Parlamentskorrespondenz Nr. 115 vom 19.02.2014

Neues Jugend-Mobilitätsprogramm und Internet-Strategie für Kinder

Vorschau über EU-Vorhaben im Bereich Familie und Jugend für das Jahr 2014

Wien (PK) - Die Kompetenzen für die Familien- und Jugendpolitik liegen weitestgehend bei den EU-Mitgliedstaaten, weshalb die europäischen Institutionen nur wichtige Akzente setzen können, wie etwa in Form von Austausch- oder Mobilitätsprogrammen, erklärt Bundesminister Reinhold Mitterlehner in der EU-Jahresvorschau für 2014 (III-46 d.B. und III-511-BR/2014 d.B.) Gerade die Wirtschafts- und Finanzkrise habe aber gezeigt, dass viele weitere Fragen, zunehmend auch auf europäischer Ebene behandelt und gelöst werden müssen. Daher werde die Förderung der Jugendbeschäftigung auch 2014 zu den prioritären Aufgaben zählen. Grundlage für den Bericht sind das Achtzehnmonatsprogramm der drei EU-Ratspräsidentschaften (Irland, Litauen und Griechenland) sowie die Arbeitsprogramme der griechischen Präsidentschaft für das 1. Halbjahr 2014 und jenes der Europäischen Kommission für das gesamte Jahr.

Förderung von jungem Unternehmertum und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Priorität der griechischen Präsidentschaft, die im ersten Halbjahr 2014 den Vorsitz inne hat, ist die Förderung von jungem Unternehmertum mit speziellem Fokus auf den Bereich Kultur zur Stärkung der sozialen Inklusion junger Menschen. Ein weiteres wichtiges Anliegen der griechischen Präsidentschaft ist die Unterstützung der lokalen Wirtschaft durch einen besseren Zugang junger Menschen zu neuen Technologien. Die Europäische Kommission (EK) setzt mit ihrem Arbeitsprogramm für 2014 – das letzte Programm des amtierenden Kollegiums – den Schwerpunkt auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie auf die Umsetzung der Jugendgarantie durch die Mitgliedstaaten. Die Europäische Jugendgarantie sieht vor, dass alle unter 25-Jährigen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer formalen Ausbildung oder nach einem Jobverlust ein gutes Angebot für eine Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle bzw. für eine Weiterbildung erhalten sollen. Österreich hat hier bereits eine Vorreiterrolle eingenommen, wird im Bericht angemerkt. Die EK hat am 4. Dezember 2013 zudem Leitlinien vorgeschlagen, die es PraktikantInnen ermöglichen soll, qualitativ hochwertige Arbeitserfahrungen unter fairen Bedingungen in Europa zu sammeln, um so ihre Chancen auf einen guten Arbeitsplatz zu steigern.

Österreich unterstützt europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder

Das Familienministerium begrüßt und unterstützt die "Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder" des Rates. Das Internet sowie die diversen Services der Telekommunikation (z.B. Handy, Video-on-Demand, Video-Plattformen) bringen neben vielen positiven Möglichkeiten auch Risiken mit sich, wie etwa Cybermobbing, Abzocke, Grooming, mangelnder Daten- und Jugendschutz etc. Die Vermittlung von Medienkompetenz für alle Beteiligten (Kinder, Jugendliche, Eltern und LehrerInnen) sei daher wesentlich effizienter als alleinige Versuche einer strengen legistischen Regelung oder technischer Sperren. Hauptakteur und jugendpolitischer Partner in den vergangenen Jahren war und ist in Europa das Saferinternet-Netzwerk, wird im Bericht betont. Mit Bedauern wird daher von österreichischer Seite auf die Pläne der EU-Kommission reagiert, das Saferinternet-Programm mit Juni 2014 auslaufen zu lassen. Aus Sicht des Ressorts ist eine Weiterführung der Aktivitäten in der bisherigen und bewährten Form und Finanzierung unbedingt anzustreben.

Neues EU-Mobilitätsprogramm ERASMUS+ ab heurigem Jahr

ERASMUS+, das neue integrierte EU-Programm für die allgemeine und berufliche Bildung, Hochschulbildung sowie für Jugend und Sport (2014-2020) sieht drei Aktionsfelder vor: Lernangebote für Einzelpersonen innerhalb und außerhalb der EU; institutionelle Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Unternehmen, lokalen und regionalen Behörden sowie Nichtregierungsorganisationen zur Schaffung strategischer Partnerschaften sowie die Unterstützung von Reformen in den Mitgliedsstaaten, um Innovation, Unternehmergeist und Beschäftigungsfähigkeit zu fördern. Das neue Programm trat am 1. Jänner 2014 in Kraft. Für dessen Umsetzung steht für den Zeitraum 2014-2020 ein Budget in der Höhe von 14,7 Mrd. Euro zur Verfügung. Mehr als 4 Millionen Menschen sollen europaweit Zuschüsse aus diesem Budget erhalten, um im Ausland zu studieren, um eine Ausbildung zu absolvieren, um an einem Jugendaustausch oder einem Freiwilligendienst teilzunehmen.

Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter im Fokus

Auch wenn die Familienpolitik keine Gemeinschaftsmaterie der Europäischen Union darstellt, setzen die Kommission und der Rat diesbezügliche Akzente, z.B. im Rahmen der Übermittlung von länderspezifischen Empfehlungen für die Umsetzung der EU 2020-Ziele, heißt es weiter im Bericht. Im Jahr 2014 steht dabei das Themenfeld Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Fokus.

Das Bundesministerium erinnert daran, dass es in Österreich in diesem Bereich zahlreiche bewährte Maßnahmen gibt, die weitergeführt werden sollen. Als Beispiele werden folgende Initiativen angeführt: Die Charta "Vereinbarkeit von Familie und Beruf", der "berufundfamilie-Index" (zur Feststellung von betrieblichem Familienbewusstsein), das Audit "berufundfamilie" (Bewertung der Familienfreundlichkeit von Unternehmen); das Audit "berufundfamilie KOMPAKT" (speziell auf die Bedürfnisse von Klein- und Mittelbetrieben zugeschnitten); das Audit "hochschuleundfamilie" (Förderung einer familienbewussten Hochschulkultur) sowie das Audit "pflegeundfamilie" (speziell für Pflegeeinrichtungen).

Außerdem werden mit dem Staatspreis "Familienfreundlichster Betrieb" österreichische Unternehmen, die besondere Maßnahmen und Leistungen zur Förderung der Familienfreundlichkeit realisiert haben, öffentlichkeitswirksam prämiert. Einen entscheidenden Anteil an der Verbesserung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie habe auch das Instrument der Elternteilzeit, wird im Bericht hervorgehoben: Seit dem 1. Juli 2004 gibt es die Möglichkeit, dass - bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen - ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung mit speziellem Kündigungs- und Entlassungsschutz bis zum 7. Geburtstag des Kindes bzw. bis zu einem späteren Schuleintritt gewährt wird. (Schluss) sue