Parlamentskorrespondenz Nr. 65 vom 03.02.2014

Vorlagen: Äußeres

Vertrag mit Zypern über Nutzung von Flughäfen, Waffenhandelsvertrag, Statutenänderungen beim IStGH

Abkommen mit Zypern soll Evakuierungseinsätze durch das Bundesheer optimieren

Wien (PK) – Im Zuge des arabischen Frühlings mussten immer wieder auch österreichische Staatsbürger mit Flugzeugen des Bundesheeres aus dem Krisengebiet evakuiert werden. Da sich der lange Transportweg zwischen dem jeweiligen Einsatzraum und Österreich aber als problematisch erwiesen hat, soll nun Zypern als Basis für österreichische Evakuierungsaktionen fungieren. Nicosia hat sich bereit erklärt, Österreich entsprechende Infrastruktur auf einem zyprischen Flughafen zur Verfügung zu stellen. Ein bilaterales Abkommen (15 d.B.) schafft nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in Zypern im Fall von Evakuierungseinsätzen und regelt insbesondere auch die Rechtsstellung der österreichischen Bundesheersoldaten auf Zypern.   

Waffenhandelsvertrag bringt internationale Kontrollstandards für Waffenexporte

Der nun dem Nationalrat zur Genehmigung vorliegende Waffenhandelsvertrag (26 d.B.) stellt erstmals internationale Regeln für den Handel mit konventionellen Waffen auf und will damit vor allem einen Beitrag zur Bekämpfung bzw. Begrenzung der negativen Auswirkungen des illegalen Waffenhandels auf Stabilität, Sicherheit und Menschenrechte, aber auch auf nachhaltige Wirtschafts- und Entwicklungspolitik leisten. So sollen Waffenexporte bei massiven Verstößen gegen humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte verboten werden. Bei Exportentscheidungen sind Kriterien wie die Auswirkungen auf Frieden und Sicherheit, Weiterleitungsgefahr oder geschlechtsspezifische Gewalt zu berücksichtigen. Darüber hinaus enthält das Vertragswerk auch Transparenzregeln. Vorgesehen ist ferner die Einrichtung eines Sekretariats, für dessen Ansiedlung sich u.a. auch Wien angeboten hat.

Giftgaseinsatz im Bürgerkrieg gilt als Kriegsverbrechen

Eine Änderung des Artikels 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (27 d.B.) weitet den Straftatbestand des Kriegsverbrechens auf den Einsatz bestimmter Waffen und Geschosse in Bürgerkriegen aus. Betroffen sind davon v.a. Giftgas sowie Geschosse, die sich im Körper des Menschen leicht ausdehnen.

Verbrechen der Aggression wird international strafbar

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) soll nun auch für das Verbrechen der Aggression zuständig werden. Eine dem Parlament zur Genehmigung vorliegende Statutenänderung (28 d.B.) sieht in diesem Sinn die Einfügung eines entsprechenden neuen Tatbestandes vor und regelt darüber hinaus die Bedingungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit durch den IStGH. (Schluss) hof