Parlamentskorrespondenz Nr. 652 vom 04.07.2013

Erwerb der Staatsbürgerschaft wird für gut Integrierte erleichtert

Verwaltungsgerichtsbarkeitsanpassung Inneres, Zivildienstreform, Betretungsverbot, Verdienstzeichen, Eindämmung von Schusswaffen

Wien (PK) – An der Spitze der zum Innenministerium ressortierenden Materien stand im heutigen Nationalratsplenum die Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz. Sie soll gut integrierten MigrantInnen einen rascheren Zugang zur österreichische Staatsbürgerschaft ermöglichen.

Darüber hinaus wurden Anpassungen an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgenommen. In Reaktion auf ein OGH-Urteil wird zudem sichergestellt, dass auch Schlepperei-Delikte, die im Ausland begangen werden und österreichische Interessen verletzen, der österreichischen Strafgerichtsbarkeit unterliegen.

Wesentliches Thema war auch die Zivildienstreform, die darauf abzielt, den Zivildienst attraktiver zu gestalten. Der Auslandsdienst wird geöffnet. Schließlich wird auch das Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt ausgeweitet. Für Verdienste um die öffentliche Sicherheit können neue Verdienstzeichen verliehen werden.

Staatsbürgerschaft: Einbürgerung bereits nach sechs Jahren möglich

Mit der Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz wird gut integrierten Fremden ein rascherer Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft eröffnet. So kann bei hervorragenden Deutschkenntnissen bzw. bei besonderem zivilgesellschaftlichem Engagement eine Einbürgerung künftig bereits nach sechs Jahren erfolgen. Außerdem werden eheliche und uneheliche Kinder im Staatsbürgerschaftsrecht gleichgestellt, die Einbürgerung von Adoptivkindern erleichtert, die Bestimmungen über den nachzuweisenden gesicherten Lebensunterhalt adaptiert und verschiedene Härtefallregelungen verankert. Die Novelle wurde mit Mehrheit beschlossen.

Mit in Verhandlung standen eine Reihe von Anträgen der Opposition, die alle abgelehnt wurden. So fordern die Grünen in Anträgen (150/A und 786/A), österreichischen StaatsbürgerInnen, die zwischen 1938 und 1945 vor dem NS-Regime flüchten mussten und nach ihrer Flucht die Staatsbürgerschaft anderer Länder angenommen haben, die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch wieder zu verleihen. Auch deren Hinterbliebene sollten einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft haben. Weitere Forderungen der Grünen betrafen die Verankerung des Geburtslandprinzips im Staatsbürgerschaftsgesetz und die Einzelfallprüfung bei unverschuldeter Notlage des Staatsbürgerschaftswerbers betreffend den Nachweis des gesicherten Unterhalts. Ein weiter Entschließungsantrag sprach sich für eine gesetzliche Lösung für Personen, die fälschlicher Weise im guten Glauben aufwuchsen, ÖsterreicherInnen zu sein, aus. Ein Antrag zielte darauf ab, Menschen, die ihr ganzes Leben in Österreich verbracht haben und ohne eigenes Verschulden staatenlos geworden sind, die österreichische Staatsbürgerschaft zu gewähren.

Die FPÖ trat dafür ein, Südtirolern und Südtirolerinnen mit österreichischen Vorfahren den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch einfache Anzeige zu ermöglichen.

Abgeordneter Harald VILIMSKY (F) übte Kritik an der Vorlage und meldete schwere Bedenken gegen die raschere und einfachere Einbürgerung an. Die Staatsbürgerschaft sei ein hohes Gut und dürfe nicht leichtfertig an Personen mit Integrationsdefiziten vergeben werden, war für ihn klar. Vilimsky erinnerte dabei insbesondere an die Demonstration von österreichisch-türkischen Erdogan-Anhängern in Wien, aber auch an die zahlreichen islamistischen Kämpfer mit österreichischem Pass und meinte, Österreicher müsse man mit dem Kopf und dem Herz sein und nicht nur dann, wenn es um das Sozialsystem geht. Wer mit Österreich nichts am Hut hat, sollte nicht eingebürgert werden, war Vilimsky überzeugt, der der Regierung vorwarf, mit der Novelle ein falsches Signal zu setzen.

Abgeordneter Günter KÖßL (V) sprach hingegen von einem wichtigen Schritt in Richtung Integration und hob in diesem Zusammenhang die Anreize der Novelle – ausgezeichnete Deutschkenntnisse und ehrenamtliches Engagement – für die raschere Einbürgerung hervor. Wichtig waren für Kößl auch die Erleichterungen für Behinderte, für Stiefkinder von Österreichern sowie für Minderjährige. An Vilimsky appellierte er, nicht Einzelfälle herauszugreifen, sondern das Gesamtbild zu sehen.

Abgeordnete Alev KORUN (G) lehnte die Novelle ab und knüpfte ihre Kritik vor allem an den vom Gesetz geforderten ausreichenden Lebensunterhalt. Sie zog den Schluss, nicht Integration, sondern das Geld entscheide über die Einbürgerung. Viele Menschen würden dadurch trotz einer Beschäftigung an der Einkommenshürde scheitern, gab sie zu bedenken. Als willkürlich bezeichnete Korun auch das Erfordernis eines zehn Jahre langen ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Österreich. Ein einziger Tag ohne Aufenthaltstitel reiche schon, um die Einbürgerung scheitern zu lassen, erinnerte sie. Nach Meinung der Rednerin sollten jene Menschen, die fünf Jahre lang legal in Österreich leben, die Möglichkeit der Einbürgerung erhalten.

Abgeordnete Angela LUEGER (S) begrüßte die Erleichterungen für Kinder und Jugendliche, aber auch die Anreize der Sprachkenntnisse und des sozialen Engagements für eine raschere Einbürgerung. Positiv bewertete sie auch die Regelung betreffend die Putativösterreicher und die Ausnahmen vom Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts. Die Staatsbürgerschaftsbestimmungen müssten permanent weiterentwickelt werden, mit dem vorliegenden Gesetz sei man aber auf einem guten Weg, resümierte Lueger.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) meinte, er nehme Staatssekretär Kurz das Engagement in Sachen Integrationspolitik ab. Viele Initiativen von Kurz seien vernünftig, allerdings lasse der Erfolg noch zu wünschen übrig. Das hätten nicht zuletzt die Demonstrationen in Österreich für den türkischen Regierungschef gezeigt. Es gebe immer noch Menschen, die in den neunziger-Jahren nach Österreich gekommen und nach wie vor nicht integriert sind.

Westenthaler sieht auch nicht ein, warum die Wartefrist für die Verleihung der Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen auf sechs Jahre verkürzt werden soll. Zumindest die allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft – Unbescholtenheit, gesicherter Lebensunterhalt, gute Deutschkenntnisse, bejahende Einstellung zur Republik und kein Naheverhältnis zu extremistischen Gruppen – blieben aber erhalten, zeigte er sich erfreut. Wünschen würde sich Westenthaler die Möglichkeit, Staatsbürgerschaften wieder abzuerkennen.

Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) hielt fest, das was vorliege, sei "die gute Mitte". Die Staatsbürgerschaft werde in Österreich erst dann verliehen, wenn der Integrationsprozess vollzogen sei, betonte er. Das geschehe entweder wie bisher nach zehn Jahren, oder sei, bei besonderen Verdiensten, künftig auch schon nach sechs Jahren möglich.

Enttäuscht äußerte sich Gerstl über die Forderung von Abgeordnetem Peter Pilz, die Verleihung der Staatsbürgerschaft von der Gesinnung des Werbers abhängig zu machen. Man dürfe bestimmte Grundrechte nicht an eine gewünschte Gesinnung knüpfen, mahnte er.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) kündigte die Zustimmung zum Gesetz durch seine Fraktion an. Diese sei zwar nicht das "Nonplusultra", aber ein Schritt in die richtige Richtung. Konkret begrüßte Hagen etwa das verkürzte Verleihungsverfahren für Adoptivkinder und die Verbesserung für PutativösterreicherInnen. Vernünftig ist für ihn auch, Fremden, die sich besonders in die Gesellschaft einbringen, die Staatsbürgerschaft vorzeitig zu gewähren.

Nicht mit allen Punkten zeigte sich Hagen allerdings zufrieden. So schloss er sich der Forderung von Abgeordnetem Westenthaler an, eine Aberkennungsmöglichkeit einzuführen. Im Fokus hat er dabei etwa österreichische Dschihadisten in Syrien. Auch das Anliegen der FPÖ, SüdtirolerInnen eine österreichisch-italienische Doppelstaatsbürgerschaft zu gewähren, unterstützte er.

Staatssekretär Sebastian KURZ bekräftigte, die österreichische Staatsbürgerschaft sei ein hohes Gut. Mit dem neuen Gesetz werde kein leichtfertiger Ausverkauf der österreichischen Staatsbürgerschaft geschaffen, versicherte er. Die österreichischen Bestimmungen blieben im internationalen Vergleich restriktiv. Statt ausschließlich an die Aufenthaltsdauer in Österreich anzuknüpfen, schaffe man aber ein Anreizsystem. Kurz wies außerdem auf die vorgesehene Gleichstellung von unehelichen mit ehelichen Kindern, Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und Verbesserungen für PutativösterreicherInnen hin.

Nach Meinung von Abgeordnetem Harald STEFAN (F) geht Österreich im Bereich der Staatsbürgerschaft einen völlig falschen Weg. Man mache die Staatsbürgerschaft zu einem "Geschenkartikel", kritisierte er. Er kenne genug Menschen, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben, aber nicht einmal die deutsche Sprache beherrschen. Mit der verkürzten Wartezeit öffne man findigen Personen neue Tore und verringere den Wert der Staatsbürgerschaft weiter.

Stefan kann sich durchaus eine fünfzehnjährige Wartefrist auf die Staatsbürgerschaft vorstellen, wie er erklärte. Seiner Ansicht nach soll eine Staatsbürgerschaft außerdem nur an jene vergeben werden, die sich zu ähnlichen Werten bekennen, mit dem Gemeinwesen identifizieren und bereit sind, Sitten und Gebräuche zu übernehmen.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) machte sich für einen erleichterten Zugang von Nachkommen österreichischer NS-Vertriebener zur österreichischen Staatsbürgerschaft stark. Ihre Eltern hätten die Staatsbürgerschaft 1938 unfreiwillig verloren und sie nach 1945 oft deshalb nicht zurückerhalten, weil sie nach ihrer Flucht zu ihrem Schutz eine neue Staatsbürgerschaft angenommen haben, skizzierte er.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) warb für einen Antrag der FPÖ, der die Zuerkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft an SüdtirolerInnen mit österreichischen Wurzeln zum Ziel hat. Seiner Meinung nach würde nichts dagegen sprechen, der betroffenen Personengruppe eine italienisch-österreichische Doppelstaatsbürgerschaft zu gewähren. Alle deutschsprachigen Parteien in Südtirol seien dafür, zudem würde dadurch die Autonomie Südtirols gestärkt. Neubauer glaubt auch nicht, dass man mit einem solchen Schritt Italien verstimmen würde.

Abgeordneter Harald WALSER (G) warf der FPÖ Scheinheiligkeit vor. Während die Freiheitlichen keine Probleme damit hätten, wenn österreichische Auswanderer nach 50 Jahren in der Fremde Umzüge mit Tiroler Fahnen machten, würden sie umgekehrt MigrantInnen in Österreich keine doppelte Identität zugestehen, beklagte er. Die Grünen würden ihm zufolge Doppelstaatsbürgerschaften generell begrüßen: nicht nur eine bestimmte Gruppe wie die SüdtirolerInnen, sondern alle Menschen, die zwischen zwei Kulturen leben und mit ihrer alten Heimat weiter verbunden sind, sollten Anspruch darauf haben. In Richtung Staatssekretär Kurz sprach sich Walser für eine Abschaffung des Staatsbürgerschaftstests aus und kritisierte, es sei in sieben Jahren nicht gelungen, diesen frei von Fehlern zu machen.

Die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit verabschiedet. Ebenfalls mehrheitlich nahmen die Abgeordneten die ablehnenden Berichte des Innenausschusses über die Anträge der Grünen und der FPÖ an.

Gesetzesanpassungen an neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Einstimmig wurde die Novelle zur Anpassung zahlreicher Gesetze im Kompetenzbereich des Innenministeriums an die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags beschlossen. Unter anderem geht es um die Zuständigkeit für Beschwerden gegen vermeintliche Polizeiübergriffe und andere Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sowie um Berufungen gegen Bescheide diverser Verwaltungsbehörden. Ein administrativer Instanzenzug bleibt nur im gemeindeeigenen Wirkungsbereich bestehen, wobei die Möglichkeit der Vorstellung gegen letztinstanzliche Bescheide an die Gemeindeaufsichtsbehörde entfällt. Um Unklarheiten zu vermeiden, wird in jedem Materiengesetz ausdrücklich festgelegt, ob ein Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht oder beim Landesverwaltungsgericht angefochten werden kann.

Mitverhandelt wurde ein weiteres Gesetzespaket mit gesetzlichen Klarstellungen und der Beseitigung von Redaktionsversehen in mehreren Fremdengesetzen. Mit einer Änderung des Fremdenpolizeigesetzes wird in Reaktion auf ein OGH-Urteil sichergestellt, dass auch Schlepperei-Delikte, die im Ausland begangen werden und österreichische Interessen verletzen, der österreichischen Strafgerichtsbarkeit unterliegen. Auch hier erfolgte die Zustimmung mehrheitlich.

Abgeordnete Alev KORUN (G) führte aus, grundsätzlich wäre die vorliegende Anpassungsnovelle eine reine Formsache. Ihr zufolge befindet sich im Gesetzespaket aber eine Bestimmung, die verfassungsrechtlich außerordentlich bedenklich ist. Korun erinnerte daran, dass man in Folge eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs kürzlich jene Bestimmung aus dem Fremdengesetz entfernt hat, die eine Ausweisung automatisch an ein 18-monatiges Einreiseverbot gekoppelt hat. Nun würden Reste der Bestimmung im Asylgesetz verankert.

Abgeordnete Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) brachte einen Abänderungsantrag zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz ein, der die Beseitigung eines Redaktionsversehens zum Inhalt hat. Mit dem vorliegenden Paket würden die neuen Gerichtsstrukturen im Verwaltungsbereich in einer Reihe von Gesetzen verankert, betonte sie. Fürntrath-Moretti erwartet sich von der Novelle schlankere Strukturen, mehr Effizienz und mittelfristig Einsparungen im Verwaltungsbereich.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) mahnte bei der Innenministerin ein, den bestehenden Wust an Gesetzesmaterien im Bereich des Fremdenrechts in eine Norm zusammenzuführen und damit eine Verwaltungsvereinfachung zu erreichen. Ein einheitliches Fremdenrecht aus einem Guss zu schaffen sei Aufgabe der nächsten Gesetzgebungsperiode, so Westenthaler.

Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) begrüßte die Harmonisierung der Sicherheitsvorschriften auf den europäischen Flughäfen, wo eine Vielzahl von Sicherheitsaspekten zu berücksichtigen sind. Diese Harmonisierung schaffe einheitliche Standards für ganz Europa.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, schloss sich aber zugleich der Klage des Abgeordneten Westenthaler an der Unübersichtlichkeit des österreichischen Fremdenrechts an und forderte auch seinerseits eine legistische Vereinheitlichung.

Bei der Abstimmung wurde das Verwaltungsgerichts-Anpassungsgesetz-Inneres in der Fassung des vorgelegten SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Die Gesetzespaket mit Anpassungen im Fremdenrecht fand mehrheitliche Zustimmung.

Zivildienstreform: Ausbildungsbeitrag für Erwerb von Qualifikationen

Der Zivildienst soll attraktiver gestaltet werden. Das sieht eine Novelle des Zivildienstgesetzes vor, die einstimmig verabschiedet wurde. Durch die Gesetzesnovelle können Zivildiensteinrichtungen künftig Zivildiener auch für qualifiziertere Tätigkeiten einsetzen. Die Einrichtungen erhalten finanzielle Hilfen des Staates, um Zivildiener besser auszubilden und stellen nach Ableistung des Dienstes eine Kompetenzbilanz aus. In Kraft treten sollen die Bestimmungen mit 1. Oktober 2013. Das Gesetzespaket enthält auch die Ausdehnung des Einsatzbereiches des Freiwilligen Sozialjahrs – vorerst befristet bis Ende 2017 – auf das Rettungswesen.

Vom Plenum beschlossen wurden auch zwei von SPÖ, ÖVP und Grünen im Innenausschuss eingebrachte Entschließungsanträge betreffend Öffnung des Auslandsdienstes und Evaluierung der freiwilligen Jahre.

Mit der Regierungsvorlage als miterledigt galten zwei Anträge der Grünen auf finanzielle Absicherung von Auslandsdiensten und zur Öffnung der Auslandsdienste für Frauen.

Mehrheitlich abgelehnt wurde hingegen die Forderung der Grünen, den verpflichtenden Zivildienst zu verkürzen sowie die Grundvergütung zu verdoppeln.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) erinnerte daran, dass die Befürworter der Wehrpflicht bei der Volksbefragung vor allem dem Motiv folgten, den Zivildienst zu erhalten. Zu begrüßen sei, dass Zivildiener die Qualifikationen, die sie im Zivildienst erwerben, in Form eines Kompetenznachweises bestätigt bekommen und nach ihrer Dienstzeit weiter verwenden können. Gut sei es auch, ein freiwilliges Sozialjahr als Zivildienst anrechenbar zu machen. Die freiwilligen Dienste benötigten in Zukunft größere Aufmerksamkeit, sagte Windbüchler-Souschill und sprach sich für weitere Verbesserungen für die Freiwilligen in der kommenden Gesetzgebungsperiode aus. Eine Lanze brach die Abgeordnete auch für den Auslandsdienst der Zivildiener und unterstrich die Leistungen der Zivildiener im Bereich des Gedenkdienstes, wobei sich die Abgeordnete dafür aussprach, Auslandsdienste auch Frauen leichter zugänglich zu machen.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) gab seiner Freude über die Beibehaltung von Präsenzdienst und Zivildienst Ausdruck und bekannte sich zu den Verbesserungen beim Zivildienst. Der Zivildienst wird attraktiver für Zivildiener und die Trägerorganisationen und die Zuweisung der Zivildiener flexibler gestaltet. Auch Wöginger sprach sich für eine Gleichstellung für Frauen und Männer bei Auslandsgedenkdiensten aus.

Zustimmung signalisierte auch Abgeordneter Stefan PETZNER (B), der von positiven persönlichen Erfahrungen aus seiner Zivildienstzeit berichtete. Für nicht ausreichend hielt der Abgeordnete hingegen die vom Verteidigungsminister angekündigten Reformmaßnahmen beim Grundwehrdienst.

Abgeordneter Otto PENDL (S) würdigte die Arbeit der für den Zivildienst zuständigen Ressorts an der vorliegenden Novelle, hob die begrüßenswerten Verbesserungen hervor und zeigte sich erfreut über die Überwindung der Benachteiligung ausgebildeter Zivildiener gegenüber Freiwilligen. Diese Novelle sei zufriedenstellend, sollte aber in Zukunft weiterentwickelt werden.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) besprach die Zivildienstgesetznovelle positiv, würdigte die Arbeit der Zivildiener und bekannte sich zur weiteren Aufwertung des Zivildienstes durch Anerkennung der dort erworbenen Qualifikationen. Herbert unterstrich die große Bedeutung freiwilliger Arbeit für die Gesellschaft und begrüßte daher die Anerkennung freiwilliger Arbeit als Ersatz für den Zivildienst.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) hielt es für wichtig, den Zivildienst attraktivieren. Der Zivildienst genieße in der Bevölkerung hohes Ansehen, sagte der Redner und machte darauf aufmerksam, wie wichtig der Einsatz der Zivildiener für die Aufrechterhaltung vieler Hilfsorganisationen sei. Viele bei der Musterung "Untaugliche" könnten Zivildienst leisten, war der Abgeordnete überzeugt, er plädierte für eine fairere Regelung.

Innenministerin Johanna MIKL-LEITNER zeigte sich froh darüber, dass es nach der Volksbefragung gelungen sei, eine Wehrdienstreform samt Stärkung des Katastrophendienstes auf den Weg zu bringen und zugleich eine Zivildienstreform auszuarbeiten, die den Zivildienst für die Zivildiener und die Trägerorganisationen attraktiver zu machen. Zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten im Gesundheits- und im Pflegebereich werden geschaffen, was hinsichtlich der demographischen Entwicklung wichtig sei. Die Ministerin knüpfe daran die Hoffnung, dass es gelingen werde, viele Zivildiener nach ihrer Dienstzeit in der Altenpflege und Betreuung zu behalten. Die Zivildiener sollen ihren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werden, Bürokratie wird abgebaut und die Zuweisung der Zivildiener flexibler gestaltet. Die Zivildiener erhalten eine Kompetenzbilanz, deren Gestaltung per Verordnung geregelt wird. Außerdem erhalten die Zivildiener eine Berufs- und Studienberatung. Überdies werden freiwillige Dienstleistungen im Rahmen des freiwilligen Sozialjahres künftig als Zivildienst angerechnet.

Die Abgeordneten Johann SINGER (V), Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) und Hermann GAHR (V) rundeten die Debatte mit weiteren positiven Wortmeldungen zur Zivildienstgesetz-Novelle ab.

Die Zivildienstgesetznovelle wurde einstimmig verabschiedet. Die Ausschussentschließung zur Evaluierung der freiwilligen Jahre erhielt einhellige, jene betreffend Auslandsjahre mehrheitliche Zustimmung. Der Antrag der Grünen auf weitergehende Reform des Zivildienstes blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt. 

SPG-Novelle: Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt wird ausgeweitet

Die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle soll einen weiteren Schritt zum besseren Schutz von Kindern vor familiärer Gewalt bringen. Künftig kann weggewiesenen Gewalttätern nicht nur das Betreten der Wohnung, sondern auch der Schule, des Kindergartens und des Horts ihrer Kinder untersagt werden. Zudem ist die Exekutive in Hinkunft verpflichtet, unverzüglich die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, wenn Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind. Für die neuen Bestimmungen sprachen sich alle Fraktionen aus.

Ausgedehnt wird außerdem die bestehende Haftung des Bundes für Schäden an privaten Sachen, die die Polizei zur Gefahrenabwehr benötigt. Die Schadenersatzpflicht gilt einer Anregung der Volksanwaltschaft zufolge künftig auch für Polizeieinsätze im Rahmen der allgemeinen Hilfeleistungspflicht. Damit ist auch ein Entschließungsantrag der FPÖ mit gleichem Anliegen miterledigt.

Ein über die Regierungsvorlage hinausgehender Entschließungsantrag der Grünen, der auf die Schließung von Sicherheitslücken im zweiten Gewaltschutzgesetz abzielt, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) begrüßte den verbesserten Gewalt- und Opferschutz, da viele Frauen mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt in ihrer Beziehung erleben. Allzu oft werden Frauen missbraucht, gedemütigt, isoliert und eingeschüchtert. Vielfach sind auch Kinder betroffen, daher sei die Ausweitung des Betretungsverbot für abgewiesene Gewaltverbrecher auf Schulen und Kindergärten zu begrüßen, dies sei aber nur als erster Schritt auf dem Weg zu einem wirksameren Schutz von Kinder und Frauen vor Gewalt zu betrachten.

Abgeordneter Günter KÖßL (V) unterbreitete einen SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrag mit einer sprachlichen Korrektur und begrüßte die Novelle, in deren Mittelpunkt der Schutz von Kindern vor Gewalt stehe. Das Betretungsverbot für Gewaltverbrecher wird ausgeweitet, dazu kommt die obligatorische Information der Schulen über Wegweisungen und die Möglichkeit, Gewalttäter bei Verstößen gegen das Betretungsverbot festzunehmen.

Auch Abgeordnete Gisela WURM (S) sah eine weitere Lücke im Gewaltschutz für Frauen und Kinder geschlossen und würdigte die Vorreiterrolle Österreichs beim Schutz von Frauen und Kinder in der Europäischen Union. Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen sind ein Schwerpunkt der Gesetzgebung des österreichischen Parlaments, worauf sie sehr stolz sei, sagte Abgeordnete Wurm, die einmal mehr die Notwendigkeit unterstrich, die Prävention im Bereich der Gewalt gegen Frauen und Kinder weiter auszubauen.

Zustimmung zur Ausweitung des Betretungsverbotes kam auch vom Abgeordneten Werner HERBERT (F), der allerdings Mängel in der konkreten Ausgestaltung sah und vor allem die Lösung, die beim Schulleiter ansetzt, als oberflächlich und unpraktikabel betrachtete. Der FPÖ-Mandatar kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, wies aber auf Verbesserungsbedarf im Rahmen einer Evaluierung der Bestimmung hin.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) qualifizierte die Ausweitung des Betretungsverbotes als "völlig richtig" und sah die Maßnahme vor allem unter dem Aspekt des Kinderschutzes. Ähnliche Bestimmungen zum Schutz der Kinder wären auch im Strafgesetzbuch wünschenswert, meinte Westenthaler und drängte einmal mehr auf die Aufhebung der Unterscheidung zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern und schwerem sexuellem Missbrauch. Jeder sexuelle Missbrauch von Kindern sei als schwer einzustufen, argumentierte er.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) begrüßte die Bestimmung als Schutzmaßnahme für Kinder, der sein Klub aus vollster Überzeugung zustimmen werde.

Kindern und Jugendlichen soll so viel Schutz wie nur möglich zukommen, betonte Bundesministerin Johanna MIKL-LEITNER, die ebenfalls an den Fall aus Niederösterreich erinnerte. Die Ausweitung des Betretungsverbotes auf Schule, Kindergarten und Nachmittagsbetreuung wertete sie dabei als zentrales Element der Novelle, hob aber auch die Möglichkeit der Durchsetzung von Einstweiligen Verfügungen gegen Gewalttäter durch Geld- und Haftstrafen hervor. Polizei, Justiz und Jugendwohlfahrt haben nun einen geeigneten "Werkzeugkoffer" in Sachen Gewaltschutz und Opferschutz zur Hand, stellte die Ministerin zufrieden fest.

Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) reihte sich ebenfalls in den Chor der zustimmenden Wortmeldungen ein und forderte überdies in einem Entschließungsantrag der Regierungsparteien eine Evaluierung der Maßnahmen spätestens bis Ende 2016.

In einer zweiten Wortmeldung stellte Abgeordneter Werner HERBERT (F) klar, seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen, da der FPÖ das Wohl des Kindes am Herzen liege. Er wiederholte aber seine Kritik an der Umsetzung und äußerte Zweifel an der Praktikabilität. Schulleiter würden nicht zuletzt auch angesichts der datenschutzrechtlichen Problematik vor eine fast unlösbare Aufgabe gestellt, gab er zu bedenken. Die Ausweitung des Betretungsverbotes sei richtig, im Detail hapere es aber, befand Herbert.

Die Vorlage wurde in Dritter Lesung in der Fassung des Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Der Entschließungsantrag der Regierungsparteien betreffend Evaluierung wurde ebenfalls einstimmig angenommen. Der FPÖ-Antrag gilt als miterledigt, der Antrag der Grünen wurde mehrheitlich abgelehnt.

Neue Abzeichen für besondere Verdienste um die öffentliche Sicherheit

Mit neuen Verdienstzeichen können künftig außerordentliche Leistungen für die öffentliche Sicherheit gewürdigt werden. So kann Exekutiv- und JustizwachebeamtInnen, die sich durch besondere Tapferkeit im Dienst auszeichnen, künftig ein spezielles Tapferkeitsabzeichen zuerkannt werden. Für besonders couragierte Zivilpersonen ist ein Anerkennungszeichen vorgesehen.

Abgeordneter Jochen PACK (V) begrüßte die Vorlage und meinte, damit werde die Tradition der Orden in Österreich aufrecht erhalten.

Abgeordneter Hannes FAZEKAS (S) wertete die neuen Auszeichnungen als positives Signal und Motivation für die MitarbeiterInnen der Exekutive, die tagtäglich unter großen Gefahren ihren Dienst absolvieren.

Wichtiger als eine Medaille wäre ein ordentliches Exekutivdienstgesetz, das die Leistungen der ExekutivbeamtInnen durch eine bessere Bezahlung honoriert, wandte Abgeordneter Christoph HAGEN (T) ein, der das gegenständliche Gesetz aber grundsätzlich unterstützte.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.

Internationales Abkommen soll illegale Schusswaffen eindämmen

Einstimmig genehmigte das Plenum außerdem ein von der Regierung dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegtes internationales Abkommen, das die Eindämmung illegaler Schusswaffen zum Ziel hat. Die Staaten sind angehalten, allgemeine Standards für Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrgenehmigungen zu beachten und einander durch Informationsaustausch zu unterstützen. Zudem sind Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten verankert. Durch die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen sollen dem Terrorismus und der organisierten Kriminalität Ressourcen entzogen und regionale Konflikte deeskaliert werden.

Abgeordneter Nikolaus PRINZ (V) begrüßte das Protokoll ebenso wie die Abgeordneten Rudolf PLESSL (S) und Alev KORUN (G) als Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. (Fortsetzung Nationalrat) hof/gs/fru/sox