Parlamentskorrespondenz Nr. 168 vom 03.03.2014

Vorlagen: Justiz

Vom Tätigkeitsverbot für Sexualtäter bis hin zu mehr Transparenz bei Stellenbesetzungen: Anträge von FPÖ, Grünen und NEOS

FPÖ fordert lebenslanges Tätigkeitsverbot bei sexuellen Übergriffen gegen Minderjährige

Wien (PK) – Die FPÖ urgiert eine Verschärfung des Tätigkeitsverbotes nach § 220 StGB. Wer wegen sexueller Übergriffe gegen Minderjährige verurteilt wurde, die im Rahmen einer Tätigkeit begangen wurden, die die Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen einschließt, soll mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot belegt werden, lautet die Forderung eines Initiativantrags (225/A) des Abgeordneten Harald Stefan. Der Justizsprecher der Freiheitlichen stößt sich insbesondere an der derzeitigen Fassung des entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch, die zwischen dem Grad der sexuellen Übergriffe unterscheidet und bei "bloß leichten Folgen" ein Tätigkeitsverbot von ein bis fünf Jahren vorsieht. Allein schon aus Respekt vor den Opfern und nicht zuletzt auch aus Gründen der notwendigen Prävention durch Abschreckung sei bei derartigen Sexualdelikten eine klare, unmissverständliche gesetzliche Normierung geboten, die nur in einem lebenslangen Tätigkeitsverbot bestehen könne, argumentiert Stefan.

Grüne für Streichung des Tatbestands der "Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlung"

Grün-Mandatarin Alev Korun drängt in einem Initiativantrag (244/A) ihrer Fraktion auf die Streichung des in § 282 Abs. 2 StGB normierten Tatbestands der "Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlung". Die Bestimmung bediene sich relativ unbestimmter Gesetzesbegriffe wie "Empörung des allgemeinen Rechtsempfinden" oder "Aufreizen" und biete dadurch den Behörden und Gerichten einen weiten Interpretations- und Ermessensspielraum, gibt Korun zu bedenken, die darüber hinaus auch einen offenen Konflikt zum Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 10 MRK ortet. Anlass für den Vorstoß der Menschenrechtssprecherin der Grünen ist die Anzeige gegen den Obmann des Vereins Asyl-in-Not, Michael Genner, der den Tatbestand der Schlepperei hinterfragt und darauf hingewiesen hatte, dass FluchthelferInnen, die Menschen die Flucht vor Verfolgung, Folter und Mord ermöglichen, "sozial nützliche Arbeit" verrichten.

FPÖ für Beweislastumkehr in Verfahren wegen Marktmissbrauchs

FPÖ-Abgeordneter Herbert Kickl schlägt in einem Entschließungsantrag (249/A(E)) eine Umkehr der Beweislast bei Verdacht von Marktmissbrauch durch Energieversorgungsunternehmen sowie Unternehmen des Lebensmittel- und Mineralölsektors vor und stützt sich dabei auch auf eine entsprechende Regierungsvorlage aus der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode. Ziel der Initiative Kickls ist es vor allem, sachlich nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen durch marktbeherrschende Unternehmen zu verhindern. Eine Sonderregelung hinsichtlich der Verteilung der Beweislast sei aufgrund der besonderen Umstände auf den Gas- und Strommärkten angebracht. Die sachliche Rechtfertigung von bestimmten Preisen könne jedenfalls vom Unternehmer am leichtesten erbracht werden, heißt es in der Begründung des FP-Antrags.

NEOS wollen mehr Transparenz bei Stellenbesetzungen im staatsnahen Bereich

Um mehr Transparenz und Objektivität bei der Bestellung von Leitungsorganen im staatsnahen Bereich geht es den NEOS bei ihrem Antrag auf Änderung des Stellenbesetzungsgesetzes (269/A). Beate Meinl-Reisinger schlägt zunächst die zwingende Einsetzung einer entscheidungsbevollmächtigten Vorschlagskommission aus mindestens fünf, höchstens aber neun Mitgliedern vor, die die Eignung der BewerberInnen insbesondere aufgrund ihrer fachlichen Vorbildung und bisherigen Berufserfahrung, ihrer Fähigkeit zur Menschenführung, ihrer organisatorischen Fähigkeiten und ihrer persönlichen Zuverlässigkeit festzustellen hat und dabei auch private Personalvermittlungsunternehmen heranziehen kann. Nach den Intentionen des NEOS-Antrags erstellt die Kommission dann einen begründeten Besetzungsvorschlag, der die drei am besten geeigneten BewerberInnen zu enthalten hat, wobei ein Vorschlag mit weniger als drei BewerbernInnen besonders zu begründen ist. Das für die Besetzung zuständige Organ hat dann die Auswahlentscheidung aus dem Besetzungsvorschlag zu treffen oder den Vorschlag an die Kommission zurückzuweisen, wenn dieser nicht die am besten geeigneten BewerberInnen enthält, heißt es in der Gesetzesinitiative Meinl-Reisingers weiter.   

NEOS für Doppelresidenzmodell bei Kindern getrennt lebender Eltern

Bedenken gegen die derzeitige Regelung der Leistung des Unterhalts für Kinder von getrennt lebenden Eltern meldet Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger (N) an. Demnach müssen Eltern, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, denjenigen Haushalt festlegen, in dem das Kind hauptsächlich betreut wird. Dies führt dann in weiterer Folge zur Verpflichtung des anderen Elternteils, seinen Unterhalt in Geld zu leisten. Diese Bestimmung nehme nicht auf die Möglichkeit Bedacht, dass Kinder de facto bei beiden Elternteilen gleich viel Zeit verbringen und die Eltern dementsprechend gleichmäßig Naturalunterhalt leisten, argumentiert Meinl-Reisinger und warnt, die gemeinsame Betreuung bedeute damit ein erhebliches finanzielles und rechtliches Risiko. Dazu komme noch, dass an den Aufenthaltsort des Kindes neben der Unterhaltsleistung auch andere wichtige Rechtsfolgen für Eltern geknüpft sind, so etwa Pflegefreistellung oder Versicherungsleistungen. Die NEOS-Mandatarin erinnert zudem an die Bestrebungen des modernen Familienrechts, die Betreuung durch beide Elternteile zu fördern und stellt fest, der rechtliche Rahmen hinke in diesem Bereich hinter der Realität zurück. In einem Entschließungsantrag (270/A(E)) fordert sie deshalb nun die Einführung eines Doppelresidenzmodells für Kinder von nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eltern.   

NEOS verlangen Einbindung des Parlaments in die Arbeiten an der Mietrechtsreform

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker verweist auf die von der Bundesregierung geplante Reform des Mietrechts, die derzeit von einer Arbeitsgruppe im Justizministerium vorbereitet wird. Im Sinne eines gelebten Parlamentarismus wäre es von größter Bedeutung, das Parlament und den zuständigen Bautenausschuss in die Arbeiten einzubinden, meint er und fordert in einem Entschließungsantrag (272/A(E)) den Justizminister auf, dem Nationalrat vierteljährlich einen Fortschrittsbericht über die Reform vorzulegen.

NEOS: Eingetragene Partner sollen gemeinsamen Familiennamen führen können

Eingetragene Partner sollen die Möglichkeit erhalten, einen gemeinsamen Familiennamen zu führen, fordert Abgeordneter Nikolaus Scherak (N) in einem Initiativantrag (274/A) auf Änderung des Bundesgesetzes über Eingetragene Partnerschaften (EPG). Bestätigt fühlt sich Scherak dabei durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach gleichgeschlechtliche Beziehungen sowohl unter den Begriff des Privat- als auch des Familienrechts im Sinn des Art. 8 MRK fallen. Die geltende Fassung des § 7 EPG, die die Möglichkeit eines gemeinsamen Familiennamens nicht vorsieht, habe im Hinblick auf diese Rechtsprechung keine Rechtfertigung mehr, folgert er in der Begründung seines Vorstoßes. (Schluss) hof