Parlamentskorrespondenz Nr. 156 vom 27.02.2014

Vorlagen: Verfassung

Volksgruppen, Aufwertung von Petitionen, Gerichtsbezirke, Rechnungshof

Volksgruppen: Grüne fordern Recht auf Verbandsklage

Wien (PK) – Die Grünen sprechen sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, den Volkgruppenverbänden und Volksgruppenorganisationen zur Durchsetzung der Minderheitenrechte das Recht auf Verbandsklagen einzuräumen (235/A[E]). Ohne die Möglichkeit einer Verbandsklage sei es für die Volksgruppen schwierig, ihre garantierten Rechte durchzusetzen, argumentiert Abgeordneter Wolfgang Zinggl und erinnert daran, dass es nur durch eine bewusste Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet möglich gewesen sei, das Thema zweisprachige Ortstafeln vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. An den rechtlichen Rahmenbedingungen habe sich seither nichts geändert.

Grüne für Aufwertung von Petitionen und Bürgerinitiativen

Ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen zielt darauf ab, parlamentarische Bürgerinitiativen und Petitionen aufzuwerten (240/A[E ]). So sprechen sich Abgeordnete Daniela Musiol und ihre FraktionskollegInnen dafür aus, eine elektronische Einbringung von Petitionen und Bürgerinitiativen ohne komplizierte Identitäts- und Authentizitätsnachweise zu ermöglichen, das Recht auf Einbringung derartiger Initiativen auf alle BürgerInnen mit Wohnsitz in Österreich auszudehnen und die Rechte des Petitionsausschusses auszuweiten. Dieser soll etwa Sonderprüfungsverlangen an den Rechnungshof stellen oder die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen beantragen können. Für Petitionen und Bürgerinitiativen mit besonders vielen Unterschriften sieht der Antrag ein zwingendes öffentliches Hearing unter Beiziehung von Sachverständigen und InteressenverteterInnen vor.

Parlamentarische Bürgerinitiativen und Petitionen seien ein sehr unverbindliches Instrument der direkten Demokratie und ermöglichten einen niederschwelligen Zugang zur Politik, heißt es dazu in den Erläuterungen. Nach Ansicht der Grünen könnten sie im Zuge der Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung aber auch die erste Stufe des Dialogs mit dem Parlament darstellen.

FPÖ urgiert mehr Budgetmittel für den Rechnungshof

Die FPÖ tritt dafür ein, dem Rechnungshof für seine Sondertätigkeiten zusätzliche budgetäre Mittel zu gewähren, damit er seine Kernaufgabe, die Prüfung öffentlicher Stellen und Unternehmen, nicht einschränken muss (254/A[E]). Gleichzeitig soll das Kontrollorgan des Parlaments durch eine Änderung des Medientransparenzgesetzes von Verwaltungstätigkeiten entlastet werden. Wie Abgeordneter Wolfgang Zanger in den Erläuterungen zum Entschließungsantrag festhält, fehlen dem Rechnungshof bis zum Jahr 2016 3,6 Mio. €, um seine Prüftätigkeit in der gewohnten Qualität aufrechtzuerhalten.

Gerichtsbezirke: Koalitionsparteien beantragen Gesetzesänderung

Ein im Jahr 1920 beschlossenes und im Jahr 1925 adaptiertes Übergangsgesetz normiert, dass sich die Grenzen der politischen Bezirke und der Gerichtsbezirke in Österreich nicht schneiden dürfen. Nach Meinung der Koalitionsparteien wird dadurch eine flexible Gestaltung der Gerichts- und der Verwaltungsorganisation erschwert. Sie beantragen daher den Entfall dieser Verfassungsbestimmung (264/A). (Schluss) gs