Parlamentskorrespondenz Nr. 867 vom 06.12.2013

Vorlagen: Verfassung und Geschäftsordnung

FPÖ für Dienstrechtsänderung und Vorabprüfung von Staatsverträgen durch den VfGH

FPÖ beantragt Änderung des Vertragsbedienstetengesetzes

Wien (PK) – Die FPÖ hat eine Änderung des Vertragsbedienstetengesetzes beantragt (76/A). Geht es nach Abgeordnetem Norbert Hofer soll das Erfordernis der vollen Handlungsfähigkeit aus der Liste der unabdingbaren Aufnahmekriterien für den Bundesdienst gestrichen werden. Anlass für den Antrag ist der Fall einer jungen Frau mit einer leichten geistigen Einschränkung, die zunächst über eine Leiharbeitsfirma in einer Bundesheerkaserne arbeitete und danach nicht als Vertragsbedienstete weiterbeschäftigt werden konnte, da sie aufgrund ihrer Einschränkung einen Sachwalter hat.

FPÖ für Vorab-Prüfung von Staatsverträgen durch VfGH



Geht es nach der FPÖ, soll der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Staatsverträge schon vor ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen können (79/A). Damit wollen die Abgeordneten Harald Stefan und Gernot Darmann eine ihrer Meinung nach bestehende Rechtslücke schließen. Konkret schlägt die FPÖ vor, 20 Abgeordneten des Nationalrats bzw. 7 Mitgliedern des Bundesrats das Recht einzuräumen, dem Verfassungsgerichtshof einen von der Regierung unterzeichneten Staatsvertrag zur Prüfung vorzulegen. Auch Landesregierungen sollen ein entsprechendes Antragsrecht haben. Stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass der Staatsvertrag verfassungswidrig ist, wäre gemäß dem Antrag eine Genehmigung durch den Nationalrat unzulässig, der Ratifikationsprozess müsste gestoppt werden.

Der Antrag wurde von der FPÖ bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht (siehe 2060/A), kam über eine Erste Lesung aber nicht hinaus. (Schluss) gs