Parlamentskorrespondenz Nr. 660 vom 06.07.2013

Bienen haben über Neonicotinoide gesiegt

Nationalrat beschließt Neonicotinoid-Verbot und neues System für Weinmarketing-Beitrag

Wien (PK) – Nach langen Verhandlungen beschloss heute der Nationalrat ein Neonicotinoid-Verbot, das über die EU-Verordnung hinausgeht, und setzte damit ein starkes Zeichen im Zusammenhang mit der Debatte um das Bienensterben.

Neues System für Weinmarketing-Beitrag

Zuvor befasste er sich aber mit Änderungen im AMA-Gesetz und im Weingesetz. Damit wird ein neues System bei der Einhebung des Weinmarketing-Beitrags eingeführt, das auch den Schaumwein einbezieht. Beim Flaschenbeitrag wird nicht mehr zwischen Eigen- und Fremdwein unterschieden. Ein Literbeitrag wird künftig auch auf selbst abgefüllten und vermarkteten Eigenbauwein eingehoben. Bei den Hektar-Höchstmengen bringt die Novelle eine flexiblere Regelung und reagiert damit auf geänderte klimatische und weinwirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) setzte sich anhand der Änderungen beim Weinmarketing-Beitrag mit der ÖVP-Landwirtschaftspolitik auseinander, die seiner Ansicht nach die Existenz tausender Bauern und Bäuerinnen gefährde und auch eine langjährige Weinbäuerin in der ÖVP, Anna Höllerer, dazu veranlasse, gegen dieses Gesetz zu stimmen. Wie falsch der Weg sei, den die ÖVP eingeschlagen hat, zeige sich an der Verdoppelung der Marketingbeiträge für die LandwirtInnen. Es brauche eine Agrarwende, eine Aufbruchsstimmung und Zukunftsoptimismus bei den Bauern und Bäuerinnen. Für Belastungen wird das BZÖ nie zu haben sein, schloss Huber.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) verteidigte hingegen die Änderung des AMA-Gesetzes, mit der das Weinmarketing eine gute Basis erhalte. Das Weinmarketing werde von den Ländern und den Beiträgen der WinzerInnen finanziert, wobei das Beitragssystem einfacher und gerechter gestaltet werde, weil es höhere Beiträge bei höheren Erträgen und niedrigere Beiträge bei niedrigeren Erträgen vorsehe und überdies die Sektproduktion einbeziehe. 

Dieser Darstellung widersprach Abgeordnete Martina SCHENK (T) und machte ebenfalls darauf aufmerksam, dass dieser Gesetzentwurf auch in den Reihen der Koalitionsparteien nicht auf ungeteilte Zustimmung stoße. Fragwürdig sei auch die Entscheidung der FPÖ, dem Gesetz, das eine Zweidrittelmehrheit brauche, zuzustimmen. Eine Ermächtigung für die AMA, die Höhe der Marketingbeiträge festzusetzen, bedeute eine Aushöhlung parlamentarischer Kompetenzen, kritisierte die Rednerin.

Von wichtigen Fortschritten im Interesse der Weinwirtschaft Abgeordneter sprach wiederum Ewald SACHER (S), die auf der Basis des Weingesetzes eine hervorragende Qualitätsproduktion erreicht habe. Der internationale Ruf des österreichischen Weins sei sehr gut, die Umsätze im Inland und Ausland gut, die Weinkultur konnte gesteigert werden, die Absicherung des Weinmarketings durch ein gerechteres und effizienteres Beitragssystem sei daher zu begrüßen, so Sacher.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) unterstrich die Bedeutung des Weinmarketings für die österreichischen WinzerInnen und erinnerte daran, dass der Gesetzentwurf mit den Interessenvertretern akkordiert wurde. Eine Bemessung der Marketingbeiträge an der konkreten jährlichen Produktion und an den Erlösen sei gerechter als die bisherigen Hektarbeiträge. Die österreichische Weinwirtschaft müsse ihre Qualitätsproduktion für den Weltmarkt zur Geltung bringen. Kleinbetriebe seien von der Beitragspflicht weiterhin ausgenommen, argumentierte er. Der Beitrag mache einen Cent pro Flasche Wein aus, das sei ein geringer Betrag. Als einen Erfolg für die WinzerInnen wertete der Redner auch die erweiterte Möglichkeit, Rebholz zu verbrennen. Diese Erleichterung gehe auf eine Initiative der ÖVP zurück. 

Lob für Österreichs Weine

Abgeordneter Jakob AUER (V) zollte seinem Vorredner Respekt für dessen Ausführungen und berichtete seinerseits von der Erfolgsgeschichte der österreichischen Weinbauern und –bäuerinnen und ihrer Qualitätsproduktion. Als "jämmerlich" bezeichnete Auer die Ausführungen des Abgeordneten Huber, der seine Inkompetenz in Sachen Wein neuerlich unter Beweis gestellt habe. Auer verteidigte er insbesondere die AMA gegen die Angriffe Hubers.

Bundesminister Nikolas BERLAKOVICH unterstrich den Qualitätsaspekt in der Agrarproduktion und sah die Weinwirtschaft als Beispiel dafür, wie viel man mit Qualitätsproduktion erreichen könne. Die WinzerInnen arbeiteten hart an ihrer Weiterbildung und könnten mit zunehmenden Flaschenweinexport eine Erfolgsbilanz vorweisen - Gewinne und Erlöse steigen. Die Weinwirtschaft selbst sei bereit, die Marketinganstrengungen zu verstärken und einen entsprechenden finanziellen Beitrag zu leisten, sagte der minister. Österreich könne im Wettbewerb mit großen Weinnationen bestehen, wobei Regionalität bei der Vermarktung an Bedeutung gewinnt, berichtete der Ressortleiter. 

Von der Erfolgsgeschichte der österreichischen Weinwirtschaft sprach ebenfalls Abgeordneter Josef A. RIEMER (F), dazu zählten auch die Weltklasseprodukte der Südsteiermark. Den Schwenk der FPÖ bei der Änderung des Weingesetzes erklärte Riemer mit der Vereinfachung bei der Einhebung der Beiträge, mit dem Mehr an Gerechtigkeit und mit der Rücksichtnahme auf witterungsbedingte Gewinn- und Erlösschwankungen. In einem Entschließungsantrag trat der Abgeordnete dafür ein, das Gleichenberger Abkommen zur grenzüberschreitenden Weinproduktion von Doppelbesitzern an der slowenischen Grenze zu erhalten. 

Höllerer stimmt gegen eigene Parteilinie

Abgeordneter Anna HÖLLERER (V) hob die Qualitätsarbeit der österreichischen WinzerInnen hervor, wandte sich aber gegen die Erhöhung der Weinmarketingbeiträge bis zum Doppelten für flaschenfüllende Betriebe mit einer Größe von 10 Hektar. Das sei eine ungerechtfertigte finanzielle Belastung dieser Betriebe, der sie nicht zustimme.

Respekt zollte daraufhin Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) seiner Vorrednerin, die sich gegen die Männerriege im Bauernbund stelle. In der Sache stimmte er ihr allerdings nicht zu, weil er es für sinnvoll hält, die Finanzierung des Weinmarketings zu erhalten. Überrascht zeigte sich Pirklhuber von Abgeordnetem Rosenkranz, der von der Linie seiner Partei abgehe, eine AMA-Reform zu verlangen, die den Charakter dieser Organisation als Staat im Staat beende. Als Beispiel nannte Pirklhuber das Versagen der AMA bei der Berechnung von Alm-Flächen und warf den Bundesminister vor, nichts dazu beigetragen haben, die AMA im Interesse der Bauern zu demokratisieren.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des AMA-Gesetzes und des Weingesetzes mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet. Der FPÖ-Entschließungsantrag zur Beibehaltung des Gleichberger Abkommens zur Sicherung der Rechte von Doppelbesitzern an der südsteirischen Grenze blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt.

Abgeordnete klagen über zu viel Bürokratie für Bäuerinnen und Bauern

Im Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz wurde der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit einstimmig Rechnung getragen. Mehrheitlich angenommene EU-Anpassungen bei der Genehmigung von Holzeinfuhren und bei den Vorschriften für den Handel mit Holz und Holzerzeugnissen durch ein Holzhandelsüberwachungsgesetz führten anhand eines kritischen FPÖ-Antrages zu einer Diskussion über die Belastung der BäuerInnen mit Aufzeichnungspflichten und immer mehr Kontrollen. Dieser Antrag blieb in der Minderheit.

Abgeordneter Harald JANNACH (F) sprach sich dafür aus, illegale Holzexporte zu verhindern, warnte aber zugleich vor überschießenden Kontrollvorschriften, durch die heimische Bauern und Bäuerinnen belastet würden. Das Ersuchen des Abgeordneten an den Minister lautete, zu berücksichtigen, dass österreichische Waldbauern kein illegales Holz in Verkehr bringen.

Abgeordneter Franz ESSL (V) schloss sich seinem Vorredner teilweise an. Das Wesen der österreichischen Forstwirtschaft sei die Nachhaltigkeit, die Aufzeichnungspflichten sei überschießend, sagte auch Eßl und plädierte für eine Kleinerzeugerregelung und Ausnahmen für kleine Holzbauern. Der Minister sollte bei der Evaluierung der EU-Holzverordnung für Erleichterungen im Interesse der Bauern eintreten.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) kündigte seine Zustimmung zur Änderung des Landeslehrerdienstrechts an und hielt auch Maßnahmen gegen den illegalen Holzhandel für sinnvoll. Beschlagnahmtes Holz sollte zweckmäßig verwendet werden, merkte der Redner an und schloss sich der Kritik an überschießenden Aufzeichnungspflichten an.

Mit Vereinfachungen im Landeslehrerdienstrechtsgesetzes im Zuge der Verwaltungsgerichtsreform befasste sich Abgeordnete Elisabeth GROSSMANN (S). Ein interessantes Thema sei die Zukunft der Landwirtschaftsschulen in Österreich, da sich das Ressort aus der Finanzierung zurückgezogen habe – in der nächsten Gesetzgebungsperiode werde es darum gehen, LehrerInnen und SchülerInnen Klarheit geben, wie es nun weiter gehe.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) rechnete mit der Landwirtschaftspolitik der ÖVP abermals vehement ab und bezeichnete diese Partei als "Totengräber der Landwirtschaft". Einmal mehr kritisierte Huber die Abschaffung des Agrardiesels, die den österreichischen Bauern und Bäuerinnen eklatante Wettbewerbsnachteile gegenüber den Konkurrenten in Deutschland und Italien gebracht habe. Scharfe Kritik übte Huber am Holzhandelsüberwachungsgesetz, mit dem die kleinen LandwirtInnen durch überbordende Bürokratie belastet würden.

Demgegenüber blickte Abgeordneter Fritz GRILLITSCH (V) zurück auf Generationen nachhaltiger Agrarpolitik im Zeichen der Volkspartei. Die österreichischen BäuerInnen böten den KonsumentInnen, was sie brauchen, nämlich Nahrungsmittel mit hoher Qualität. Auch Grillitsch kritisierte überbordende Bürokratie im Holzhandel, die nicht notwendig sei, weil Österreich ein strenges Holzgesetz habe. Dennoch soll die EU-Verordnung umgesetzt werden, aber mit möglichst wenig bürokratischen Aufwand, sagte er. Die österreichische Holzwirtschaft repräsentiere 250.000 Arbeitsplätze, sagte Grillitsch, der die Waldbauern gegen Angriffe der Papierindustrie verteidigte, die über steigende Preise wegen der Nutzung von Holz als Biomasse und Energieträger polemisiere.

Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (T) stimmt dem Holzhandelsüberwachungsgesetz zu, um die Bauern und Bäuerinnen vor illegalen Holzimporten zu schützen. Es gelte, Dumping-Importe zu verhindern, zugleich schloss sich aber auch Markowitz der Forderung nach Bürokratieabbau an.

Landwirtschaftsminister Nikolaus BERLAKOVICH bezog klar Position gegen Diskreditierungen der Landwirtschaftsschulen, denn diese hätten eine gute Organisation und genössen folglich hohes Ansehen. Außerdem erinnerte er, dass der Bund zwei Drittel der dortigen Dienstposten zahle, sich also keineswegs aus der Verantwortung dafür ziehe. Zur Land- und Forstwirtschaft in Österreich generell merkte der Minister an, trotz hohen internationalen Wettbewerbsdrucks habe man hierzulande die kleinstrukturierten Betriebe erhalten können. EU-Direktzahlungen würden auch weiter an Bauern mit umweltfreundlicher Produktion fließen und nicht zuletzt habe er mehr Fördermittel für Österreichs Umweltprogramme auf EU-Ebene erreicht, so Berlakovich. Bei der Novelle zum Forstwirtschaftsgesetz werde man die notwendige Bürokratie so gering wie möglich halten, stellte der Lebensminister fest, doch die Gesetzesmaßnahme sei zum Schutz gegen illegale Holzimporte unabdingbar.

Das genannte Holzhandelsüberwachungsgesetz befürwortete Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) schon aus Sicht der Bauwirtschaft, die Holz dringend benötige und für die heimische Produkte erschwinglich bleiben müssten.

Auch wenn Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) zugestand, dass illegale Rodungen im Ausland und der ungesetzliche Holzhandel unterbunden werden müssten, zeigte er doch kein Verständnis für den bürokratischen Mehraufwand, der sich mit dem Gesetz auf Grund der darin vorgesehenen Dokumentationspflichten heimischer Bauern ergebe.

Kritisch sah zwar Abgeordneter Franz HÖRL (V) ebenfalls die Aufzeichnungsbestimmungen in der Novelle, doch er gab zu bedenken, bei deren Nichteinhaltung hätte Österreich Handelseinschränkungen zu befürchten. Zudem würden die Pflichten auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Insgesamt wertete der Mandatar die Maßnahmen gegen illegalen Holzhandel als wichtig für die heimischen Holzfirmen.

Nationalrat verbietet Neonicotinoide, schränkt Glyphosate ein    

Nach langen und intensiven Beratungen im "Pflanzenschutzmittel"-Unterausschuss und nach dem Verbot bienenschädlicher Pflanzenschutzmittel mit Neonicotinoiden in der EU ab Dezember 2013 beschloss der Nationalrat heute auf Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und BZÖ ein Neonicotionoid-Verbot in Österreich ab Oktober 2013, das auch für das ab Juli ausgesäte Wintergetreide gilt. Die diesbezügliche Entschließung und die Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes wurden einstimmig angenommen. Verboten werden auch problematische Anwendungsformen von Glyphosat. Dieser Wirkstoff darf nicht mehr zur "Sikkation" (Abtötung von Kulturpflanzen zur Reifebeschleunigung vor der Ernte) angewandt werden. Auch sollen private VerwenderInnen verstärkt über die Gefahren bei der Verwendung von Pflanzenschutzmittel aufgeklärt werden. Glyphosat darf künftig nicht mehr im Lebensmittelhandel oder per Selbstbedienung verkauft werden. Mit diesen Beschlüssen gilt der Antrag 2081/A der Grünen als miterledigt. Abgelehnt wurden folgende weitergehende Oppositionsanträge: 1113/A(E) , 1109/A(E) , 1538/A(E) , 1602/A(E) , 1931/A(E) , 1415/A(E) , 2282/A(E) , 2289/A(E) .

Erfreut stellte Abgeordneter Harald JANNACH (F) fest, heute finde die hitzige Debatte über Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft, die für das Image der Bauern nicht dienlich gewesen sei, mit dem vorliegenden Initiativantrag ein Ende. Vorerst zumindest, fügte der FPÖ-Politiker an, denn aus Sicht seiner Fraktion bestehe weiterhin das Manko, dass Österreich neun unterschiedliche Sachkundenachweise für den Einsatz von Spritzmitteln habe.

Abgeordneter Franz WINDISCH (V) gab zu bedenken, dass nationale gesetzliche Maßnahmen gegen Pflanzenschutzmittel, die entsprechende EU-Vorschriften in großem Ausmaß übersteigen, zwangsläufig zu einem Wettbewerbsnachteil für inländische LandwirtInnen führen und auch höhere Lebensmittelpreise bedingen würden. Tatsächlich sei der Einsatz von Spritzmitteln in Österreich stark reguliert und kontrolliert, außerdem seien zahlreiche Alltagsstoffe weit giftiger als die in der Landwirtschaft genutzten Mittel, wie er ausführte.

Eine "Verharmlosung" der Pestizide, wie sie sein Vorredner betreibe, ließ Abgeordneter Wolfgang PIKLHUBER (G) nicht gelten, denn aus diesem Vergleich mit Alltagsstoffen ergebe sich für ihn eindeutig der Auftrag, weitere Schritte im Vorgehen gegen Giftstoffe zu setzen. Seine Fraktion werde aus diesem Grund ihren Pestizidreduktionsplan auch zukünftig vorantreiben. Massiv kritisierte Pirklhuber den Einfluss der Chemieindustrie an diesbezüglichen Forschungen.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) war überzeugt, der heutige Beschluss des Initiativantrags zur Einschränkung der Pestizide diene eindeutig dem Schutz von Bienen, Pflanzen und Menschen und sei daher zu begrüßen. Binder-Maier nahm mit ihrer Rede heute Abschied vom Hohen Haus und wünschte den Abgeordneten für ihr zukünftiges politisches Wirken "viel Fingerspitzengefühl, Toleranz, Weitsicht und kluge Entscheidungen".

Relativierende Vergleiche von Pflanzenschutzmitteln mit anderen giftigen Stoffen verbat sich Abgeordneter Gerhard HUBER (B) und als abschreckendes Beispiel nannte er das Spritzmittel Glyphosat, das als Zellgift Missbildungen verursache und dennoch sogar in der Biolandwirtschaft Verwendung finde.

Auf höchstem Niveau produziere die österreichische Landwirtschaft, replizierte Abgeordneter Peter MAYER (V), das zeige sich etwa an der Gentechnikfreiheit heimischer Landwirtschaftsprodukte, an dem hohen Anteil an Biobauern und -bäuerinnen sowie an den Ökoprogrammen, an denen auch konventionelle Landwirtschaftsbetriebe teilnehmen. Nicht zu vergessen seien auch die hohen Tierschutzstandards in Österreich. Mit dem Initiativantrag gehe man weiter als von der EU verlangt, meinte Mayer, daher sei eine Sicherstellung der Co-Finanzierung von EU-Fördermitteln unbedingt nötig. Da der ÖVP-Mandatar bei der nächsten Wahl nicht mehr kandidiert, sprach er in seinen Abschiedsworten fraktionsübergreifend Dank für die Zusammenarbeit im Parlament aus.

Berlakovich sagt Unterstützung für bäuerliche Betriebe zu

Nicht nur stärke Österreich seine über die Grenzen hinaus anerkannte Bio-Landwirtschaft, hob Lebensminister Nikolaus BERLAKOVICH hervor, mit Umweltprogrammen würden auch hohe ökologische Standards bei konventionell produzierenden Bauern und Bäuerinnen festgelegt. Da grundsätzlich der Pestizideinsatz den LandwirtInnen beim Überleben in einem liberalisierten Markt helfe, müsse bei einer Einschränkung dieser Mittel ausreichend Unterstützung für bäuerliche Betriebe, die ihre Produktionstechniken nun umzustellen haben, gewährleistet werden, unterstrich der Minister. Das österreichische Verbot bedenklicher Spritzmittel sei umfassender als die diesbezügliche EU-Richtlinie ausgestaltet, sagte Berlakovich, auch Glyphosat werde dabei in die Pflicht genommen. Weiters setze er auf eine vermehrte Stärkung der Forschung über das Bienensterben.

80 % aller Pflanzen seien auf Fremdbestäubung durch Bienen angewiesen, betonte Abgeordneter Rupert DOPPLER (F). Vor diesem Hintergrund sei alles daran zu setzen, das Gift bei Beizmitteln so weit wie möglich zurückzudrängen. Der vorliegende Antrag sei immerhin ein erster Schritt dazu, befand er.

Froh über das Verbot der Neonicotinoide sei sie, so Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S), werde dadurch doch deren Gefahr für Bienen und Menschen abgewandt. Sie machte bei der Einigung in dieser Frage auch einen Interessensausgleich zwischen Landwirtschaft und Imkereibetrieben aus.

Im Grunde müsse man im Feinkostladen, der Österreich sein wolle, über den Erhalt der Artenvielfalt reden, drängte Abgeordneter Josef A. RIEMER (F). Auch die zahlreichen Gifte, die durch ihre Nutzung in das Trinkwasser gelangen, seien zu thematisieren und zu ersetzen, wobei jedoch nicht die Schuld an der Problematik den Bauern und Bäuerinnen zu geben sei, wie der FPÖ-Mandatar hinzufügte.

Für Abgeordneten Franz GRILLITSCH erwies sich die Vollendung der Pflanzenschutzmittel-Diskussion im Initiativantrag dazu als "gelebte Demokratie mit einer richtigen Antwort". Jetzt müsse man an die kleinbäuerlichen Strukturen, die die Konsequenzen aus dem Beschluss zu tragen hätten, denken und ein Maßnahmenpaket für deren Existenzsicherung schnüren, appellierte er.

Bienenschutz sei Menschenschutz, konstatierte Abgeordnete Petra BAYR (S), denn die Bienen reagierten weit früher auf Pestizideinfluss als Menschen das täten. Um schlimme Krankheiten auch im humanen Organismus zu vermeiden, dürfe in der Landwirtschaftspolitik nicht die Ertragssteigerung vor das Überleben aller gesetzt werden, forderte sie.

Das umfassende Verbot der Neonicotinoide sei der "Hartnäckigkeit" des SPÖ-Agrarsprechers Gaßner und der "Nachgiebigkeit" seines ÖVP-Pendants Auer zu verdanken, fasste Abgeordnete Rosemarie SCHÖNPASS (S) zusammen, die sich bei der Gelegenheit auch vom Plenum verabschiedete und allseits viel Erfolg bei der Arbeit für Österreich wünschte.

Außer Streit stand es für Abgeordneten Walter SCHOPF (S), dass Bienen lebenswichtig sind und er folgerte, deren Schutz vor verschiedenen Pesitziden sei unausweichlich gewesen.

Richtige Balance zwischen Interessen der Umwelt und der Landwirtschaft

Abgeordneter Jakob AUER (V) dachte an den Beginn der Debatte zurück, als es kaum denkbar war, einen einvernehmlichen Beschluss herbeizuführen. Es sei emotional diskutiert worden und schwer gewesen, die richtige Balance zwischen den Interessen der Umwelt und der Bauernschaft zu treffen. Letztlich habe man eine vernünftige Regelung gefunden. Es sei problematisch, mehr Qualität der Lebensmittelproduktion zu fordern, wenn diese nicht abgegolten wird. Hier müsse man mehr Druck auf den Handel ausüben, meinte er. Auer dankte ausdrücklich Abgeordnetem Gaßner, mit dem es möglich war, über Parteigrenzen hinweg Lösungen für schwierige Fragen zu finden.

Abgeordneter Kurt GASSNER (S) bedankte sich daraufhin für das Lob. Zum Initiativantrag sagte er, dass dieser nun Gesetz werde, sei gut, aber er hoffe, es sei nicht das Ende der Diskussion. Die Debatten im Landwirtschaftsausschuss sei oft hart gewesen, so Gaßner, doch immerhin habe man einen Konsens gefunden, dafür danke er auch Ausschussobmann Auer. Er wünsche sich für die Zukunft, dass das Parlament sich weiter um den ländlichen Raum kümmere, der nicht nur aus Landwirtschaft bestehe. Auch für die Gemeinden erhoffe er die finanziellen Mittel, die sie für ihre Aufgaben brauchen. (Fortsetzung Nationalrat) fru/rei/jan