Parlamentskorrespondenz Nr. 757 vom 22.10.2013

NR-Abgeordnete unterstützen Datenschutz-Kompromiss im Europaparlament

EU-Unterausschuss bekräftigt Notwendigkeit eines hohen einheitlichen europäischen Datenschutzniveaus

Wien (PK) – Der Kompromiss zur Harmonisierung des Datenschutzes auf EU-Ebene, der gestern im zuständigen LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit erzielt wurde, traf auch im heutigen EU-Unterausschuss des Nationalrats auf breite Zustimmung. EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer (S) informierte die Ausschussmitglieder über den aktuellen Stand der Datenschutz-Grundverordnung und unterstrich, dass damit die Rechte des Einzelnen zum Schutz der persönlichen Daten eindeutig gestärkt würden. Diese Verbesserung sei vor allem vor dem Hintergrund des Datenskandals des US-Geheimdienstes NSA von besonderer Relevanz. Auch Staatssekretär Josef Ostermayer, der die Schaffung eines einheitlichen europäischen Datenschutzrechts explizit befürwortete, zeigte sich zufrieden, zumal die österreichische Regierung immer dafür eingetreten sei, hohe Schutzstandards sicherzustellen.

Allerdings ist damit der Gesetzgebungsprozess in der EU noch nicht abgeschlossen. Das Europäische Parlament tritt nach Auskunft Weidenholzers nun gleich in Verhandlungen mit dem Rat, wo sich einige Mitgliedstaaten kritisch positioniert haben.

Darauf bezog sich auch Abgeordneter Albert Steinhauser von den Grünen und brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, der darauf abzielt, die österreichische Regierung aufzufordern, die vom Europäischen Parlament vorgelegte Textfassung im Rat zu unterstützen. Der Antrag wurde auch von der FPÖ sowie von ÖVP-Abgeordnetem Peter Michael Ikrath unterstützt. Er blieb dennoch in der Minderheit, da die übrigen ÖVP-Ausschussmitglieder sowie die SPÖ dagegen stimmten. Abgeordneter Johann Maier (S) begründete die Haltung damit, dass dies Aufgabe des neuen Nationalrats sein werde, der kommende Woche angelobt werde.

Was bringt der Kompromiss im EU-Parlament

Der 2012 von der EU-Kommission vorgelegte umfassende Vorschlag zur Datenschutz-Grundverordnung soll die geltende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 ersetzen und würde zu einer Vollharmonisierung in diesem Bereich führen. Man will damit verhindern, dass Internetfirmen Datenschutzvorschriften in Ländern mit niedrigen Standards ausnützen.

Geht es nach dem EU-Parlament sind europäische Daten in Zukunft auch in Drittstaaten nach europäischem Standard geschützt. Daten dürfen ohne ausdrückliches Abkommen nicht an Drittstaaten weitergegeben werden. Damit sind beispielsweise Facebook-Daten in Europa vor dem Zugriff der NSA sicherer, ebenso wie Daten bei Onlinehändlern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten soll in Zukunft grundsätzlich nur dann erlaubt sein, wenn die betreffende Person ihre explizite Zustimmung dazu gegeben hat. Für die Nutzung von Daten unter Dreizehnjähriger ist die Einwilligung der Eltern einzuholen. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten auch das Recht auf Information, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Gestärkt wird somit auch das sogenannte Recht der BürgerInnen auf das "Vergessen" gegenüber Internetfirmen. Wollen Personen ihre Daten löschen lassen, so muss sich in Zukunft der Anbieter darum kümmern.

Die neuen Regelungen sollen für Unternehmen gelten, die innerhalb eines Jahres mehr als 5.000 KundInnen registriert haben. Damit weicht das Europäische Parlament vom Vorschlag der Kommission ab, die als Messlatte eine Firmengröße von 250 MitarbeiterInnen festlegen wollte. Größere Firmen sollen nach Ansicht des Parlaments auch angehalten werden, einen Datenschutzbeauftragten zu installieren, der sich um die Einhaltung der neuen Vorschriften kümmert.

Das EU-Parlament sieht auch hohe Strafen für jene Firmen vor, die die Datenschutzrechte verletzen. Bei langen, schweren Verstößen können Unternehmen zu Strafzahlungen bis zu 5% ihres Jahresumsatzes verurteilt werden. Mit diesem Vorschlag konnte der Kommissionsvorschlag eindeutig verbessert werden, betonte EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer (S).

Kritik an den USA

In der Diskussion wurde die Position des Europäischen Parlaments allgemein begrüßt. Datenschutz sei ein sensibles Thema, sagte etwa Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V), der auch seiner Sorge über die Entwicklung der letzten Zeit Ausdruck verlieh. NSA und PRISM hätten deutlich gemacht, wie sehr heute das Grundrecht der Privatsphäre in Frage gestellt wird, darüber hinaus würden auch Konzerne mit ihrer Vorgangsweise immer wieder unter Beweis stellen, dass sie es mit dem europäischem Standard des Datenschutzes nicht ernst nehmen. Er hoffe, dass es zu einer weiteren Stärkung und Verschärfung des Datenschutzes kommen werde. Abgeordneter Johann Maier (S) sprach vom "digitalen Imperialismus" der USA sowie von US-Firmen, der zu einer flächendeckenden und anlasslosen Überwachung geführt habe. Er forderte daher, bei den künftigen Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA entsprechend wachsam zu sein.

Ähnlich äußerte sich Abgeordneter Albert Steinhauser (G) und nannte die Daten das "Gold des 21. Jahrhunderts". In Anbetracht der Tatsache, dass die Datenschutz-Grundverordnung großen Lobbying-Angriffen ausgesetzt gewesen sei, müsse man nun der österreichischen Bundesregierung in der folgenden heiklen Phase der Trilog-Gespräche den Rücken stärken. In diesem Sinne warb er für die Unterstützung seines Antrags auf Stellungnahme.

Kritik an den USA kam auch seitens der FPÖ. Abgeordneter Harald Stefan befand es als bedenklich, wie unmittelbar Unternehmen mit dem US-Geheimdienst zusammenarbeiten. Er lehnte einmal mehr das SWIFT-Abkommen sowie die Weitergabe der Fluggastdaten ab und meinte daher, die Ansätze der gegenständlichen Verordnung seien nicht weitgehend genug. Vielmehr sollte man sich überlegen, wie man die wirtschaftlichen Interessen von US-Firmen treffen könne, wenn diese mit den Behörden der USA eng zusammenarbeiten.

(Fortsetzung EU-Unterausschuss) jan