Parlamentskorrespondenz Nr. 621 vom 28.06.2013

Vorlagen: Landwirtschaft

Verbot für Neonicotinoide zum Schutz der Bienen bereits ab Oktober

Wien (PK) – Das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 wird in Bezug auf die Verwendung des Wirkstoffs Glyphosat und von drei Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide abgeändert. Einen entsprechenden Initiativantrag (2370/A) haben die Abgeordneten Jakob Auer (V), Kurt Gaßner (S), Wolfgang Pirklhuber (G) und Gerhard Huber (B) vorgelegt.

Eine EU-Verordnung schränkt die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit den Neonicotinoiden Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid stark ein, da sie ein akutes Risiko für Bienen darstellen. Sie dürfen insbesondere nicht mehr für die Behandlung von Saatgut und die Bodenbehandlung bei Sommergetreide (Aussaat zwischen Jänner und Juni) sowie während der Blütezeit von Kulturpflanzen, die als Bienenweide dienen, verwendet werden.

Die Übergangsfristen für den Verbrauch endet in den Mitgliedsstaaten der EU dabei spätestens mit 30. November 2013. In Österreich wird nun bereits der 1. Oktober 2013 als Beginn der Verbotsfrist festgelegt und darüber hinaus das Verbot der Anwendung auf Wintergetreide (Anbau von Juli bis Dezember) ausgedehnt. Diese Bestimmungen gelten vorerst für drei Jahre.

Zu Glyphosat liegt noch keine abschließende Bewertung der Union vor. Im Sinne des Vorsorgeprinzips werden aber als bedenklich erachtete Anwendungsformen in Österreich verboten. Damit dürfen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat nicht mehr zur "Sikkation" (Abtötung von Kulturpflanzen zur Reifebeschleunigung vor der Ernte mittels Pflanzenschutzmitteln) angewandt werden.

Es soll auch eine Sensibilisierung privater VerwenderInnen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmittel erfolgen. Diese Mittel dürfen künftig nicht mehr im Lebensmitteleinzelhandel oder in Form der Selbstbedienung verkauft werden. (Schluss) sox