Parlamentskorrespondenz Nr. 69 vom 04.02.2014

Vorlagen: Menschenrechte

Anträge zu AltösterreicherInnen in Slowenien, Auslagerung staatlicher Sicherheitsaufgaben an Private, UN-Kinderrechtskonvention

Wien (PK) – FPÖ und NEOS haben Anträge vorgelegt, die dem Menschenrechtsausschuss zugewiesen wurden. Darin geht es um AltösterreicherInnen in Slowenien, die Auslagerung von Sicherheitsaufgaben und um Kinderrechte.

FPÖ für Anerkennung deutschsprachiger AltösterreicherInnen in Slowenien

Die offizielle Anerkennung deutschsprachiger AltösterreicherInnen als autochthone Minderheit von Seiten Sloweniens ist das Anliegen der FPÖ in einem Entschließungsantrag (151/A (E)), in dem die Bundesregierung und der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten aufgefordert werden, sich auf nationaler und internationaler Ebene dafür einzusetzen. Trotz des österreichisch-slowenischen Kulturabkommens sei die deutsche Volksgruppe noch immer vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt, argumentieren Anneliese Kitzmüller und Josef Riemer. Dieser Gruppe sollten dieselben Rechte gewährt werden wie der italienischen und ungarischen Minderheit, verlangen sie.

NEOS skeptisch gegenüber der Auslagerung staatlicher Sicherheitsaufgaben an Private

Große Bedenken aufgrund der Übertragung öffentlicher Sicherheitsaufgaben an private Unternehmen in einem Schubhaftzentrum äußern die NEOS in einem von Abgeordnetem Nikolaus Scherak eingebrachten Entschließungsantrag (213/A(E)). Gegen MitarbeiterInnen eines privaten Sicherheitsunternehmens sei für Angehaltene kein öffentlich-rechtlicher Rechtsschutz in Form einer Maßnahmenbeschwerde nach dem Sicherheitspolizeigesetz vor den Verwaltungsgerichten möglich. Eine Haftungsübernahme des Staates bei einem Fehlverhalten des Sicherheitsunternehmens könne sich derzeit nur auf zivilrechtliche, nicht aber auf strafrechtliche Angelegenheiten beziehen, kritisieren sie. Die NEOS beantragen deshalb, den Rechtsschutz bei der Auslagerung von Sicherheitsaufgaben an Private dem eines öffentlich-rechtlichen Rechtsmittels gleichzusetzen.

… und sehen Handlungsbedarf beim Thema UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention soll vollständig in der Verfassung verankert werden. Dafür sprechen sich die NEOS in einem Entschließungsantrag (214(A(E)) aus. Die bisherige verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten greife zu kurz und setze die in der UN-Kinderrechtskonvention eingeräumten Rechte nur teilweise und unvollständig um. Fehlen würde es vor allem in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Freizeit und Spiel, Lebensstandard/Kinderarmutsbekämpfung, spezifischer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Diskriminierung sowie Rechte von Kinderflüchtlingen.

Darauf aufbauend legten die NEOS einen weiteren Entschließungsantrag (215/A(E)) vor, der die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention fordert. Mit dem Beschluss des 3. Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention durch die UN-Generalversammlung im Jahr 2011 wurde die Möglichkeit einer Individualbeschwerde bei Verletzungen von Kinderrechten eröffnet. Das heißt, dass sich Betroffene nach Erschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges an einen unabhängigen UN-Ausschuss wenden und Rechtsverletzungen eines Staates vorbringen können. Diese Möglichkeit fordern die NEOS nun auch in Österreich, um Kinder als Rechtsträger gegenüber dem Staat zu stärken.

Beide Entschließungsanträge zum Thema UN-Kinderrechtskonvention wurden von NEOS-Menschenrechtssprecher Nikolaus Scherak eingebracht. (Schluss) keg