Parlamentskorrespondenz Nr. 900 vom 19.12.2013

Heftige Debatte über die Hypo im Hauptausschuss des Nationalrats

Prammer-Kritik an intransparenten Nominierungen für EU-Positionen

Wien (PK) – Dem Hauptausschuss des Nationalrats lag heute eine breite Themenpalette vor – vom Bankenpaket, der Ausfuhrförderung und der Niederlassungsverordnung 2014 über Nominierungen für EU-Institutionen bis hin zur Verlängerung von Auslandseinsätzen österreichischer SoldatInnen und ExekutivbeamtInnen im Rahmen internationaler Missionen.

Hypo: Bad Bank oder Dead Bank ?

Für Diskussionen sorgte der Bericht des Finanzministeriums über die Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz 2008 (FinStaG), der mit den Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen wurde. Die Verluste aus dem Bankenpaket belaufen sich derzeit auf rund 4,42 Mrd. €. Mit Stichtag 30. September 2013 erzielte der Staat seit Implementierung des Bankenpakets Einnahmen von rund 2,33 Mrd. €. Dem stehen Ausgaben in der Höhe von rund 6,75 Mrd. € gegenüber.

Der Gesamtbetrag der bisherigen effektiven Maßnahmen nach dem FinStG beläuft sich per 30. September 2013 auf rund 13,35 Mrd. €, davon Partizipationskapital in der Höhe von rund 2,82 Mrd. €, womit ein freier Rahmen von rund 1,65 Mrd. € übrig bleibt. Die Erste Group Bank AG hat inzwischen aber ihr gesamtes Partizipationskapital zurückgezahlt.

Das größte Sorgenkind bleibt die Hypo Alpe Adria Bank International AG, die im September eine weitere Kapitalerhöhung von 700 Mio. € erhielt. Die mit 30. Juni 2013 auslaufende Bürgschaft für Kreditforderungen in der Höhe von 200 Mio. € wurde bis 30. Juni 2017 verlängert. Im Vorfeld hatte die EU-Kommission festgestellt, dass die von Österreich gewährten staatlichen Beihilfen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.

Für die Kommunalkredit Austria AG gab es bislang keine Kaufangebote, die ohne zusätzliche staatliche Beihilfe ausgekommen wären. Der mit der EU-Kommission vereinbarte Abbauplan sieht nunmehr eine langfristige und wertschonende Abwicklung bis Ende 2040 vor. Dabei sind keine weiteren staatlich garantierten Refinanzierungen oder sonstigen Beihilfen vorgesehen. Das Portfolio der KA Finanz AG wiederum soll möglichst wert- und kapitalschonend abgebaut werden. Mit einer Banklizenz ausgestattet, hält die KA Finanz AG das aus der Spaltung der Kommunalkredit Austria AG hervorgegangene Wertpapier- und CDS-Portfolio und ist für dessen strukturierten Abbau zuständig.

Was die Österreichischen Volksbanken AG betrifft, so ist der Bund nun mit 43,3% an der Bank beteiligt und nach dem Volksbanken-Verbund (mit 50,1%) der zweitgrößte Anteilseigner.

"Fragen über Fragen – und keine Antworten" ortete Abgeordneter Bruno Rossmann (G), der vor allem auch auf die nunmehr neben der Bad Bank ins Spiel gebrachte Möglichkeit einer sofortigen Insolvenz der Hypo hinwies. Wie kommt es, dass etwa OeNB-Gouverneur Nowotny die Folgekosten dieser Dead Bank-Lösung bereits abschätzt, die Regierung diesbezüglich hingegen keine Angaben machen kann, fragte der Budgetsprecher der Grünen und forderte eine rasche Entscheidung zwischen den Varianten Bad Bank oder Dead Bank. Jeder Tag des "Zeitschindens" koste die SteuerzahlerInnen zusätzliches Geld, warnte sein Fraktionskollege Wolfgang Zinggl. Aufklärung über den tatsächlichen Eigenmittelbedarf der Hypo sowie bezüglich des ausstehenden Partizipationskapitals der Raika verlangte darüber hinaus auch NEOS-Mandatar Christoph Vavrik. Für die Volkspartei stellte Hermann Schultes fest, es gehe heute bei der Hypo nicht mehr um die Fehler der Vergangenheit, vielmehr müsste man den Blick auf die Zukunft richten und eine für die SteuerzahlerInnen günstige Lösung anstreben.

Eine möglichst günstige Lösung im Sinne der SteuerzahlerInnen sei auch ihr oberstes Ziel, versicherte Staatssekretärin Sonja Steßl und hielt eine Bad Bank grundsätzlich für vorstellbar. Eine Insolvenz wäre hingegen nicht zu kontrollieren, zumal es sich bei der Hypo um eine systemrelevante Bank handle, warnte Steßl. Die Folgekosten einer Insolvenz seien noch nicht abschätzbar, sie wären aber "sehr, sehr hoch", gab sie zu bedenken. Vor einer Entscheidung über die Art der Lösung sei aber jedenfalls der Endbericht der zuständigen Task Force abzuwarten. Den Kapitalbedarf der Hypo für dieses Jahr bezifferte die Staatssekretärin mit 1,75 Mrd. €.   

Wirtschaftskrise macht sich auch bei Ausfuhrförderung bemerkbar

Des Weiteren stand der Bericht des Finanzministeriums über die im 3. Quartal 2013 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruchnahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen auf der Tagesordnung. Die Kenntnisnahme erfolgte mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Team Stronach und NEOS.  

Der Haftungsrahmen von 50 Mrd. € war Ende September 2013 mit einem Haftungsstand von 32 Mrd. € ausgenützt (Ende Juni 2013: 32,5 Mrd. €), womit die Ausnützung bei rund 64,1 % lag (Ende Juni 2013: 64,9 %). Von den angeführten Haftungen entfallen insgesamt rund 16,2 Mrd. € auf Internationalisierungsprojekte österreichischer Unternehmen. Insgesamt werden nach Auskunft des Finanzressorts rund 1.400 Garantie- und Wechselbürgschaftsnehmer betreut.

Wie der Bericht ausführt, war sowohl die Ausnützung des Haftungsrahmens als auch die Zahl der Neuzusagen im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Gegenüber dem Vorquartal ist für die Neuzusagen jedoch eine leichte Steigerung zu verzeichnen.

Die neuen Haftungen im 3. Quartal betrafen ein Volumen von rund 768 Mio. € (im 3. Quartal 2012 betraf dies eine Summe von 1,657 Mrd. €). Davon entfielen auf Garantien rund 321 Mio. €, auf Wechselbürgschaften rund 423 Mio.€ und für die Österreichische Entwicklungsbank rund 24 Mio. €.

Für 8 Großprojekte wurden Garantien übernommen, die im Einzelfall 10 Mio. € überstiegen. Die Lieferung und Installation von zwei Gesteinsmühlen für eine Goldmine im Ostsibirischen Bergland am Ochotskischen Meer in Russland könnte laut Bericht ebenso erhebliche ökologische Auswirkungen haben wie zwei Projekte in Korea. Dabei handelt es sich um die Lieferung von Kernequipment sowie einer kontinuierlichen Stranggussanlage für ein zu errichtendes integriertes Stahlwerk.

Projektinformationen bietet auch die Homepage der Österreichischen Kontrollbank (www.oekb.at ).

Wie gehen österreichische Unternehmen, die Ausfuhrförderung erhalten, mit der Frage der Menschenrechte im Ausland um, wollte Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) wissen, die in diesem Zusammenhang auf entsprechende Empfehlungen der UNO, aber auch des Rechnungshofs erinnerte. Ein Großteil der Empfehlungen sei umgesetzt, teilte Staatssekretärin Steßl mit, die zudem einen Bericht an den Rechnungshof ankündigte.

Nominierungen für den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Rechnungshof

Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf wird stellvertretendes Mitglied im Ausschuss des Regionen (AdR). Sie folgt damit der ehemaligen Salzburger Landeshauptfrau Gabriele Burgstaller, die nach den Landtagswahlen nicht mehr der Landesregierung angehört. Mit der Mitteilung an den Hauptausschuss gilt dieser Tagesordnungspunkt als erledigt.

Nachdem die Amtszeit von Dr. Harald Wögerbauer als Mitglied im Europäischen Rechnungshof mit Ende des Jahres abläuft, folgt ihm in dieser Funktion Sektionsleiter Mag. Oskar Herics nach. Herics kommt aus dem österreichischen Rechnungshof, bringt eine 22-jährige  Erfahrung auf dem Gebiet der öffentlichen Finanzkontrolle mit und hat sich auch eingehend mit EU-relevanten Themen in Bezug auf den Europäischen Rechnungshof befasst. Der Hauptausschuss nahm diese Nominierung mehrheitlich zur Kenntnis.

Bedenken gegen das Procedere brachte FP-Abgeordneter Andreas Karlsböck vor, der als Ursache der Nominierung vor allem eine familiäre Angelegenheit betreffend die Ehegattin von Vizekanzler Spindelegger vermutete. Er vermisste ebenso wie Grün-Mandatar Bruno Rossmann Informationen über die einzelnen Bewerbungen und sprach kritisch von einem intransparenten Verfahren.

Es sei das legitime Recht des Hauptausschusses, Bewerbungen zu kennen, dies sei im konkreten Fall nicht geschehen, betonte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer. Man werde aber weiter daran arbeiten, dass die Abgeordneten in Zukunft die entsprechenden Informationen erhalten, meinte sie und sprach dabei auch die Möglichkeit von Änderungen der Gesetzeslage an.

Pauschalvergütung für RechtsanwältInnen

Darüber hinaus genehmigten die Mitglieder des Hauptausschusses einstimmig einen Verordnungsentwurf des Justizministeriums, wonach die Sonderpauschalvergütung für 2009 mit insgesamt 92 474 € und für 2010 mit insgesamt 1 151 167 € neu festgesetzt wird. Die Vergütung gebührt jenen RechtsanwältInnen, die im Rahmen der Verfahrenshilfe überdurchschnittlich lang dauernde Verfahren begleitet haben. (Fortsetzung Hauptausschuss) hof/jan