Parlamentskorrespondenz Nr. 179 vom 06.03.2014

Vorlagen: Gesundheit

Gratis-Zahnspangen für Kinder und Jugendliche ab Mitte 2015, EU-Patientenmobilität

Gratis-Zahnspangen für Kinder und Jugendliche ab Mitte 2015

Wien (PK) - Der kostenlose Zugang zu Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist zentraler Inhalt einer Regierungsvorlage aus dem Gesundheitsbereich (43 d.B.). Zahn- und Kieferfehlstellungen beinträchtigen die Funktion des Gebisses und führen zu Überlastungen einzelner Zähne, zu Kiefergelenksbeschwerden und einer Vielzahl an gesundheitlichen Beeinträchtigungen, heißt es im Gesetzesentwurf. Da insbesondere Mehrkindfamilien durch die hohen Zuzahlungen vor unüberwindbaren finanziellen Hürden stehen und Zahnfehlstellungen oft mit sozialer Stigmatisierung verbunden sind, hat sich die Bundesregierung entschlossen, die Behandlungsbeiträge in diesem Bereich zu streichen. Die Maßnahme tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.

Eine kostenlose Kieferregulierung wird dann gewährt, wenn die Behandlung vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs begonnen wird und wenn eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt (Schweregrad 4 oder 5). Als Basis für die Bewertung der Behandlungsbedürftigkeit wird ein wissenschaftlich anerkannter Index (IOTN) herangezogen, der eine Aufteilung in fünf Schweregraden vorsieht. Die vom Bund subventionierte Leistung beinhaltet die erforderliche Diagnostik, den Behandlungsplan und die Therapie selbst mittels festsitzender und abnehmbarer Geräte. Was die konkrete Umsetzung des Vorhabens betrifft, so werden der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Zahnärztekammer ersucht, in Gesamtvertragsverhandlungen einzutreten. Das Bundesministerium für Finanzen hat für diese Maßnahme 80 Mio. € pro Jahr zur Verfügung zu stellen.

EU-Patientenmobilitätsgesetz bringt Stärkung der grenzüberschreitenden Patientenrechte

Der Umsetzung von Unionsrecht dient die Änderung von insgesamt 21 Gesetzen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich (33 d.B.). Ein zentraler Schwerpunkt des "EU-Patientenmobilitätsgesetzes (EU-PMG)" ist die Stärkung der Patientenrechte bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung. Im Rahmen einer Richtlinienumsetzung werden u.a. die Regelungen über die Vorabgenehmigung bei Inanspruchnahme grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung sowie die damit im Zusammenhang stehende besondere Kostenerstattung ins innerstaatliche Recht übernommen. Bei der Inanspruchnahme von Leistungen im inländischen niedergelassenen Bereich durch Angehörige anderer Mitgliedstaaten besteht die Verpflichtung zur Gleichbehandlung in- und ausländischer Patienten.

Ein weitere Neuerung ergibt sich durch die Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung; die damit zusammenhängenden Agenden werden der Gesundheit Österreich GmBH übertragen. In den Gesundheitsberufsgesetzen erfolgt eine Konkretisierung der Informationspflichten und, wo erforderlich, die Einführung einer verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung (Apotheken- und Psychotherapiegesetz). Novellierungsbedarf ergibt sich auch durch die Umsetzung der Maßnahmen zur Erleichterung der Anerkennung von in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Verschreibungen (Rezepten). Durch die neuen Bestimmungen hinsichtlich Preisinformationen, dem Recht auf Kopien der Krankengeschichte und der Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung müssen zudem Änderungen im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) vorgenommen werden. In Spitälern werden ausländische Patienten zunächst gegen Barleistung behandelt; die Betroffenen müssen sich dann bezüglich der Kostenerstattung direkt an den zuständigen ausländischen Träger wenden.

Im Hinblick auf den Anwendungsbereich der EU-Berufsanerkennungsvorschriften wird festgehalten, dass in den letzten Jahren bereits zahlreiche EU-Richtlinien erlassen wurden, die die Rechte von Drittstaatsangehörigen betreffen. Da diese nahezu alle Drittstaatsangehörigen mit EU-Qualifikationsnachweisen erfassen, wird im Sinne eines erleichterten Zugangs zur Berufsanerkennung für Migranten und Migrantinnen das Staatsangehörigkeitserfordernis bei der EWR-Berufszulassung – ausgenommen im Ärztegesetz 1998 und im Apothekengesetz – gestrichen.

Generell sieht der Entwurf ausschließlich Maßnahmen vor, zu denen der Bund aufgrund zwingender Vorschriften des Unionsrechts verpflichtet ist. Was die finanziellen Auswirkungen der Vorlage betrifft, so werden für die nächsten fünf Jahre jweils 80 Mio. € veranschlagt. (Schluss) sue