Parlamentskorrespondenz Nr. 237 vom 25.03.2014

EU will Licht in Schattenbanken bringen

Bundesrat: EU-Ausschuss diskutiert Vorschläge für mehr Transparenz bei Wertpapiergeschäften sowie für Aufstockung des EIF

Wien (PK) - Die EU sagt vor dem Hintergrund der geplanten Bankenunion dem Schattenbankenwesen den Kampf an. In einem kürzlich präsentierten Verordnungsvorschlag will sie Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, die oft über Schattenbanken laufen, transparenter gestalten und damit verhindern, dass Banken durch eine teilweise Auslagerung von Tätigkeiten in den Sektor von Schattenbanken künftige strukturelle Regeln für Kreditinstitute umgehen. Grauzonen im Finanzsektor sollen damit beseitigt werden. Konkret ist vorgesehen, in Hinkunft alle systemrelevanten Finanzinstitute, -instrumente und –märkte von der staatlichen Aufsicht zu erfassen. Die Finanzkrise habe gezeigt, dass vom Schattenbankensystem systemische Risiken ausgehen, so die Begründung für diese Initiative. Der vorliegende Entwurf reiht sich somit auch in das Gesamtpaket der legislativen Maßnahmen für den Bankensektor und den Kapitalmarkt, um diesen auf eine stabilere Basis zu stellen. Im EU-Ausschuss des Bundesrats traf der Vorstoß auf allgemeines Wohlwollen.

Unter Schattenbanken versteht man Unternehmen, die bankähnliche Funktionen wahrnehmen, aber keine Banken sind und somit nicht der Regulierung für Kreditinstitute unterliegen. Dazu gehören etwa Hedgefonds oder Private-Equity-Fonds. Vielfach lagern regulierte Kreditinstitute Geschäfte auch an spezialisierte Schattenbanken aus, die außerhalb der Bankbilanzen tätig werden, und umgehen so - durchaus legal – Regulierungsmaßnahmen. Es gibt aber auch Schattenbanken, die illegal oder halblegal in einer rechtlichen Grauzone agieren.

Dem Verordnungsentwurf der Kommission zufolge sollen Informationen über alle Arten von Leih- und Verleihgeschäften mit Wertpapieren gegenüber den AnlegerInnen offengelegt werden. Diese Wertpapierleihgeschäfte seien gängig, erklärte dazu der Experte des Finanzministeriums. Zur Sicherung des gesamten Finanzsystems seien jedoch Schritte erforderlich, um auch hier Risiken besser voraussehen zu können. Das bereits vorhandene Transaktionsregister soll daher genützt werden, um sämtliche Wertpapierfinanzierungsgeschäfte zu melden. Außerdem sollen Verträge die Transparenz der Wertpapiergeschäfte und der Weiterverpfändung von Finanzinstrumenten sicherstellen.

Für Österreich sieht man seitens des Finanzressorts nur wenig Umsetzungsbedarf, da das Bankwesengesetz sehr weit geht und  grundsätzlich alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte darunter fallen. Aufgrund existierender innerstaatlicher Vorschriften für die Wertpapierleihe und andere Finanzierungsgeschäfte mit Anlegervermögen gebe es kein Problem mit Schattenbanken, so die Feststellung des Finanzexperten im Ausschuss.

Gegenüber Ausschussvorsitzendem Edgar Mayer (V/V) und Bundesrätin Heidelinde Reiter (G/S) stellte er klar, die geplante Verordnung ziele nicht darauf ab, Wertpapiergeschäfte einzuschränken, vielmehr wolle man das Risiko durch die Meldepflicht und mehr Transparenz eindämmen. Was die Frage des Trennbankensystems betrifft, so stelle dies eine eigene Frage dar, die mit dem vorliegenden Vorschlag nichts zu tun habe. Bundesrat Stefan Schennach (S/W) unterstrich seinerseits die Notwendigkeit, auch die Geschäfte der Schattenbanken strenger zu regulieren, und zeigte sich erfreut darüber, dass die Bankenunion nun Realität werde. Der nächste Schritt müsse aus seiner Sicht die Einführung der Finanztransaktionssteuer sein.

Der Verordnungsentwurf über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften wurde erst vor kurzem vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die Verhandlungen auf EU-Ebene erst nach den Europawahlen beginnen, heißt es aus dem Finanzministerium.

Aufbrechen der Kreditklemme für KMU durch Aufstockung des EIF

Begrüßt wurde von den Bundesrätinnen und Bundesräten auch die geplante Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (EIF) von derzeit 3 Mrd. € um 1,5 Mrd. € auf 4,5 Mrd. €. Das ermögliche ihm auch, seine Aktivitäten in Österreich zur verstärkten Unterstützung der Klein- und Mittelbetriebe (KMU) im Garantiebereich weiter auszubauen und damit die vorhandene Kreditklemme zu entschärfen, erwartet man sich seitens der Politik. In den nächsten sieben Jahren sollen insgesamt rund 45 Mrd. € an zusätzlichen Darlehen für KMU mobilisiert werden, erläuterte die Vertreterin des Finanzministeriums. Die zusätzliche Investitionskapazität werde auch für den europäischen Markt für Risikokapital genutzt werden, vor allem im Bereich Startkapital und Anschubfinanzierung. Man gehe davon aus, dass in diesem Bereich das aushaftende Investitionsvolumen bis zum Ende 2020 voraussichtlich um 400 Mio. € gesteigert werden könne.

Der diesbezügliche Verordnungsentwurf zielt auf die Beteiligung der Europäischen Union an der genannten Aufstockung des gezeichneten Kapitals des EIF ab. Der auf die EU entfallende Anteil ist mit 450 Mio. € bemessen, der für die Beteiligung an der Kapitalaufstockung anfallende finanzielle Aufwand beträgt insgesamt rund 175 Mio. €. Die Einzahlungen sollen in vier Jahresraten 2014 bis 2017 erfolgen. Die Bedeckung soll aus Mitteln im Rahmen der KMU-Förderprogramme COSME und HORIZON erfolgen sowie aus Dividendeneinnahmen aus der Beteiligung des EIF. Damit nehme die EU eine Umschichtung vor, räumte die Expertin auf Anfrage von Bundesrat Franz Perhab (V/St) ein. Österreich habe auch bisher das Geld genützt, vor allem im Hinblick auf Garantien und Verpflichtungen, hielt sie gegenüber den Bundesrätinnen Sonja Zwazl (V/N), Heidelinde Reiter (G/S) und Cornelia Michalke (F/V) fest. Stefan Schennach (S/W) bewertete die Umschichtung positiv, zumal die Klein- und Mittelbetriebe, die die überwiegende Zahl von Arbeitsplätzen schaffen, aufgrund von Basel III derzeit nur schwer zu Kapital kommen. Daher fehle ihnen Geld zur Entwicklung neuer Produkte und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Da beim EIF andere Regeln gelten, könne der Kreditklemme unter dem Mantel des Fonds entgegengewirkt werden, sagte er.

Die BundesrätInnen erfuhren, dass die Verhandlungen im Trilog abgeschlossen seien und man noch mit einer Beschlussfassung im Europäischen Parlament vor den Europawahlen rechnen könne.

Der EIF steht im gemeinsamen Eigentum der Europäischen  Investitionsbank, der Europäischen Union und 24 europäischer öffentlicher und privater Finanzierungsinstitute. Dabei entfallen seit Oktober 2013 62,1% auf die Europäische Investitionsbank (EIB), 30% auf die Europäische Union und 7,9% auf die Finanzierungsinstitute.

Die Aufgabe des EIF ist die Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben durch Risikokapital und Kreditgarantieinstrumente. Ende 2013 lagen laut Information des Finanzministeriums die Risikokapitalbeteiligungen bei insgesamt rd. 1,5 Mrd. €, mit denen insgesamt 6,4 Mrd. € an Risikokapital für KMU mobilisiert werden konnten. Die aushaftenden Garantien lagen bei rund 1,9 Mrd. €, mit denen KMU-Darlehen von insgesamt 7,5 Mrd. € ermöglicht wurden. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan/rei


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