Parlamentskorrespondenz Nr. 901 vom 19.12.2013

Hauptausschuss: Kritik von FPÖ und Grünen an Niederlassungsverordnung

Mikl-Leitner kündigt Überarbeitung der Rot-Weiß-Rot-Karte an

Wien (PK) – Die Niederlassungsverordnung von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner stieß, wie schon in den Vorjahren, auch im heutigen Hauptausschuss des Nationalrats auf harte Kritik von FPÖ und Grünen. Während die Freiheitlich die Auffassung vertraten, der Zuzug nach Österreich sei viel zu hoch, vermissten die Grünen ausreichende Transparenz. Schließlich genehmigten die Ausschussmitglieder den Verordnungsentwurf mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Team Stronach und NEOS mehrheitlich.

Konkret bezeichnete Dagmar Belakovitsch-Jenewein (F) die Niederlassungsverordnung als einen falschen Weg, vor allem die Quote für den Familiennachzug ist ihr zufolge viel zu hoch. Die FPÖ-Abgeordnete ortete in Österreich keinen Arbeitskräftemangel sondern einen Arbeitsplatzmangel, weshalb man offene Stellen mit einheimischen ArbeitnehmerInnen nachbesetzen sollte. Sie bezweifelte darüber hinaus auch die Prognosen für das Wirtschaftswachstum 2014 mit einem Plus von 1,7 % sowie für das Beschäftigungswachstum von 0,8 %. Diese Annahmen hält sie für zu hoch gegriffen. Belakowitsch-Jenewein appellierte daher, den bisher eingeschlagenen Weg zu überdenken.

Hinsichtlich der Rot-Weiß-Rot-Karte, mit der man hochqualifizierte Personen nach Österreich holen möchte, räumte Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner gegenüber der von der FPÖ vorgebrachten Kritik ein, die Karte werde man verbessern, weil sie bislang zu wenig in Anspruch genommen worden ist.

Auch seitens Grünen sprach sich Abgeordneter Wolfgang Zinggl für eine Überarbeitung der bisherigen Vorgangsweise aus, da es sich seiner Meinung nach bei den Aufenthaltstiteln um einen undurchsichtigen Dschungel handle, der jenen zu Gute komme, die sich besser auskennen. Das sei ungerecht, sagte er, die Kontingentierung sei lediglich ein Schein. Zinggl forderte daher mehr Transparenz und eine Vereinfachung ein. Auf seine Kritik an den Arbeitsbedingungen für Saisoniers und Erntehelfern, antwortete die Ministerin, es sei ihr nicht bekannt, dass es hier ein massives Problem gibt. Sie werde aber jedem ihr bekannt werdenden Fall nachgehen.

Niederlassungsquote steigt 2014 leicht

Im kommenden Jahr dürfen - abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-BürgerInnen - bis zu 5.228 Personen nach Österreich zuwandern. Damit steigen die quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2013 geringfügig um insgesamt 95 Personen (2013: 5.133 Personen). Die meisten der quotenpflichtigen Bewilligungen entfallen weiter auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen (4.650 Aufenthaltstitel).

Abermals stark gegenüber dem Vorjahr sinkt die Quote für Saisoniers: Für 2014 ist eine Quote von 4.500 Saisoniers (2013: 7.000) vorgesehen, jene für ErntehelferInnen beträgt im kommenden Jahr nur mehr 700 gegenüber 2.500 für 2013. Diese Reduktion ist auf die Öffnung des Arbeitsmarkts für BürgerInnen aus Rumänien und Bulgarien zurückzuführen. Der Bewilligungsrahmen umfasst daher nur mehr Saisoniers und ErntehelferInnen aus Kroatien und Drittstaaten.

Im Detail entfallen von den 5.228 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 4.650 (2013: 4.570) auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, 285 (2013: 275) auf so genannte "Privatiers", die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 128 Plätze (2013: 123) sind für Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU" vorgesehen. Schließlich bleibt die Quote für die so genannte Zweckänderung "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf "Niederlassungsbewilligung" mit 165 gleich. Diese erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt.

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Maximalquoten: Burgenland: 74 (2013: 74), Kärnten: 171 (2013: 131), Niederösterreich: 346 (2013: 346), Oberösterreich: 707 (2013: 707), Salzburg: 376 (2013: 351), Steiermark: 552 (2013: 542), Tirol: 336 (2013: 316), Vorarlberg: 186 (2013: 186) und Wien: 2.480 (2013: 2.480). (Fortsetzung Hauptausschuss) jan