Parlamentskorrespondenz Nr. 639 vom 03.07.2013

Nationalrat: Hochwasserschutz ist mehr als der Bau von Dämmen

Hochwasserschutzbauten sollen rascher fertiggestellt werden; weitere Themen: Schifffahrt und barrierefreie Telekommunikation

Wien (PK) – Die jüngste Hochwasserkatastrophe in Österreich hat die Politik zu raschen Reaktionen veranlasst. So beschloss heute das Plenum des Nationalrats nicht nur die finanzielle Absicherung von Hochwasserschutzprojekten bis 2023, die Abgeordneten drängen zudem die Regierung, diese Projekte vorzuziehen und möglichst bis 2019 umzusetzen.

Des Weiteren sprachen sich alle sechs Parteien für den Ausbau der barrierefreien Telekommunikation aus, zudem nahm der Nationalrat Anpassungen im Schifffahrtsrecht vor.

Vor Eingang in die Tagesordnung kündigte Präsidentin Barbara Prammer für 15 Uhr den Aufruf einer Dringlichen Anfrage des Teams Stronach an Sozialminister Rudolf Hundstorfer zum Thema "Gewerkschaft blockiert - Wirtschaft verliert" an. Im Anschluss daran wird – ebenfalls auf Verlangen des Team Stronach - eine Kurze Debatte zur Besprechung der Anfragebeantwortung des Umweltministers zum Thema "Immissionsschutzgesetz-Luft" abgehalten.

Hochwasserschutz an der Donau soll beschleunigt ausgebaut werden

Zunächst ging es aber um den Hochwasserschutz. Eine einstimmig beschlossene Vereinbarung von Bund und Ländern zur gemeinsamen Finanzierung von Hochwasserschutzprojekten entlang der Donau soll die Fortführung der bereits in Angriff genommenen Maßnahmen bis 2023 absichern. Einhellige Zustimmung gab es in diesem Zusammenhang für einen Entschließungsantrag der Koalition, der eine Projektumsetzung möglichst schon im Zeitraum 2014 bis 2019 unterstützt.

Abgeordneter Anton HEINZL (S) begrüßte die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, Hochwasserprojekte noch rascher zu realisieren und dafür zusätzliche Mittel von 279,4 Mio. € zur Verfügung zu stellen. 17 Hochwasserprojekte, deren Fertigstellung für 2023 geplant war, sollen damit bereits bis 2019 fertiggestellt werden und tausenden Menschen Schutz vor Hochwässern geboten werden, stellte er zufrieden fest. Dies sei notwendig, weil Hochwässer immer stärker werden und immer häufiger auftreten. Insgesamt führt das Konjunkturpaket zu Hochwasserschutzbauten im Umfang von 400 Mio. €, sagte Heinzl, der zugleich darauf aufmerksam machte, dass dadurch 60.000 Arbeitsplätze gesichert werden können, 1.100 davon allein durch Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau. Der Dank des Abgeordneten galt Infrastrukturministerin Doris Bures und den vielen ehrenamtlichen HelferInnen, die die Betroffenen des jüngsten Hochwassers in beeindruckender Weise unterstützt haben.

Das jüngste Jahrhunderthochwasser ist bereits 11 Jahre nach der letzten derartigen Katastrophe eingetreten, erinnerte Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V). Das sei teils noch dramatischer, teils mit weniger dramatischen Auswirkungen, weil sich der in der Ära Schüssel beschlossene Ausbau des Hochwasserschutzes gut bewährt hat, wie Bartenstein formulierte. Der Dank des Redners galt dem Bundesheer, den Feuerwehren, den vielen freiwilligen HelferInnen und den Versicherungen. Noch wichtiger beim Hochwasserschutz seien freilich die Prävention und wirksame Hochwasserschutzbauten, daher seien die vorliegenden Vereinbarungen richtig und wichtig. 

Abgeordneter Elmar PODGORSCHEK (F) attackierte die SPÖ, indem er den Brief aus einer vom jüngsten Hochwasser betroffenen oberösterreichischen Gemeinde vorlas, in dem sich ein sozialdemokratischer Bürgermeister bei der FPÖ darüber beklagte, dass er, als das Wasser bereits in die Keller der Häuser lief, von der Parteispitze aus Wien die Order erhielt, keine Bundesheersoldaten zur Hilfeleistung anzufordern. Mit diesem Verhalten, mit dem sich die SPÖ für das Ergebnis der Wehrpflicht-Volksabstimmung offensichtlich "rächen" wollte, habe sie den Anspruch verwirkt, als staatstragende Partei angesehen zu werden, schloss Podgorschek.

Dem Lob für Infrastrukturministerin Bures Abgeordnete schloss sich Abgeordnete Eva GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) an und sprach beim Vorziehen von Hochwasserschutzprojekten von einem richtigen Schritt. Gleichzeitig merkte sie aber an, dass die vorliegenden Vereinbarungen zu wenig weit reichten, weil die finanziellen Kürzungen beim Hochwasserschutz der letzten Jahre nicht zurückgenommen werden. Einmal mehr drängte die Klubobfrau der Grünen auf entschlossenere Maßnahmen zum Klimaschutz, auf größere Fortschritte bei der Energiewende, auf einen ökologischen Hochwasserschutz, der den Flüssen mehr Raum lässt, und auf ein absolutes Bauverbot in "roten Zonen".

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) begrüßte die 15a Vereinbarung über den raschen Ausbau des Hochwasserschutzes und forderte Bund und Länder auf, sich für eine Bezahlung der freiwilligen HelferInnen einzusetzen. Das BZÖ fordere auch eine Aufklärung der Schleusenöffnungen in der Nacht von 3. auf 4. Juli im Eferdinger Becken, die offenbar schlecht koordiniert gewesen sei.

Zu den Aussagen von Abgeordnetem Podgorschek meinte Abgeordneter Christoph HAGEN (T), sollten diese Vorwürfe zutreffen, handle es sich um unterlassene Hilfeleistung, die strafrechtlich verfolgt werden müsste. Er wies auf Probleme von freiwilligen Feuerwehren hin, denen Aufwendungen nicht ersetzt werden. Hier sei die Politik gefordert, konstatierte er. Aufklärungsbedarf sah Hagen beim Umgang mit Geldern im Landwirtschaftsministerium, die für den Hochwasserschutz bestimmt sind. Es habe den Anschein, als ob hier Geld in der Bürokratie verschwinde, mutmaßte Hagen und kritisierte auch Säumigkeit der Behörden im Umgang mit Trinkwasser in den von den Überschwemmungen betroffenen Gemeinden entlang der Donau. Es sei an der Zeit, dass die Politik den Menschen Steuergeld zurückgibt, sagte Hagen und brachte einen Entschließungsantrag ein, wonach 13,9 Mio. €, - das entspreche der letzten Erhöhung der Parteienförderung - für Hochwasserschutz umgewidmet werden sollten.

Bures: Renaturierung der Flüsse wird fortgesetzt

Verkehrsministerin Doris BURES betonte, die Reaktion auf das jüngste Hochwasser sei eine Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität gewesen, auf die man stolz sein dürfe. Unter anderem waren 12.000 junge Soldaten im Assistenzeinsatz beschäftigt. Die Bundesregierung sehe sich verpflichtet, Hochwasserschutzmaßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen, sicherte sie zu. Dazu sei jedoch eine besondere Kraftanstrengung notwendig.

Seit 2002 sei es gelungen, 17 Projekte des Hochwasserschutzes umzusetzen, die sich auch bewährt hätten. Die Maßnahmen reichten dabei von mobilen Schutzwänden bis zur Schaffung neuer Überflutungsflächen, was auch Absiedlungen notwendig gemacht habe. Man werde die Renaturierungen der Flüsse weiter fortsetzen, kündigte Bures an, aber auch alle technischen Möglichkeiten ausnutzen. Die Projekte bereits innerhalb von 6 statt 10 Jahren umzusetzen, bilde eine große Herausforderung, meinte die Ministerin. Sie ging auch auf die Diskussion über das Eferdinger Becken ein und unterstrich, die Menschen dort hätten ein Recht auf vollständige Aufklärung der Vorgänge. Ihr Ressort habe seinen Beitrag bereits geleistet und alle verfügbaren Daten über Schleusenbewegungen übermittelt.

Der Hochwasserschutz stelle auch ein Konjunkturpaket der Bundesregierung dar, hielt Bures weiters fest. Die OECD habe gerade erst positiv vermerkt, dass Österreich, im Unterschied zu anderen Ländern, die Wirtschaft nicht kaputtgespart, sondern in die richtigen Bereiche investiert habe. Es werde daher weiterhin Geld für Wohnbau, Kinderbetreuung und Pflege in die Hand genommen, betonte die Ministerin abschließend.

Kritik an Vorgehen im Eferdinger Becken

Es sei nicht korrekt, derart schwerwiegende Behauptungen aufgrund eines anonymen Schreibens aufzustellen hielt Abgeordneter Dietmar KECK (S) Abgeordnetem Podgorschek entgegen. Er sei jedenfalls nicht bereit, anonymen Anschuldigungen Glauben zu schenken. Die Probleme im Eferdinger Becken seien offenbar daraus entstanden, dass man nicht adäquat auf die Situation reagiert habe, sondern unter Berufung auf Vorschriften. Offenkundig seien diese auch dilettantisch umgesetzt worden, die Betroffenen hätten Anspruch auf Aufklärung und Entschädigung. Es sei nun notwendig den Ausbau des Hochwasserschutzes umzusetzen, denn das sei eine Win-Win Situation.

Abgeordnete Dorothea SCHITTENHELM (V) warf Abgeordnetem Hagen vor, die Geschädigten des Hochwassers für seinen Wahlkampf zu missbrauchen. Es stimme auch nicht, dass man die Trinkwasserfragen vernachlässige, sagte sie, es gebe eine hervorragende Zusammenarbeit der Behörden. Schittenhelm wies darauf hin, dass nicht nur die Gemeinden direkt an der Donau, sondern auch jene an ihren Zuflüssen adäquate Hochwasserschutzmaßnahmen brauchten.

In einer tatsächlichen Berichtigung wies Abgeordneter Christoph HAGEN (T) daraufhin die Behauptung zurück, er betreibe Wahlkampf.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) ortete eine Reihe von Fehlern und Versäumnissen, insbesondere im Eferdinger Becken. Der Verbund habe offenkundig falsch reagiert und verfüge über keinen funktionsfähigen Krisenstab, beklagte er. Die Evakuierungen seien zu spät durchgeführt worden. Nun habe die Regierung, der offenbar die Banken näher als die Menschen seien, kein Geld mehr für die Opfer übrig, kritisierte Deimek.

Aus Sicht von Abgeordneter Gabriela MOSER (G) ist die entscheidende Frage im Hochwasserschutz der richtige Einsatz der Geldmittel. Während man im Marchland gute Maßnahmen umgesetzt habe, sei der Damm entlang der March falsch geplant, denn er schneide die Auengebiete vom Wasser ab, erklärte sie. Die Probleme im Eferdinger Becken seien offenkundig nicht zuletzt durch falsche Raumplanungspolitik herbeigeführt, da Menschen in Gebieten siedelten, die der Verbund als Überschwemmungsgebiet ausweise. Moser wies darauf hin, dass die Schleusenöffnungen außerdem ungelöste Fragen des Umgangs mit Schlamm und Geschiebe in den Staubecken aufgezeigt haben. Zudem sei es notwendig, für die BewohnerInnen potenzieller Hochwassergebiete passende Versicherungen anzubieten, sagte Moser. Sie brachte dazu einen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Bericht über die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes gegen Hochwasser vorzulegen.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) konstatierte, es herrsche Einigkeit darüber, dass man den Betroffenen helfen müsse. Das BZÖ weise aber auch konsequent darauf hin, dass man ebenso den Helfern helfen solle. Die Forderung des Team Stronach wertete Widmann als puren Populismus. Die Betroffenen im Eferdinger Becken hätten ein Recht auf Aufklärung und Information über die Vorgänge der Schleusenöffnungen. Genauso wichtig sei es, dass man die richtigen Lehren aus dem Geschehen ziehe.

Die Vorziehung der Hochwasserschutzprojekte auf 2014-2019 sei eine richtige Maßnahme, meinte Abgeordneter Josef AUER (S), und auch volkswirtschaftlich richtig. Wolle man mehr Mittel für Hochwasserschutzprojekte zur Verfügung haben, so müsse man sich auch um die Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit bemühen, argumentierte Auer. So zahlten etwa Teile des Raiffeisenkonzerns einerseits kaum Steuern, zugleich lasse Raiffeisen sich aber die Risiken der Ostexpansion vom Steuerzahler absichern.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) begrüßte ebenfalls die Vorziehung der Hochwasserprojekte und meinte, die Krisenstäbe hätten insgesamt gute Arbeit geleistet. Allerdings hätten sich auch Schwachpunkte gezeigt. So sei die Politik der Schleusenöffnungen zu hinterfragen, diese sei nicht koordiniert erfolgt, sondern offenbar von lokalen Interessen beeinflusst gewesen. Auch der Zeitpunkt der Öffnung der Schleusen zur Neuen Donau müsse genau analysiert werden, diese könnte von Interessen des Donauinselfestes beeinflusst worden sein, vermutete Schmuckenschlager. Die Raumordnung sei besonders in der Schaffung neuer Retentionsflächen gefordert, hielt der Abgeordnete fest. Insbesondere sei die Aufnahmefähigkeit der Auengebiete wieder herzustellen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (V) zeigte sich als Bürgermeister einer vom Hochwasser betroffenen oberösterreichischen Gemeinde erfreut über das mit der 15a-Vereinbarung geplante Vorziehen der Schutzbaumaßnahmen im Umfang von etwa 270 Mio. €. Zur Diskussion über die Vorgänge im Eferdinger Becken in Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe meinte er, gegenseitige Schuldzuweisungen würden hier niemandem helfen. Vielmehr gelte es, nach raschen Hilfestellungen für die Opfer, mit eingehender Analyse, wie sie Landeshauptmann Josef Pühringer bereits vornehme, und konkreten Schutzmaßnahmen derartige Vorfälle zukünftig zu verhindern. Als Anregung dazu brachte er unter anderem den Gedanken vor, bei drohendem Hochwasser an einem Fluss die Stromerzeugung und die Schifffahrt schon ein bis zwei Tage früher einzustellen.

In tatsächlichen Berichtigungen gingen die Abgeordneten Angela LUEGER (S) und Karl DONABAUER (V) auf einzelne Wortmeldungen von Vorrednern ein. Lueger wies die Vermutung der ÖVP-Mandatars Johannes Schmuckenschlager, Wien hätte seine Wehre wegen des Donauinselfestes kurz nach dem Hochwasser nicht weit genug geöffnet, zurück. Zum einen wäre Wien in der Lage gewesen, eine weit größere Wassermenge als die tatsächlich angefallene aufzuhalten, zum anderen liege die Wehrordnung im Zuständigkeitsbereich von Lebensminister Nikolaus Berlakovich. Donabauer berichtigte die Bemerkung des Abgeordneten Josef Auer (S), Teile des Raiffeisenkonzerns zahlten kaum Steuern, mit dem Hinweis, dass die Bank in Summe 760 Mio. € an Steuerleistung erbringe.

Der 15a-Vertrag zum Hochwasserschutz an der Donau erhielt einstimmige Genehmigung im Plenum. Auch den SPÖ-ÖVP-Antrag auf beschleunigte Abwicklung der geplanten Schutzprojekte nahmen die Nationalratsabgeordneten einhellig an. Abgelehnt wurden jedoch der Team-Stronach-Entschließungsantrag zur Rücknahme der Parteienförderung zugunsten der Hochwasseropfer und der Grünen-Entschließungsantrag auf Hochwasserschutzversicherung.

Neue Regelungen für Rafting und Schifffahrtspatente

Die vom Plenum einhellig verabschiedete Schifffahrtsrechtsnovelle 2013 nimmt eine Reihe von Anpassungen von Bestimmungen des Schifffahrtsrechts an EU-Recht mit zumeist geringfügigen formalrechtliche Korrekturen vor. Eine wesentliche Neuerung erfolgt beim Rafting, das von einem Konzessions- zu einem Anmeldegewerbe wird. Durch die Einführung eines Kapitäns- bzw. Schifferpatents für die Binnenschifffahrt A wird sichergestellt, dass österreichische Befähigungsnachweise auch für jene Teile der Donau, die als Seeschifffahrtsstraße gelten, Gültigkeit haben und somit österreichischen Schiffsführern die Befahrung der gesamten Donau möglich ist.

Sämtliche RednerInnen dieses Debattenteils befürworteten die gesetzliche Neuerung, da sie zu Liberalisierung und Verwaltungsvereinfachung in der österreichischen Schifffahrt führe.

Anders als bei der Diskussion zum Hochwasser könne er nun die "positiven Seiten des Wassers" herausstreichen, sagte Abgeordneter Peter STAUBER (S) und nannte die zahlreichen Möglichkeiten in Sport, Tourismus und Wirtschaft, die beispielsweise Österreichs Seen böten. Er unterstrich, mit dem in der Novelle vorgesehenen Abschaffen der Schifffahrts-Konzessionspflicht von Raftingunternehmen werde endlich die Diskriminierung inländischer Raftingbetreiber behoben, da ausländische Konkurrenten auch schon bisher keine Konzession benötigten.

Durch die gesetzliche Gleichstellung von gewerbsmäßigen und nicht gewerbsmäßigen Schiffführerschulungen werde dieser Bereich mit der Regierungsvorlage liberalisiert, lobte Abgeordneter Johann SINGER (V). Zudem dienten die neuen Qualifikationserfordernisse von SchiffsführerInnen der erhöhten Sicherheit bei der Schifffahrt. Die durchgehende Gültigkeit des österreichischen Kapitänspatents A auf der gesamten Donau sehe er ebenfalls sehr positiv, so der ÖVP-Mandatar.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) fügte an, mit der Gültigkeit dieses Patents auf der ganzen Donau sei ein Aufschwung im Schiffsverkehr zu erwarten, was unter anderem auch umweltpolitischen Nutzen habe. Als weitere sinnvolle Aspekte der Novelle führte der FPÖ-Politiker die periodische Prüfung von Schifffahrtsanlagen und die rechtliche Klärung der Frage, wer Schiffshindernisse zu beseitigen habe, an.

In Zukunft müsse der Verursacher von Hindernissen für deren Beseitigung sorgen, befasste auch Abgeordneter Johann HELL (S) sich mit der rechtlichen Klarstellung zur Beseitigung von Barrieren im Schiffsverkehr. Das sei eine wichtige Änderung, seien doch diesbezügliche Rechte auf Grund der geltenden Gesetzeslage nur schwer durchsetzbar gewesen. Hell brachte zur Novelle auch einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien ein, in dem Änderungen entsprechend der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform berücksichtigt sind.

Obwohl Österreich kein Flaggenstaat der internationalen Seefahrt ist, gebe es viele österreichische Matrosen auf fremden Schiffen, erinnerte Abgeordnete Gabriela MOSER (G). Weil der vorliegende Gesetzesvorschlag Seedienstbücher mit entsprechenden Dokumentationen für diese Matrosen wieder einführt, begrüße ihre Fraktion die Novelle. An Bundesministerin Bures gewandt, sprach Moser ihren Dank für die zur Verfügung gestellten Mittel zum Hochwasserschutz aus.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) schloss sich den zustimmenden Ausführungen seiner VorrednerInnen an und bekräftigte, die Novelleninhalte zur Verantwortungsklärung bei der Beseitigung von Schifffahrtshindernissen, zur Gleichstellung von gewerbsmäßigen und nichtgewerbsmäßigen Schiffführschulungen und die arbeitsrechtliche Besserstellung von österreichischen Matrosen unter ausländischer Flagge seien zu befürworten.

Verkehrsministerin Doris BURES betonte, Schifffahrt stelle eine viel umweltfreundlichere und energiesparendere Transportform als LKW-Transporte dar. Die Wasserstraße Donau sei daher gerade für den Gütertransport von enormer Bedeutung. Österreich setze auf eine nachhaltige Verkehrspolitik durch Investitionen in Schifffahrt und Schiene, so Bures, sie lege folglich mit dem Nationalen Aktionsplan zur Donauschifffahrt Wert darauf, die Kapazitäten in diesem UNESCO-Kulturerbe Donau bestmöglich unter Bedachtnahme auf die Natur zu nützen. Die Schifffahrt bei hoher Qualität reibungsloser und attraktiver zu gestalten, sei das Ziel der aktuellen Novelle zum Schifffahrtsgesetz, fasste die Verkehrsministerin zusammen.

Zwar erteilte auch Abgeordneter Johann RÄDLER (V) seine Zustimmung zur debattierten Gesetzesvorlage, er gab allerdings angesichts der mehrmaligen Wiederholungen in den vorangegangenen Wortmeldungen zu bedenken, es wäre sinnvoll, in der Präsidialkonferenz vor den zukünftigen Nationalratssitzungen eine freiwillige Beschränkung von maximal zwei RednerInnen mit thematisch gleichen Inhalten zu überlegen.

Die Schifffahrtsrechtsnovelle wurde unter Berücksichtigung des SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrags einstimmig angenommen.

Parteien unisono für barrierefreie Telekommunikation

Einstimmig sprachen sich schließlich die Abgeordneten für den All-Parteien-Entschließungsantrag zum Ausbau der barrierefreien Telekommunikation aus. Die Bundesregierung wird darin ersucht, als Beitrag zur weiteren Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, in Gespräche mit den Unternehmen einzutreten, um den Telefonie-Zugang gehörloser, hör- und sprechbehinderter sowie taubblinder Menschen weiter zu verbessern. Miterledigt wurde damit der ursprüngliche Entschließungsantrag der Grünen zur Einrichtung einer barrierefreien Telefonvermittlungszentrale.

Der Ausbau und die Förderung barrierefreier Telekommunikation seien wichtig zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderung, hielt Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S) eingangs fest. Da die UN-Behindertenrechtskonvention, zu der Österreich sich bekennt, als Querschnittsmaterie alle Regierungsressorts betreffe, führte sie weiter aus, habe das Sozialministerium einen ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan zu der Thematik initiiert. So sei etwa die Breitbandoffensive des BMVIT in ländlichen Regionen eine bedeutende Maßnahme, um gleichwertigen Zugang zu den Angeboten der Kommunikationstechnologie für alle Bevölkerungsgruppen zu bieten, präzisierte die SPÖ-Mandatarin.

Abgeordnete Karin HAKL (V) dankte der Grünen-Behindertensprecherin Helen Jarmer und dem ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg für deren Einsatz zur Realisierung des vorliegenden All-Parteienantrags. Um die Kommunikationsmöglichkeiten für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu verbessern, gelte es zu prüfen, wie ein adäquater Zugang zu den Kommunikationsformen zu gestalten ist, skizzierte Hakl den Inhalt des Antrags. Als Best-Practice Beispiel dazu nannte sie ein extra zur Gebärdensprache-Übersetzung eingerichtetes Institut in der Schweiz.

Bewusstseinsbildung, das ist für Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) der Hauptzweck des Sechs-Parteien-Entschließungsantrags zur barrierefreien Telekommunikation, da dieser in ihren Augen nicht weitgehend genug ist. Immerhin werde dadurch verdeutlicht, so die FPÖ-Mandatarin, dass der Begriff Barrierefreiheit nicht nur die Gruppe der RollstuhlfahrerInnen betrifft.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) ergriff im Namen von Grünen-Mandatarin Helene Jarmer das Wort, auf deren Initiative der debattierte Antrag zurückgeht. Jarmer sei nämlich durch einen sehr "unangenehmen aber bezeichnenden Zufall" an der Teilnahme bei der heutigen Sitzung verhindert. Wegen hierzulande fehlender barrierefreier Telefonie-Möglichkeiten habe sie bei einem Brand in ihrer Wohnung letzte Nacht nicht rasch genug die Feuerwehr verständigen können, erläuterte Moser und sah diesen Umstand als Anlass, eine schnelle Umsetzung der Forderungen zum Ausbau barrierefreier Kommunikationsmöglichkeiten anzuregen.

Nach der Schilderung Mosers brachte Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) sein Bedauern zum Ausdruck, dass Jarmer nun selbst Betroffene fehlender Barrierefreiheit geworden sei. Er machte sich aus diesem Grund für eine rasche Errichtung einer Telefonvermittlungszentrale für hör- bzw. sprechbehinderte Menschen stark, wie sie in der Schweiz und in den USA bereits existieren.

Froh über den fraktionsübergreifenden Antrag zur Barrierefreiheit zeigte sich Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (T). Er merkte jedoch an, in der Überbrückungszeit bis zur Realisierung der darin gestellten Forderungen wäre es sinnvoll, Menschen mit Behinderung zwecks schneller Verbindung zu Notdiensten einen sogenannten Nottaster, wie beim betreuten Wohnen, zur Verfügung zu stellen.

Bundesministerin Doris BURES bezog klar Position dafür, allen Menschen in Österreich eine Teilnahme an der "Wissensgesellschaft", und damit an neuen Kommunikationstechnologien, zu ermöglichen. Soziale Herkunft, Wohnort oder besondere Bedürfnisse einer Person dürften hier kein Hinderungsgrund sein. Sie zeigte sich zudem erfreut, dass diese Frage im Parlament außer Streit stehe und sich die Parteien dabei auf einen fraktionsübergreifenden Schulterschluss geeinigt haben.

Der Entschließungsantrag zur barrierefreien Telekommunikation wurde von sämtlichen MandatarInnen angenommen. (Fortsetzung Nationalrat) fru/sox/rei/jan