Parlamentskorrespondenz Nr. 83 vom 06.02.2014

Vorlagen: Inneres

NEOS für Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung und erleichterten Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte

Rot-Weiß-Rot-Karte: NEOS fordern leichteren Zugang und weniger Bürokratie

Wien (PK) – Die NEOS drängen in einem Entschließungsantrag darauf, den bürokratischen Aufwand für die Beantragung einer Rot-Weiß-Rot-Karte sowie die Verfahrensdauer deutlich zu reduzieren (210/A[E]). Abgeordneter Nikolaus Alm erinnert daran, dass die Rot-Weiß-Rot-Karte initiiert wurde, um gut ausgebildete Fachkräfte nach Österreich zu bringen, seiner Ansicht nach sind die bürokratischen Hürden aber zu hoch und führen zu Wettbewerbsnachteilen für Österreich und österreichische Unternehmen.

Parallel zum Entschließungsantrag haben die NEOS einen Antrag auf Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes eingebracht (217/A). Der Antrag sieht vor, künftig auch UniversitätsabsolventInnen mit einem Bachelor-Abschluss Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte einzuräumen. Überdies spricht sich Abgeordneter Alm dafür aus, das geforderte Mindesteinkommen zu reduzieren und die Frist für die Arbeitssuche nach einem in Österreich abgeschlossenen Studium von sechs Monaten auf ein Jahr zu verlängern. Die geltenden Einkommensanforderungen – rund 2.000 € für UniversitätsabsolventInnen, die in Österreich studiert haben, bzw. 50 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für andere Schlüsselkräfte aus Drittstaaten – sind seiner Meinung nach zu hoch, er plädiert für eine Herabsetzung der entsprechenden Werte auf 40 % (rund 1.800 €) bzw. 45 % der Höchstbeitragsgrundlage.

NEOS wollen Vorratsdatenspeicherung in Österreich aussetzen

In einem weiteren Entschließungsantrag plädieren die NEOS dafür, die Vorratsdatenspeicherung in Österreich auszusetzen (211/A[E]). Abgeordneter Nikolaus Alm wertet die sechsmonatige Speicherung sämtlicher Telefon- und Internet-Verbindungsdaten als massiven Eingriffe in die Privatsphäre und kritisiert, dass die StaatsbürgerInnen damit unter Pauschalverdacht gestellt würden. Zudem sieht er die Gefahr unberechtigter Zugriffe durch Dritte, da es nicht möglich sei, die Daten sicher zu verwahren. Alm weist darüber hinaus darauf hin, dass derzeit ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist und auch der Generalanwalt des EuGH Zweifel daran hegt, dass die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung der Grundrechte-Charta entsprechen. (Schluss) gs