Parlamentskorrespondenz Nr. 198 vom 12.03.2014

Deutschsprachige Minderheit in Slowenien soll anerkannt werden

Krim-Krise und sechs Entschließungsanträge auf der Agenda des Menschenrechtsausschusses

Wien (PK) – Der heutige Menschenrechtsausschuss des Nationalrats hat mit einer Aussprache über aktuelle Fragen mit Außenminister Sebastian Kurz begonnen, in der erwartungsgemäß die Krise in der Ukraine das zentrale Thema darstellte. Auch aufs Tapet brachten die Abgeordneten des Weiteren etwa die jüngst verabschiedeten Homosexuellen-Gesetze in Uganda, das Fernbleiben von Regierungsmitgliedern bei den Paralympics in Sotschi oder den nationalen Aktionsplan für Menschenrechte in Österreich.

Auf der Tagesordnung standen außerdem sechs Entschließungsanträge. Vom Ausschuss einstimmig plenumsreif gemacht wurde der Antrag der Grünen zur Verbesserung des Umgangs mit Opfern von Kinderhandel in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags, weiters der Antrag der Regierungsfraktionen auf Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien sowie die Forderung der Grünen, internationale Schritte gegen Verbrechen in Nordkorea zu setzen. Mehrheitlich angenommen wurde ein Antrag von SPÖ und ÖVP gemäß § 27 GOG, der im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Grünen Antrag betreffend Hinrichtungen in Saudi-Arabien eingebracht wurde. Auch die gemeinsame Initiative der Regierungsfraktionen gegen eine lebenslange Haftstrafe für unter 18-Jährige in den USA fand eine Mehrheit im Ausschuss.

Kurz: Ukrainische Regierung hat Unterstützungsangebot des Europarats angenommen

"Menschenrechte sind die Eckpfeiler der Außenpolitik", so Außenminister Sebastian Kurz in seinem einleitenden Statement in der Aktuellen Aussprache. Er werde den bisherigen Weg Österreichs, Menschenrechte konstruktiv anzusprechen, aber trotzdem beharrlich zu sein, weitergehen, signalisierte der Minister und berichtete, dass vor allem die Mitgliedschaft Österreichs bei internationalen Organisationen genutzt werde, tätig zu sein und eine österreichische Handschrift zu hinterlassen. Konkret nannte Kurz den Vorsitz im Europarat und die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen.

Im Zusammenhang mit dem Europarat werde so auch der Vorsitz genutzt, einen positiven Beitrag in der derzeitigen Krim-Krise zu leisten. Die ukrainische Regierung habe das Unterstützungsangebot des Europarats angenommen, berichtete er. Vorgesehen seien demnach drei kurzfristige Maßnahmen. Konkret gehe es um die Hilfe von Seiten des Europarats bei der Aufklärungsarbeit rund um die Gewaltverbrechen und Menschenrechtsverletzungen am Maidan, um die Auseinandersetzung mit dem Referendum auf der Krim, wonach die Venediger Kommission bereit sei, einen Bericht zu legen, sowie das Angebot des Europarats, Minderheitenschutz-Beobachter auf die Krim zu entsenden. Darauf angesprochen von Abgeordnetem Philipp Schrangl (F) informierte Kurz weiter, es sei vorgesehen, die Beobachter noch diese Woche auf die Krim zu entsenden. Die Chance, von den russischen Soldaten in die Krim gelassen zu werden, sei größer, da es sich hierbei um keine militärischen, sondern um zivile Beobachter handle. Die beiden mittelfristigen Unterstützungsmaßnahmen betreffen Expertisen des Europarats, die dem ukrainischen Parlament in der Frage der Qualität der Gesetze sowie in der Frage der Verfassungsreform Hilfestellung geben sollen.

Nachdem Franz Kirchgatterer (S) die geringe Entfernung, die vielseitigen Beziehungen Österreichs zur Ukraine und den Wunsch, Brücken zu bauen und nicht den Konflikt zu schüren, thematisiert hatte, erklärte Kurz, man habe bewusst auf Gremien wie den Europarat gesetzt, wo Russland mit am Tisch sitze. Man werde so lange wie möglich das Gespräch suchen, versicherte er. So sei der russische Außenminister Sergei Lawrow beispielsweise auch über die Ergebnisse des Ukraine-Besuches informiert worden. Der beste Weg für die Ukraine sei, sich sowohl der EU anzunähern als auch mit Russland zusammenzuarbeiten, zeigte sich Kurz überzeugt.

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger (T) äußerte seine Befürchtungen, dass die Ukraine zu einem "zweiten Jugoslawien" werden könnte. Kurz gab hier zu bedenken, dass nicht klar sei, wie sich Russland nach dem Referendum verhalten werde. Wahrscheinlich sei der Versuch, die auf der Krim befindlichen ukrainischen Soldaten zu verweisen beziehungsweise zu entwaffnen. Abgeordneter Nikolaus Berlakovich (V) unterstrich die positive Rolle Österreichs innerhalb der Krise in der Ukraine und forderte besonders den Schutz für JournalistInnen in diesem Gebiet. Abgeordneter Josef Muchitsch (S) äußerte Sorgen bezüglich österreichischer Arbeitsplätze und Einbußen in der Wirtschaft durch die Krise.

Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte kommt frühestens Mitte 2015

Abgeordnete Petra Bayr (S) und Ausschussobfrau Alev Korun (G) brachten auch den im Regierungsprogramm festgehaltenen nationalen Aktionsplan für Menschenrechte ins Gespräch. Der Minister teilte den Abgeordneten mit, dass man diesbezüglich bereits in Kontakt mit dem Bundeskanzleramt getreten sei. Ziel sei es, etwa auch NGOs teilnehmen zu lassen, wobei man noch am Anfang der Konzeption stehe. Präzisiere Auskunft gab Kurz über den Zeitrahmen. Zieldatum für Fertigstellung des nationalen Aktionsplans ist Juni 2015.

Friedlichen Umgang mit Religionen in Österreich in die Welt hinaustragen

Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller (V) ging auf das Thema der Christenverfolgung ein und welche Maßnahmen Österreich unternimmt, um diese besonders im arabischen Raum zu schützen und den Dialog der Religionen zu fördern. Der Außenminister versicherte, dass internationale Reisen und bilaterale Gespräche genutzt würden, diese Themen anzusprechen. Vielleicht gelinge es, den friedlichen Umgang mit Religionen in Österreich auch ein Stück weit in die Welt hinauszutragen, meinte er etwa im Hinblick auf die Anerkennung des Islams als Religionsgemeinschaft seit über hundert Jahren.

Kein Stopp bei Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda

In Diskussion brachten Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G), Abgeordneter Nikolaus Scherak (N) sowie Petra Bayr (S) auch die Verschärfung der Anti-Homosexuellen-Gesetze in Uganda, wobei die Grünen-Mandatarin diese als besorgniserregenden Rückschritt bezeichnete. Die Entwicklungen seien "unfassbar", räumte hier der Außenminister ein und betonte in diesem Zusammenhang, dass es im Rahmen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit keine Geldhilfen an die Regierung gebe, sondern konkrete Projekte unterstützt würden. Die Entwicklungszusammenarbeit sei immer auch eine Möglichkeit, in einem Land direkt Einfluss zu nehmen, so Kurz und begrüßte deswegen auch das Zögern Österreichs, diese sofort mit Uganda zu beenden. Ein weitere Grund, warum der Minister die Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit als sinnvoll erachtet, seien etwa Trinkwasserprojekte für rund 1 Million Menschen.

Paralympics in Sotschi: Politik und Sport

Kritik am Vorgehen der Regierung im Zusammenhang mit den Paralympischen Winterspielen im russischen Sotschi äußerten Abgeordnete Petra Steger (F) und Abgeordneter Albert Steinhauser (G). Beide gaben ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass hier österreichische Regierungsvertreter im Gegensatz zu den Olympischen Winterspielen im vergangenen Monat ferngeblieben seien. Von einem "peinlichen Zick-Zack-Kurs" sprach etwa Steinhauser, der auch zu bedenken gab, dass man durch diese Handhabung den Anschein erwecke, die Paralympics nicht als ebenso wichtig zu betrachten. Diesem Vorwurf entgegnete Außenminister Kurz damit, dass sich die Situation rund um Russland um einiges verschärft habe. Auf alle Fälle müsse man das Gefühl verhindern, dass die Paralympics weniger wert seien, unterstrich Kurz. 

Österreich soll auf Saudi-Arabien gegen Todesstrafe einwirken

Im Anschluss an die aktuelle Aussprache standen sechs Entschließungsanträge auf der Tagesordnung. Mehrheitlich angenommen wurde dabei ein Antrag von SPÖ und ÖVP gemäß § 27 GOG, der im inhaltlichen Zusammenhang mit einem von den Grünen eingebrachten Antrag betreffend Hinrichtungen in Saudi-Arabien stand. Es sei in der Verantwortung des Außenministers, Saudi-Arabien auf diplomatischem Weg zu veranlassen, internationale Menschenrechtsstandards bei Verurteilungen einzuhalten beziehungsweise generell die Abschaffung der Todesstrafe anzudenken, so darin die Grünen.

Eine ähnliche Stoßrichtung nahmen die Regierungsfraktionen in ihrem gemeinsam eingebrachten Antrag ein, der mehrheitlich angenommen wurde. Kritik gegenüber der Antrags-Begründung kam von Abgeordneter Alev Korun (G) sowie von Abgeordnetem Nikolaus Scherak (N). Korun meinte, dass die von ihr geortete Verharmlosung der Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien von Seiten der Regierung mit der Eröffnung des König-Abdullah-Dialogzentrums in Wien zusammenhänge. So werde im Antrag der Regierungsfraktionen etwa verschwiegen, dass es in den letzten Jahren zu einer Verdreifachung der Hinrichtungen gekommen sei, so Korun. Es gehe nicht an, Menschenrechtsverletzungen aufgrund des König-Abdullah-Dialogzentrums in Wien zu relativieren, mahnte sie.

Schutz von Kinderopfern verbessern

Vom Ausschuss plenumsreif gemacht wurde auch der Antrag der Grünen zur Verbesserung des Umgangs mit Opfern von Kinderhandel in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags, der den ursprünglichen Antrag betreffend Kinderhandelsopfer um die Forderung der Umsetzung der Empfehlungen der "Task-Force Menschenhandel" ergänzt. Abgeordnete Windbüchler-Souschill (G) warf ein, dass ein Drittel aller Menschenhandelsopfer Kinder und Minderjährige seien und forderte Gegenmaßnahmen, um Kinder tatsächlich zu schützen. Es fehle an klaren Maßnahmen und Richtlinien. Sie lasse hier das Argument nicht gelten, dass Kinder- und Jugendrechte Bundesländersache sei. Nikolaus Scherak (N) wies auch darauf hin, dass der Bund in diesem Fall durchaus versuchen könne, auf Bundesebene gemeinsame Standards durchzusetzen. Franz Kirchgatterer (S) hielt weitere Schritte in diesem Bereich für notwendig.

Deutschsprachige Minderheit in Slowenien soll anerkannt werden

Auf der Tagesordnung standen ferner zwei Anträge, eingebracht von den Regierungsfraktionen sowie der FPÖ, die die Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien einfordern und unter einem verhandelt wurden. Dabei wurde der Antrag der Regierungsfraktionen einstimmig angenommen. Abgeordneter Josef Riemer (F) bemängelte, dass im Antrag von SPÖ und ÖVP die verfassungsgemäße Verankerung fehle, denn nur dann könnte sich die deutschsprachige Minderheit gegen Diskriminierung wehren. Der Behauptung Riemers, die deutschsprachige Minderheit habe überhaupt keine Rechte, widersprach Albert Steinhauser (G). Er mahnte eine präzise Argumentation ein und stellte fest, dass es etwa die Möglichkeit gebe, Deutsch im Unterricht als Pflichtfach zu wählen. Auch Abgeordneter Josef Muchitsch (S) sah im Antrag der Regierungsfraktionen einen "diplomatischeren" Weg.

Einstimmig angenommen wurde ferner der Antrag der Grünen im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Nordkorea, in dem internationale Sanktionen gegen den Staat in Ostasien sowie eine Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs oder die Einrichtung eines eigenen UN-Tribunals gefordert werden.

USA soll Todesstrafen für unter 18-Jährige überdenken

Die UN-Kinderrechtskonvention verbietet lebenslange Haftstrafen ohne Bewährung für Menschen, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren. Die USA ist eines der wenigen Staaten, die der UN-Konvention für die Rechte von Kindern bisher nicht beigetreten sind und erlauben demnach lebenslange Haftstrafen für Minderjährige. So die Vorgeschichte des von Seiten der Regierungsfraktionen eingebrachten Entschließungsantrags, der darauf abzielt, gemeinsam mit der Europäischen Union für eine Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention von Seiten der USA einzutreten und auf bi- und multilateraler Ebene dafür zu sorgen, dass unter 18-jährige Straftäter zu keiner lebenslangen Haft verurteilt werden.

Der Antrag wurde vom Menschenrechtsausschuss ohne die Stimmen der FPÖ mehrheitlich angenommen. Abgeordneter Franz Kirchgatterer (S) betonte, dass es in der Diskussion darum gehe, unter 18-Jährigen nicht die Chance zu nehmen. Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) erinnerte an das 25-Jahr-Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention und plädierte in diesem Zusammenhang für eine Enquete zum Thema Kinderrechte. Man müsse den Blick nämlich auch auf die Kinderrechts-Situation in Österreich lenken, meinte sie. Ähnlich argumentierte Nikolaus Scherak (N) und verwies auf zwei von ihm eingebrachte Anträge zur vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich. Abgeordneter Philipp Schrangl (F) sprang auf dieses Argument auf und meinte, dass Österreich einem Land wie der USA keine Vorschreibungen machen könne, wenn es selbst in diesem Bereich Versäumnisse aufweise. (Schluss) keg