Parlamentskorrespondenz Nr. 102 vom 13.02.2014

Bundesrat: Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe sind Vorbild

EU-Ausschuss beschließt Mitteilung an EU-Kommission

Wien (PK) – Die "Jugendstrafverfahrens-Richtlinie " war heute abermals Thema im EU-Ausschuss des Bundesrats. Bereits am 21. Jänner 2014 befasste sich die Länderkammer mit dem Vorschlag, wobei sich die Bundesräte und Bundesrätinnen grundsätzlich positiv dazu äußerten, unionsweit gültige Verfahrensgarantien für Jugendliche, die einer Straftat beschuldigt werden, festzulegen. Darunter sind Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu verstehen.

Auch seitens des Justizressorts wurde betont, dass das österreichische Jugendgerichtsgesetz in weiten Bereichen mit den EU-Plänen übereinstimmt. Dennoch halten die Ausschussmitglieder manche Vorschläge für überschießend. Dies betrifft vor allem die Bestimmung, wonach die Befragungen inhaftierter Kinder und Jugendlicher immer audiovisuell aufgezeichnet werden müssen, sowie die Verpflichtung, immer einen Rechtsbeistand bereitzustellen. Zu weit geht ihnen auch, minderjährige Beschuldigte in jedem Fall auf deren Fähigkeit, dem Verfahren folgen zu können, medizinisch zu untersuchen.

Wie Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium berichtete, seien auch seitens anderer Mitgliedsstaaten ähnliche Bedenken geäußert worden, deshalb gehe er davon aus, dass man in den weiteren Verhandlungen ein positives Ergebnis erzielen werde.

Spezielle Schulungen für Umgang mit Jugendlichen wichtig

In einem einstimmig angenommen Antrag auf Mitteilung an die Kommission machen die Bundesrätinnen und Bundesräte auf die österreichische Jugendgerichtsbarkeit und deren Vorbildwirkung aufmerksam. Sie befürworten daher die geplante spezielle Schulung für MitarbeiterInnen von Justiz- und Strafverfolgungsbehörden sowie Gefängnisbediensteten, die Fälle mit Beteiligung von Kindern bearbeiten. Man könne auf das österreichische Jugendstrafrecht stolz sein, meinte dazu Bundesrat Stefan Schennach (S/W), der zu diesem Punkt klarstellte, dass man selbstverständlich nicht in die freien Berufe eingreifen wolle.

In der Mitteilung weist der Ausschuss auch auf die in Österreich seit langem etablierten und gut arbeitenden Einrichtungen der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe hin. Sie empfehlen daher, dies auch bei den weiteren Verhandlungen zur gegenständlichen Vorlage miteinfließen zu lassen.

Justizpaket soll faire Verfahren innerhalb der EU gewährleisten

Der Richtlinienentwurf ist Teil eines Justizpakets, das darauf abzielt, faire Verfahren in der EU sicherzustellen. Gemeinsame Standards in Strafverfahren würden außerdem gewährleisten, dass Entscheidungen jedes Gerichts innerhalb der EU auch an allen anderen Gerichten der Union anerkannt werden. Dem Kommissionsvorschlag zufolge müssen beschuldigte Jugendliche während des gesamten Strafverfahrens einen Rechtsbeistand erhalten, ohne darauf verzichten zu können, was über das heimische Jugendgerichtsgesetz hinausgeht. Weitreichender ist ebenfalls das im Gesetzesvorschlag enthaltene Recht der betreffenden Jugendlichen auf eine nicht-öffentliche Befragung. Der Entwurf sieht ferner eine Belehrung auch der Erziehungsberechtigten vor. Im Fall einer Inhaftierung, die möglichst kurz zu halten ist, müssen die Jugendlichen von Erwachsenen getrennt untergebracht werden. Auch haben Eltern oder andere geeignete Erwachsenen Zugang zur Gerichtsverhandlung zu erhalten.

Umsetzung von EU-Vorschriften in Mitgliedsländern oft mangelhaft

Die Justizdebatte nahmen die Bundesrätinnen und Bundesräte auch zum Anlass, auf die oft mangelhafte Umsetzung im Rahmen der gemeinsamen Sicherheits- und Justizpolitik hinzuweisen. Viele Vorhaben der EU würden in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich realisiert, warf Marco Schreuder (G/W) ein. Darauf reagierte Sektionschef Pilnacek mit dem Hinweis, dass sich Österreich dafür stark mache, ein eigenes Gremium in den Ratsarbeitsgruppen einzurichten um Kritikpunkte zu sammeln und in den Verhandlungsprozess miteinzubeziehen. Die Frage einer einheitlichen Umsetzung von EU-Vorschriften werde in nächster Zeit einen Schwerpunkt darstellen, betonte er. (Schluss EU-Ausschuss Bundesrat) jan


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