Parlamentskorrespondenz Nr. 725 vom 20.09.2013

Vorlagen: Unterricht

BZÖ beantragt sofortige Umsetzung des neuen LehrerInnendienstrechts

Wien (PK) – Mit einem Initiativantrag (2376/A) schlägt das BZÖ vor, den aktuellen Begutachtungsentwurf zum neuen LehrerInnendienstrecht "endlich" in Gesetzesform zu gießen, wie die Antragsteller in der Begründung schreiben, in der sie die bis 2001 zurückreichende Geschichte gescheiterter Bemühungen um ein neues Dienstrecht für PädagogInnen darstellen.   

Zentrale Punkte im Ministerialentwurf sind eine Unterrichtsverpflichtung aller vollbeschäftigten Lehrkräfte von 24 Stunden pro Woche (ausgenommen Klassenvorstände und MentorInnen), ein erhöhtes Einstiegsgehalt für sämtliche LehrerInnen sowie eine abgeflachte Gehaltskurve und neue Regeln für Zulagen. Für den Berufseinstieg von Lehrkräften ist eine einjährige Induktionsphase, begleitet von einem/r MentorIn, vorgesehen, Fortbildung soll zukünftig verpflichtend sein. Weiters ist angedacht, LehrerInnen "aus dienstlichen Gründen" vorübergehend auch den Unterricht in Fächern außerhalb ihrer Lehrbefähigung übertragen zu können und die Pragmatisierung generell abzuschaffen.

Die angestrebten Änderungen würden all jene Bundes- und LandeslehrerInnen betreffen, die unabhängig von der Schulform ihren Dienst ab dem Schuljahr 2019/20 antreten. Laut Regierung sollte der Lehrberuf speziell durch die Umgestaltung der Entlohnungsstruktur attraktiver für "engagierte, junge Menschen [und] QuereinsteigerInnen" werden. Freiwillig wählbar für Neu-LehrerInnen würde das novellierte Dienstrecht ab 2014/15 sein.

Da die mehr als ein Jahrzehnt andauernden Verhandlungen zwischen Regierung und Lehrergewerkschaft zu einem vereinheitlichten Dienst- und Besoldungsrecht bislang zu keiner Einigung geführt hätten, wie BZÖ-Klubobmann Josef Bucher und die Bildungssprecherin des Bündnis Ursula Haubner anhand einer detaillierten Verhandlungshistorie in ihrem Antrag aufzeigen, sieht das BZÖ nunmehr eine rasche Umsetzung des vorliegenden Entwurfs angeraten. Obwohl das Bündnis am aktuellen Vorhaben unter anderem kritisiert, es sei nicht ausreichend Unterstützungspersonal an Schulen vorgesehen und die volle Unterrichtsverpflichtung während der Induktionsphase bewirke eine Mehrbelastung von JunglehrerInnen, drängen die AntragstellerInnen auf eine ehestmögliche Beschlussfassung durch den Gesetzgeber. Bestehende Mängel im Ministerialentwurf müssten dabei in Kauf genommen werden, besonders im Sinne einer modernen Entlohnungsstruktur.(Schluss) rei


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