Parlamentskorrespondenz Nr. 846 vom 02.12.2013

Liste der Nebentätigkeiten der ParlamentarierInnen veröffentlicht

Parlamentswebsite stellt Transparenz-Liste ab sofort online

Wien (PK) – Ab sofort steht die Liste der Nebentätigkeiten der ParlamentarierInnen auf der Parlamentswebsite online zur Verfügung.

Das nunmehr geltende Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz verpflichtet die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats, jede leitende Stellung in einer AG, GmbH, Stiftung oder Sparkasse -  etwa als Geschäftsführer oder Aufsichtsrat - bekanntzugeben. Darüber hinaus sind sämtliche sonstige Tätigkeiten, die mit einem Vermögensvorteil verbunden sind, zu melden. Aus diesen Angaben wird die Einkommenskategorie berechnet, die den durchschnittlichen monatlichen Bruttobezügen aus den gemeldeten Daten entspricht: monatliche Einkünfte bis 1.000 €, Einkünfte zwischen 1.001 € und 3.500 €, Einkünfte zwischen 3.501 € und 7.000 €, Einkünfte zwischen 7.001 € und 10.000 € sowie Einkünfte über 10.000 €. Die Meldung muss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres, d.h. für 2013 bis spätestens Ende Juni 2014, erfolgen. Auch für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine Meldepflicht.

Laut §9 des Bezügebegrenzungs-BVG haben die Präsidentin des Nationalrats und der Präsident des Bundesrats auf Grund dieser Meldungen eine öffentliche Liste zu führen.

Nach Ablauf der einmonatigen Meldefrist für die Nebentätigkeiten sind die entsprechenden Listen nun auf der Parlamentswebsite (www.parlament.gv.at) unter dem Menüpunkt "Wer ist Wer" jeweils unter "Nationalrat" bzw. "Bundesrat" abrufbar. Neu ist, dass auch gezielt bei den einzelnen Biografien der Nationalratsabgeordneten und BundesrätInnen unter dem Reiter "Transparenz" die Angaben der jeweiligen MandatarInnen gesucht werden können. Gleichzeitig führt ein Link zur Gesamtliste und zu rechtlichen Informationen. (Schluss) red