistung statt Haft nun auch im Finanzstrafrecht

Eine Finanzstrafgesetz-Novelle gibt auch Verwaltungsbehörden die Möglichkeit, Personen zur Fahndung auszuschreiben, lässt in Umsetzung eines VfGH-Erkenntnisses gemeinnützige Leistungen auch bei Ersatzfreiheitsstrafen im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren zu und regelt die Gewährung von Übersetzungshilfen in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren  (2405 d.B.). – Der Gesetzesentwurf wurde mehrheitlich angenommen.

Geld für Feuerwehren, Anpassungen im Finanzausgleich

Änderungen im geltenden Finanzausgleich und beim Katastrophenfonds (2440 d.B.) ordnen die mit Liechtenstein vereinbarte Einmalzahlung bei der steuerlichen Zusammenarbeit als gemeinschaftliche Bundesabgabe in den Finanzausgleich ein und lösen die wegen des Zinsenaufwands unwirtschaftlichen Sonderkonten des Katastrophenfonds und der Siedlungswasserwirtschaft auf. Die Verteilung von Ertragsanteilen und Finanzzuweisungen an Gemeinden wird aktualisiert und ein Mindestvolumen an Bundesmitteln zur Finanzierung der Feuerwehren geschaffen, wobei der Zweckzuschuss an die Länder zur Finanzierung von Einsatzgeräten der Feuerwehren 2013 um 3,9 Mio. € und 2014 um 1,3 Mio. € aufgestockt wird. – Der Gesetzesentwurf wurde einstimmig verabschiedet.

Neue Aufgaben für die Buchhalter des Bundes

Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) (2409 d.B.) eröffnen die Möglichkeit, Rechnungsleistungen nicht nur für die Bundesverwaltung, sondern auch außerhalb der Bundesverwaltung, bei ausgegliederten Rechtsträgern des Bundes sowie für Länder, Städte und Gemeinden zu erbringen. Einhellige Zustimmung.

Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit – weitere Anpassungen

Die 2014 wirksam werdende Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit erfordert weitere Rechtsanpassungen im Finanzressort, unter anderem im Entschädigungsgesetz ČSSR und im Verteilungsgesetz Bulgarien (2437 d.B.). Nach Abschaffung des administrativen Instanzenzugs und Auflösung aller weisungsfreien Kollegialbehörden durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 werden die altbewährte Bundesentschädigungskommission und die Bundesverteilungskommission wiedererrichtet, um sicherzustellen, damit auch 2014 über Entschädigungsansprüche entschieden werden kann. - Der Beschluss erfolgte mehrheitlich. 

Eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Singapur passierte den Ausschuss mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen, BZÖ und Team Stronach (2362 d.B.).

Günter Stummvolls Abschied - Ende einer Ära im Finanzausschuss

"Der Finanzausschuss wird mir abgehen", sagte der langjährige Obmann des Finanzausschusses, Günter Stummvoll, in seinen Abschiedsworten am Ende seiner voraussichtlich letzten Vorsitzführung in diesem Gremium, da er mit Ende der Gesetzgebungsperiode aus dem Nationalrat ausscheiden wird. Stummvoll wünschte dem Ausschuss für die Zukunft alles Gute und nahm seinerseits Glückwünsche von SprecherInnen aller Fraktionen entgegen, die seine korrekte sowie sach- und zielorientierte Vorsitzführung im Finanzausschuss übereinstimmend hervorhoben und würdigten. (Schluss) fru