Parlamentskorrespondenz Nr. 63 vom 31.01.2014

Bundesrat stimmt neuer Kompetenzverteilung in der Regierung zu

Hitzige Diskussion über geplante Schließung von Polizeidienststellen

Wien (PK) – Nur zwei Tage nach dem Nationalrat hat der Bundesrat heute die neue Kompetenzverteilung in der Regierung gebilligt. Die Mitglieder der Länderkammer stimmten mehrheitlich dafür, gegen die Novelle zum Bundesministeriengesetz keinen Einspruch zu erheben. Somit ist die Zusammenlegung des Wissenschaftsministeriums mit dem Wirtschaftsressort bei gleichzeitiger Einrichtung eines eigenständigen Familienministeriums endgültig auf Schiene. Die FPÖ brachte einen Antrag gegen die geplanten Schließungen von Polizeidienststellen im gesamten Bundesgebiet ein, konnte sich mit dieser Forderung zwar nicht durchsetzen, aber einige Stimmen von SPÖ und Grünen gewinnen.

Auch die weiteren Beschlüsse des Nationalrats haben den Bundesrat passiert: die Europawahlordnung, ein Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des Tabakgesetzes und der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst.

Als neues Mitglied des Bundesrats wurde der Jurist Ernst Gödl (V/St) angelobt. Er folgt Gregor Hammerl nach, der in den steirischen Landtag zurückgewechselt ist. Die Sitzung der Länderkammer war die erste unter dem Vorsitz des neuen Bundesratspräsidenten Michael Lampel (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 62/2014).

Opposition kritisiert Zusammenlegung von Wissenschaft und Wirtschaft

Die Debatte über die Änderung des Bundesministeriengesetzes wurde zunächst von der Auflösung des Wissenschaftsministeriums dominiert, wobei die Opposition ihre bereits in der Nationalratssitzung angemeldeten Bedenken untermauerte.

Für die FPÖ sprach Bundesrat Gerd Krusche (F/St) von einer falschen Symbolik und kritisierte, die Wissenschaft werde nun dem Diktat der Wirtschaft untergeordnet, die Reform sei gänzlich unlogisch und spiegle bloß den Versuch wider, großkoalitionäre und innerparteiliche Interessen auszugleichen. Nicht nachvollziehbar war die Neuordnung der Ministerien auch für seinen Parteikollegen Werner Herbert (F/N).

Seitens der Grünen drückte Heidelinde Reiter (G/S) ihre Hoffnung aus, dass der Wissenschaftsbereich nun nicht zu einem Appendix des Wirtschaftsministeriums werde und die Grundlagenforschung nicht zu kurz komme. Insgesamt hätte sich Reiter aber, wie sie sagte, ein Zukunftsressort gewünscht, in dem die Bereiche Umwelt, Wissenschaft, Forschung und Energie gebündelt werden. Die Integrationsangelegenheiten wiederum sind ihrer Einschätzung nach im Außenministerium denkbar schlecht aufgehoben, würden sie dort doch einen völligen Fremdkörper darstellen.

Die Regierung habe ein klares Bekenntnis zur Wissenschaft abgelegt und diesen Bereich von den Kürzungen ausgenommen, trat ÖVP-Bundesrat Klaus Fürlinger (V/O) den Bedenken der Opposition entgegen. Er zeigte sich vielmehr überzeugt, dass Wirtschaft und Forschung unter Reinhold Mitterlehner ein gutes Paar abgeben. Keinen Widerspruch zwischen Forschung und Wirtschaft sah Franz Perhab (V/St), der vielmehr die Bedeutung der gegenseitigen Vernetzung und die Nutzung von Synergien unterstrich.

Als Ausdruck des Prinzips "Regieren neu" interpretierte namens der Sozialdemokraten Reinhard Todt (S/W) die Neuverteilung der Bundesministerien, sei es doch gelungen, zwei Staatssekretariate einzusparen. "Regieren neu" bedeute aber auch die Entflechtung der Kompetenzen von Bund und Ländern sowie die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit bei gleichzeitiger Einführung einer Informationspflicht, betonte Todt. Seine Fraktionskollegin Inge Posch-Gruska (S/B) begrüßte ihrerseits mit Nachdruck die Einrichtung eines eigenständigen Familienministeriums und erwartet sich von der Reform insgesamt eine Steigerung der Effizienz.

Eine Kombination von verschiedenen Bereichen in einem Ressort sei  nichts Unübliches, erklärte Bundesminister Josef Ostermayer und wies auf ähnliche Zusammenlegungen in den Bundesländern hin. Entscheidend seien letztlich die verantwortlichen Personen.

Gegen das Gesetz wurde mehrheitlich kein Einspruch erhoben.

Scharfer FPÖ-Protest gegen Postenschließungen bei Polizei

Eine Wende in Richtung Sicherheitspolitik erfuhr die Debatte über das Bundesministeriengesetz durch einen von der FPÖ eingebrachten Entschließungsantrag, in dem Bundesrat Werner Herbert (F/N) den Unmut seiner Fraktion über die von der Innenministerin angekündigten Schließungen von Polizeiposten zum Ausdruck brachte. Er lehnte die Maßnahme als brutales Sparprogramm ab und wies dabei vor allem die Behauptung des SPÖ-Mandatars Todt zurück, wonach die Schließungen der Wachstuben einen sicherheitspolizeilichen Mehrwert mit sich brächten. Die Bevölkerung würde vielmehr dringlich notwendige Ansprechstellen vor Ort verlieren, auch erhöhe sich nun die Anfahrtszeit der Exekutive im Ernstfall, warnte Herbert. Sein Fraktionskollege Hermann Brückl (F/O) vermutete parteipolitische Gründe hinter den Schließungen und rechnete vor, am wenigsten Posten würden in ÖVP-dominierten Ländern eingespart. Gerhard Dörfler (F/K) wiederum vermisste eine faire Diskussion mit den betroffenen Bürgermeistern und beklagte die hohe Zahl von Schließungen in Kärnten. Einer Meinung mit Brückl war Dörfler in der Einschätzung, dass der ländliche Raum durch die Postenschließungen weiter geschwächt werde. Dies befürchtete auch die Grün-Mandatarin Nicole Schreyer (G/T), die im Antrag der FPÖ aber Anregungen für eine grundlegende Reform der Exekutive vermisste. Es brauche vor allem mehr PolizistInnen auf der Straße und mehr speziell ausgebildete KriminalbeamtInnen, stand für Schreyer fest.

Verärgert über die Schließungen zeigte sich seitens der SPÖ Bundesrätin Inge Posch-Gruska (S/B). Man hätte vorher mit den Ländern und Gemeinden verhandeln sollen, meinte sie. Nun gehe es darum, weitere Gespräche zu führen, der Entschließungsantrag der FPÖ sei vor diesem Hintergrund eine falsche Reaktion. Von "Drüberfahren" sprach SPÖ-Bundesrat Günther Novak (S/K), der sich vor allem gegen die Schließungen in Kärnten wandte.

Die Bundesräte der ÖVP verteidigten die Postenschließungen, wobei Harald Himmer (V/W) argumentierte, wesentlich sei die Präsenz der Polzisten auf der Straße, nicht aber die Nutzung von Polizeikommissariaten. Dass die Reform mehr Sicherheit auf der Straße bringe, davon war auch Andreas Pum (V/N) überzeugt, während sein Fraktionskollege Christian Jachs (V/O) klarstellte, kein Polizist gehe durch die Schließungen verloren, der Betreuungsschlüssel werde sich nicht ändern.

Der Entschließungsantrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 41 Nein- gegen 12-Ja-Stimmen abgelehnt. Neben acht FPÖ-MandatarInnen haben je zwei von der SPÖ und den Grünen den Antrag unterstützt.

BeamtInnen erhalten ab 1. März durchschnittlich um 1,88 % mehr Gehalt

In Bezug auf den zwischen der Regierung und der Beamtengewerkschaft vereinbarten Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst lagen dem Bundesrat zwei Gesetzentwürfe (98/A, 18 d.B.) mit Dutzenden Gehaltstabellen zur Beschlussfassung vor. Demnach werden die Gehälter der Beamten ab 1. März 2014 um 1,4 % plus einen Fixbetrag von 14,5 € angehoben, was einem durchschnittlichen Gehaltsplus von 1,88 % entspricht. Im Jahr 2015 ist – ebenfalls ab März – eine Abgeltung der Inflationsrate plus 0,1 % in Aussicht genommen. Dagegen gab es mehrheitlich keinen Einspruch.

Wie schon im Nationalrat, so fielen auch im Bundesrat die Einschätzungen des erreichten Gehaltsabschlusses unterschiedlich aus. SPÖ und ÖVP zeigten sich mit diesem ihrer Meinung nach tragfähigen Kompromiss insgesamt zufrieden. Die Opposition befürchtete Gehaltseinbußen für den öffentlichen Dienst.

Kritisch war insbesondere die FPÖ, die ihre Zustimmung verweigerte. Bundesrat Werner Herbert (F/N) argumentierte, dass der öffentliche Dienst nun schon mehrere Jahre in Folge einen Reallohnverlust hinnehmen müsse. Es sei nicht gerecht, dass die öffentlich Bediensteten die Folgen der schlechten Finanzpolitik des Bundes tragen müssten. Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst habe sich von der Bundesregierung in Scheinverhandlungen über den Tisch ziehen lassen, meinte er.

Die Grüne Fraktion stimmte hingegen beiden Gesetzen mit Vorbehalten zu. Bundesrätin Heidelinde Reiter (G/S) erklärte, der erzielte Kompromiss sei besonders für die niedrigen Einkommen im öffentlichen Dienst positiv. Es sei aber keine grundsätzliche Neuregelung des Gehaltsschemata erreicht worden. Ein modernes Dienst- und Besoldungsrecht sei dringend notwendig, um den öffentlichen Dienst attraktiv zu halten.  

Die SPÖ wies die Kritik der FPÖ als nicht berechtigt zurück. Bundesrat Richard Wilhelm (S/St) konzedierte zwar, die Verhandlungen seien schwierig gewesen. Beide Seiten könnten nun aber mit dem Ergebnis leben, welches das Budget nicht überfordere, während gerade die niedrigsten Gehälter deutlich angehoben würden. Diesen Punkt hob auch Elisabeth Grimling (S/W) hervor, die auf die vereinbarte Abgeltung der Inflationsrate, die ab 2015 greifen werde, hinwies. Der öffentliche Dienst sei unter starkem Druck, man könne daher sicher nicht mehr von Privilegien der Beamtenschaft sprechen, sagte sie.

Auch Edgar Mayer (V/V) wies die Kritik der FPÖ an dem Gehaltsabschluss und den Verhandlungen zurück. Sie hätten in guter sozialpartnerschaftlicher Tradition zu einem tragfähigen Kompromiss geführt. Die Kaufkraft der öffentlich Bediensteten bleibe erhalten, gleichzeitig bleibe man im Rahmen des budgetär Möglichen. Sein Kollege Josef Saller (V/S) hob die Tendenz zu höheren Eintrittsgehältern positiv hervor. Ein guter öffentlicher Dienst brauche motivierte MitarbeiterInnen und eine ständige Weiterentwicklung, sagte er.

Minister Josef Ostermayer dankte eingangs seiner Vorgängerin Gabriele Heinisch-Hosek, welche die ersten Verhandlungen geführt hatte. Es habe sich dabei sicherlich nicht um "Show-Verhandlungen" gehandelt, sondern es sei sehr zäh und intensiv um ein gutes konsensuales Ergebnis gerungen worden. Das Ergebnis drücke die Wertschätzung der Bediensteten in Bund, Ländern und Gemeinden aus, berücksichtige aber auch die budgetären Gegebenheiten. Man habe besonders auf einen guten Abschluss für die Bediensteten in Ländern und Gemeinden geachtet, unterstrich Ostermayer. Auf Kritik der Opposition eingehend erklärte er, zu den Zielen der Bundesregierung in der neuen Legislaturperiode gehörten ein modernes Dienstrecht und Anpassungen der Gehaltskurven im öffentlichen Dienst. Das sei aber durch Gehaltsverhandlungen allein nicht zu bewerkstelligen, hielt er fest.

Klarstellung zum Tabakgesetz soll für Rechtssicherheit sorgen

Wie ihre KlubkollegInnen im Nationalrat blieben auch die Grünen BundesrätInnen mit ihrem Auftreten für ein generelles Rauchverbot in Österreichs Gaststätten in der Minderheit. Mehrheitlich folgte die Länderkammer heute dem Beschluss des Nationalrats, das geltende Tabakgesetz dahingehend zu interpretieren, dass NichtraucherInnen durchaus auf dem Weg zum Nichtraucherraum bzw. auf dem Weg zum WC den Raucherraum durchqueren können. Zweck des damit abgesegneten Bundesgesetzes zur authentischen Interpretation des Tabakgesetzes ist es, für Rechtssicherheit zu sorgen, argumentierten SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach ihre Zustimmung.

Mit dem Gesetz wird in Reaktion auf zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs ausdrücklich klargestellt, dass es Lokalgästen zumutbar ist, sich kurzzeitig im Raucherraum zu bewegen. Damit will man Wirte, die in Vertrauen auf das Tabakgesetz ihren Gastronomiebetrieb umgebaut haben, vor Strafen bzw. verlorenen Investitionen bewahren, gaben die BefürworterInnen im Bundesratsplenum zu verstehen.

Von den Grünen wurde für diese Erklärung kein Verständnis aufgebracht. Heidelinde Reiter (G/S) fand es beschämend, eine oberstgerichtliche Entscheidung mit einem neuen Gesetz zu torpedierten, wie sie sagte. Im Tabakgesetz sei klar ein Rauchverbot in öffentlichen Bereichen verankert, woran sich viele Gaststätten jetzt schon nicht ausreichend hielten; mit der vorliegenden Ausnahmeregelung würde lediglich noch mehr Übertritten Raum geboten. Dabei sei nur ein generelles Rauchverbot ein sinnvolles Mittel, RaucherInnen vom Griff zur gesundheitsschädlichen Zigarette abzuhalten, fügte Marco Schreuder (G/W) an, der dabei auch die Gefahr des Passivrauchens für MitarbeiterInnen in der Gastronomie als Grund für ein Verbot anführte.

Seitens der Volkspartei wiesen Franz Perhab (V/St) und Christian Poglitsch (V/K) die Grüne Forderung nach einem kompletten Rauchverbot in Gaststätten entschieden zurück. Perhab hob die ökonomische Bedeutung der österreichischen Gastwirtschaft hervor, ein völliges Rauchverbot durch den Gesetzgeber wäre unverantwortlich. GastronomInnen seien nun erleichtert, durch die zusätzliche Regelung ihre vom Tabakgesetz verlangten Umbauten nicht vergeblich getätigt zu haben, brach Poglitsch eine Lanze für die Wirte und Wirtinnen. Diese müssten Rechtssicherheit haben.

Die generelle Haltung der Freiheitlichen zur Frage rauchfreier Gasthäuser verdeutlichte Gerhard Dörfler (F/K). Seiner Fraktion gehe es um die Eigenverantwortung von Personen, gerade auch bei der Frage des Rauchens. Gerald Zelina vom Team Stronach sprach sich zwar im Sinne der Wirtschaftstreibenden für die authentische Interpretation zum Tabakgesetz aus. Er gab allerdings zu bedenken, auf persönliche Entscheidungsfreiheit zu bauen sei problematisch, wenn das Rauchen zur Sucht geworden ist. Daher müsse der Staat bei der Jugend beginnen, die Bevölkerung vom Nikotinkonsum abzuhalten, etwa mit einem Rauchverbot für unter 21-Jährige.

SPÖ-Mandatarin Johanna Köberl (S/St) bekannte zwar, sie könne rauchfreien Lokalen einiges abgewinnen, meinte aber, das sei erst bei einer gesamtgesellschaftlichen Meinungsänderung durchsetzbar. Ungeachtet dessen sehe sie die Klarstellung des Tabakgesetzes nicht als gesundheitspolitische Materie; der Schutz von NichtraucherInnen in rauchfreien Lokalbereichen werde dadurch keineswegs gefährdet.

Europawahlordnung wird zeitgerecht vor EU-Wahlen am 25. Mai adaptiert

Die neuen Bestimmungen der Europawahlordnung sollen bereits bei den kommenden Wahlen zum Europäischen Parlament am 25. Mai gelten. Neben einer Senkung der Vorzugsstimmen-Hürde auf 5 % sind insbesondere Erleichterungen bei der Briefwahl vorgesehen. Künftig können ausgefüllte Wahlkarten am Wahlsonntag in jedem Wahllokal abgegeben werden, auch eine Überbringung durch eine dritte Person ist möglich.

In der Debatte bekräftigte Bundesrat Hermann Brückl (F/O) die generelle Ablehnung der Briefwahl durch die FPÖ. Bei der Briefwahl sei nicht gewährleistet, dass die Grundsätze des Wahlrechts – persönliche, geheime und unbeeinflusste Stimmabgabe – eingehalten werden, argumentierte er. Brückl sprach sich in diesem Sinn dafür aus, die Briefwahl auf AuslandsösterreicherInnen bzw. auf ÖsterreicherInnen, die sich im Ausland aufhalten, zu beschränken.

Bundesrätin Ingrid Winkler (S/N) hob die Bedeutung der EU-Wahl hervor und bedauerte, dass viele ÖsterreicherInnen noch nicht erkannt hätten, welch wichtige Rolle das EU-Parlament habe. Zur vorliegenden Gesetzesnovelle äußerte sie sich ebenso zustimmend wie die BundesrätInnen Gerhard Schödinger (V/N) und Ana Blatnik (S/K). Dass es für Frauen schwieriger ist als für Männer, Vorzugsstimmen zu erhalten, wie dies die Grünen fürchten, glaubt Winkler nicht.

Dem hielt Bundesrätin Heidelinde Reiter (G/S) das Ergebnis internationaler Studien entgegen. Statt das bestehende Vorzugsstimmen-System fortzuschreiben, solle man generell darüber nachdenken, wie das Wahlrecht sinnvoll personalisiert werden könne.

Blatnik machte geltend, dass es von den WählerInnen abhänge, ob auch Frauen Vorzugsstimmen erhalten, und richtete einen entsprechenden Appell an ihre KollegInnen. Erfreut zeigte sie sich darüber, dass das Vorzugsstimmenergebnis künftig bereits am Mittwoch nach dem Wahltag feststehen wird.

Die Senkung der Vorzugsstimmen-Hürde wurde auch von Schödinger ausdrücklich begrüßt. Er glaubt, dass sich das persönliche Engagement der KandidatInnen auch positiv auf die Höhe der Wahlbeteiligung auswirken wird.

Justizminister Wolfgang Brandstetter, der auf der Regierungsbank Innenministerin Johanna Mikl-Leitner vertrat, hielt in Richtung FPÖ fest, dass Wahlbetrug kein Spezifikum der Briefwahl sei. In Österreich gebe es allerdings scharfe Straftatbestände gegen Wahlbetrug, machte er geltend. Diese würden auch präventiv wirken. Daher könne man sich durchaus Großzügigkeit bei der Briefwahl leisten. (Schluss) red


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