Parlamentskorrespondenz Nr. 67 vom 03.02.2014

Vorlagen: Finanzen

Abgabenänderungsgesetz: Mehr Steuern auf dem Weg zum Nulldefizit

Wien (PK) – Mit einem Abgabenänderungsgesetz 2014, das teilweise  bereits im kommenden März in Kraft treten soll, zielt die Regierung auf Mehreinnahmen im Budget, um das für 2016 angestrebte strukturelle Nulldefizit zu erreichen und dauerhaft abzusichern. Die Gruppenbesteuerung wird eingeschränkt, der Sonderbeitrag zur Bankenabgabe erhöht, Wertpapierinvestitionen aus der Berechnung des Gewinnfreibetrags werden ausgeschlossen und die EU-Quellenbesteuerung wird erweitert. Außerdem wird die Steuerbefreiung von Zinsen und Lizenzen innerhalb von Konzernen an neue Bedingungen geknüpft, das Mindeststammkapital von GmbH erhöht, das geringe Startkapital aber beibehalten. Die Solidarabgabe wird über 2016 hinaus verlängert und steuerliche Begünstigungen bei der Zahlung extrem hoher Gehälter, freiwilliger Abfertigungen und Kündigungsentschädigungen beschränkt. Auch der Kauf und der Betrieb von Kraftfahrzeugen mit starken Motoren sowie der Konsum von Alkohol und Tabak werden höher als bisher besteuert. An dieser Stelle erwartet die Regierung auch positive Lenkungseffekte zugunsten von Umwelt und Gesundheit (24 d.B.).    

Der Kampf gegen den Steuerbetrug, unter anderem bei der Geldwäsche und bei illegalen Glücksspielen, wird verschärft. Steuervorteile für Spenden werden EWR-konform geregelt und Steuergesetze an den EU-Beitritt Kroatiens angepasst. Unternehmen können mit Verwaltungsvereinfachungen rechnen. Allein die Abschaffung der Gesellschaftsteuer bringt ihnen ab 2016 eine Entlastung um 100 Mio. € jährlich. Flugunternehmen mit Firmensitz im Ausland brauchen künftig keinen Fiskalvertreter mehr zu bestellen.

Die positiven budgetären Auswirkungen auf Bund, Länder und Gemeinden werden für die kommenden Jahre wie folgt beziffert (netto in Mio. €) – 2014: 770.845; 2015: 1.203.935; 2016: 1.185.935; 2017: 1.182.935; 2018: 1.019.935. Langfristig (bis 2043) erwartet die Regierung vom Abgabenänderungsgesetz eine Senkung der gesamtstaatlichen Verschuldung um 18,992 Mrd. € oder 3,41 % des BIP. – Über die Einschätzung der finanziellen Auswirkungen des Gesetzes hinaus bietet die Regierungsvorlage auch eine detaillierte Abschätzung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Folgen der geplanten Gesetzesänderungen samt Erfolgsparametern.  

Einschränkung der Gruppenbesteuerung

Bei der Gruppenbesteuerung wird die Möglichkeit eingeschränkt, Verluste im Ausland steuermindernd geltend zu machen. Ausländische Körperschaften können ab März 2014 nur noch dann in eine österreichische Unternehmensgruppe aufgenommen werden, wenn sie ihren Sitz in einem EU-Land oder in einem Staat haben, der Österreich umfassend Amtshilfe leistet. Andere Gruppenmitglieder scheiden am 1.1.2015 automatisch aus der Gruppe aus, ihre Verluste können der Gruppe letztmalig 2014 zugerechnet werden. Außerdem werden Verluste ausländischer Gruppenmitglieder künftig nur noch zu 75 % dem Einkommen einer Gruppe im Inland zugerechnet. Verluste von Betrieben in Ländern ohne Amtshilfeabkommen werden nach drei Jahren automatisch nachversteuert. Die Ermittlung des Einkommens wird durch Entfall der Verrechnungs- und Vortragsgrenze vereinfacht. Die Veränderungen bei der Gruppenbesteuerung bringen ab 2015 ein jährliches Plus von 50 Mio. € für das Budget.

Zinsen und Lizenzzahlungen, die zwischen Betrieben eines Konzerns geleistet werden, werden in Zukunft nur noch dann von der Körperschaftsteuer abgezogen werden, wenn eine angemessene Besteuerung des Empfängers gewährleistet ist. Von dieser Maßnahme erwartet sich der Bund ab 2015 100 Mio. € jährlich an Mehreinnahmen.

Banken: Höherer Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe

Bei den Banken wird die Stabilitätsabgabe künftig nur nach der Bilanzsumme berechnet, bisher galt eine Kombination aus Bilanzsumme und Derivatevolumen. Zugleich wird der Steuersatz des Sonderbeitrags zur Stabilitätsabgabe von 25% auf 45% erhöht. Das zu erwartende Einzahlungsplus für das Budget wird von 2014 bis 2017 auf jährlich 90 Mio. € und für 2018 auf 10 Mio. € geschätzt.

Gewinnfreibetrag nur noch für Investitionen in die Realwirtschaft

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag wird befristet bis 2016 nur für Realinvestitionen, nicht aber – wie bisher – für den Ankauf von Wertpapieren zuerkannt. Dies soll von 2014 bis 2016 jeweils 50 Mio. € für das Budget bringen und die Realwirtschaft stimulieren. Der Kreis spendenbegünstigter Einrichtungen wird auf Organisationen mit Sitz in EU und EWR ausgeweitet. Bei den Informationsverpflichtungen können Unternehmen mit Entlastungen rechnen, großteils durch die Erhöhung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 400 €. Dazu kommt die Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 2016, was ein jährliches Einzahlungsminus von 100 Mio. € erwarten lässt.

GmbH-Mindeststammkapital erhöht, Startkapital bleibt unverändert

Das Mindeststammkapital einer GmbH wird wieder auf 35.000 € erhöht. Es wird aber weiterhin möglich sein, eine GmbH mit nur 5.000 € zu gründen, wenn die Gesellschafter in den ersten zehn Jahren eine persönliche Haftung für weitere 5.000 € übernehmen.

Solidarabgabe nunmehr unbefristet

Bei der ursprünglich bis 2016 eingeführten Solidarabgabe für Besserverdiener entfällt die Befristung. Die höhere Besteuerung der Sonderzahlungen bei höheren Einkommen, wird - samt analogen Regeln beim Gewinnfreibetrag der Selbstständigen – auf Dauer eingeführt, was ab 2017 ein Plus von 75 Mio. € bei den Budgeteinzahlungen bringen soll. Eine erweiterte Steuerpflicht für Zinsen im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes steigert die Steuereinzahlungen ab 2014 jährlich um 5 Mio. €. Für die Abzinsung langfristiger Rückstellungen wird ein fixer Satz von 20% des Erfüllungsbetrages eingeführt, die tatsächliche Laufzeit soll nur noch eingeschränkte Bedeutung haben. Von 2015 bis 2017 bringt das jeweils 90 Mio. € und 2018 10 Mio. € für das Budget.

Höhere Steuern für motorstarke Kraftfahrzeuge …

Die motorbezogene Versicherungssteuer und die Kraftfahrzeugsteuer für Kfz bis 3,5 t Gesamtgewicht wird über das lineare Ausmaß der Motorleistung hinaus stufenweise angehoben. Dadurch werden leistungsschwächere Kraftfahrzeuge weniger stark von der Erhöhung erfasst sein. Die Normverbrauchsabgabe wird auf einen einheitlichen Steuersatz umgestellt, der vom CO2-Ausstoß abhängt. Die höheren NOX-Emissionen von Dieselfahrzeugen werden speziell berücksichtigt und der Bonus für besonders umweltfreundliche Fahrzeuge von 500 auf 600 € angehoben. Die neuen Tarife der Versicherungssteuer und der Kraftfahrzeugsteuer bringen 2014 ein Budgetplus von 200 Mio. € und 2015 bis 2018 von jeweils 230 Mio. €. Bei der Normverbrauchsabgabe wurde für 2014 ein Einzahlungsplus von 30 Mio. € und ab 2015 von jeweils 50 Mio. € jährlich errechnet. 

… Alkohol …

Die Wiedereinführung der Schaumweinsteuer (100 € je Hektoliter) soll 2014 20,8 Mio. € und von 2015 bis 2018 jährlich 29,2 Mio. € an Einnahmen bringen. Das diesbezügliche Plus bei der Umsatzsteuer wird für 2014 mit 4,2 Mio.€ und ab 2015 mit 5,8 Mio. € beziffert. Die Erhöhung der Alkoholsteuer um 20% bringt 2014 12,5 Mio. € und von 2015 bis 2018 jährlich 20,8 Mio. €. Die Auswirkungen der Erhöhung der Alkoholsteuer auf das Umsatzsteueraufkommen wird für 2014 mit 2,5 Mio. € und für die Folgejahre mit 4,2 Mio. € angegeben.

… und Tabak

Die Tabaksteuer wird mengenmäßig in vier Stufen von 35 € auf 55 € je 1.000 Stück Zigaretten erhöht und der qualitative Steuersatz in drei Stufen von 42% auf 39% des Kleinverkaufspreises gesenkt. Der Steuersatz für Feinschnitttabak für selbst gedrehte Zigaretten wird in zwei Stufen angehoben. Die mengenabhängige  Mindestverbrauchsteuer, die Fabrikate mit niedrigen Preisen stärker belastet, wird in vier Stufen angehoben. Anpassung und Umstrukturierung der Tabaksteuersätze auf Zigaretten und Feinschnitttabake bringt folgende Mehreinnahmen – 2014: 66,7 Mio. €; 2015: 158,3 Mio. € und von 2016 bis 2018 jährlich 250 Mio. €. Auf das Umsatzsteueraufkommen wirkt sich die Erhöhung der Tabaksteuer mit folgenden Mehrerlösen aus – 2014: 13,3 Mio. €, 2015: 31,7 Mio. € und von 2016 bis 2018 jeweils 50 Mio. €.

Gehaltszahlungen über 500.000 nicht mehr abzugsfähig   

Die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit für Gehaltszahlungen über 500.000 € soll die Allgemeinheit bei der Finanzierung von Gehältern entlasten, die das Durchschnittseinkommen um ein Vielfaches übersteigen. Diese Maßnahme soll sich ab 2014 mit 60 Mio. € jährlich positiv im Budget niederschlagen.

Steuerliche Begünstigung von "Golden Handshakes" wird beschränkt

Freiwillige Abfertigungen und Abfindungen verlieren – mit Ausnahme der Abfertigung aus betrieblichen Vorsorgekassen – die steuerliche Begünstigung, wenn sie eine Grenze übersteigen, die auf Basis der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage errechnet wird. In diesem Fall kommt künftig der Lohnsteuertarif statt des begünstigten Steuersatzes von 6 % zur Anwendung. Der positive Budgeteffekt wird mit 30 Mio. € jährlich angegeben. - Um Lebensversicherungen für Menschen über 50 Jahre attraktiver zu machen, wird die Mindestvertragsdauer als Voraussetzungen für KESt-Freiheit und ermäßigten Versicherungssteuersatz von 15 auf zehn Jahre verkürzt. – Davon werden Mehreinzahlungen von 10 Mio. € jährlich für das Budget erwartet.

Kampf gegen Steuerbetrug und illegales Glücksspiel wird verschärft

Um den Steuerbetrug effektiver zu bekämpfen, übermitteln die Sozialversicherungen der Finanzverwaltung künftig Daten über An- und Abmeldung von DienstnehmerInnen. Um Abgabenhinterziehung bei Geldwäsche besser verfolgbar zu machen, wird das Verwertungsverbot von Geldwäscheverdachtsmeldungen an die Finanzverwaltung aufgehoben. Das Pokerspiel wird ausdrücklich in das Glücksspielgesetz aufgenommen und Verstöße gegen das Glücksspielgesetz künftig nahezu ausschließlich von Verwaltungsbehörden geahndet. Abgestufte Strafhöhen werden der Schwere des Delikts besser Rechnung tragen, verschärft werden vor allem Strafen für verbotene Automatenspiele. Insgesamt erwartet sich der Finanzminister vom intensiveren Kampf gegen den Steuerbetrug Mehreinzahlungen von 100 Mio. € jährlich. (Schluss) fru